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Lachnummer: Ex-HSH Nordbank-Vorstände kaufen sich vor Gericht mit 5 Mio Euro frei

Die HSH Nordbank ist das MEGA-Desaster für die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein. Der Schaden liegt bei irgendwo 11 oder 12 Milliarden Euro. Ganz exakt wird man das erst in den nächsten Jahren feststellen können, aber mehr als 10 Milliarden Euro sind es auf jeden Fall. Der komplette damalige Vorstand stand seit Jahren vor Gericht. Aber nicht wegen Untreue in Milliardenhöhe. Nein, nur wegen einem einzigen dubiosen Geschäft namens „Omega 55“, welches in Relation zum Gesamtschaden nur einen „Peanuts-Schaden“ verursachte.

Omega 55 Transaktion der HSH Nordbank

Daran, sich mal mit einem großen Ermittler-Team alle bedeutenden Geschäfte der HSH Nordbank in Sachen Schiffe und Immobilien der letzten 10 oder 15 Jahre vorzunehmen, hat wohl niemand gedacht. Denn warum auch? Die Staatsanwaltschaft zum Beispiel in Hamburg ist ja weisungsgebunden. Gab es Druck nicht zu ermitteln? Oder war es genau anders rum? Gab es keinen Druck überhaupt zu ermitteln? Denn man bedenke… alle großen Parteien in Hamburg sitzen als Aufseher der HSH mit im Boot, genau wie bei der Elbphilharmonie. Also Augen zu, und durch? Schnell vergessen die ganze Sache? Diese Omega 55-Geschichte brachte die HSH-Vorstände um Vorstandschef Dr. Nonnenmacher (in Finanzkreisen auch Dr. No genannt) nur vor Gericht, weil der Hamburger Staranwalt Dr. Gerhard Strate sich privat die Mühe machte die Bücher der HSH Nordbank zu durchzupflügen – so stieß er auf dubiose Buchungen, und erstattete im Jahr 2009 Anzeige. Nur so kam dieser eine Fall überhaupt ins Rollen, und nicht weil Staatsanwälte hier ursprünglich ermittelten.

Die Transaktion war hoch komplex, und letztlich bescherte sie der HSH Nordbank laut heutiger Gerichtsaussage einen Verlust von 40 Millionen Euro. Der Vorwurf von Strate an die HSH-Vorstände damals in seiner Anzeige: Schwere Untreue und Bilanzfälschung. Nachdem die Hamburger Richter die Vorwürfe als offenbar nicht so wichtig abtaten, sah es der Bundesgerichtshof letztlich anders, und verwies den Fall zurück nach Hamburg. So zog sich der Fall jahrelang hin. Eigentlich sollte in zwei Monaten neu verhandelt werden. Aber offenbar sahen die Ex-Vorstände der HSH Nordbank das Risiko als zu groß an, dass man doch tatsächlich im Gefängnis landen könnte?

Freigekauft aus Strafverfahren

So haben sich laut aktueller Veröffentlichung des Landgericht Hamburg fünf der sechs ehemaligen HSH-Vorstände freigekauft (so möchten wir es formulieren). Sie Zahlen insgesamt eine Strafe von 4,85 Millionen Euro. Dr. No (damals Finanzvorstand der HSH, und erst später Vorstandsvorsitzender) zahlt davon 1,5 Millionen Euro. Laut Gericht werde das Strafverfahren gegen diese fünf Beschuldigten eingestellt, sobald sie überwiesen haben. Jetzt kommt´s: Laut Gericht werde dem „Öffentlichen Strafverfolgungsinteresse durch die Geldauflagen ausreichend genüge getan“. Alles klar? In ihrer Höhe seien diese zu zahlenden Strafen für die Angeklagten wirtschaftlich spürbar, so das Gericht. Ach wirklich? Nagen die guten Herren dann zukünftig am Hungertuch? Einfach unglaublich.

Sie haben jahrelang einen Milliardenschaden verursacht, den man als außenstehende Öffentlichkeit erst nach deren Absetzung als Bankvorstände klar erkennen konnte. Und mit so ein paar Millionen Euro Geldzahlung bekommt man ein Strafverfahren beendet? Unfassbar. Aber ja, man denke natürlich daran: Es ging in dieser Verhandlung nicht um einen Milliardenschaden, sondern nur um eine einzige Transaktion namens „Omega 55“. Und sonst? Wird sonst wegen anderen dubiosen Transaktionen ermittelt? Klar, Fehlanzeige. Und weiter? Ach, wir machen es anders. Wir zitieren an dieser Stelle den wichtigsten Teil der Original-Aussage des Landgerichts, und enthalten uns weiterer verbitterter Kommentare (als betroffene Steuerzahler):

Nach Auffassung der Kammer wird dem bestehenden öffentlichen Strafverfolgungsinteresse durch die Geldauflagen ausreichend genüge getan. Deren Höhen seien nach dem Maß der den Angeklagten vorgeworfenen Verantwortlichkeit und zugleich so bemessen, dass sie für jeden der Angeklagten entsprechend ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit deutlich spürbar seien. Zwar sei der den Angeklagten vorgeworfene Untreueschaden beträchtlich, jedoch sei dieser inzwischen durch die zivilrechtliche Schadenswiedergutmachung in nicht unerheblichem Umfang ausgeglichen. Zudem beziehe sich der Anklagevorwurf auf ein einmaliges Fehlverhalten der nicht vorbestraften Angeklagten, die sich nicht selbst bereichert hätten. Zu berücksichtigen sei auch, dass das mutmaßliche Tatgeschehen inzwischen bereits mehr als zehn Jahre zurückliege und bereits Gegenstand einer fast einjährigen Hauptverhandlung sowie zweier parlamentarischer Untersuchungsausschüsse gewesen sei. Die zu erwartende weitere Aufklärung des Verhaltens der Angeklagten und ihrer Verantwortlichkeit in einer erneuten Hauptverhandlung falle nicht mehr erheblich ins Gewicht.

Die von den einzelnen Angeklagten zu erfüllenden Geldauflagen betragen 1,6 Mio. € für den Angeklagten F., 1,5 Mio. € für den Angeklagten N., 750.000 € für den Angeklagten B. und je 500.000,00 € für die Angeklagten S. und V. Der Angeklagte R. hat einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in der vom Gericht vorgeschlagenen Höhe von € 1,5 Mio. € nicht zugestimmt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten mit ihrer Anklageschrift vom 14. Dezember 2011 vorgeworfen, als Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank AG im Dezember 2007 die komplexe Finanztransaktion „Omega 55“ genehmigt zu haben, obwohl anhand der ihnen vorgelegten Kreditvorlage eine umfassende Abwägung von Chancen und Risiken des Geschäfts nicht möglich gewesen sei. Unter anderem sei eine allgemein von der Bank bezweckte Verbesserung bankaufsichtsrechtlicher Eigenkapitalkennziffern aufgrund der Struktur dieser Transaktion nicht zu erreichen gewesen. Ebenfalls habe die Kreditvorlage keine aussagekräftigen Angaben über die Ertrags- und Kostensituation des Geschäfts enthalten. Im Ergebnis habe das Geschäft für die HSH Nordbank AG zu einem Verlust in Millionenhöhe geführt. Den Angeklagten N. und F. war zudem vorgeworfen worden, in dem Quartals-Zwischenbericht für den HSH Konzern zum 31. März 2008 und in einer Pressemitteilung vom 20.6.2008 einen Überschuss in Höhe von 81 Mio. € ausgewiesen zu haben, während tatsächlich ein Fehlbetrag in Höhe von 31 Mio. € vorgelegen habe.


Landgericht Hamburg. Foto: Claus-Joachim Dickow CC BY 2.5



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2 Kommentare

  1. Verbreher in Talaren. Nichts Neues in Germoney also.

  2. Wie wäre es denn mal mit ordnungsgemäßen Veruteilungen und Haftstrafen (in einem korrekten Kerker)?

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