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Zwei interessante Brexit-News

Der britische Finanzminister George Osborne, der mehrmals betont hatte nach der Brexit-Wahl müsste man in UK die Steuern massiv erhöhen um Ausfälle durch den Brexit zu kompensieren, schwenkt nun...

FMW-Redaktion

Der britische Finanzminister George Osborne, der mehrmals betont hatte nach der Brexit-Wahl müsste man in UK die Steuern massiv erhöhen um Ausfälle durch den Brexit zu kompensieren, schwenkt nun drastisch um. Ganz im Gegenteil ist er jetzt anscheinend auf die Idee gekommen als Niedrigsteuer-Oase EU-Ländern Konkurrenz zu machen, wenn Großbritannien demnächst alleine da steht. Der FT sagte er der Unternehmenssteuersatz solle von aktuell 20 auf weniger als 15% sinken. Damit würde UK Irland und Zypern Konkurrenz machen.

Das Problem für UK ist aber: Anders als die Kleinen hat man selbst eine große Infrastruktur für über 60 Millionen Menschen zu finanzieren, und kann nicht wie jede beliebige Steueroase die Sätze extrem absenken. Man ist einfach auf großvolumige Steuereinnahmen angewiesen, um den gesamten Staatsapparat und öffentliche Aufgaben zu finanzieren. Gewiss kann man in einem bestimmten Umfang Erfolg haben mit so einer Strategie. Man hält einzelne Betriebe ab wg. dem Brexit UK zu verlassen, und lockt vielleicht sogar noch einzelne an. Aber den niedrigeren Satz zahlen ja künftig ALLE in UK tätigen Unternehmen. Von daher dürfte so eine Steuersenkung höchstwahrscheinlich einen negativen Effekt für den gesamten Steuerhaushalt haben (gesunder Menschenverstand).

Osborne sagte er wolle eine „super wettbewerbsfähige Volkswirtschaft“ schaffen, mit niedrigen Unternehmenssteuern und einer globalen Ausrichtung. So sagte er „Wir müssen den Horizont und den Weg vor uns in den Blick nehmen und das Beste aus den Karten machen, die uns ausgeteilt wurden.“ Also Schwenk um 180 Grad, Steuern runter bis nichts mehr geht. Nochmal: Ob UK sich damit nicht viel eher ins eigene Fleisch schneidet?

Der US-amerikanische Landmaschinen-Hersetller Agco will seine Europazentrale weg aus UK und rein in die EU verlegen. Der deutsche Agco-Chef Martin Richenhagen, der inzwischen auch amerikanischer Staatsbürger ist, sieht keinen Sinn mehr die Europazentrale in UK zu belassen, so sagte er es der FAZ. Auch Deutschland sei dank einer dort bereits vorhandenen Tochtergesellschaft ein möglicher Standort für die EU-Zentrale. Gerade erst hat man verkündet in Dänemark ein Unternehmen zu kaufen für 340 Millionen Dollar. Wäre daher Dänemark ein möglicher Standort für die Europazentrale? Wohl kaum.

Denn in UK sitzt derzeit die EU-Zenrale nur aus hisorischen Gründen. Dort hatte man mal eine Traktoren-Produktion. Da UK nicht Mitglied in der Eurozone sei, habe man das Werk hier aufgegeben. Also ist es kaum vorstellbar die Zentrale jetzt nach Dänemark zu verlegen, wo man zwar EU-Mitglied ist, aber genau wie UK seine eigene Währung behalten hat. Agco beschäftige noch 500 Mitarbeiter in UK, wovon die Hälfte durch den Wegzug der Zentrale entfallen würden. Es mache keinen Sinn mehr zentrale Funktionen wie Controlling, Finanzen und Recht in UK zu belassen, wenn das Land die EU verlasse, so Richenhagen. Dort sollen nur noch Mitarbeiter verbleiben, die für das Geschäft für UK notwendig seien.

So dürfte es bei anderen Unternehmen, vor allem bei Banken, auch laufen. ALLEN in UK tätigen Firmen den Steuersatz drastisch zu senken, das freut zunächst mal die Firmen, die eh schon in UK sitzen und sowieso nicht an einen Umzug dachten. Wer freut sich nicht über eine massive Steuersenkung? Aber ob zukünftig mit niedrigeren Steuern unterm Strich genau so viele oder sogar mehr Unternehmen in UK tätig sein werden wie jetzt, das darf man doch arg bezweifeln. Die Chance ist ziemlich groß, dass diese Rechnung von Herrn Osborne nach hinten losgeht. Und wie beim Brexit gilt: Eine Umkehr ist wohl nicht möglich. Einmal kräftig die Steuern gesenkt, kann man sie nicht ein paar Jahre später wieder kräftig raufsetzen. Denn dann, ja dann kann eine Fluchtwelle aufs Festland einsetzen. Welches Unternehmen mag schon steigende Steuern?



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6 Kommentare

  1. Es geht doch gar nicht um die Steuersätze. Osborne kapiert einfach nicht, das GB mit dem Ausscheiden aus der EU gleichzeitig aus dem Binnenmarkt mit ausscheidet. Für Firmen macht es keinen Sinn ihre Europa-Niederlassung in GB zu erhalten, wenn sie keinen barrierefreien Zugang zum EU-Binnenmarkt haben.

    Da kann Osborne die Unternehmenssteuern auf null senken, und es wird absolut rein gar nichts bringen! Außer das GB dann vielleicht die Cayman Inseln als neues Steuerparadies ablöst.

    1. GB scheidet aus dem EU-Binnemarkt aus? Niemals, dafür werden die deutschen Firmen schon sorgen, immerhin kauft GB doppelt zu viel in der EU ein, als andersrum.

      1. Selbstverständlich ist das so wenn GB aus der EU austritt. Für diesen Fall müsste eben ein Freihandelsabkommen aufgesetzt werden sodass die deutschen Exporteure sich ihre (Handels-)Vorteile erhalten können.

      2. Da haben wirs wieder. Alles nur Theorien der Milchmädchen und Fischverkäufer.
        a) GB kauft doppelt soviel in der EU wie andersherum?
        b) Wird das Ganze also so ein EU-Event wie die Rußland-Sanktionen, die Deutschland schaden, aber Rußland zwingt, nicht nur auf Rohstoffe zu bauen, sondern endlich eigene Produktionen aufzubauen?!
        c) Trick-Trick. Wir sind doch die Besten! Erinnert an den 1 WK!

  2. Habe da noch was wichtiges vergessen und zwar dies:
    Vatikan: Papst hebt Immunität der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Regierungsbeamten auf!

    Ob man es glaubt oder nicht, aber dieses Motu proprio gilt auch für Deutschland. In Deutschland gilt Römisches und Kanonisches Recht und nicht dieses zusammen gestammelte Grundgesetz. Alles was Merkel und Co. machen ist illegal und sie persönlich Haftbar.

    Gepostet am Aktualisiert am

    Am 11.07.2013 gab es einen überraschenden Papst Erlass, welcher die Immunität aller Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Regierungsbeamter des Vatikans per 01.09.2013 aufhebt. Dies ist ein historisches Ereignis!
    Doch was passiert in den Medien? Kein einziger Artikel ist bis heute darüber zu lesen. Wer bisher noch an irgendeine behauptete „Unabhängigkeit der Medien“ glaubte, sollte sich dazu mal Gedanken machen. Normalerweise kann der Papst nicht mal Niessen ohne dass dies von den Medien aufgegriffen wird, wenn er aber in einem historischen Erlass den ganzen Vatikan umkrempelt, wird dies von allen, ja wirklich restlos allen Medien, sogar von den katholischen Medien ignoriert.
    Hier eine kurze Erklärung zur Bedeutung des Erlasses, es handelt sich um einen Auszug vom folgenden Artikel auf dem Blog von Lupo Cattivo:
    http://lupocattivoblog.com/2013/08/09/papst-erlass-wird-immer-noch-von-den-medien-ignoriert/#more-12403

    Ein Motu proprio (auch Motuproprio, Plural Motuproprios; von lateinisch motu proprio „aus eigenem Beweggrund“, „selbst veranlasst“) ist ein Apostolisches Schreiben des Papstes der katholischen Kirche, das ohne förmliches Ansuchen anderer ergangen ist und vom Papst persönlich und nicht von einem seiner Kardinäle, Amtsorganen oder anderen Beratern entschieden wurde.
    Meist handelt es sich dabei um die Bekanntgabe kirchenrechtlicher oder administrativer Entscheidungen, geringe Änderungen des kanonischen Rechts oder die Gewährung von Privilegien an Personen oder Institutionen. Normalerweise ist ein Motu proprio ein Dekret, das nicht mit Siegel versehen ist (vgl. Päpstliche Bulle) und nicht gegengezeichnet wurde.
    Das erste in der Form eines Motu proprio verfasste Apostolische Schreiben wurde von Papst Innozenz VIII. im Jahr 1484 veröffentlicht.
    Ein Motu proprio beginnt mit der Darstellung des Grundes, aus dem es verfasst worden ist. Es folgt die Beschreibung der Gesetzesänderung oder der Privilegiengewährung. Das Dokument wird vom Papst mit Datum und seinem Namen in Latein persönlich unterschrieben. Anschließend wird der Text veröffentlicht. Es ist selbst dann gültig, wenn es dem bis dato geltenden Kirchenrecht oder früheren päpstlichen Entscheidungen nicht entspricht.
    Franziskus >>> motu proprio >>> „aus eigenem Beweggrund“ und „selbst veranlasst“ – Der Erlass betrifft alle unter der römischen Kurie gegründeten Entitäten – Das ist die Mehrheit aller Staaten dieser Welt – insbesondere aber auch die USA
    Es betrifft auch den ICC/CPI (Internationaler Strafgerichtshof) – der auf der Basis des Römischen Rechts gegründet wurde und erst vor kurzen mit seiner neuen Chefanklägerin in die zweite Strafgerichtsperiode für Kriegsverbrechen eingetreten ist.
    Aufhebung der Immunität aller Richter
    Aufhebung der Immunität aller Staatsanwälte
    Aufhebung der Immunität aller Rechtsanwälte
    Aufhebung der Immunität aller Regierungsbeamten
    Immunität fürs Strafrecht schützt also ab 1.9.2013 diese Personengruppen NICHT MEHR – einzig ihre Integrität, Liebe zur Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit, bewahrt diese Personengruppen vor Anklage und Verfolgung! Der Erlass des Papstes Franziskus, der erst das erste Jahr im Amt ist, wird vehement von den Medien ignoriert!
    Zeichen der Brisanz sind die angekündigten Rücktritte per 1.9.2013
    Ben Bernanke verkündete seinen Rücktritt per 1. September 2013.
    Einer der Federal Reserve Gouverneure tritt zurück per 1. September 2013.
    Janet Napolitano [Homeland Security] tritt zurück per 1. September 2013.
    heli-benKommentator Friedland meint auf eine E-Mail-Anfrage von mir:
    “… Liebe Maria, die Meldung ist, was die Form und das Datum angehen, ungewöhnlich, da es hier um zu behandelnde strafrechtliche Dinge geht, die auch noch rückwirkend behandelt werden können, ich denke da an Fälle von Geldwäsche. Ungewöhnlich auch deshalb, weil das Datum mit dem Rücktritt von Heli-Ben (Ben Bernanke) zusammenfällt. Möglicherweise kennt der Vatikan den Zeitrahmen des geplanten Finanz-Zusammenbruchs, der auch eine Neuordnung seiner Finanzen bedeutet.
    Da dies seinem Vorgänger nicht gelang, da er deshalb eine konkrete Morddrohung erhielt, die seinen Rücktritt verursachte, kann man davon ausgehen, daß es nach dem 1. September ein „Großreinemachen“ geben wird.
    Dieses Schreiben ging direkt an die Öffentlichkeit, ohne Umweg über die Kurie. Die HSBC-Bank hat übrigens auch das Konto der Vatikan-Bank gekündigt. Also hier kündigen sich größere Dinge an, da nach dem Zusammenbruch auch die Vermögensverhältnisse der Vatikan-Bank neu bewertet werden müssen…”
    Die teuflischen Geldgeschäfte der Kirche. Viertausend geheime Dokumente des Heiligen Stuhls – Briefe, vertrauliche Mitteilungen, Aktennotizen, Protokolle, Kontoauszüge und Buchungsbelege – gewähren einen Blick hinter die Kulissen des vatikanischen Finanzsystems.
    Die Dokumente stammen aus dem Nachlass Monsignore Renato Dardozzis (1922-2003), bis Ende der neunziger Jahre einer der wichtigsten Mitarbeiter des IOR, wie die Vatikanbank offiziell heißt.
    “…Ende der achtziger Jahre schien mit dem Crash der Ambrosiano-Bank, der rätselhaften Ermordung Roberto Calvis und Michele Sindonas und dem Rückzug von Erzbischof Marcinkus aus der Leitung des IOR der Schlussstrich unter ein unrühmliches Kapitel der Vatikanbank gezogen. Aber dann, so beweisen die Dokumente aus Dardozzis Archiv, begann alles wieder von vorn. Seit 1992 entstand ein neues, noch raffinierteres System mit Nummernkonten, über die Milliarden verschoben wurden.
    Das IOR funktionierte wie eine Bank innerhalb der Bank, eine gigantische Geldwaschanlage mitten in Rom, die von der Mafia genutzt und skrupellos für politische Machenschaften eingesetzt wurde. Ein Steuerparadies, das allein der Gesetzgebung des Vatikans unterworfen war. Und das alles im Namen Gottes…” (Quelle hierzu: Vatikan AG, Gianluigi Nuzzi – Aufgedeckt: Die teuflischen Geldgeschäfte der Kirche! )
    Franziskus – Papst-Erlass vom 11.7.2013 — am 1.9.2013 ist die Immunität der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Regierungsbeamten gegenüber dem Strafrecht rechtskräftig aufgehoben.
    MEIN DANK an Franziskus für diese notwendige, längst überfällige, Strafrechtsverschärfung, sagt Maria Lourdes!
    Hier der Papst-Erlass vom 11.7.2013…
    APOSTOLISCHES SCHREIBEN
    IN FORM EINES «MOTU PROPRIO»*
    SEINER HEILIGKEIT
    PAPST FRANZISKUS
    ÜBER DIE GERICHTSBARKEIT DER RECHTSORGANE DES STAATES DER VATIKANSTADT
    IM BEREICH DES STRAFRECHTS
    In der heutigen Zeit ist das Gemeinwohl zunehmend durch staatenübergreifende und organisierte Verbrechen bedroht, ebenso durch die unangemessene Handhabung des Marktes und der Wirtschaft, sowie durch den Terrorismus.
    Es ist daher notwendig, dass die internationale Gemeinschaft angemessene rechtliche Instrumente, zur Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten, durch die Förderung der internationalen, justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, einrichten.
    Bei der Ratifizierung zahlreicher internationaler Übereinkommen in diesen Bereichen, hat der Heilige Stuhl, auch im Namen und Auftrag des Staates der Vatikanstadt gehandelt, sowie stets betont, dass diese Vereinbarungen Mittel zur effektiven Bekämpfung und Verhinderung der kriminellen Aktivitäten sind, welche die Menschenwürde, das Gemeinwohl und den Frieden bedrohen.
    Im Hinblick auf die Erneuerung des Apostolischen Stuhls und diesen, um eine solche Zusammenarbeit zu stärken, ordne ich durch das vorliegende Apostolische Schreiben in Form eines »Motu Proprio«* an:
    1. Die zuständigen Justizbehörden des Staates der Vatikanstadt üben Strafgerichtsbarkeit auch über:
    a) Verbrechen gegen die Sicherheit, welche gegen die grundlegenden Interessen oder das Erbe des Heiligen Stuhls gerichtet sind;
    b) Straftaten, im Bezug auf:
    – Das Gesetz des Staates der Vatikanstadt Nr. VIII, vom 11. Juli 2013, mit ergänzenden Normen in Strafsachen;
    – Das Gesetz des Staates der Vatikanstadt Nr. IX vom 11. Juli 2013, enthaltenden Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung;
    so solche Verbrechen, von in Absatz 3 (unten) genannten Personen, bei der Ausübung ihrer Aufgabenpflicht verübt werden;
    c) jede andere Straftat, deren Bekämpfung von einem internationalen Abkommen verlangt wird, das vom Heiligen Stuhl unterzeichnet wurde, wenn der Täter sich im Staat der Vatikanstadt befindet und nicht ins Ausland ausgeliefert wurde.
    2. Die unter Punkt 1 erwähnten Straftaten werden nach der Gesetzgebung abgeurteilt, die zu der Zeit, in der sie verübt wurden, im Staat der Vatikanstadt gültig war, vorbehaltlich der allgemeinen Prinzipien der Rechtsordnung in Bezug auf die zeitliche Anwendung der Strafgesetze.
    3. Im Rahmen des Vatikanischen Strafgesetzes werden den »öffentlichen Amtsträgern« gleichgestellt:
    a) die Mitglieder, Beamten und Mitarbeiter der verschiedenen Einrichtungen der Römischen Kurie sowie der mit ihr verbundenen Institutionen;
    b) die Päpstlichen Gesandten und die diplomatischen Mitarbeiter des Heiligen Stuhls;
    c) Personen, die vertretende, verwaltende oder leitende Funktionen bekleiden, sowie jene, die – auch »de facto« – unmittelbar vom Heiligen Stuhl abhängige Körperschaften verwalten und kontrollieren und die im Verzeichnis der kirchlichen Rechtspersonen eingetragen sind, das im Governatorat des Staates der Vatikanstadt geführt wird;
    d) jede weitere Person, die einen administrativen oder juristischen Auftrag am Heiligen Stuhl besitzt, sei es ständig oder vorübergehend, entlohnt oder unentgeltlich, auf jedweder Ebene der Hierarchie.
    4. Die unter Punkt 1 erwähnte Gerichtsbarkeit schließt auch die administrative Verantwortung der Rechtspersonen ein, die sich aus einer Straftat herleitet, wie es von den Gesetzen des Staates der Vatikanstadt geregelt wird.
    5. Falls in anderen Staaten in derselben Sache vorgegangen wird, kommen die im Staat der Vatikanstadt gültigen Normen über die konkurrierende Gerichtsbarkeit zur Anwendung.
    6. Art. 23 des Gesetzes Nr. CXIX vom 21. November 1987, durch das die Gerichtsordnung des Staates der Vatikanstadt verabschiedet wurde, bleibt weiterhin gültig.
    Dies beschließe und bestimme ich ungeachtet jeder anderen gegenteiligen Anordnung. Ich bestimme, dass das vorliegende Apostolische Schreiben in Form eines »Motu Proprio« durch die Veröffentlichung im Osservatore Romano promulgiert werde und am 1. September 2013 in Kraft trete.
    Gegeben zu Rom, aus dem Apostolischen Palast, am 11. Juli 2013, im ersten Jahr meines Pontifikats.
    FRANCISCUS
    Quellen:
    vatican.va – Original
    wissenschaft3000 –
    kosmischeurkraft
    Vatikan AG, Gianluigi Nuzzi
    wikipedia.org Motu proprio

  3. War doch von Anfang an klar, vor der Wahl schon Angst und Schrecken unter dem Wahlvieb verbreiten, damit Cameron doch in der EU bleiben darf.

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