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Mindestlohn soll bis 2020 auf 9,35 Euro steigen

Der seit 2015 in Deutschland gültige Mindestlohn soll zum 1. Januar 2019 von bislang 8,84 Euro ansteigen auf 9,19 Euro. Ab 2020 soll er dann steigen auf 9,35 Euro. Das empfiehlt heute die „Mindestlohnkommission“. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil spricht aktuell von einer richtigen Steigerung, welche die wirtschaftliche Entwicklung und die getroffenen Tarifabschlüsse widerspiegele.

Um es vereinfacht zusammenzufassen: Man habe die Interessen von Arbeitnehmern und auch der Arbeitgeber abgewogen. Denn man darf nicht vergessen: Für Dienstleistungen wie einen Friseurbesuch müssen die Kunden auch bereit sein steigende Preise zu zahlen, die durch diese Mindestlohnerhöhung verursacht werden! Das Statistische Bundesamt hat parallel zur heutigen Veröffentlichung der Mindestlohnkommission auch eigene Daten zur bisherigen Entwicklung des Mindestlohns präsentiert.

Daraus geht hervor, dass die Arbeitgeber die Mehrkosten der steigenden Löhne bisher durch die Kürzung der Arbeitszeit kompensiert haben. Ob alle Mindestlöhner auch wirklich effektiv weniger gearbeitet haben, bleibt mal dahin gestellt. Zitat:

Viele Arbeitgeber hatten auf die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 mit einer Kürzung der bezahlten Arbeitszeit reagiert. Damals reduzierten sie die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn um knapp 10 % von 40 Stunden auf 36 Stunden. Nach der Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 Euro brutto je Arbeitsstunde setzte sich diese Entwicklung abgeschwächt fort. Im April 2017 sank die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn leicht von 36 auf 35 Stunden. Bei Jobs in Teilzeit sowie bei Minijobs mit Mindestlohn blieben die Arbeitsstunden nahezu konstant.

Wer sich in die Materie vertiefen will, findet in der folgenden Grafik mehr Details zum Mindestlohn von 2014 bis 2017. Gut sieht man nach Einführung des Mindestlohns das offiziell ruckartige Absinken der Wochenarbeitszeit bei Mindestlohnempfängern. Waren es im Jahr 2014 noch 40,1 Stunden, so ging es sofort runter auf 36,3 Stunden, bis auf 35,1 Stunden im Jahr 2017. Weitere Details vom Statistischen Bundesamt im Wortlaut:

Im April 2017 wurden in Deutschland knapp 1,4 Millionen Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Arbeitsstunde bezahlt. Das waren rund 0,4 Millionen weniger als im Vorjahr mit dem alten Mindestlohn von 8,50 Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten 0,8 Millionen Beschäftigungsverhältnisse im April 2017 einen Stundenlohn von weniger als 8,84 Euro, obwohl sie prinzipiell unter das Mindestlohngesetz fielen. Im Jahr 2017 entfiel gut die Hälfte der Jobs mit Mindestlohn auf geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs (0,7 Millionen). In Teilzeit wurden 0,4 Millionen Jobs ausgeübt, 0,2 Millionen in Vollzeit. In Ostdeutschland betraf der Mindestlohn insgesamt 0,3 Millionen Jobs. Das entsprach 6 % aller ostdeutschen Beschäftigungsverhältnisse. In Westdeutschland wurden 3 % der Jobs mit dem Mindestlohn vergütet (1,1 Millionen).


Zum Vergrößern die Grafik bitte anklicken.

Mindestlohn-Kampagne aus dem Jahr 2007
Foto der ursprünglichen Mindestlohn-Kampagne aus dem Jahr 2007. Foto: Lowdown / Wikipedia (CC BY-SA 3.0)



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