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Urteil beim Bundesverwaltungsgericht: Möglicherweise ein Durchbruch im Kampf gegen den Rundfunkbeitrag

Im ewig langen Kampf gegen den Rundfunkbeitrag (GEZ-Gebühr) waren Kläger seit Jahren vor deutschen Gerichten gegen eine Mauer gelaufen. Gerichte ließen alle Beschwerden abprallen. Der Rundfunkbeitrag sei rechtens. Einerseits gibt es ja die grundlegende...

FMW-Redaktion

Im ewig langen Kampf gegen den Rundfunkbeitrag (GEZ-Gebühr) waren Kläger seit Jahren vor deutschen Gerichten gegen eine Mauer gelaufen. Gerichte ließen alle Beschwerden abprallen. Der Rundfunkbeitrag sei rechtens. Einerseits gibt es ja die grundlegende Argumentation der Gegner, dass es generell nicht in Ordnung sei, wenn der Staat den Bürger zwinge für Öffentlichen Rundfunk Zwangsbeiträge zu bezahlen.

Und dann gibt es noch eine zweite Hauptgruppe von Argumenten. Sehr viele Menschen sagen nämlich, dass sie gar keine Öffentlich Rechtlichen Sender gucken, oder sogar gar keinen Fernseher besitzen. Von daher habe die Zahlungspflicht zu entfallen. Auch hier hatten Gerichte immer argumentiert, dass dies egal sei. Jeder Haushalt habe zu zahlen – ob man nun guckt oder nicht, und ob man nun ein Empfangsgerat hat oder nicht, das ist egal!

Jetzt aber gibt es einen Durchbruch. Vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte die Betreiberin eines kleinen Hotels geklagt. Auch hier wird absurd abgezockt, möchte man so offen sagen. Pro Hotelzimmer muss die Betreiberin pro Monat 5,83 Euro zahlen. Das läppert sich! Die Hotel-Betreiberin argumentierte ähnlich wie viele Privatpersonen. In ihren Hotelzimmern gäbe es keine Fernseher, und noch nicht einmal Anschlussmöglichkeiten für Fernseher. Daher wolle sie die Gebühr nicht zahlen. Das ist inhaltlich mehr als nachvollziehbar! Und nun das Urteil des Gerichts. Es schlägt sich auf die Seite der Hotelbetreiberin. Die Headline des Urteils (Az: BVerwG 6 C 32.16) lautet:

Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit verfassungsgemäß

Hier auszugsweise aus der Veröffentlichung des Gerichts im Wortlaut:

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen (Beherbergungsbeitrag) nur in denjenigen Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, in denen der Betriebsstätteninhaber durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit eröffnet, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot in den genannten Räumlichkeiten zu nutzen.

Bei der zusätzlichen Beitragspflicht des Betriebsstätteninhabers für seine Hotelzimmer etc. liegen diese Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme von Inhabern, die ihren Gästen keine Rundfunkempfangsmöglichkeit in diesen Räumen eröffnen, jedoch nicht vor. Das Bundesverwaltungsgericht kann nicht aufgrund statistischer Daten verlässlich feststellen, dass Hotelzimmer etc. nahezu lückenlos mit Empfangsgeräten oder einem geeigneten Internetzugang ausgestattet sind. Darüber hinaus bereitet es keine unüberwindbaren Schwierigkeiten, das Vorhandensein eines Empfangsgerätes oder eines Internetzugangs festzustellen. Die Ausstattung der Zimmer mit Empfangsgeräten oder Internetzugang gehört zu denjenigen Merkmalen, die das Geschäftsmodell des Inhabers prägen und daher z.B. Gegenstand von Internetauftritten, Werbeprospekten und Bewertungen von Gästen im Internet sind. Aus diesen Gründen ist die Erhebung des zusätzlichen Beitrags vom Betriebsstätteninhaber verfassungsrechtlich nur gerechtfertigt, soweit dieser seinen Gästen eine Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Hotelzimmern etc. zur Verfügung stellt. Für die anderen erweist sich die Beitragsregelung als verfassungswidrig, weil der Gesetzgeber ihnen nicht den Nachweis ermöglicht hat, dass ihre Zimmer nicht mit Empfangsgeräten oder einem geeigneten Internetzugang ausgestattet sind.

Das Interessante dabei ist, dass ja wie gesagt zahlreiche Privatpersonen ähnlich argumentieren, dass sie nämlich gar keinen Fernseher haben, und von daher gar nicht die Möglichkeit haben die Sender zu empfangen. Auch wenn das nicht exakt das selbe ist wie ein fehlender Empfangsanschluss, so ist die Kernaussage doch die selbe: Keine Leistung = keine Bezahlung. Wer eine Leistung nicht in Anspruch nimmt, muss auch nicht zahlen. Dieses Grundprinzip der freien Marktwirtschaft (oder auch sonst des normalen Lebens) sollte doch auch hier gelten, so meinen wir. Es besteht also verdammt noch mal Hoffnung, dass auch Privatpersonen endlich ihrem Selbstbestimmungsrecht näher kommen!


Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Foto: Polarlys / Wikipedia (CC BY 2.5)



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6 Kommentare

  1. In der Tat, es besteht Hoffnung. Viel schlimmer ist eigentlich, ich habe ja noch nicht einmal Einfluß auf die Sende- bzw. Informationsgestaltung. Ich für meinen Teil schaue die Propagandadiskussionen bei ARD u. ZDF überhaupt nicht, und der WDR ist der größte Geldverbrenner hier in NRW.

    Interessanterweise beschreiben sich die Medienanstalten bei Facebook als „Medien- u. Produktionsfirma“. Also nicht als Organisation oder staatl. Einrichtung. Spinnt man jetzt weiter, könnte jedes Unternehmen hingehen, und ebenfalls irgendwelche Gebühren einfordern. Es sind ja auch Firmen.

    Letztendlich ist die GEZ eine Zwangssteuer, die den freien Zugang zur (freien) Information blockiert.

    Liebe Grüße

    Dieter

  2. Das wird höherinstanzlich wieder kassiert. Ob begründet oder nicht ist denen egal. Plattmachen ist die Devise. Wenn es beim Staat um Recht und Gesetz gehe würde gäbe es diese Diskussion erst gar nicht. Denn die Grundprinzipien wie Zahlen nur als Vrursacher/Nutzer sind dem Staat allemal bekannt.

  3. Welche höhere bitte Instanz soll das Urteil denn „wieder kassieren“?
    GEZ Modell ist lange entlarvt, wie die pösen, pösen Oligarchen im Osten, wird hier vorsätzlich für eine selbsternannte elitäre Minorität das Gemeinwohl ausgeraubt.
    Verhaften und Bestrafen Alle Beteiligten, auch die Hoffenden Kirchenbrüder. Sind doch hier nich in Sizilien!

  4. 8mrd Geldverschwendung jedes Jahr

  5. Heute ist es technisch leicht möglich ist, eine Fernsehsendung durch einen Decoder preisgünstig zu schützen. Damit kann doch jede Sendeanstalt und damit auch die öffentlich rechtlichen Sender die evtl. gewünschten Programmgebühren über die Vermietung von Decodern eintreiben; siehe hierzu den Privatsender „Sky“.
    Es ist im Grunde eine große Frechheit, wenn ich als Bürger dieses Landes zu einer monatlichen Gebühr verpflichtet werde, auch wenn ich dieses öffentlich rechtliche Programmangebot nicht wünsche bzw. nicht in Anspruch nehme. Im nächsten Schritt könnten dieselben Politiker, die dieses Gesetz eingeführt haben, auch eine öffentlich rechtliche Zeitung einführen und auch dafür eine verbindliche Zeitungsgebühr verlangen. – Und dass ich als Privatmann diese Zwangsgebühren nicht einmal steuerlich geltend machen kann ist eine weitere Unverschämtheit.
    Wie wäre es mit der Einführung einer Gebührenpflicht zu den Bundestagswahlen; natürlich auch für den Bürger der nicht zur Wahl geht !?

    Viele Politiker haben leider noch nicht erkannt, dass sie mit solchen Gesetzen viele Bürger in die Arme von radikalen Parteien treiben, welche die Abschaffung dieser Gebühren im Wahlprogramm haben.

    1. @Kai, wer soll denn die Decoder und die entsprechende Karte bzw. Verschlüsselung bezahlen? Würden Sie lieber einen Decoder für 17,50 pro Monat mieten, der öffentliche Sender rechtssicher blockiert, nur um zu beweisen, dass Sie keinen öffentlichen Sender schauen oder hören können, anstatt 17,50 pro Monat zu bezahlen, um z. B. Olympische Spiele, Fußball-Welt- oder Europameisterschaften, Teile der Champions-League zu sehen oder ab und zu im Autoradio öffentliche Sender zu hören?
      Ich denke, dieser technische Ansatz geht an der Realität vorbei. Auch ich bin strikt gegen Zwangsgebühren und -mitgliedschaften jeder Art, aber technisch kann das ohne andere Kosten sicher nicht gelöst werden.
      Und ob so furchtbar viele Bürger, die dennoch ganz gerne öffentliche Sender schauen und zu Millionen Fußball-Schland beim Public Viewing feiern, in die Arme radikaler Parteien getrieben werden, wage ich zu bezweifeln. Im Gegenteil: Was wäre, wenn keiner mehr kucken könnte und Eintritt bezahlen müsste?

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