Allgemein

Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften soll abgeschafft werden

Die Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften soll laut Christian Lindner abgeschafft werden. Hier die geplanten Maßnahmen.

Trading über Smartphone App

Das Bundesfinanzministerium hat ein ganzes Maßnahmenpaket vorgestellt, um den Kapitalmarkt Deutschland attraktiver zu machen und die Deutschen verstärkt zur Geldanlage in Aktien zu animieren. Die Initiative nennt man „Maßnahmen zur Modernisierung des Kapitalmarkts und zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU“. Beim Klick an dieser Stelle finden Sie das Eckpunktepapier mit allen angedachten Maßnahmen. Ein wichtiger Aspekt in diesem Maßnahmenkatalog von Christian Lindner betrifft das Thema Steuern. Die elendige Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften, die seit Anfang 2021 in Kraft ist, soll abgeschafft werden!

Elendige Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften soll entfallen

Worum geht es? Unter dem damaligen Finanzminister Olaf Scholz hatte man sich im Bundesfinanzministerium die abenteuerliche Idee ausgedacht, dass man die Steuergesetze so ändert, dass Privatanleger im Einzelfall sogar bei Nettoverlusten Steuern zahlen mussten. Verluste aus Termingeschäften darf man seit Anfang 2021 nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnen, und das nur bis zu 20.000 Euro. Es kann derzeit unter dieser gültigen Steuergesetzgebung passieren, dass man als Privatanleger Steuern auf Gewinn-Trades zahlt, obwohl man in einem ganzen Jahr zusammen addiert insgesamt mehr Verluste als Gewinne gemacht hat. Was für ein Irrsinn.

Dieser Quatsch soll nun entfallen. Zitate aus dem aktuellen Maßnahmenpapier aus dem Hause von Christian Lindner: „Enge Verlustverrechnungsbegrenzungen heben wir auf und vereinfachen zugleich die Veranlagung. Damit wir auch eine wesentliche Vereinfachung im Abgeltungssteuerverfahren erreichen, wollen wir gleichzeitig die gesonderten Verlustverrechnungskreise für Verluste aus Termingeschäften und aus Forderungsausfällen im Privatvermögen aufheben.“

Auch bei Aktien soll die Verlustverrechnungsbegrenzung verbessert werden. Verluste aus Aktien könnten dann künftig mit allen anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden, und nicht wie bisher nur mit Aktien. Zitat aus dem Ministerium: „Darüber hinaus wollen wir die Rahmenbedingungen für die Aktienanlage verbessern, indem wir den gesonderten Verlustverrechnungskreis für Aktienveräußerungsverluste abschaffen.“

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz“, das auch noch viele andere Maßnahmen umfasst, soll laut Aussage des Bundesfinanzministeriums noch in der ersten Hälfte der Legislatur in Kraft treten, damit „die Maßnahmen sowohl der Wirtschaft, den Mitarbeitern als auch den Sparerinnen und Sparern zügig zu Gute kommen können“. Aus Sicht der Privatanleger wäre es wünschenswert, dass es so kommt. Aber noch muss das FDP-Lager aus Justiz- und Finanzminister diese Ideen bei SPD und Grünen durchpauken. Also sollte man sich noch nicht zu früh freuen, ob wirklich alle Ideen durchkommen.

Sonstige angedachte Maßnahmen

Was hat sich das Ministerium von Christian Lindner sonst noch ausgedacht zur Verbesserung des deutschen Kapitalmarkts? Hier einige Stichpunkte, im Wortlaut:

Erleichterter Kapitalmarktzugang für Unternehmen, insbesondere auch für Startups, Wachstumsunternehmen und KMU: Absenkung des Mindestkapitals für einen Börsengang von derzeit 1,25 Millionen Euro auf 1 Million Euro und Prüfung weiterer Vereinfachungen bei den regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Kapitalmarktzugang.

Stärkung des Finanzstandorts Deutschland und verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Finanzinstrumenten und Transaktionen gerade im Hinblick auf die Finanzierungsmöglichkeiten von Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU: Geprüft werden auch eine Erleichterung von Anlagen von institutionellen Investoren und bessere Rahmenbedingungen für moderne Transaktionsformen (SPACs).

Digitalisierung des Kapitalmarkts, etwa durch die Schaffung der Möglichkeit von Aktienemissionen als elektronische Wertpapiere – möglicherweise auch aufgrund der Blockchain-Technologie oder vergleichbaren Technologien. Geprüft wird auch eine verbesserte Übertragbarkeit von Kryptowerten. Bisher gibt es im deutschen Recht nur Regelungen für die Übertragung ausgewählter Kryptowerte.

Verbesserte Möglichkeiten der Eigenkapitalgewinnung durch die Erleichterung von Kapitalerhöhungen und die Ermöglichung von dual class shares (Mehrstimmrechtsaktien).

Stärkung einer technisch zeitgemäßen Aufsicht durch den Abbau von Digitalisierungshemmnissen und verbesserte Rahmenbedingungen für eine englischsprachige Kommunikation mit der BaFin.

Stärkung der steuerlichen Attraktivität von Aktien- und Vermögensanlage, insbesondere durch die Förderung von Aktiensparen, darunter u.a. durch einen höheren Freibetrag für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und von Aktienfondsanteilen, sowie Verbesserungen bei den Regelungen zur Verrechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften.

Signifikante Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung und stärkere Teilhabe der Arbeitnehmer am Erfolg ihres Unternehmens: hierzu zählen die Erhöhung des Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von EUR 1440 auf EUR 5000 (§ 3 Nummer 39 Einkommensteuergesetz – EStG), eine Ausweitung der Vorschriften zur aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in § 19a EStG, sowie eine Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Vermögensbeteiligungen.



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

11 Kommentare

  1. Dr. Sebastian Schaarschmidt

    Vielleicht darf ich als Älterer und erfahrener Anleger, hier noch einige Anmerkungen machen: Als ich Anfang der Neunziger an die Börse ging, lag die steuerfreie Haltedauer bei Aktien und Fonds, bei nur 6 Monaten!
    Die Zinsabschlagssteuer setzte von 1993 bis 1999 erst bei 12 000 DM für Verheiratete und 6000 DM für Singles ein .
    Das war wichtig, denn mit der Zinserhöhung von Schlesinger ,im Jahre 92 auf heute unvorstellbare 8,75 Prozent, gingen viele Anleger, meiner Generation,zusätzlich zu den Aktienmärkten, in Anleihen, Sparbriefe,festverzinsliche Wertpapiere etc.
    Heute ist der Sparerfreibetrag bei lächerlichen 800 Euro! Obwohl die Inflation galoppiert ist! Eigentlich müsste der Sparerfreibetrag bei 14000 Euro für Verheiratete und 7000 Euro für Singles liegen.
    Ein weitereres Ärgernis: In vielen Ländern sind entweder Kapitalerträge aus Aktien, unabhängig der Haltedauer oder Dividenden grundsätzlich steuerfrei.
    Bei uns in Deutschland wird alles besteuert. Alles !
    In Griechenland dagegen sind Kapitalerträge aus Aktien und Dividenden grundsätzlich steuerfrei. In Griechenland, einem Nehmerland innerhalb der Eurozone und der EU!
    In der Schweiz sind Kapitalerträge aus Aktien, Aktienfonds, ETFs, Währungswetten, und ähnliches grundsätzlich steuerfrei.
    In vielen anderen Ländern nach einer Haltefrist von 6 bis 12 Monaten.
    Das Deutschland,mit dieser massiven Besteuerung ,keine Vermögen bilden kann, liegt auf der Hand.
    Das Problem der Ungerechtigkeit innerhalb Europas, zu Lasten Deutschlands, wurde gestern beim“ Marktgeflüster “ vom geschätzten Herrn Fugmann, ausführlich erörtert.
    Die massive Reduzierung des Sparerfreibetrages und die Abschaffung der Haltedauer, bei Aktien und Fonds ,zum Zwecke der Steuerfreiheit, sind für mich das größte Ärgernis.
    Stellen Sie sich vor Sie legen an der Börse 100 000 Euro an und der Aktienfonds verdoppelt sich in 10 Jahren.
    Dann verkaufen Sie ihn, schon müssen sie von den 100 000 Euro Gewinn, 25000 Euro Abgeltungssteuer bezahlen!
    Früher war das steuerfrei, schon nach 6 Monaten. Später ab 99 ab 12 Monaten.
    Dazu ein Rechenbeispiel: Die steuerfreie Haltedauer wurde zum 01.01.09 abgeschafft. Sie legen 100 000 Euro im Monat März des Jahres 2009 in einen DAX Indexfonds an. Der DAX stand damals bei unter 4000.
    Heute wollen Sie verkaufen, der DAX hat sich seitdem verdreifacht, das bedeutet 2 00 000 Euro Gewinn.
    Schon sind 5 0 000 Euro Abgeltungssteuer fällig!
    Früher wie gesagt nach 6 Monaten Haltedauer steuerfrei!

    1. Zum Schluss kommt der ostdeutsche Aktienexperte mit den Zahlen doch gewaltig ins Schleudern. Kein Wunder bei diesen hohen Gewinnen.

      1. Dr. Sebastian Schaarschmidt

        Ja rechnen müsste man können. Gott sei Dank durften Sie die Sonderschule nach der 4.Klasse verlassen!

    2. @Sebastian

      Ihre zitierte „Ungerechtigkeit“ betrifft nicht nur Deutschland.
      In Italien beträgt die Kapitalertragssteuer bei Aktien und auch Gold(!) 26%.
      Es gibt keine steuerfreie Haltedauer.

      1. Dr. Sebastian Schaarschmidt

        Kleiner Tipp: „Abgeltungssteuer im weltweiten Vergleich „, „historische Entwicklung des Sparerfreibetrages in Deutschland“,
        „Medianvermögen EU Durchschnitt“,

  2. Wirtschafts Waise

    Kurz gesagt: Irgendwoher muss das Geld für falsche Politik ja herkommen.Nach der Schwächung der Industrie durch horrende Energiepreise, wird also der schon unbedeutende Finanzplatz auch noch unattraktiver. Vielleicht strebt man den Status als Nehmerland in der EU an, die Frage ist nur wo dann der grosse Geber herkommen sollte?
    Sind sich die Verantwortlichen bewusst was sie mit der Verarmung des Landes anrichten.So wie man jetzt die Energieabhängikeit kritisiert,kann man dann später diese Knieschusspolitik diskutieren.

  3. Abschaffung der Verlustausgleichsgrenze für Derivate! Dieser Unsinn muss ein Ende haben!

  4. Wie lange dauert es bis dieses Gesetz in Kraft tritt ? Gibts schon etwas neues ?

  5. Im gegenwärtigen Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes ist die Abschaffung NICHT enthalten.

    In Anbetracht dieser Situation könnte es ratsam sein, mit den gewählten Volksvertretern in Kontakt zu treten (abgeordnetenwatch.de/) und Bedenken in Bezug auf dieses Thema zum Ausdruck zu bringen!

    1. Lindner hat ja bereits auf abgeordnetenwatch geschrieben, dass es kein Ziel im Koalitionspapier gewesen ist die Verlustverrechnungsbegrenzung wieder abzuschaffen und damit auch nicht weiterverfolgt wird…von daher kann man da getrost auf die nächste Regierung warten bzw. Zustände in denen eine anders gelagerte Besteuerung wieder vorteilhafter für den Staat ist…aber fragen kann man natürlich

      1. Laut Marco Buschmann ist der Punkt noch in der Abstimmung innerhalb der Koalitionsregierung.

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage