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Soloselbständige aufgepasst: Ab sofort bis zu 7.500 Euro Neustarthilfe vom Staat holen

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Liebe Soloselbständige: Sie kennen das? Jede Menge Hilfsprogramme, aber Sie sind nicht antragsberechtigt? Oder es sollten schon längst Hilfen kommen, aber es kommt einfach nichts an? Hat die Politik diesmal was gelernt? Jetzt aber wirklich? Aktuell melden Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium, dass Soloselbständige ab sofort eine „Neustarthilfe“ von bis zu 7.500 Euro beantragen können. Beim Klick an dieser Stelle sollen die Anträge laut Ministerium ab sofort zu stellen sein.

Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können laut aktueller Aussage des Bundeswirtschaftsministeriums einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Lassen wir die auch soeben veröffentlichten warmen Worte von drei verschiedenen Ministern weg, sondern hier die aktuellen harten Aussagen vom Ministerium:

Höhe der Neustarthilfe: Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 Euro. Die volle Neustarthilfe wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbständigen während des Förderzeitraums Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist. Der Referenzumsatz ist im Normalfall das Sechsfache des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes des Jahres 2019.

Auszahlung: Die Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt. Die Begünstigten verpflichten sich bei Beantragung zu einer Endabrechnung durch Selbstprüfung nach Ablauf des Förderzeitraums. Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen Laufzeit bei mehr als 40 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen. Liegt der erzielte Umsatz bei 90 Prozent oder mehr, so ist die Neustarthilfe vollständig zurückzuzahlen. Zur Bekämpfung von Subventionsbetrug finden stichprobenhaft Nachprüfungen statt.

Heute ist die Antragstellung für Soloselbständige gestartet, die als natürliche Personen selbständig tätig sind. Antragstellungen für Soloselbständige, die als Personen- oder Kapitalgesellschaften organisiert sind, starten in Kürze. Die Neustarthilfe wird wie die anderen Zuwendungen aus der Überbrückungshilfe als steuerbarer Zuschuss gewährt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Hier die FAQs.



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