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EUGH urteilt: ARD & ZDF dürfen selbst als Gerichtsvollzieher auftreten

Was betonen ARD & ZDF gebetsmühlenartig, wenn ihnen der Vorwurf gemacht wird, sie seien „Staatsmedien“? Nein, nein, man sei unabhängig vom Staat, man sei keine staatliche Institution. Das einzige was man mit dem Staat zu tun habe, sei die gesetzliche Pflicht der Bürger den Rundfunkbeitrag zu entrichten. Naja… dass die Öffentlich Rechtlichen alles andere als staatsfern sind, hat nun der Europäische Gerichtshof (EUGH) wohl unabsichtlich bestätigt.

Denn laut EUGH dürfen die Öffentlich Rechtlichen unter Umgehung des Gerichtsvollziehers in Eigenregie Forderungen bei säumigen Zahlern selbst eintreiben. Eigentlich ein unglaublicher Vorgang. Man stelle sich vor eine öffentlich rechtliche Sparkasse, die eigenständig wirtschaftet, dürfte auf einmal ohne Amtsgericht und Gerichtsvollzieher einfach direkt zum säumigen Kreditkunden gehen und pfänden. Also: ARD & ZDF erhalten höchstrichterlich hiermit die Erlaubnis das zu tun, was ein Amtsgericht sonst nur einem Gerichtsvollzieher zugesteht! Und ARD & ZDF wollen keine staatlichen Einrichten sein? Notwendig war diese Klärung, weil das Landgericht Tübingen wegen klagenden Bürgern genau diese und andere Fragen an den EUGH gerichtet hatte. Im Gerichts-Deutsch aus Luxemburg klingt das so (Zitat):

Der Gerichtshof stellt zweitens fest, dass es die Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfen nicht verbieten, dass öffentlich-rechtlichen Sendern vom allgemeinen Recht abweichende Befugnisse eingeräumt werden, die es ihnen erlauben, die Zwangsvollstreckung von Forderungen aus rückständigen Rundfunkbeiträgen selbst zu betreiben. Der Gerichtshof führt insoweit aus, dass die fraglichen Vorrechte von der Kommission bei ihrer Prüfung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Jahr 2007 berücksichtigt wurden und seither unverändert geblieben sind. Außerdem sind derartige Vorrechte als ein dem öffentlichen Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender inhärenter Aspekt anzusehen.

Rundfunkbeitrag mit EU-Recht vereinbar

Grundsätzlich hat der EUGH heute auch festgestellt, dass der Rundfunkbeitrag mit EU-Recht vereinbar ist. Desweiteren stellt man fest, dass die Umstellung der Gebühr im Jahr 2013 auf das aktuelle Modell in Ordnung war. Vorher musste man nur zahlen, wenn man TV oder Radio besaß. Heute muss jeder Haushalt zahlen! Das neue Modell weiche nicht grundlegend vom alten ab, und schließlich würden die Rundfunkanstalten auch kaum mehr Geld einnehmen als vorher, so die Richter. Hier weitere Ausführungen dazu im Wortlaut:

In Deutschland wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk hauptsächlich durch den Rundfunkbeitrag
finanziert, den u. a. jeder Erwachsene zahlen muss, der Inhaber einer Wohnung im Inland ist. Dieser Rundfunkbeitrag ersetzte vom 1. Januar 2013 an die alte Rundfunkgebühr, die für den Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts zu entrichten war. Was die Einziehung des Rundfunkbeitrags angeht, verfügen die öffentlich-rechtlichen Sender über vom allgemeinen Recht abweichende Befugnisse, die es ihnen erlauben, die Zwangsvollstreckung von rückständigen Forderungen selbst zu betreiben. In den Jahren 2015 und 2016 erstellte die Landesrundfunkanstalt Südwestrundfunk (SWR)1 gegen Herrn Rittinger und andere Rundfunkbeitragsschuldner Vollstreckungstitel zur Beitreibung nicht gezahlter Beträge. Da die Zahlungen weiterhin ausblieben, leitete der SWR gestützt auf diese Titel die Zwangsbeitreibung seiner Forderungen ein.

Herr Rittinger und die übrigen Schuldner legten vor den deutschen Gerichten gegen die sie betreffenden Vollstreckungsmaßnahmen Rechtsmittel ein. Das in zweiter Instanz mit diesen Verfahren befasste Landgericht Tübingen war der Auffassung, der Rundfunkbeitrag und die hoheitlichen Vorrechte der öffentlich-rechtlichen Sender bei der Beitreibung verstießen gegen das Unionsrecht, insbesondere das Recht der staatlichen Beihilfen, und hat dem Gerichtshof mehrere Fragen vorgelegt.

Mit seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof erstens fest, dass die Ersetzung der Rundfunkgebühr (die für den Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts zu entrichten war) durch den Rundfunkbeitrag (der insbesondere für das Innehaben einer Wohnung oder einer Betriebsstätte zu entrichten ist) keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland darstellt. Es war daher nicht erforderlich, die Kommission von dieser Änderung als Änderung einer bestehenden Beihilfe zu unterrichten (die Kommission hatte im Jahr 2007 befunden, dass die Rundfunkgebühr als bestehende Beihilfe einzustufen sei).

Der Gerichtshof verweist hierzu u. a. darauf, dass die Ersetzung der Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag im Wesentlichen darauf abzielt, die Voraussetzungen für die Erhebung des Rundfunkbeitrags vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklung in Bezug auf den Empfang der Programme der öffentlich-rechtlichen Sender zu vereinfachen. Außerdem hat diese Änderung zu keiner wesentlichen Erhöhung der Vergütung geführt, die die öffentlich-rechtlichen Sender erhalten, um die Kosten zu decken, die mit der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags verbunden sind.

EUGH: ARD & ZDF dürfen selbst Geld eintreiben
Der EUGH in Luxemburg. Foto: Cédric Puisney CC BY 2.0



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30 Kommentare

  1. Krass ! Somit sind die öffentlich rechtlichen also judikative und exekutive in einem !? Schöner Sonderstatus, und das in einer Demokratie – da zieht’s einem die Schuhe aus. Wenn man sich einmal die Qualität der Nachrichten anschaut (andere mainstream Sender ebenfalls), so kommen stark Zweifel hinsichtlich der Objektivität und Neutralität auf. Selbst in China oder in Nordkorea wird m.W. nach für Meinungsbildende Medien nichts bezahlt.

    1. *offiziell: repräsentative Demokratie (daher Wählen gehen ergebnisfrei/unbedeutend)

      »Selbst in China oder in Nordkorea wird m.W. nach für Meinungsbildende Medien nichts bezahlt.«

      Einer muss vorder-/hintergründig immer zahlen: There is no free lunch.

      1. Wählen zu gehen ist weder ergebnisfrei noch unbedeutend, denn mit deiner Stimme entscheidest du, welche Leute im Parlament sitzen. Was diese Leute dann letztlich daraus machen, ist eine andere Sache. Aber auch hier hätte der Wähler das letzte bzw. nächste Wort, denn er kann diese Leute ja mit der nächsten Wahl abwählen.
        Diesen Sachverhalt sollten all jene mal durchdenken, die meinen, das Parlament vertrete nicht mehr Volkes Wille. Es ist natürlich nicht wegzudiskutieren, dass ein Teil nicht wählen geht. Dieser Teil muss sich dann aber auch nicht aufregen.
        Wenn sich die Bevölkerung mal mehr mit Demokratie und Politik befassen würde, d.h. z.B. den Abgeordneten auch mal persönlich im Bürgerbüro die Meinung sagen würde, könnte sich was bewegen. Natürlich wäre bei bestimmten Fragen, so auch die des ÖR und seiner Gebühren, direkte Demokratie angesagt.
        Leider ist aber ein Großteil der Bevölkerung einfach uninteressiert oder faul oder was weiß ich.
        Studie der Uni Leipzig: ca. 40 % könnten sich wieder eine (rechte) Autokratie vorstellen. („Immerhin etwa 40 Prozent der Befragten zeigen den Ergebnissen zufolge die Bereitschaft, ein autoritäres System zu unterstützen“) https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-11/autoritarismus-rechtsextremismus-antisemitismus-deutschland-ost-west-studie-uni-leipzig

        Ist ja auch bequemer. Und man gesellt sich zur Masse, nicht zu denen, die begewertet und schließlich verfolgt werden. Dann kann man beruhigt weiter machen wie bisher.

        Na dann Gute Nacht Deutschland!

        Natürlich, Politikunzufriedenheit. Aber einen Großteil trägt die Bevölkerung eben auch Verantwortung. Siehe oben…

        1. »d.h. z.B. den Abgeordneten auch mal persönlich im Bürgerbüro die Meinung sagen würde, könnte sich was bewegen

          Da haben Sie ausnahmsweise mal recht: dessen Gesichtsmuskulatur, geformt zu einem lauten Lachen.

          »„Immerhin etwa 40 Prozent der Befragten zeigen den Ergebnissen zufolge die Bereitschaft, ein autoritäres System zu unterstützen“«

          Passt doch. Zur aktuellen Situation.

          »Na dann Gute Nacht Deutschland!«

          Stimmt, ist jetzt gerade. Ich muss ins Bett – ebenso!

        2. »[…] denn mit deiner Stimme entscheidest du, welche Leute im Parlament sitzen. Was diese Leute dann letztlich daraus machen, ist eine andere Sache

          Damit haben Sie sich selbst komplett widerlegt und meine Ausführung allumfänglich bestätigt, Danke dafür. Nur zerebral Ihrerseits selbst noch nicht verarbeitet. (ansonsten: für Sie immer noch „Sie“)

          »Aber auch hier hätte der Wähler das letzte bzw. nächste Wort, denn er kann diese Leute ja mit der nächsten Wahl abwählen</b.«

          Der nächste Fuchser in andersfarbigem Anzug steht bereit, bläßt dennoch ins selbe Horn. Dafür wird gesorgt oder es wird entsorgt.

          »Siehe oben…«

          Keine Haare am Gehänge, aber einen Kamm in der Tasche. Wie soll die Allgemeinheit Ihren sinnentleerten „Beitrag“ werten?

          1. Wenn Sie nicht gerade zu den 40 % gehören, die eine Autokratie/ Diktatur befürworten, welche Alternative zu unserer Demokratie schwebt Ihnen den vor?

          2. @ „xxx“ (<– zu viel Pornographie konsumiert, was?):

            Immer alle schön als „rechts“ brandmarken wollen, ohne denjenigen zu kennen, geschweigedenn die Gesamtsituation erfasst zu haben: links = rechts, vice versa…

            »Der Idee der NSDAP entsprechend sind wir die deutsche Linke. Nichts ist uns verhaßter als der rechtsstehende nationale Besitzbürgerblock.« – Dr. Joseph Goebbels, 1931

            Aber wie heißt es doch so trefflich:

            »Never argue with stupid people, they will drag you down to their level and then beat you with experience.« – Mark Twain

        3. Was nützt eine Wahl,wenn der Wählerwille ignoriert wird.
          Die Groko wollte keiner mehr und nun?
          Da von Frust oder politischer Verklärung zu reden ist Unsinn.
          Wenn ich mir Merkel und & sehe wird mir schlecht.

    2. Demokratie Fehlanzeige. Nur Firma. Geschäftsführer und Bearbeiter vor internationalen Gerichten verklagen, Stafanzeige Strafantrag und internationale Schadensersatzansvorderung . Das denen mitteilen. Seit dem ist Ruhe.

  2. Pingback: Google-Trends, Diesel-Hammer, Einzelfall, EZB, Gelbwesten, Straßburg, „Flensburg-Punkte für Frauen“ | das-bewegt-die-welt.de

  3. Eigentlich kein Problem. Deutschland und alle Amtsgerichte dort sind im Firmenbuch eingetragene Unternehmen. Niemand besitzt einen Amtsausweis, weshalb der Staat genauso illegal ist wie ARD oder ZDF. Welcher Teil der Mafia die Gelder nun eintreibt ist wie der EuGH richtig feststellt völlig irrelevant.

  4. Das Volk bekommt immer das, was es wählt und zulässt…auch die Gummibärchen werfer…dauert auch da nicht mehr lange…Nein es ist ein staatlicher Molloch geworden…jepp, alle freuen sich und machen nix. Oh man, diese Verbrecher haben doch recht…weiter an der Schraube drehen…das Vieh wehrt sich nicht, also alles ok. Um dies zu festigen brauchts auch medial, rechtsstaatlichen Druck und Schickane…zwingend logisch.

  5. @ joah

    Mit Ihren persönlich zu wertenden Anmerkungen wird es zunehmend sinnlos, sich mit Ihnen auseinanderzusetzen. Da hilft es auch nicht, dass Sie mit dem Umsichwerfen von Zitaten einen gewissen Intellekt vortäuschen wollen (Im Übrigen: Gerade einen Goebbels mit dessen seltsamen Sichtweisen zu zitieren und diese offensichtlich auch noch für sich selbst anzunehmen, sagt einiges über Sie aus.) Aber natürlich, Sie sind einer derjenigen, der die Gesamtsituation erfasst hat.

    Ich hatte eben nicht behauptet, dass Sie zu den gewissen 40 % gehören, sondern ich habe Sie konkret gefragt, welche Alternative zur Demokratie haben. Die Antwort sind Sie schuldig geblieben.

    1. Für meine Unsachlichkeit mag ich mich entschuldigen wollen: das war ungebührlich. Der Rest ist ihrerseits hingegen ebenfalls unsachlich zusammengereimt und an den Haaren herbeigezogen (aber damit muss man rechnen, wenn man selbst damit beginnt).

      Es stellt aber dennoch nicht die restliche Realität in Frage, zu welcher ich lediglich als Beobachter gegenüber stehe.

      1. Die Entschuldigung nehme ich an. Sollte ich Ihnen persönlich zu nahe getreten sein, so war dies nicht beabsichtigt.

        Realität ist sehr subjektiv. Ich nehme an, dass Sie sich als Beobachter der Situation keine Gedanken um evtl. Alternativen zur Demokratie oder wenigstens zu anderen Formen demokratischen Lebens machen, was er klärt, wieso Sie meine Frage noch nicht beantwortet haben.
        Wir können also an dieser Stelle den Disput beenden.
        Ihnen ein schönes Weihnachtsfest.

        1. Um Ihre Frage final zu beantworten (welche ich Ihnen in keinsterster Weise „schuldig“ bin):

          Alle Politik samt Staaten mit deren Armeen abschaffen: misbrauchte Fehlkonstrukte. Örtliche Grundverwaltungen wieder einführen (Subsidiarität) mit lediglich Basisverwaltungstätigkeiten unpolitischer Art. Vorsitzende können gewählt und unverzüglich wieder abgewählt werden, somit mal wirklich verantwortlich und für die Leute (alle) zuständig. Für den Rest ist jeder Mensch eigenständig-allumfänglich selbstverantwortlich.

          Was zu größ (für sich selbst) wird, zerbricht zwangsläufig an innerer Komplexität (Verzerrung, Ignoranz, Manipulation, Korruption) und wird letztendlich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zurückgeführt werden: Theorem komplexer Systeme, Seneca Cliff, Thermodynamik, EROI. (der Rest obliegt der Eigenrecherche)

          1. Es ging auch nicht darum, dass Sie mir was schuldig waren, sondern einen Gedankenaustausch fortzusetzen, den Sie mit Ihrer Behauptung angestoßen haben, auf die ich reagiert habe.
            Aber belassen wir es dabei. Es ist unfruchtbar und hat mit der Sache nichts zu tun.

            Ihre Gedanken find ich spannend und teils sogar erstrebenswert, teils kann ich Ihnen auch beipflichten. Letztlich steckt ja auch das Wählen, mithin Demokratie, drin.
            Es wäre zu schön um wahr werden zu können, Staaten und ihre Armeen abzuschaffen. Eher vernichtet sich die Menschheit wohl selbst.

            Dass bestimmte Naturgesetze auch in der Gesellschaft anwendbar sind, auch das würde ich mittragen.

            Zusammengefasst: Vielleicht braucht es nur anderes Demokratiemodell als dieses, welches wir haben.
            Ich glaube, Dr. Krall hat das Thema in dem Video gestern auch behandelt.

            In diesem Sinne…

  6. Die da oben in Luxemburg, das ist derselbe Haufen, der es völlig in Ordnung findet, wenn Italien in den letzten 3 Jahren um 100 Mrd neue Schulden auftürmt und die EZB in der gleichen Zeit italienische Anleichen für über 350 Mrd aufkauft! Ist ja schließlich keine 100%ige Staatsfinanzierung, sondern 350%ige!

  7. Ein munteres Durcheinander von gleichgeschalteten öffentlich-rechtlichen Medien, Judikative und Exekutive, und das abgesegnet vom EUGH – was unterscheidet die EU eigentlich noch von angeblich totalitären Staaten wie Nordkorea?

  8. Jetzt würd mich nur mal interessieren, was eigentlich mit den nach letzten Meldungen über 5 Millionen Bürgern passiert, die ihren Strom nicht mehr bezahlen können und sicher größtenteils schon den Sperrkassierer gesehen haben. Ohne Strom ist ja nix mehr mit fernsehen und Geld für GEZ haben die bestimmt auch nicht mehr. Da muss es doch schon Millionen Vollstreckungsversuche geben!

    1. Es gibt jede Menge Ausnahmen, die es finanziell schwachen Menschen ermöglichen, sich von dieser Zwangsgebühr befreien zu lassen.

      Siehe hier … https://www.chip.de/news/Es-gibt-Ausnahmen-In-diesen-Faellen-muessen-Sie-keine-GEZ-bezahlen_91270321.html

      1. Die Ausnahmegenehmigungen sind reine Willkür, abgesehen derer mit gesundheitlicher Beeinträchtigung (da scheinen denen dann auch keine anderslautende Beweislage mehr einzufallen). Wenn ich hingegen aus Eigenantrieb diese Sache nicht möchte, lässt man mich nicht. Umgemünzt: Nur weil ein Großteil der Bevölkerung Sonntags ins Restaurant geht, ich jedoch nicht, bekomme ich dennoch (ringel-reih-rum) von einem Restaurantbesitzer eine Rechnung präsentiert – „ich hätte ja Essen können“. Freiheitseinschänkende Irrationalität und Egomanie.

        Dienstleistungen, welche man nicht in Anspruch nimmt, muss man nicht zahlen. Schon gar nicht, wenn diese inqualitativ sind (ökonomische Marktverzerrung).

        1. Nicht, dass wir uns falsch verstehen:
          Ich befürworte dieses Gebührensystem und seine Rechtfertigung keinesfalls. Ganz im Gegenteil, ich gehe konform, dass es abgeschafft oder zumindest auf ein Minimum eingeschränkt gehört (letzteres für den Fall, dass man tatsächlich einen rechtlich abgeleiteten Grundinformations- und Bildungsauftrag hat, keinen Unterhaltungsauftrag).

          1. Einen Bildungsauftrag hat lediglich jedes Indiviuum für sich allein selbst (Eigenverpflichtung). Dieser kann nicht an Dritte abgegeben werden, oder es kommt zwangsläufig eine Fehlbildung – im wahrsten Wortsinne – dabei heraus: niederknechtend-schädliche Propaganda, Selbstbedienung, Selbstlegitimation, Anmaßung, Manipulation, Fremdsteuerung zum Zwecke Dritter.

    2. Mh, darüber wird sich wohl niemand Gedanken machen. (Über die Unmöglichkeit ein Fernseher oder Radio oder Computer ohne STrom betreiben zu können.) Radio vielleicht noch mit Batterien. Soweit verstenden wird abgestellt allein auf die Möglichkeit des Empfangens von Rundfunk. Ob dies oder wie dies erfolgt oder eben nicht erfolgt wird ohne Relevanz bei privaten Wohnungsinhabern vernachlässigt. Fakt bleibt, es ist ein Vertrag zu Lasten dritter Personen ohne sich vorher eine Zustimmung geholt zu haben.

      1. Müsste halt wieder mal gerichtlich geklärt werden, ob ohne Strom noch eine Empfangsmöglichkeit besteht. Über PC und Fernseher sicher nicht mehr. Selbst Radio wäre mit Trockenbatterien eine teure Angelegenheit. Strom zum Aufladen von Akkus fehlt ja.

  9. Personen unterliegen dem Vertragsrecht. Nur hat man denen nicht die Geschäftsbedingungen des Kommerz mitgeteilt. Das ist der Betrug im System. Lebende Menschen unterliegen dem nicht. Nur erklären sich leider fast alle zu Personen, und die müssen deshalb zahlen.
    Oder steht irgendwo das auch Männer und Weiber zahlen müssen? Nein, die stehen vor dem Gesetz! Gesetze gelten also nur für Personen wie immer die genannt werden. Lebende Menschen müssen sich nicht anmelden und zahlen.

  10. Warum ich keinen Rundfunkbeitrag zahle, passt auf eine DIN-A-4-Seite und beansprucht als Video 2:09 Minuten: http://www.Rundfunkbeitrag.video

    Es gibt keine Verträge zu Lasten Dritter
    Die Rundfunkstaatsverträge bestehen zwischen einer Landesregierung und einer Landesrundfunkanstalt. Unbeteiligte Dritte mit Wohnsitz in einem Land haben keinerlei Willen bekundet, monatlich 17,50 Euro an den Beitragsservice zu zahlen!!!

    Warum ist der Rundfunkbeitrag keine Steuer?
    Nur Behörden können eine Steuer festsetzen. Landesrundfunkanstalten sind nur Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig.

    Das Geschäftsmodell der Landesrundfunkanstalten
    Nur in sehr geringem Umfang entsprechen Sendungen dem formulierten öffentlich-rechtlichen Auftrag, viel weniger, als die rund acht Milliarden Euro jährlich hergeben. Das übrige Geld wird für teure Lizenzen und für überhöhte Gehälter ausgegeben. Zusätzlich gibt es Sendungen mit viel teurer Werbung und Sendungen mit Propaganda zugunsten von Regierungen und politischen Parteien. Es existiert für den überwiegenden Teil der Sendezeit keinerlei staatliche Neutralität.

    Die hörige Justiz
    Die politischen Parteien und rund eintausend Lobbyorganisationen geben die Denkrichtung vor, der sich die Justiz unterwirft. Es gibt keine Gewaltenteilung, denn Staatsanwälte, Richter und Polizisten werden alle von einer Landesregierung besoldet. Dies erklärt ihre Gebundenheit an politische Weisungen.

    Diese kurze Aufstellung bedarf keines Urhebernachweises, keines Datums und keiner Unterschrift, weil sie die Lage wiederspiegelt, unter der der Rundfunkbeitrag erhoben wird.

    1. Schreiben Sie im letzten Satz lieber „widerspiegelt“, solche Schreibfehler werden gern als Bildungslücke ausgelegt.

  11. Wer sich heute noch proEU ausspricht, hat ne schwer Zukunft vor sich

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