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Cum-Ex-Urteile Schlag auf Schlag in Deutschland und Dänemark

Es gibt derzeit einige Urteile gegen Banker und Trader wegen Cum-Ex-Straftaten. Hier ein überblick und Ausblick über Verfahren.

Sanjay Shah. Foto: Christopher Pike/Bloomberg
Sanjay Shah. Foto: Christopher Pike/Bloomberg

Für die Cum-Ex-Gemeinde der unzähligen Banker, Händler und Anwälte, die von den Ermittlungen im größten Steuerskandal bedroht sind, begann das Jahr mit einem harten Dreischlag. In nur einer Woche ergingen in Deutschland und Dänemark drei Urteile: Dienstags traf es einen ehemaligen Freshfields-Steueranwalt, der dreieinhalb Jahre Haft bekam. Zwei Tage später erhielten zwei frühere Duet-Manager Haftstrafen von knapp fünf Jahren und dreieinhalb Jahren. Die Woche endete mit einer sechsjährigen Haftstrafe für einen Ex-Trader.

Das alte Jahr hatte sich ähnlich verabschiedet: Im November verurteilte das Landgericht Frankfurt einen früheren Fortis-Banker zu drei Jahren und drei Monaten. In Bonn schickten die Richter einen ehemaligen Händler der M.M. Warburg vier Jahre ins Gefängnis, während ein zweiter Warburg-Banker eine Bewährungsstrafe bekam. Und Dänemark gelang die Auslieferung von Sanjay Shah, der als Drahtzieher von Cum-Ex in Dänemark gilt. Er kam aus Dubai, der Wirkungsstätte vieler Cum-Protagonisten. Shah soll vom 29. Februar an der Prozess gemacht werden.

Es geht also Schlag auf Schlag, nicht nur in Deutschland, wo gegen etwa 1.800 Personen ermittelt wird. In Dänemark sind neun Personen angeklagt. Der ehemalige Warburg-Chef Christian Olearius steht wegen der Cum-Ex-Geschäfte seiner Bank seit August in Bonn vor Gericht. Die Hauptverhandlung ist bis in den Juli terminiert. Der 81-jährige bestreitet die Vorwürfe vehement, auch deshalb dauert das Verfahren so lange.

Anders hat sich offensichtlich der frühere Bankmanager Sebastian Qureshi entschieden. Es wird erwartet, dass sich der Gründer und ehemalige Chef der Varengold Bank am Dienstag umfassend einlässt — und dabei seinen Beitrag zu Cum-Ex-Geschäften offenlegen wird, die den Staat um 93 Millionen Euro gekostet haben sollen. Kooperation mit den Behörden galt seit langem als Königsweg, um lange Haftstrafen zu vermeiden. Qureshis Verteidiger haben deshalb mit Gericht und Staatsanwaltschaft über einen Deal gesprochen.

Allerdings hat in der vergangenen Woche eine Entscheidung aufhorchen lassen, mit der ein Beschuldigter trotz Anklage ganz ohne öffentliche Hauptverhandlung das Verfahren beenden konnte. Alain Schibl, ehemaliger Partner des inzwischen aufgelösten Londoner Asset Managers Duet, zahlte 2,2 Millionen Euro und war damit draußen — und das nur eine knappe Woche nachdem seine beiden früheren Geschäftspartner Henry Gabay und Osman Semerci lange Haftstrafen erhielten.

Alain Schibl
Alain Schibl Photographer: Stuart C. Wilson/Getty Images

Das Landgericht Bonn verwies darauf, Schibl sei wesentlich weniger an den Deals beteiligt gewesen. Die Kammer habe zudem seine gesundheitliche Situation berücksichtigt. Überraschend war dies trotzdem, denn die Staatsanwaltschaft Köln, die die umfangreichsten Cum-Ex-Ermittlungen führt, hatten sich bisher gesträubt, Beschuldigte gegen Geldauflagen aus den Verfahren zu entlassen. Jetzt hoffen Cum-Ex-Verteidiger schon auf eine Trendwende.

Verurteilte können den Haftantritt hinauszögern, wenn sie in Revision gehen, und die meisten tun dies auch. Der Bundesgerichtshof hat bislang jedoch alle Rechtsmittel gegen Cum-Ex-Urteile zurückgewiesen, über die er entschieden hat. Im seinem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2021 bezeichnete das Gericht Cum-Ex als “blanken Griff in die Kasse, in die alle Steuerzahler einzahlen.”

Bislang haben erst zwei frühere Warburg-Banker ihre Haftstrafe angetreten: Der erste, ein früherer Prokurist, ist bereits in seinen Achtzigern. Er trat um den Jahreswechsel 2022/2023 herum eine fünfeinhalbjährige Haftstrafe an. Der zweite, der zu dreieinhalb Jahren verurteilt wurde, sitzt seit August im Gefängnis.

In Deutschland kann die Vollzugszeit bei guter Führung um ein Drittel reduziert werden, in manchen Fällen sogar um die Hälfte. Da es sich bei allen Cum-Ex-Verurteilten um Ersttäter handelt, haben sie gute Chancen. Das setzte aber voraus, das man Reue zeigt — wenn nicht in der Hauptverhandlung, dann zumindest später in Haft. Der frühere Warburg-Prokurist hatte während des Prozesses jedes Fehlverhalten abgestritten.

Der Fortis-Banker, der im November zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, gab zu seinem Prozessauftakt im September zu, er habe immer gewusst, dass Cum-Ex nicht richtig sein könne. Er war im Juli 2022 in Spanien verhaftet worden und saß während der gesamten Hauptverhandlung in Untersuchungshaft. Kurz vor Weihnachten wurde er entlassen, obwohl Revisionen anhängig sind und seine Haftzeit technisch noch nicht begonnen hat. Aber die Untersuchungshaft wird angerechnet. Er wird wahrscheinlich nicht mehr lange “einfahren” müssen.

FMW/Bloomberg



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1 Kommentar

  1. Wann darf man denn damit rechnen, dass Hauptverschleierer in Deutschland, Herr Scholz, auch angeklagt wird? Immerhin hat er geholfen den Staat um Millionen zu betrügen.

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