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Insolvenz-Welle ab Oktober? Politik plant Verschiebung auf Januar

Das Thema Insolvenz könnte erstmal verschoben werden

Wird das Wort „Insolvenz“ das große Thema im Herbst? Oder womöglich überhaupt nicht? Denn der deutsche Staat verschiebt die tatsächliche Wirtschaftskrise noch weiter in die Zukunft. Jüngst sank die Zahl der Insolvenzen sogar! Das hat einen Grund. Aber erstmal zur aktuellen großen Rettung der Volkswirtschaft. Dazu gehören abgesehen von den gigantischen Zuschüssen und Krediten zwei Maßnahmen, die von der breiten Öffentlichkeit nicht wahrgenommen werden. Da wäre zum einem eine tolle Ausnahmeregel für die Banken. Kreditraten, die sie ihren Kunden wegen Corona derzeit stunden, müssen sie nicht als Kreditausfall in ihren Büchern vermerken.

Also keine Milliarden-Abschreibungen, und die Quartalszahlen der Banken sehen super aus. Normalerweise müssen Kredite bei Nicht-Zahlung der Raten aus Ausfall abgeschrieben werden, wodurch Verluste entstehen. Derzeit aber nicht. Und weil der Staat die finanzielle Staatsraison hoch hält (alles muss immer total in Ordnung aussehen in der Bankenbranche), wurde diese Ausnahmeregel für die Banken, die Ende Juni endete, bis Ende September verlängert. Aber man kann mutmaßen, dass sie im September erneut bis Ende Dezember verlängert wird?

Keine Anmeldung zur Insolvenz notwendig

Und die zweite essenziell wichtige Maßnahme der Bundesregierung, mit der man das Ausmaß der Wirtschaftskrise verdeckt, ist die Aussetzung der Verpflichtung für Unternehmen, Insolvenz anmelden zu müssen. Ist ein Betrieb pleite, sind Geschäftsführer normalerweise verpflichtet Insolvenz anzumelden, sonst machen sie sich der Insolvenzverschleppung strafbar. Aber diese aktuelle Ausnahme lässt derzeit zu, dass diese Unternehmen, die längst pleite sind, einfach weiter machen können, und dass die Geschäftsführer sich nicht strafbar machen. Bis Ende September gilt diese Insolvenz-Sonderregel.

Es ist natürlich verständlich, warum der Gesetzgeber das macht. Die Corona-Delle versucht man zu durchstehen, in der Hoffnung, dass die Masse der Unternehmen in den Folgemonaten wieder gut Geschäft macht, und dann mit mehr Cash in der Tasche doch weiter machen kann – obwohl man zwischendurch monatelang schon faktisch insolvent war. Wir bei FMW haben darauf schon oft hingewiesen, und oft auch Experten wie Markus Krall erwähnt. Die Zombie-Lawine wird immer größer, je länger der Staat kaputten Unternehmen die Chance gewährt, nicht in die Insolvenz gehen zu müssen. Die als solche bezeichneten Zombieunternehmen machen nicht mal genug Geld um Kreditkosten zahlen zu können. Aber dank quasi Nullzinsen für Kredite leben sie seit Jahren weiter. Und jetzt müssen sie dank der deutschen Sonderregel nicht mal offiziell die Insolvenz anmelden. Dadurch wird das Problem nur noch weiter aufsummiert, und am Ende wird der gesamtwirtschaftliche Absturz vermutlich nur noch größer werden.

Politik verschiebt die große Krise auf Ende Dezember?

Also, bislang gilt diese Sonderregel für das Thema Insolvenz bis Ende September. Was wir bei FMW aber schon vermutet hatten, scheint nun Realität zu werden. Berichte zeigen, dass vor allem aus Reihen der SPD Stimmen laut werden, dass diese Aussetzung der Insolvenzpflicht von Ende September bis Ende Dezember verlängert werden müsse. Denn Unternehmen, die sich bis hierhin durchgekämpft haben, sollen auch nach September noch Licht am Horizont sehen dürfen, so der rechtspolitische Sprecher der SPD, Johannes Fechner in einem Interview.

Und siehe da, auch die CDU/CSU-Fraktion zeige sich offen dafür die Aussetzung länger gelten zu lassen. Es gehe darum Unternehmen „nicht ohne Not in die Insolvenz zu treiben“. Das Bundesjustizministerium kommentierte dazu gegenüber dem „WirtschaftsKurier“, dass die Entscheidung noch in der Schwebe sei. Die Anhörung aller Beteiligten laufe noch. Aber mal ehrlich. Wer in der deutschen Politik kann (abgesehen von der Opposition) schon eine brutale Insolvenz-Welle ab Oktober gebrauchen? Und da die zweite Corona-Welle ja offenbar eh gerade startet, dürfte es der GroKo nicht all zu schwer fallen, diese Sonderregel bis Ende Dezember zu verlängern.

Was wäre die Alternative?

Diese anstehende Hinauszögerung der Insolvenz-Welle mag gut und nett gemeint sein. Aber der Berg an Problemen wird damit nur noch größer. Der Absturz danach wird dann um so schwerwiegender sein, so möchten wir es anmerken. Nun zügig ein intelligenteres Insolvenzrecht verabschieden und zahlreichen Unternehmern einen Neustart ermöglichen, das wäre doch wohl deutlich sinnvoller, als dass man vielen Unternehmen die Chance gewährt weiter in einem Status der Überschuldung und Starre zu verharren. Lesen Sie beim Klick an dieser Stelle die jüngsten Aussagen von Markus Krall über die bald kippenden Zombieunternehmen. Wird ihm der deutsche Staat dieses Szenario kurzfristig „kaputt machen“ durch eine weitere dreimonatige Verzögerung?



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7 Kommentare

  1. Das wichtigte ist vorerst, dass die Märkte weiter steigen werden. Was den Krall angeht, ist die Sachlage klar. Der will als GF von Degussa sein Gold verkaufen. Der hat da eigene Interessen. Deshalb halte ich von seinen Crash-Szenarien schon mal gar nichts. Von dem mal abgesehen, dass mir jedweiliges Crash-Szenario suspekt ist.

  2. Guter Artikel.
    Die Verschiebung der Insolvenzpflicht war so zu erwarten.
    Die Verschiebung der Insolvenzpflicht und die Verlängerung der Kurzarbeit ist das neue „normal“ der Bundesregierung.
    Ich würde die steile These aufstellen das wir bis zur nächsten Wahl diese Situation beibehalten werden.

    1. Warum finden Sie Ihre These steil? Das ist die mit der höchsten Wahrscheinlichkeit. Dazu kommt dann ein weiteres Aussetzen von Zins und Tilgung sowie vom Mietkosten. Das kann man dann ja noch auf alle Leasing Verträge ausdehnen.

  3. Schönen Nachmittag!
    Aus eigener Erfahrung kann ich nur darauf hinweisen, dass solide Unternehmen schlicht und ergreifend keine „lieferantenkredite“ akzeptieren sollten. Vorauszahlungen oder Zahlung bei Liefeung und Übernahme werden Unternehmen mit auch nur ein bisschen Hausverstand einfordern. Das macht, vorallem in Zeiten wie diesen, Geschäfte nicht wirklich einfacher aber sicherer.
    LG

  4. Insolvent ist insolvent. Die Liquiditätskrise ist nicht mehr aufzuhalten. Egal wie viel gedruckt wird. Wenn die flüssigen Mittel eines Unternehmens aufgezehrt sind bleibt nur der Weg zum Insolvenzgericht. Löhne und Gehälter werden dann 3 Monate vom Staat gezahlt.

    Mit der Aufhebung der Insolvenzantragspflicht werden nun die Löhne einfach nicht mehr gezahlt. Das bleibt ja für die Unternehmen erstmal folgenlos. Lieferanten werden nicht bezahlt. Finanzamt und Sozialversicherungen können schnell vollstrecken und holen sich ihre ausstehenden Verbindlichkeiten. Der Rest schaut in die Röhre. Es wird dann weitere Firmen in die Liquditätsfalle drängen.

    Also im Falle einer Insolvenz geht der Staat leer aus. So wie jeder andere Gläubiger auch.
    Stellt der Unternehmer jedoch keinen Insolvenzantrag können sich die staatlichen und öffentlichen Gläubiger vorrangig an den Unternehmenswerten bedienen. Das resultiert daraus dass sie vorrangig und ohne Mahnverfahren, welches viel Zeit kostet, vollstrecken können. Die pfänden das Konto und Feierabend. Der Rest geht leer aus, auch die Arbeitnehmer und dann darf ruhig Insolvenz angemeldet werden. so läuft der Hase.

    Im übrigen ist es strafbar sozialversicherungsbeiträge vor zu enthalten, sprich nicht abzuführen.
    Dem Arbeitnehmer seinen Lohn nicht zu bezahlen ist nicht strafbar. Da greift lediglich das Zivilrecht. Bis der Arbeitnehmer geklagt hat gibts längst nichts mehr zu holen.

    Wird alles noch sehr spannend!

  5. Die Unternehmen, die ihr Insolvenz verschieben durften, mussten bis 31.12.2019 wirtschaftlich gesund sein, so heißt es jedenfalls. Wird dies geprüft? Denke, dass vor allem die Banken ein Interesse daran haben ihr Richtlinien strikter einzuhalten.

  6. Schade, dass selbst die schreibende Zunft heutzutage keine Ahnung mehr von Kommasetzung hat. Wir sind alle nicht perfekt, aber bei so manchen Artikeln hier wäre das Hinzuziehen eines Lektors dringend geboten…

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