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Aktuelle "Produktintervention" BaFin schützt Kleinanleger vor unbegrenzten Verlusten beim Future-Handel

Die BaFin verkündet, dass Kleinanleger de facto im Future-Handel nicht mehr tätig sein können. Oder werden Broker zukünftig Nachschüsse selbst zahlen?

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Im Future-Handel sind die Verlustmöglichkeiten unbegrenzt. Nicht nur, dass man seine gesamte als Sicherheit hinterlege Einlage verlieren kann. Man ist auch unbegrenzt nachschusspflichtig. Was für Profi-Investoren glasklar ist und zum Handel dazu gehört, ist Privatanlegern trotz umfangreichen Risikoaufklärungen machmal gar nicht so bewusst. Nach Maßnahmen im CFD-Handel will die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jetzt auch die Kleinanleger im Future-Handel vor unbegrenzten Verlusten schützen. Diesbezüglich hat sie vor wenigen Minuten eine „Produktintervention“ veröffentlicht.

BaFin schreitet ein im Future-Handel – aktuelle Produktintervention

Kleinanleger mit Sitz in Deutschland sind ab dem 1. Januar 2023 laut aktueller Mitteilung der BaFin davor geschützt, beim Future-Handel unbegrenzte Verluste zu erleiden. Dafür beschränkt die BaFin die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf dieser Produkte an Kleinanleger. Anders als die Entwurfsfassung, welche die BaFin im Februar 2022 konsultiert hatte, sieht die veröffentlichte Allgemeinverfügung Ausnahmen vor. Der Handel mit Futures zu Absicherungszwecken bleibt für Kleinanleger unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Weiter schreibt die BaFin, im Wortlaut: Kleinanleger dürfen künftig weiter Futures handeln, wenn sie damit realwirtschaftliche Preisrisiken absichern. Sie müssen den Absicherungszweck dann vorab gegenüber ihrem Wertpapierdienstleistungsunternehmen bestätigen. Absicherungsmöglichkeiten sind besonders bedeutsam für Agrarbetriebe, aber auch für andere Unternehmen der Realwirtschaft.

Außerdem bleibt der Future-Handel für Kleinanleger dann möglich, wenn ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Nachschusspflicht vertraglich ausschließt und Anleger somit nicht mehr als den investierten Betrag verlieren können. Zudem gilt eine Übergangsregelung: Nicht von der BaFin-Maßnahme erfasst sind Future-Kontrakte, mit denen Positionen abgewickelt bzw. geschlossen werden, die vor Inkrafttreten der Allgemeinverfügung eröffnet wurden.

Die BaFin verbietet die Nachschusspflicht beim nicht der Absicherung dienenden Future-Handel durch Kleinanleger, weil damit unbegrenzte finanzielle Risiken verbunden sein können. Sie reagiert damit auch auf die Mini- und Micro-Future-Produkte, die vermehrt auf den Markt kommen und die sich aufgrund ihrer geringeren Kontraktgröße und damit niedrigeren Eintrittsschwelle speziell an diese Kundengruppe richten. Mit ihrer Produktinterventionsmaßnahme stellt die Aufsichtsbehörde sicher, dass sich der Verlust von Kleinanlegern beim Future-Handel auf den Betrag beschränkt, den diese investiert haben.

Die BaFin kann die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Finanzinstrumenten beschränken oder verbieten, wenn erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz vorliegen (Art. 42 Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR).

Kommentar

Meine Meinung dazu: Die BaFin gängelt damit die Privatanleger, die die Risiken ganz genau verstehen und diese ganz bewusst eingehen wollen. Man nimmt sozusagen den aus Behördensicht „unmündigen“ Bürger an die Hand und sagt ihm, was er noch tun darf, und was nicht. Natürlich gibt es in der Tat Kleinanleger, die im Future-Handel ein böses Erwachen erleben, wenn sie nicht nur das ganze Guthaben verlieren, sondern darüber hinaus noch kräftig nachschießen müssen. Aber grundsätzlich immer mehr Risiken komplett vom Anleger fernzuhalten, zerstört das Wesen des Börsenhandels. Die BaFin beraubt dem Anleger die freie Wahl, wie er sein Geld anlegen oder wie er spekulieren möchte. Positiv zu sehen ist diese Entscheidung eben nur für den Teil der Privatanleger, die wirklich nicht wissen, was sie da tun. Mit dieser Verkündung sorgt die BaFin de facto für ein Verbot des Future-Handels für Privatanleger. Denn die Nachschusspflicht ist nun mal in der Konstruktion von Futures verankert, ohne geht es gar nicht. Ob sich wirklich Broker finden, die dem Kleinanleger weiterhin den Future-Handel erlauben, in dem sie die Nachschussrisiken auf das eigene Buch nehmen? Das wäre ja was!



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7 Kommentare

  1. Hallo, dann bitte auch das Autofahren verbieten oder gar das Fliegen,
    es gibt dort sogar Tote.
    Unfassbar. Wir sind halt im Abschwung. In Allem.

    1. @centime

      Ist doch alles schon in der „Betreuungs“-Pipeline.
      Leider „sprengt“ die Niemand. Der durchschnittliche „Schlaf“- Michel sowieso nicht.

  2. Ich glaube wenn man einer KI vorlegen würde was die BaFin zu vermeintlichen Schutz der Anleger so raushaut käme sie zum Ergebnis „Anleger vor Gewinnen schützen“.
    Ich halte es für durch aus möglich das auch Aktien verboten werden, übrig bleiben wir dann nur noch der Derivatehandel, aber nur mit Hebel größer Hundert. Das Argument dafür lautet dann wahrscheinlich „der Kleinanleger kann dann auch mit kleinen Beträgen davon profitieren und es muss sich ja auch für ihn lohnen“. …WFT …

  3. Das ist das Ende des Handels börsennotierter Derivate. Short Call hat auch theoretisch unendliche Verlustmöglichkeiten, das Verbot ist also nur eine Frage der Zeit. Wer überwacht die Bafin gleich noch mal? Das Finanzministerum, wer ist nochmal Finanzminister? Von der FDP? Irgendwie find ich es schon länger nicht mehr lustig. Solche Verordnungen sind einfach nur als bekloppt zu bezeichnen, aber die Doofen werden (oder sind) nun überall das Mass der Dinge. Und wer was gegen Doofe sagt ist NAZI. Willkommen im Club!

  4. @Daxrabbit

    Genau!
    „Anleger vor Gewinnen schützen“, scheint mir auch die eigentliche Agenda zu sein.

    Die gleiche scheinheilige Begruendung wurde ja auch verwendet,
    als die Hebelung bei online Brokern in der EU auf max. 30 begrenzt wurde.

    Einerseits „schuetzt“ das den Anleger vor evtl. zu viel Kaufkraft, ist also gut gegen die Inflation…
    Andererseits bewahrt es auch die Sozialkassen vor unnoetigen, zusaetzlichen Belastungen
    aus dem „Kartoffel“ Mileu, wo ja anscheinend massenhaft Haus und Hof verzockt wird.

    2 Fliegen mit einer Klatsche?! Lol

    In Bad Homburg, Wiesbaden und anderen „Zockerbuden“, wo der Staat kraeftg mit kassiert,
    kommt das natuerlich nicht vor. Da wirft ein „Betreuer“ die Kugel, und ist alles super transparent.
    Vor allem „sicher“! Das Cash (egal woher es kommt) wurde ja schon eingezahlt.
    Schwarz oder Rot.

    Das „Fussvolk“ soll seine wertlosen „Euronen“ gefaelligst auf dem
    „sicheren“ Sparbuch/Girokonto deponieren und zuschauen wie es weniger wird,
    in Sparplaene etc. investieren, und die „atemberaubenden“ Renditen,
    dann anschliessend nochmal versteuern, bzw. gegenrechnen lassen.
    Am besten sind natuerlich „Sondereinzahlungen“ in die DRV.
    Das erhoeht die Luxusrente ungemein, und natuerlich auch den spaeteren Steueranteil darauf!

    Einfach verkonsumieren, bald „gedeckelt“, mehr nur nach Genehmigung.
    Demnaechst auch bei Ihrer Sparkasse!
    Und bitte nur in „Dummland“, oder Euronenland.

    Ins Ausland „schaffen“, laeuft bald auch nicht mehr.
    Wenn erst mal die Urlaubsreisen und Ziele kontigentiert sind…
    Dauer Auslandsaufenthalte, oder Rentenbezug im Ausland „Ausloesepflichtig“ sind…
    Ansonsten: „Terrorismus“- Verdacht!

    Mit den inflationaer benutzten Woertern „Schutz“ und „Sicherheit“, wird inzwischen jede
    Schweinerei gerechtfertigt. Und nirgendwo so einfach, wie in der „BRD“.

    Wir starten was, warten das „Geschrei“ ab, und machen dann einfach weiter.
    Oder wie war das?

  5. Pingback: Aktuelles vom 1. Oktober 2022 | das-bewegt-die-welt.de

  6. Klar, aber Bankenderivate an der Euwax können weiterhin ihre Kursstellung mit Ausreden wie „technische Probleme“ weiterhin betreiben. Die Overnight Margins bei guten Future Brokern sind ohnehin hoch genug. Wer da ran kommt wird i.d.R. automatisch liquidiert. Abgesehen davon sind die Daten von Futuremärkte messbare Werte im Gegensatz zu den CFD-Pommesbuden wo man keine Kontraktanzahlen zum Preis bekommt. Auf das BaFin und seine politischen Treiber kann der „mündige Bürger“ verzichten.

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