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521 EU-Parlamentarier gegen 76 Payment for Order Flow: Verbot beschlossen

Das EU-Parlament hat das endgültige Verbot für "Payment for Order Flow" beschlossen. Anleger zahlen daher zukünftig höhere Gebühren?

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Das Konzept des Payment for Order Flow ist nun endgültig verboten. Vorgestern hat das EU-Parlament mit überwältigender Mehrheit von 521 Stimmen (19 Nein, 57 Enthaltungen) neue Finanzmarktrichtlinien für die EU beschlossen, darunter auch das Verbot des Payment for Order Flow ab dem Jahr 2026. Gerade für Kleinanleger, die Börsenorders mit geringen Volumen aufgeben, ist das wohl zukünftig ein Problem.

Payment for Order Flow ab 2026 in der gesamten EU verboten

Bei kleinen Ordergrößen fallen Mindestgebühren pro Transaktion gerne mal ins Gewicht. Payment for Order Flow (Begriffserklärung hier) bedeutet, dass Onlinebanken und Broker beispielsweise von Betreibern von Börsenplätzen dafür bezahlt werden, ihre Orders eben an genau diesen Börsenplatz weiterzuleiten zwecks Ausführung. Durch diese Vergütung waren vor allem angesagte Neobroker in Deutschland seit Jahren in der Lage unzählige Kleinanleger anzulocken, weil man auf die Handelsgebühren für die Kunden verzichten konnte.

Aber ab 2026 ist damit Schluss, für die Kunden dürften die Orders damit wieder kostenpflichtig werden. Vermutlich werden Neobroker kreative Gebührenmodelle einführen, vielleicht monatliche Pauschalgebühren, womit dann alle Trades abgedeckt sind? Kritiker bemängelten seit Jahren beim Konzept des Payment for Order Flow, dass Anleger schlechtere Kursausführungen erhalten könnten. Untersuchungen der BaFin aus dem Jahr 2022 ergaben aber, dass diese Vermutungen unbegründet waren. Die Ausführungen für die Anleger waren fair, gerade für Kleinanleger war die Gebührenersparnis bei Orders unterm Strich eher von Vorteil.

Kommentar

In der Veröffentlichung des EU-Parlaments vom Dienstag zur Entscheidung der Abgeordneten heißt es, Zitat: „Um die Anleger vor suboptimalen Handelsentscheidungen zu schützen, wird die Praxis der Entgegennahme von Zahlungen für die Weiterleitung von Kundenaufträgen zur Ausführung („payment for order flows“) EU-weit untersagt.“ Ach so, die Parlamentarier wollen die Anleger also schützen. Es ist meiner Meinung nach eine Gängelung des Bürgers durch die Politik. Der Staat weiß es besser als der mündige Bürger selbst, daher muss man etwas verbieten. Das ist nicht in Ordnung! Auch die Eindeutigkeit des Abstimmungsergebnisses zeigt, wie einig man sich offenbar in Brüssel ist, dass man den Bürger gerne bevormundet.

Was wäre (meine Meinung) viel sinnvoller gewesen, im Sinne des Bürgers, den man schützen, aber nicht gängeln will? Ein neues Gesetz hätte die Onlinebroker beispielsweise verpflichten können, in der Ordermaske, wo die Börsenaufträge erteilt werden, ein Feld einzubauen, bei dem der Kunde wählen kann: Order konventionell aufgeben mit Gebühr und freier Auswahl des Börsenplatzes – oder alternativ Order aufgeben über Payment for Order Flow ohne Auswahl des Börsenplatzes. Der Kunde hätte die freie Auswahl. Und wenn er nach und nach für sich selbst feststellt, dass womöglich die Ausführungskurse doch nachteilig sind und die Vorteile der fehlenden Gebühr auffressen, kann er dann zukünftig die Ordermethode ändern.

Wahlfreiheit und Transparenz ist immer besser, als dem Bürger/Verbraucher/Anleger einfach etwas ganz zu verbieten! Aber die Sache ist durch, die Öffentlichkeit bekommt davon kaum etwas mit, Anleger werden dann ab 2026 vor vollendete Tatsachen gestellt. Gerade Kleinstanleger, die kleine Ordergrößen haben, dürften am meisten benachteiligt werden, wenn neu eingeführte Gebührenmodelle in Relation zur kleinen Ordergröße deutlich ins Gewicht fallen.



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