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EU-Gesetz über digitale Dienste EU-Kommission eröffnet förmliches Verfahren gegen X

Hat X (Twitter) zu lange zu sehr die Richtlinien der EU in Sachen Hassrede, Fake News etc ignoriert? Nun startet man eine offizielle Prüfung.

EU-Flagge
EU-Flagge. Foto: Gpointstudio - Freepik.com

Die EU-Kommission geht nun gegen X (ehemals Twitter) vor! Elon Musk hat nach der Übernahme von Twitter (heue X) den großen Personal-Kahlschlag durchgeführt, ein Großteil der Mitarbeiter musste gehen. Allerlei überflüssige Funktionen wurden gestrichen. Und ob auch Funktionen wie Inhalte-Moderation zu den überflüssigen Funktionen gehört, da scheiden sich die Geister. Wie viel Löschen von Inhalten ist noch Kampf gegen Hassrede und Spam, und wurden in den Jahren Vor Musk auch Inhalte gelöscht, die zwar kontrovers, aber gemäß allgemeinem Verständnis von Demokratie und Redefreiheit erlaubt sind? Nun, Elon Musk hat hier ein klare Entscheidung getroffen. Durch das fast komplette Streichen von Inhalte-Moderation grassieren Hassrede, Diskriminierungen und Fake News bei X, so die Kritiker.

EU mit Verfahren gegen X

Die Europäische Kommission hat vor wenigen Minuten verkündet, dass sie ein förmliches Verfahren einleitet, um zu prüfen, ob X möglicherweise in den Bereichen Risikomanagement, Inhalte-Moderation, Dark Patterns, Werbetransparenz und Datenzugang für Forscher gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) in der EU verstoßen hat. Auf der Grundlage der bisher durchgeführten Voruntersuchung, einschließlich einer Analyse des von X im September vorgelegten Risikobewertungsberichts, des am 3. November veröffentlichten Transparenzberichts von X und der Antworten von X auf ein förmliches Auskunftsersuchen, das unter anderem die Verbreitung illegaler Inhalte im Zusammenhang mit den Terroranschlägen der Hamas gegen Israel betraf, hat die EU-Kommission nach eigener Aussage jetzt beschlossen, ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen X nach dem Gesetz über digitale Dienste einzuleiten.

Das Verfahren wird sich auf die folgenden Bereiche konzentrieren, im Wortlaut von der EU-Kommission:

1) Die Einhaltung der DSA-Verpflichtungen in Bezug auf die Bekämpfung der Verbreitung illegaler Inhalte in der EU, insbesondere in Bezug auf die von X ergriffenen Maßnahmen zur Risikobewertung und -Minderung, um der Verbreitung illegaler Inhalte in der EU entgegenzuwirken, sowie das Funktionieren des durch die DSA vorgeschriebenen Melde- und Aktionsmechanismus für illegale Inhalte in der EU, auch im Hinblick auf die Ressourcen von X zur Moderation von Inhalten.

2) Die Wirksamkeit der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Informationsmanipulation auf der Plattform ergriffen wurden, insbesondere die Wirksamkeit des so genannten „Community Notes“-Systems von X in der EU und die Wirksamkeit der damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Minderung der Risiken für den zivilen Diskurs und die Wahlprozesse.

3) Die von X ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz seiner Plattform. Die Untersuchung betrifft mutmaßliche Unzulänglichkeiten beim Zugang von Forschern zu den öffentlich zugänglichen Daten von X, wie in Artikel 40 des DSA vorgeschrieben, sowie Unzulänglichkeiten im Anzeigen-Repository von X.

4) Es besteht der Verdacht, dass die Benutzeroberfläche irreführend gestaltet ist, insbesondere in Bezug auf die mit bestimmten Abonnementprodukten verbundenen Häkchen, die so genannten Blue Checks.

Sollten sich diese Versäumnisse bewahrheiten, würden sie laut Aussage der EU-Kommission gegen Artikel 34 Absatz 1, 34 Absatz 2 und 35 Absatz 1, Artikel 16 Absätze 5 und 6, Artikel 25 Absatz 1, Artikel 39 und Artikel 40 Absatz 12 DSGVO verstoßen. Die Kommission wird nun vorrangig eine eingehende Untersuchung durchführen. Die Einleitung eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens greift dessen Ergebnis nicht vor. Dies ist das erste förmliche Verfahren, das die Kommission einleitet, um den ersten EU-weiten horizontalen Rahmen für die Verantwortung von Online-Plattformen durchzusetzen, nur drei Jahre nach seinem Vorschlag.

Nächste Schritte

Nach der förmlichen Eröffnung des Verfahrens wird die EU-Kommission nach eigener Aussage weiterhin Beweise sammeln, z. B. durch zusätzliche Auskunftsersuchen, Befragungen oder Nachprüfungen. Die Eröffnung eines förmlichen Verfahrens ermächtigt die EU-Kommission, weitere Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, z. B. einstweilige Maßnahmen und Entscheidungen über die Nichteinhaltung von Vorschriften. Die Kommission ist auch befugt, von X eingegangene Verpflichtungen zur Behebung von Mängeln in den Bereichen, die Gegenstand des Verfahrens sind, zu akzeptieren.

Das DSA sieht laut aktueller Mitteilung keine gesetzliche Frist für die Beendigung eines förmlichen Verfahrens vor. Die Dauer einer eingehenden Untersuchung hängt von einer Reihe von Faktoren ab, u. a. von der Komplexität des Falles, dem Umfang der Zusammenarbeit des betroffenen Unternehmens mit der Kommission und der Ausübung der Verteidigungsrechte.



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1 Kommentar

  1. Es geht doch um etwas ganz anderes: Musk macht nicht mit bei diesen korrupten Spielereien überall und er weckt die Menschen auf und dass gefällt nicht jedem und jetzt versucht man ihm Steine in de Weg zu legen.

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