Allgemein

Schweizer Franken-Kredite: EuGH-Urteil bringt womöglich gigantisches Problem für Banken

Ein „Referenzurteil“ ist so eine Sache. Die Gewinner sind dann schnell der Meinung, dass das Urteil auf alle „Geschädigten“ anwendbar ist. Die Verlierer sprechen von einem Einzelfall, und dass alle anderen Fälle einzeln bearbeitet werden müssen. Wie wird es dieses Mal sein? Handelt es sich um ein Referenzurteil? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat ein Urteil gesprochen bezüglich der seit Jahren umstrittenen Kredite in Schweizer Franken, welche zum Beispiel in Mittel- und Osteuropa sehr oft an Privatkunden vergeben wurden.

Schweizer Franken Münzen Beispielfoto
Foto: pixabay / moritz320

Nehmen wir das konkrete Beispiel, welches auch vom EuGH besprochen wurde. Ein polnisches Ehepaar hat von der österreichischen „Raiffeisen Bank International“ in Polen einen Kredit in Zloty erhalten. Aufgrund der günstigen Zinsen erfolgte die Rückzahlung des Kredits aber in Schweizer Franken. Problematisch wird diese Sache nur, wenn der Schweizer Franken aufwertet, und die Schuldner immer mehr Zloty aufbringen müssen um diese Schweizer Franken für die Kreditrückzahlung erbringen zu können. Denn so steigt die Rückzahlungssumme immer weiter an.

Die polnischen Kunden der österreichischen Bank klagten vor einem polnischen Gericht. Das wiederum fragte an beim EuGH in Luxemburg. Und dort hat man nun als höhere Instanz entschieden, dass es mit EU-Recht vereinbar sei diesen Kreditvertrag für unwirksam zu erklären. Also, was folgert man daraus? Banken in Österreich, Polen etc stehen vor gigantischen Erstattungsansprüchen ihrer Kunden? Womöglich. Sicher ist das aber nicht. Angeblich sollen auf die Banken Kosten von bis zu 18 Milliarden Euro zukommen.

Die Commerzbank will derzeit Anteile an einer Bank in Polen verkaufen, die auch bei Schweizer Franken-Krediten involviert war. Pech für die CoBa, möchte man da sagen. Wie gesagt. Wichtig wird sein, ob dieses für diesen speziellen polnischen Fall verkündete EU-Urteil auch massenhaft auf andere Banken in ganz Europa übertragen werden kann, als Referenz. Andere Betroffene und deren Anwälte dürften sich jedenfalls für dieses Urteil interessieren! Es könnten (nicht müssen) enorme Kosten auf einige Banken zukommen. Das auch noch, möchte man aus Sicht der Banken sagen. Erst die abgeschafften Zinsen durch die EZB, und jetzt kommt der EuGH auch noch mit so einem Urteil. Noch ein Problem mehr. Betroffene Kunden können eventuell Hoffnung schöpfen. Hier ein Auszug aus dem EuGH-Urteil:

Im Jahr 2008 schlossen Herr Kamil Dziubak und Frau Justyna Dziubak (im Folgenden: Kreditnehmer) mit der Raiffeisenbank einen Hypothekendarlehensvertrag, der auf polnische Zloty (PLN) lautete, aber an den Schweizer Franken (CHF) gebunden war. Während also die Kreditmittel in PLN ausgezahlt wurden, waren der Sollsaldo und die monatlichen Rückzahlungsraten in CHF angegeben, wobei Letztere jedoch vom Bankkonto der Kreditnehmer in PLN abgebucht werden sollten. Bei der Auszahlung des Darlehens wurde der in CHF angegebene Sollsaldo auf der Grundlage des bei Raiffeisen am Tag der Auszahlung geltenden Ankaufskurses PLN-CHF ermittelt, während die monatlichen Darlehensraten je nach dem bei dieser Bank zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt geltenden PLN-CHF-Verkaufskurs berechnet wurden. Da die Kreditnehmer einen an CHF gekoppelten Darlehensvertrag geschlossen hatten, kamen sie in den Genuss eines auf dem Zinssatz dieser Währung basierenden Zinssatzes, der niedriger war als der für PLN geltende Zinssatz, waren aber dem Wechselrisiko ausgesetzt, das sich aus der Fluktuation des Wechselkurses PLN-CHF ergab.

Die Kreditnehmer erhoben beim Sąd Okręgowy w Warszawie (Bezirksgericht Warschau, Polen) Klage, um die Nichtigkeit des in Rede stehenden Darlehensvertrags feststellen zu lassen, weil die Vertragsklauseln über die Anwendung einer Wechselkursdifferenz, die darin bestehe, dass für die Auszahlung der Mittel auf den Ankaufskurs und für die Rückzahlungen auf den Verkaufskurs zurückgegriffen werde, rechtswidrige missbräuchliche Klauseln darstellten, die für sie nach der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen unverbindlich seien und deren Streichung zum Wegfall des Vertrags führe.

Und hier der entscheidende Teil fett markiert:

Insoweit merkt der Gerichtshof an, dass sich laut nationalem Gericht nach dem bloßen Wegfall der Klauseln über die Wechselkursdifferenz durch die kumulative Wirkung der Entkopplung von CHF und der fortgesetzten Anwendung eines auf dem Zinssatz von CHF basierenden Zinssatzes der Hauptgegenstand des Vertrags seiner Art nach zu ändern scheint. Da eine solche Änderung im polnischen Recht aber offenkundig rechtlich unmöglich ist, steht die Richtlinie der Feststellung der Unwirksamkeit des streitigen Vertrags durch das polnische Gericht nicht entgegen.

In diesem Punkt betont der Gerichtshof, dass die Nichtigerklärung der streitigen Klauseln nicht nur zur Beseitigung des Indexierungsmechanismus und der Wechselkursdifferenz, sondern indirekt auch zum Wegfall des Wechselkursrisikos führen würde, das in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kopplung des Darlehens an eine Währung steht. Der Gerichtshof erinnert daran, dass die Klauseln über das Wechselkursrisiko aber den Hauptgegenstand eines an eine Fremdwährung gebundenen Darlehensvertrags definieren, so dass jedenfalls ungewiss ist, ob die Aufrechterhaltung des betreffenden Darlehensvertrags objektiv möglich ist.

Schließlich weist der Gerichtshof darauf hin, dass das durch die Richtlinie geschaffene System zum Schutz vor missbräuchlichen Klauseln, falls der Verbraucher es vorzieht, sich nicht darauf zu berufen, nicht zur Anwendung kommt. Insoweit stellt der Gerichtshof klar, dass der Verbraucher sich auch weigern können muss, nach eben diesem System vor den nachteiligen Folgen, die sich aus der Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags als Ganzes ergeben, geschützt zu werden, wenn er diesen Schutz nicht in Anspruch nehmen möchte.



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

8 Kommentare

  1. Pingback: Meldungen vom 4.10.2019 – Teil 2 | das-bewegt-die-welt.de

  2. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat ein Urteil gesprochen bezüglich der seit Jahren umstrittenen Kredite in Schweizer Franken, welche zum Beispiel in Mittel- und Osteuropa sehr oft an Privatkunden vergeben wurden.

    Na, wenn da der EUR nicht was zu sagen hätte… ?

    der CHF… ? Darf ich mal kurz lachen ;) :D

    wieso hängen die ganzen Polen usw… bei uns herum, die werden in CHF bezahlt… ? wers glaubt wird selig… ? – die möchten ganz, ganz harte EUR sehen, oder nicht.. ?

    wen in`terssiert der CHF ?
    Ich kann mich schon an den Franken-Crash erinnern ? Das war die 1. Warnung !
    Wollt Ihr das wirklich.. ??
    also ehrlich, liebe Bären, das war schon „schwach“ ?

    Und das, genau das, wird passieren, Negativzinsen hin oder her, „Brexit“ : der EUR macht sie alle platt !

  3. Dümmer gehts nicht mehr, wenn ich einen Kredit in einer starken Fremdwährung aufnehme wegen tieferen Zinsen, dann habe ich ein Währungsrisiko.Wenn dann die eigene Scheisswährung schwächer wird u.die Schulden somit grösser, ist das der übliche Vorgang.Warum soll man gesetzlich dagegen vorgehen.
    Das Gegenteil, ich mache eine Anlage in einer hochverzinslichen schwachen Währung, ich nehme gerne die höheren Zinsen u.wenn die Währung noch schwächer wird würde ich vor Gericht gehen.
    Eine Anlage oder ein Kredit in Fremdwährung ist immer ein Devisengeschäft u.immer mit Chancen u. Risiken verbunden. WIE BLÖD IST DENN DIE FINANZWELT GEWORDEN ?
    Marko wollte auch wieder etwas dazu sagen, leider verstehe ich wieder nicht ,was er mit seinem Kommentar meint!

    1. Markos Kommentar verstehe ich auch nicht.
      Im Übrigen gebe ich ihnen aber Recht, die Voraussetzung sollte allerdings sein, dass die Kreditnehmer das Risiko kannten. Ob zu beweisen ist, dass sie es nicht kannten, weiß ich aber nicht.
      Ich selbst hatte auch einen CHF-Kredit und wollte ihn damals auch. Ich habe mein Lehrgeld bezahlt, würde aber nie auf die Idee kommen, jetzt hier Geld zurück zu verlangen, selbst wenn es möglich wäre.

      1. Leute mit Ihrer Einstellung gibt es eben leider nur noch wenige. Aber die Politiker leben es den Leuten eben vor, nicht zuletzt die Banken selbst. Risiko für die anderen und Gewinne für sich selbst.
        Sie glauben doch nicht, dass die Leute das nicht erklärt bekommen haben. Verstehen ist natürlich eine andere Sache, aber dann dürften die meisten Polen, Hartzer ebenso und die meisten Staaten auch, keine Kredite bekommen, weil sie die Rückzahlung der selben niemals anstreben und oftmals nicht zum investieren, sondern für Konsum/Sozialausgabenfinanzierung benutzen.
        Entweder dürfen alle Leute sowas, oder man muss eben große Teile der Bevölkerung für unmündig erklären.
        Bei DVAG/Strukki sieht das zum Beispiel anders aus, da schaffen es die Vertreter immer die Kosten niemals zu benennen. Also im Prinzip eine klare Täuschung und Betrug, Aber da kommen sie gerichtlich nicht gegen an. Und sowas wird dann durchgewunken. Schon sehr traurig, dass sich diese Geblide alle Rechtsstaaten preisen

      2. Hatte einen Schweizer Franken Kredit und habe nur die Zinsen auf gut deutsch bezahlt wir reden da um 800 Euro im Monat und nach 15 Jahren und mehr habe ich die gleiche Summe was ich aufgenommen habe wieder und mehr das ist nicht lustig und es sieht gut aus etwas zurück zu bekommen und man hat vieles nicht mit bekommen damals es ist mein Geld und ich will es wieder haben steht mir auch zu nach dieser Gaunerau

  4. Erst einmal richtig lesen! Die Klage richtete sich nicht gegen das Wechselkursrisiko, das hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt. Vielmehr geht es darum, dass der Darlehensbetrag zum Einkaufskurs ausgegeben wurd, die Rückzahlungen dann aber zum Verkaufskurs verbucht wurden. Die Bank kassiert so neben den Zinsen auch noch den Spread. Das ist eine den Verbraucher benachteiligende Vertragsklausel, ebenso, wie es die Abschlussgebühren bei deutschen Kreditverträgen vor einigen Jahren waren. Die Abschlussgebühren konnten aber leicht von den Banken an die Verbraucher zurückerstattet werden, während der Vertrag betsehen blieb. Dies ist bei den Franke-Krediten aber nicht möglich, da eine wesentliche Vertragsklausel betroffen ist. Die Banken wären froh, wenn sie „nur“ den zu unrecht kassierten Spread zurückzahlen müssten. Statt dessen könnten aber die Kreditverträge an sich nicht sein und müssten komplett rückabgewickelt werden. Da hätten die Kreditnehmer dann einfach nur Glück, aus den für sie ungünstigen Verträgen heraus zu kommen.

  5. Ich möchte einen Fremdwährungskredit rückabwickeln lassen. Nun bin ich nicht sicher, inwieweit ich hier Rechtsbeistand brauche. Auch mein Problem ist hier die Angst davor, dass die Rückzahlung in Schweizer Franken ansteigt, da er momentan sehr stark ist.

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage