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Probleme mit Immobilienkauf im Ausland? Klagen Sie doch! Versuchen Sie es mal wie in diesem Fall…

Sie haben im Ausland eine Immobilie gekauft, oder haben es gerade vor? Sie haben Probleme mit den Behörden? Ach, versuchen Sie es doch einfach mal so wie diese...

FMW-Redaktion

Sie haben im Ausland eine Immobilie gekauft, oder haben es gerade vor? Sie haben Probleme mit den Behörden? Ach, versuchen Sie es doch einfach mal so wie diese US-Investorenfamilie. Bei der Familie van Riet aus den USA hatte wohl (leicht vereinfacht dargestellt) noch irgendwer einen belgischen Pass. Und genau diese Tatsache machte man sich anscheinend (!) zu Nutze um das EU-Land Kroatien zu verklagen. Sie merken schon wir schwimmen im Halbdunkeln.

Das liegt an der gewollten Intransparenz des privaten Schiedsgerichts ICSID bei der Weltbank in Washington D.C. Dort wurde drei Jahre lang der Fall „van Riet“ (Belgien) gegen das Land Kroatien verhandelt. Vom Fall sind leider nicht alle Details bekannt. Der Streitwert lag bei 30 Millionen Dollar, und er wurde nun im Sinne von Kroatien entschieden.

Die amerikanische Familie van Riet, die hier als belgischer Kläger auftritt und somit ein Investitionsschutzabkommen zwischen Belgien und Kroatien nutzt, hatte nämlich so wie es aussieht vor in den kroatischen Tourismus zu investieren. Man kaufte für 30 Millionen Dollar ein Meergrundstück und wollte dort bauen. Dann aber stellte sich heraus: Verdammt, es handelt sich um ein Naturschutzgebiet. Es konnte nicht gebaut werden. Und zack, ach ja, lasst uns doch Kroatien verklagen.

Auf welcher Grundlage? Gemäß Investitionsschutzabkommen zwischen Belgien und Kroatien scheint es so zu sein, dass belgische Investoren das Recht haben gegen Kroatien zu klagen (und andersrum), wenn sie ihre Investitionen gefährdet sehen durch Diskriminierung, Enteignung etc. Und diese Blockade durch die Tatsache, dass das Bauland ein Naturschutzgebiet ist, reichte aus um sich der kroatischen Justiz zu entledigen, und langwierig vor einen privaten Schiedsgericht in Washington D.C. zu klagen.

Dies tat man wohl in der weisen Voraussicht, dass man dort mehr Chancen hat als vor einem kroatischen Gericht, dass möglicherweise mit einer rosaroten kroatischen Nationalbrille vor den Augen urteilt, wenn es gegen den eigenen Staat geht. Der Investor brachte laut JUVE den Vorwurf auf den Tisch, dass man durch Kroatien falsch über die bauplanungsrechtliche Einstufung der Grundstücke informiert worden sei. Daher wollte man Schadenersatz durch Kroatien erwirken, und die Investitionskosten + entgangene zukünftige Gewinne einfordern.

Das ICSID lehnte aber ab und gab Kroatien recht. Man habe die Prüfungsmaßstäbe des Völkerrechts auf das kroatische Bauplanungsrecht anwenden müssen. Als Resulatat die Prüfung kam heraus, dass der Kläger den finanziellen Schaden allein zu tragen habe. Auf Deutsch: Ein Grundstück völlig umsonst gekauft. Noch klarer: Die Käufer hätten sich eben vorher genauer informieren müssen, was sie da kaufen, und ob sie dort überhaupt Hotels bauen dürfen. Im Urteil heißt es dazu technisch formuliert der Käufer habe es versäumt vor dem Kauf eine „Due Diligence“ (Prüfung) durchzuführen. Die hätte nämlich ergeben, dass einer Bebauung des Landes höherrangiges Recht entgegen stand (Naturschutzgebiet).

Pech gehabt, nicht gut vorbereitet, oder wie nennt man das? Wieder mal ein Beispiel, dass man aufgrund von Schiedsgerichtsbarkeit und Investitionsschutzabkommen zwischen Staaten eigentlich jeden wegen alles verklagen kann. Und vor einem Schiedsgericht ist man letztlich dem Gutdünken der „Schiedsrichter“ ausgesetzt, die keine ernannten Richter, sondern ganz normale Anwälte sind. Sie können letztlich frei entscheiden, ob sie zuständig sind oder nicht, ob sie jemanden gewinnen lassen oder nicht. Denn sie haben kein Gesetz, an das sie sich halten müssen. Sie richten nur gemäß schwammig formulierten Investitionsschutzverträgen. Hier ging es zu Gunsten des verklagten Staates aus. Auch lustig, dass beide betroffenen Staaten Mitglieder EU sind, aber dass ein Schiedsgerichtsverfahren in den USA veranstaltet werden kann.



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1 Kommentar

  1. Und das ist der Vorteil Trumps, er ist gegen TTIP. So wie ich und viele andere Schlachtschafe in Europa. Mittlerweile sagt ja sogar die Malmström, daß das TTIP wohl eine Pause mache. Gegen diese Dame ist Frau Merkel eine hübsche, sympathische Blondine!

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