Allgemein

Daniel Stelter: Buchauszug über konkrete Lösungsansätze zur Coronakrise

Typisches Bild in der Coronakrise

Diese Woche hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, dass man die betroffenen Betriebe des zweiten Lockdowns im November mit einer Umsatzausfallzahlung unterstützen wird, und nicht mit Krediten. Genau diese jetzt beschlossene Maßnahme hatte der Buchautor und anerkannte Wirtschaftsexperte Daniel Stelter (hier finden Sie seine Webseite) schon vor Monaten im Detail erläutert und vorgeschlagen. An dieser Stelle drucken wir mit freundlicher Genehmigung einen Auszug seines hochinteressanten Buches Coronomics: Nach dem Corona-Schock: Neustart aus der Krise ab, welcher im „Campus Verlag Frankfurt/New York“ erschienen ist. Absolut empfehlenswert, nehmen Sie sich die Zeit!

Künstliches Koma für die Wirtschaft

Es mangelt nicht an Programmen, die Notenbanken und Staaten weltweit ankündigen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie aufzufangen. Dabei kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Verantwortlichen die gewaltigen Schäden zwar erahnen und entsprechend großzügig und kämpferisch agieren, zu- gleich aber nicht so richtig wissen, wo sie ansetzen sollen. Einen Vorwurf kann man ihnen daraus nicht machen, ist es doch eine für uns alle neue Situation. Zwar gibt es die Lehren aus der Finanzkrise, doch diese passen nicht. Heute genügt es nicht, die Bilanzen der Banken zu sanieren – durch Kapitalzuschuss, durch Manipulation der Vermögenspreise nach oben und durch Schönen der Bücher. Stattdessen muss man echte Einnahmen ersetzen. Das ist ungleich schwerer zu organisieren und vor allem ungleich teurer.

Die Politik setzt auf Liquiditätshilfen

Die Politik setzt nicht nur in Deutschland auf Liquiditätshilfen. Als ich diese Zeilen schrieb, war Folgendes angekündigt:1

• Ein Hilfspaket von 50 Milliarden Euro für Soloselbstständige und andere Kleinstfirmen. Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten bis zu 9000 Euro, Selbstständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten erhalten bis zu 15000 Euro. Außerdem erhalten Selbstständige leichter Zugang zur Grundsicherung (Hartz IV), wobei die Vermögensprüfung für sechs Monate ausgesetzt wird.
•Anpassung der Kurzarbeiterregelung: Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen. Leiharbeitnehmer sind künftig einge- schlossen und es müssen nur zehn Prozent der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen. Zugleich wird eine Anhebung des Kurzarbeitergeldes diskutiert.
• Unbegrenztes »Milliarden-Schutzschild« für Betriebe und Unternehmen. Über ihre Hausbanken erhalten Unternehmen Zugang zu Krediten und Bürgschaften der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dazu gründet der Staat einen »Wirtschaftsstabilisierungsfonds«, der 400 Milliarden Euro für Bürgschaften und 100 Milliarden Euro für »Kapitalmaßnahmen«, also direkte staatliche Beteiligungen, umfasst.
•Steuerstundungen auf Antrag, wenn Unternehmen »unmittelbar vom Corona-Virus betroffen sind«. Bis Ende des Jahres 2020 wird auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet. Auch die Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen, werden »erleichtert«.

Abgesehen von den Direkthilfen für Kleinunternehmen und Selbstständige handelt es sich um Liquiditätshilfen in Form von Krediten und Staatsbeteiligungen. Diese laufen über die Hausbanken der Unternehmen, die die Finanzlage am besten kennen. Die Banken müssen jedoch bei der Vergabe der Kredite, die sie von der KfW durchreichen, darauf achten, dass der Schuldner kreditwürdig ist. Dies auch, weil sie zehn Prozent der Summe aus eigenen Mitteln ausreichen müssen. Die Folge: Es häufen sich die Probleme mit der Kreditvergabe, weil die Sicherheiten und die Ertragskraft der Unternehmen nicht ausreichen. Die Banken forderten deshalb schon Anfang April 2020 eine völlige Freistellung von den Risiken.2 Dies zu Recht, haben wir doch bereits gesehen, dass das europäische Bankensystem – und auch die deutschen Banken – durch Finanzkrise und Nullzinspolitik nachhaltig geschwächt sind.

Doch was bedeutet es, wenn Banken keine Kredite vergeben wollen, obwohl sie nur zehn Prozent des Risikos tragen sollen? Es bedeutet, dass die Banken es für äußerst unwahrscheinlich halten, dass die Unternehmen in der Lage sind, die Kredite zu bedienen. Wenn nun der Staat die Risiken zu 100 Prozent übernimmt, ändert das nichts am eigentlichen Kernproblem der Maßnahmen. Diese laufen darauf hinaus, dass die betroffenen Unternehmen Schulden machen und im Extremfall den Staat als stillen Eigentümer bekommen. Nicht selten dürften die Schulden den Unternehmer überlasten. Und wer hat schon gern den Staat als Eigentümer? Deshalb ist die rationale Entscheidung jedes Unternehmens, diesen Punkt so weit wie möglich zu vermeiden. Dies bedeutet: Kosten senken, so schnell es geht, also Entlassungen und Auftragsstornierungen, was den Abschwung verstärkt. Anders als es die Schlagzeilen zu den großen Beträgen suggerieren mögen, wirkt das Programm nicht, wie es sollte.

Ein Systemwechsel als unvermeidliche Folge?

Hinzu kommt, dass die staatliche Rettung, wenn sie in dieser Form organisiert wird, unsere Wirtschaftsordnung massiv verändert. Wir beschreiten einen Weg zu einer immer stärker staatlich dominierten Wirtschaft, was nur umso wahrscheinlicher wird, je länger die Krise andauert und je tiefer der Einbruch der Wirtschaftstätigkeit ist. Nicht wenige Beobachter sehen darin einen guten Weg, weil es ja nur richtig sei, dass der Staat als Gegenleistung für seine Hilfe einen Anteil an Unternehmen bekommt. Dabei wird gern auf die Finanzkrise Bezug genommen und angemerkt, dass es nur so möglich sei, sicherzustellen, dass wir nicht wieder eine Situation haben, in der wir Gewinne privatisieren und Verluste sozialisieren.

Diese Logik hinkt aber. Während die Unternehmen, die in der Finanzkrise in Schwierigkeiten gerieten, diese selbst zu verantworten hatten, ist es diesmal eine Krise, die alle unschuldig trifft, wenn auch unterschiedlich. Sollte hier nun der Staat zu einem wichtigen Akteur werden, so hat dies erhebliche negative Folgen:3

• Der Staat wird vor allem Großunternehmen helfen, einfach schon aus Effizienzgründen. Dabei ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft der Mittelstand. Diesem muss geholfen werden, und wenn dies über Kredite erfolgt, schwächt das die Unternehmen auf Jahre.
• Wettbewerbsverzerrungen sind ebenfalls zu erwarten. Unternehmen mit Staatsbeteiligung werden einen Vorteil gegenüber jenen haben, die mit eigenen Mitteln versuchen, über die Runden zu kommen. Damit werden diejenigen bestraft, die eigene Mittel in ihren Unternehmen einsetzen. So dürften die Finanzierungskosten der Unternehmen mit Staatsbeteiligung dauerhaft unter jenen der freien Wirtschaft liegen.
•Der Staat muss seine Beteiligungen kontrollieren und managen. Man darf skeptisch sein, ob es gelingt, ausreichend qualifizierte Beamte und Politiker für diese Aufgabe zu finden.
•Aus der Finanzkrise wissen wir – siehe Commerzbank –, dass es Jahrzehnte dauern kann, bis der Staat wieder aussteigt. Es droht ein Postenparadies für Politiker, was weder gut für die Unternehmen ist noch dafür spricht, dass sich der Staat schnell wieder zurückzieht.
• Auch droht der Erhalt von Unternehmen, die ohnehin keine Zukunft haben. Entweder weil sie schon vor der Corona-Krise nur dank Nullzinspolitik lebensfähig waren oder aber weil in der neuen Welt nach Corona ihre Dienstleistungen und Produkte nicht mehr wie zuvor nachgefragt werden. Ökonomen sprechen bei solchen Unternehmen von »Zombies« und der starke Anstieg des Anteils solcher Unternehmen wird als eine Ursache des Rückgangs der Produktivitätsfortschritte in den letzten Jahren gesehen.4 Eine weitere »Zombifizierung« würde das noch verstärken und so das künftige Wachstum hemmen.

Was droht, ist ein Systemwechsel durch die Hintertür. Die Öffentlichkeit steht – so zumindest das Stimmungsbild Anfang April 2020 –, hinter diesen Maßnahmen. Ohnehin zeigten Umfragen schon weit vor Corona, dass sich die Bürger eine größere Rolle des Staates wün- schen.5 Politiker träumten vom »demokratischen Sozialismus« und Enteignungen sowie Verstaatlichungen zur Verwirklichung einer »gerechten Gesellschaft«.6 Nun scheinen wir auf dem besten Weg in diese Richtung zu sein.

Hierin liegt eine enorme Gefahr, denn die Nebenwirkungen wären erheblich: zunehmende Konzentration und weniger Wettbewerb, Bevorzugung von Großunternehmen, staatliche Einflussnahme statt betriebswirtschaftlicher Effizienz. Kurzgefasst, ein Weg, der zwangs- läufig weniger Wachstum und damit Wohlstand bedeutet. Wir sollten einen anderen Weg gehen.

Ein künstliches Koma wäre die Lösung gewesen

Damit kommen wir zu der Frage, was denn zu tun wäre, um die Krise zu dämpfen und die Wiederholung der Großen Depression zu vermeiden. Die Maßnahmen müssen meiner Meinung nach am Existenzproblem der Unternehmen ansetzen, und zwar beginnend beim Einzelunternehmer und bis hin zum Weltkonzern. Das zeigt bereits, wie schwierig es für die Politik ist, sind doch Rettungsaktionen für große Unternehmen viel leichter zu organisieren als für viele kleine Unternehmer. Da kann es gut sein, dass die Hilfe zu spät kommt. Im März 2020 erklärte ich in verschiedenen Beiträgen, wie wir es machen könnten:7 Die Wirtschaft müsste in ein künstliches Koma versetzt werden. Aus der Medizin kennen wir das: »Ein künstliches Koma ist eine lange Vollnarkose, die über Tage – in seltenen Fällen über Wochen – eingesetzt wird. Mithilfe von Narkose- und Schmerzmitteln wird der Patient kontrolliert in einen Zustand versetzt, in dem Bewusstsein und Schmerz ausgeschaltet sind.«8 Bezogen auf die Wirtschaft würde das bedeuten, dass wir für eine bestimmte Zeit alles einstellen: Lohnzahlungen, Mieten, Zinszahlungen. Wir täten einfach so, als würde ein Quartal ökonomisch nicht stattfinden. Es gäbe keine Umsätze, aber es gäbe auch keine Verpflichtungen.

Beispiel Miete: Der Betreiber eines Kaffees kann die Miete nicht mehr bezahlen, weil er geschlossen hat. Der Vermieter verzichtet auf die Miete und im Gegenzug muss er keine Zinsen und keine Tilgung bezahlen und die Bank wiederum keine Löhne und keine Zinsen. Wir stellen alles ein und in drei Monaten – wenn wir annehmen, dass das Koma solange andauert – fangen wir dort an, wo wir aufgehört haben, und tun so, als hätte es die Zeit dazwischen nicht gegeben.

In diese Richtung ist die Bundesregierung gegangen, aber eben nur ein bisschen. So darf Mietern nicht gekündigt werden, wenn sie, bedingt durch den Kampf gegen COVID-19, ihre Mieten zwischen dem 1. April und dem 30. Juni nicht bezahlen können. Die Miete wird bis zum Juni 2022 gestundet. Eine Stundung ist allerdings nichts anderes als eine Art Zwangskredit des Vermieters und damit auch keine völlige Entlastung des Mieters. Zudem fehlt eine korrespondierende Entlastung des Vermieters, der ja ebenfalls finanzielle Verpflichtungen hat, beispielsweise für Zins und Tilgung. Um die Banken zu schonen, wird hier einseitig die Last auf die Vermieter verlagert, die – entgegen der allgemeinen öffentlichen Wahrnehmung – nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) meist mit geringen Renditen von ein bis zwei Prozent arbeiten.9

Das künstliche Koma wie oben beschrieben geht offensichtlich nur in der Theorie. In der Praxis haben wir keinen kompletten Shutdown der Wirtschaft, wir haben echte Ausgaben – zum Beispiel für Nahrungsmittel – und viele Menschen haben unabhängig von der Wirtschaftslage ein Einkommen, so Rentner.

Deshalb müssen wir uns mit den Maßnahmen in der Praxis so nah wie möglich an den Zustand des künstlichen Komas annähern. Für Menschen, die aufgrund des Virus weniger oder keine Einnahmen haben, muss es einen Ausgleich geben, der wirtschaftlich dem Gedanken des künstlichen Komas am nächsten kommt. Dieser Ausgleich muss dafür sorgen, dass es nach der Komaphase keine Schmerzen mehr gibt. Also auch keine zusätzlichen Verpflichtungen, die vor dem Koma nicht bestanden haben. Ich wiederhole es nochmals: Es muss so sein, als hätte es diese Monate nicht gegeben. Wenn nun von der Politik Liquiditätshilfen in Form von Darlehen oder direkten Beteiligungen des Staates an Unternehmen an- geboten werden, ist diese Bedingung nicht erfüllt. Wenn die Betroffenen nämlich aus dem Koma erwachen, sehen sie sich mit finanziellen Lasten konfrontiert, die sie vorher nicht hatten und die sie oftmals nicht abtragen können. Gerade Restaurants, Hotels, Reiseveranstalter und Kinos – um ein paar Beispiele zu nennen – können den verlorenen Umsatz nicht wieder wettmachen. Ein Auto mag man ein paar Monate später kaufen, aber in das Restaurant geht man nicht doppelt oder dreimal so häufig, um frühere Mahlzeiten nachzuholen.

Staatliche Umsatzausfallzahlung

Wir müssen also als Gesellschaft den Umsatzausfall ersetzen. Die künftigen Umsätze kennen wir nicht, aber wir kennen die Steuerzahler Deutschlands. Getrost dürfen wir davon ausgehen, dass nur Steuerzahler von dem Einbruch der Wirtschaft getroffen sind.
Dabei haben wir die folgenden verschiedenen Gruppen von Steuerzahlern auf Einkommen:

•Bei Arbeitnehmern wird die Lohn- und Einkommensteuer direkt an der Quelle abgezogen. Tritt Arbeitslosigkeit ein, wird Einkommen durch Sozialleistungen aufgefangen. Weitere unternehmerische Verpflichtungen sollten hier nicht bestehen, nur eventuelle private finanzielle Verpflichtungen aus Krediten.10 Hier wäre es denkbar, dass wir pauschal die Arbeitslosengelder und die Kurzarbeiterzahlungen (bereits teilweise geschehen) deutlich erhöhen. Diese sollten ab Tag eins gezahlt werden.
• Im Fall von Selbstständigen und Unternehmen, die Einkommensteuer zahlen, sind die Einkünfte der vergangenen Jahre bekannt. Das Finanzamt kennt diese aus den Steuererklärungen der vergangenen Jahre. Hier sollte das Finanzamt in jedem Monat, den die Komaphase andauert, einen Betrag in Höhe von einem Zwölftel des Jahresumsatzes des letzten verfügbaren Jahres auf das Konto des Unternehmens überweisen.
•Bei Unternehmen, die Körperschaftsteuer zahlen, wird genauso vorgegangen. Auch sie bekommen den geschätzten entgangenen Umsatz gutgeschrieben.

Entscheidend ist, dass dies ohne Antrag und ohne Bedürftigkeitsprüfung erfolgt. Alle werden so gestellt, als wäre nichts passiert. Im kommenden Jahr müssen dann alle Bürger, die Zahlungen vom Staat erhalten haben, dem Fiskus ihren Geschäftsverlauf des Jahres 2020 erklären. Davon ausgehend würden sich die folgenden Zahlungsverpflichtungen der Empfänger ergeben:

•Entspricht der erzielte Umsatz – inklusive der erhaltenen Umsatzausfallzahlungen des Staates – dem Umsatz im Jahr 2019, so behält der Empfänger die Zahlung und versteuert den sich ergebenden Gewinn.
•Liegt der erzielte Umsatz – inklusive der erhaltenen Umsatzausfallzahlungen – über dem Niveau von 2019, so ist der Teil der Ausfallzahlungen zu erstatten, der nicht erforderlich war, um das Umsatzniveau 2019 zu halten.
•Wenn ein Unternehmen einen Teil oder den gesamten Umsatzausfallzuschuss des Staates behält, darf der Gewinn ebenso wie der Umsatz nur auf dem Niveau des Vergleichsjahres liegen. Er- zielt ein Unternehmen einen höheren Gewinn, so wird die Differenz zu 100 Prozent besteuert. Damit gibt es auch einen Anreiz, Mitarbeiter nicht zu entlassen.

So oder so ist in diesem Modell der Umsatz auf dem Niveau von 2019 garantiert. Unternehmer können die Erstattung der Umsatz- ausfallzahlung umgehend leisten, wenn sie nicht auf die Zahlungen angewiesen sind; spätestens bei Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2020 wären die unnötig zugeflossenen Gelder zurückzuzahlen. Die Politik könnte auch einen Anreiz geben, unnötige Umsatzausfallzahlungen sofort zurückzuzahlen, zum Beispiel, indem bei Rückzahlung innerhalb eines Monats ein Skonto gewährt wird. Der Vorteil einer solchen Vorgehensweise liegt auf der Hand: Sie wirkt wirtschaftlich wie das Koma, ist einfach umzusetzen und kann im Nachhinein, wenn die Krise überwunden ist, korrigiert werden, indem jene, die die Zahlung des Staates nicht benötigen, den entsprechenden Betrag nach Abgabe der Einkommensteuererklärung erstatten müssen.

Wäre das gerecht? Im Einzelfall vielleicht nicht, in der Summe schon. Natürlich mag es Unternehmen geben, die auch ohne Corona einen Umsatzrückgang erlebt hätten. Es wird auch Fälle geben, in denen das Geld verloren ist, weil die Empfänger die Zahlungen falsch verwenden. Die korrespondierenden Beträge dürften aber relativ zum Gesamtvolumen vernachlässigbar sein. Ebenso mag die Gefahr bestehen, dass einzelne Empfänger sich über die Zahlung freuen und gar kein Interesse daran haben, zu arbeiten. Dies dürften aber vor allem Solo-Unternehmer sein – und auch diese nur in begrenzten Umfang. Unternehmer mit Angestellten und Infrastruktur – Büroräume oder Ladengeschäft – werden ei- nem solchen Modell nicht folgen, weil sie andernfalls ihr Unternehmen nachhaltig gefährden würden. Außerdem wäre der Gewinn auf dem Niveau von 2019 gedeckelt. In der Summe also ein vernachlässigbarer Punkt.

Kritiker dieses Vorschlags bemängelten, es sei nicht gut, den Unternehmen auch noch den Gewinn zu garantieren. Dieser Einwand kam von Nicht-Unternehmern, die meist keine Vorstellung davon haben, wie gering die Margen und Gewinne der meisten Selbstständigen sind. Wir haben das Beispiel des Restaurants aus Berlin gesehen. Bei einem Umsatz von rund 500 000 Euro im Jahr und immer- hin 13 Mitarbeitern bleiben den zwei Eigentümern nach Steuern jeweils nur rund 25000 Euro in der Tasche. Das ist wahrlich kein hohes Gehalt, wenn man an die erheblichen persönlichen Risiken (Haftung für Miete etc.) und die langen Arbeitszeiten denkt. Hier zu helfen, ist aus meiner Sicht gerechtfertigt.

Der entscheidende Vorteil ist, dass jedes Unternehmen weiß, welchen Umsatz es inklusive der staatlichenÜberweisung erzielt. Niemand muss sich Sorgen machen, zu viele Schulden anzuhäufen, niemand damit rechnen, dass sein Eigentum auf den Staat übergehen könnte. Vor allem ist das Verfahren unbürokratisch und transparent. Die Mitarbeiter des Finanzamts müssten sich für die Dauer der Krise auf diese Aufgabe konzentrieren.

Wir reden von einem theoretischen Maximalbetrag von 25 Prozent des deutschen BIP des Jahres, wenn wir davon ausgehen, dass die wirtschaftliche Aktivität drei Monate lang komplett brachliegt. Dem wird aber nicht so sein, weshalb wir eher mit einer Größenordnung von zehn Prozent des BIP rechnen sollten. Selbst bei 25 Prozent stiege die Verschuldung des deutschen Staates auf die Größenordnung von 90 Prozent des BIP. Dieser Satz liegt weit unter dem Niveau, das die meisten anderen EU-Staaten schon vor dem Corona-Schock zu verzeichnen hatten.

Ein »gedankliches Koma« ist effektiv und effizient

Wir haben verschiedene Probleme, die sich gegenseitig verschärfen und in der Summe zu einem sich verstärkenden Abschwung führen. Die Unternehmen wissen nicht, wie heftig und wie lange sie unter der Krise leiden werden. Sie wissen nicht, ob und wie die Hilfe des Staates wirkt, und sie fürchten die längerfristigen Konsequenzen. Wer künftig Schulden tilgen oder den Staat als Miteigentümer los- werden müsste, der setzt alles daran, erst gar nicht in diese Situation zu kommen, sondern sie zu verhindern. Also baut er Kosten um jeden Preis ab, und das verstärkt die Krise. Der Komaansatz ist im Vergleich damit besser.

Die kurzfristige Finanzierung der mit dem Komaansatzverbundenen Ausgaben ist im heutigen Nullzinsumfeld gar kein Problem. Die Bundesregierung dürfte die Gelder umsonst bekommen oder gar daran verdienen. Die langfristige Finanzierung sollten wir im Zusammenhang mit der Eurozone klären.



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage