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Payment for Order Flow – BaFin mit recht positivem Prüfergebnis

Ist Payment for Order Flow für Kleinanleger ein Nachteil, weil die Ausführungen schlechter sind? Hier das differenzierte Analyseergebnis der BaFin.

Privatanleger handelt an der Börse über Smartphone und Laptop

Noch nie etwas gehört von „Payment for Order Flow“ (PFOF)? Große neue und hippe Broker wie Robinhood oder auch deutsche Anbieter bieten ihren Privatkunden das Handeln an der Börse an – ganze ohne Gebühren. Aber von irgendetwas müssen die Broker ja auch leben. Dafür, dass sie die Orders der Kunden an einen bestimmten Handelsplatz zur Ausführung weiterleiten, erhalten die Broker von diesem Handelsplatz eine Vergütung – das Payment for Order Flow – also Bezahlung für die Durchleitung der Order. Natürlich kommt da schnell die Frage auf, ob die Handelsplätze für diese Orders schlechte Spreads und damit letztlich auch schlechtere Ausführungen anbieten, und damit letztlich Kleinanleger benachteiligen, ohne dass die es richtig merken. Genau diese Frage hat die BaFin untersucht, und hat dazu heute ein differenziertes Ergebnis veröffentlicht.

Payment for Order Flow hat gerade für Kleinanleger wohl eher Vorteile

Das Payment for Order Flow scheint gut geeignet zu sein für Kleinanleger. Denn wie das Wort es schon sagt – der Anleger hat keine großen Geldsummen zur Verfügung, um zum Beispiel eine einzelne Aktienorder in den Markt zu legen. Zahlt er bei einem „normalen“ Broker eine Handelsgebühr, verhagelt die Gebühr natürlich die Performance um so stärker, je geringer die Größe der Order ist (also Anzahl der georderten Aktien x Preis). Daher ist Payment for Order Flow im Vergleich zu dem alten Ordermodell (mit Gebühr) umso lohender für den Anleger, je kleiner seine Order ist. Dies gilt natürlich nur für den Fall, dass der Ausführungspreis der Handelsplatzes keinen ausgeweiteten Spread (Preisspanne zwischen An- und Verkauf) aufweist, der für den Kunden verdeckte Kosten verursacht.

Und eben zu diesem leicht nachvollziehbaren Resultat kommt auch die BaFin. Zitat: „Für Kundenaufträge mit kleineren Volumina ist die Ausführung über PFOF-gewährende Handelsplätze überwiegend vorteilhaft. Denn sofern Transaktionskosten berücksichtigt wurden, waren die Ergebnisse für Kunden mehrheitlich besser als an den Referenzmärkten.“ Die Studie untersuchte laut BaFin die Qualität der Auftragsausführung an „PFOF-Handelsplätzen“ im Vergleich zu den liquidesten europäischen Referenzmärkten. Vor einem generellen Verbot von Payment for Order Flow (welches durch die EU angestrebt wird), sollten wir Aufseher laut Aussage der BaFin die Auswirkungen umfassend analysieren und über weniger restriktive regulatorische Maßnahmen nachdenken. Dazu sollen die Erkenntnisse aus dieser Studie beitragen. Die BaFin sieht die Risiken, die mit Payment for Order Flow einhergehen, sie sieht aber auch die Vorteile – zum Beispiel die Reduktion der Transaktionskosten.

Nachteile

Logisch: Je größer das Ordervolumen, desto weniger Rolle spielen Gebühren bei einer Order, und je mehr achtet der Trader auf den Spread, also die Spanne zwischen An- und Verkauf. Die BaFin zum Nachteil der Methode „Payment for Order Flow“, Zitat: „Bei höheren Transaktionsvolumen und niedrigerer Liquidität an den Referenzmärkten zum Zeitpunkt der Auftragsausführung gingen diese Vorteile jedoch verloren.“ Der Worst Case, dass ein übereiltes Verbot von PFOF lediglich den Handel für Privatkunden verteuert, ansonsten aber nichts bewirkt, muss laut BaFin schon aus Verbraucherschutzgründen ausgeschlossen werden.

Erläuterung der BaFin

Weiter erläutert die BaFin zu ihrer Untersuchung über Payment for Order Flow, Zitat: „Studien anderer europäischer Aufsichtsbehörden zu ausländischen Aktien legen nahe, dass die Ausführung von Wertpapieraufträgen an Handelsplätzen, über die Market Maker PFOF gewähren, für Privatkunden überwiegend nachteilig ist. Die BaFin folgte in ihrer Studie der Methodologie dieser Aufsichtsbehörden, mit dem Ziel, die Ergebnisse bestmöglich vergleichen zu können. Jedoch hat die BaFin – entsprechend dem MiFID-II-Maßstab des Gesamtentgeltes – handelsplatzbezogene Transaktionsentgelte berücksichtigt. Durch den Fokus auf deutsche Aktien deckt die Studie der BaFin mit knapp 30 Prozent der Transaktionen zudem einen größeren Teil des Aktienhandels an den betrachteten „PFOF-Handelsplätzen“ ab, als die Studien anderer europäischer Aufsichtsbehörden.“



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1 Kommentar

  1. Für mich hat die BAFIN genauso wenig eine Existenzberechtigung wie die EZB.
    Beide gehören abgeschafft. Das drehen am Spread ist gängig. Bei den klass.OS
    wird an allen Variablen gedreht, Stichwort ist z.B. „Vola-Anpassung“. Bei
    Knockouts erscheint gern mal ein G/B-Kurs von 1,38/1,68, wenn der Kurs 100 Pips
    vom KO entfernt ist. Wenn der Kurs nicht steigen soll, steigt er auch nicht, da kann
    das UL sich bewegen wie sonstwas. Das Gleich gilt übrigens auch für Faktor-Zertifikate.

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