Allgemein

Steuern: Der Scholz-Irrsinn kommt ab 1. Januar – Verlustverrechnung 20.000 Euro

Wir hatten dieses Jahr mehrmals über den geplanten Wahnsinn (oder auch Irrsin) berichtet, der da im Hause des Olaf Scholz ersonnen wurde. Durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes (§ 20 Absatz 6) sollte die jährliche Verlustverrechnung auf Termingeschäfte auf 10.000 Euro begrenzt werden (Rechenbeispiele hier). Dadurch würden Gewinne nach Steuern noch kleiner ausfallen. Und bei bestimmen Konstellationen würde ein Anleger, der vor Steuern effektiv Gewinn in einem Jahr macht, nach Steuern sogar Verluste machen!

Und nun? Letzten Mittwoch beschloss der Bundestag trotz voriger eindeutiger Reklamationen eines Fachausschusses des Bundesrates diese Änderung im Einkommensteuergesetz. Und am Freitag bestätigte der Bundesrat dann diese Änderung, zusammen mit einem gigantischen Batzen an anderen Beschlüssen.

Verlustverrechnung 20.000 Euro statt bisher angedacht 10.000 Euro

Wichtig für Anleger ist: Die jährliche Verlustverrechnung wurde nochmal nachgebessert. Statt 10.000 Euro kann man jetzt 20.000 Euro Verlust pro Jahr anrechnen, und darüber reichende Verluste in die Folgejahre schieben. Aber weiter gilt: Bei bestimmen Konstellationen kann man nach Steuern Verlust machen, obwohl man vor Steuern Gewinne erzielt hat. Was für ein Irrsinn! Diese Änderung gilt für Termingeschäfte, wie zum Beispiel Optionsscheine, Futures, und vielleicht auch für CFDs. Ob zum Beispiel Zertifikate mit unter diese Regelung fallen werden, und ob CFDs eng gefasst auch wirklich betroffen sind? Da muss man als Anleger wohl in den nächsten Monaten über seinen Steuerberater beim zuständigen Finanzamt nachfragen lassen, wie „Termingeschäfte“ von Steuerbeamten in der Realität definiert werden. Denn eine fertige steuerliche Definition des Wortes „Termingeschäfte“ für die Finanzämter, die letztlich die Steuern berechnen, scheint es noch nicht zu geben.

Aber Januar lebt der Anleger also in dieser neuen schönen Welt des Olaf Scholz, dem Sparbuch-Olaf. Der bekennt sich ja stolz dazu nur das Sparbuch als Geldanlage zu nutzen. Also kann man ruhig diese ganzen Derivate-Geschäfte bestrafen, die ja eh nur nutzlose nervige Spekulation sind? Aber was war nochmal mit dem Kapitalmarkt-Standort Deutschland? Wollte die Bundesregierung nicht auch hier seit Jahren etwas tun, damit die Deutschen mehr privat vorsorgen? Mit dieser Gesetzesänderung verpasst man den Anlegern einen weiteren Nackenschlag, auch wenn auf den ersten Blick nur reine Spekulanten betroffen sind.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hatte vor einigen Tagen (noch vor den Entscheidungen von Bundestag und Bundesrat) deren Entscheidungen zur Verlustverrechnung vorweggenommen und scharf kritisiert. So sagt die DSW, dass mit den Entscheidungen nicht nur jüngste Entscheidungen des Bundesfinanzhofs konterkariert würden. Sie seien auch klar verfassungswidrig, wie dies auch der Bundesrat festgestellt habe. Das Gesetz sei in dieser Form nicht hinnehmbar. Hier die Original-Verkündung des Bundestags vom letzten Mittwoch zur Gesetzesänderung:

Änderungen gibt es auch bei der Anrechnung von Verlusten aus Termingeschäften. Die bisherige Verrechnungsbeschränkung in Höhe von 10.000 Euro wird auf 20.000 Euro angehoben. Damit können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, im laufenden Kalenderjahr bis zu 20.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus sogenannten Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften und Stillhalterprämien verrechnet werden. Verluste aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter oder der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung können mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 20.000 Euro im Jahr ausgeglichen werden. Auch hier ist die Übertragung und Verrechnung nicht verrechneter Verluste auf die Folgejahre möglich.

Olaf Scholz drückt Irrsinn zum Thema Verlustverrechnung durch
Olaf Scholz. Foto: Olaf Kosinsky CC BY-SA 3.0 de



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

5 Kommentare

  1. Die wichtigste Frage ist nun, welche Ausweichmöglichkeiten sich sinnvoll ergeben, um die Dummheiten und Schäden von fachfremden Politikern ausgleichen zu können.

  2. Wenn verfassungswidrig, gibt es ein Instanz der dann aktiv wird? Und dagegen klagt?
    Könnte ein Zusammenschluss von Anlegern da erfolgreich klagen?
    Was ist mit ein Handelsfirma die handelt mit Öl, Kartoffeln, Blumen oder sonnst was,diese Firmen spekulieren doch genau so.

  3. Here we go, V-Klage dazu wurde im November eingereicht, durch Crowd Funding (ca 25k€) finanziert.

    https://www.youtube.com/watch?v=dKh4pC5304o

    um diesen kompletter Irrsin zu stoppen. DA Optionschein ausgenommen sind, sit die Vermutung nahe das der Typ von GOldmann Sachs im BMF das alles initiiert hat. Scholz & Binding (das Gehirn dahinter) haben ja von Börse & Finanzen eh keine Ahnung

  4. Hallo Mike,
    Das ist einfach: keine Verluste mehr machen.
    Viel Erfolg, mir ist es heute nicht gelungen.

  5. Zu Herrn Scholz habe ich vor kurzem glaube ich eine Handelsblattüberschrift gelesen: in der Art: „Ich bin der wirtschaftskompetenteste Kanzler, der zu kriegen ist.“
    Na jetzt folgt doch dem guten Herrn Scholz mal in sein Traumland. Vielleicht können wir uns die Welt dann so träumen wie sie uns gefällt. Da gabs glaube ich ein Mädchen in einem Astred Lindgren Buch, das sich die Welt auch so gemacht hat, wie sie ihr gefällt ;-).
    Sie hatte zwei rote Zöpfe, er vermute ich zwei rote Socken ;).

    Das Peter-Prinzip ist in der Politik ja Standard und nix neues :-).

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage