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Rundfunkbeitrag: Müssen ARD & ZDF Bargeld akzeptieren? Das sagt das Bundesverwaltungsgericht

Der hoch angesehene Wirtschaftsjournalist Norbert Häring klagt sich seit geraumer Zeit durch die juristischen Instanzen, weil er seinen Rundfunkbeitrag in bar zahlen möchte. Dies begründet er damit, dass Bargeld (auf Euro lautende Banknoten) laut Bundesbankgesetz „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ darstellt.

Private Unternehmen können frei entscheiden, ob sie Bargeld annehmen oder nicht. Aber staatliche beziehungsweise öffentliche Institutionen wie die Rundfunkanstalten, die müssen ja eigentlich das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel als Zahlungsart akzeptieren, oder nicht? ARD & ZDF schließen in Sachen Rundfunkbeitrag eine Zahlung per Bargeld aus. Wohl aus gutem Grund.

Rundfunkbeitrag nur per Überweisung oder Lastschrift

Tausende, vielleicht zehn- oder hunderttausende verärgerter Beitragszahler würden wohl absichtlich mit Schubkarren voller Cent-Münzen zu den Rundfunkanstalten pilgern um die dortigen Zahlstellen lahmzulegen. Der Verwaltungsaufwand für NDR, WDR und Co würde wohl dramatisch ansteigen. Und genau um dies zu verhindern, haben die Rundfunkanstalten in ihren Satzungen festgeschrieben, dass nur Lastschrift oder Überweisung beim Rundfunkbeitrag als Zahlungsvariante möglich ist.

Aber genau da scheiden sich die Geister. Norbert Häring besteht vor Gericht darauf, dass ARD & ZDF als öffentliche Institutionen (ach wenn sie nicht direkt Staatsorgan sind) dieses gesetzliche Zahlungsmittel akzeptieren müssen. Inzwischen ist er beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angekommen. Und dort haben die Richter ganz aktuell klar gemacht, dass sie sich nicht ganz so sicher sind. Wer zwischen den Zeilen der richterlichen Aussagen liest, könnte annehmen, dass sie sogar geneigt sind Norbert Häring recht zu geben. Das wäre ein bürokratisches Desaster für den beklagten Hessischen Rundfunk, aber natürlich auch für alle anderen ARD-Anstalten.

In Europa nachfragen

Und da sich die Richter nicht sicher sind, was sie tun sollen, verkünden sie aktuell, dass die diesen Vorgang zur Klärung erstmal an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verweisen. Dort soll eine Klärung herbeigeführt werden, denn die EZB ist Hüter des Euro, also auch des Bargelds, welches in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel ist. Also wollen die Leipziger Richter hier erstmal Klarheit schaffen, um es in einfachen Worten auszudrücken. Im folgenden Originaltext der Richter können sie deren Aussagen genau nachlesen. Im Klartext kann man sagen: Die Chancen sind durchaus vorhanden, dass man zukünftig vielleicht doch seinen Rundfunkbeitrag in bar entrichten kann.

Klicken Sie hier für den aktuellen Kommentar von Norbert Häring.

Hier das Gericht im Wortlaut:

Die Kläger der beiden Ausgangsverfahren sind als Wohnungsinhaber rundfunkbeitragspflichtig. Sie wenden sich gegen die Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge durch den beklagten Hessischen Rundfunk und begehren hilfsweise die Feststellung, dass sie berechtigt sind, Rundfunkbeiträge in bar zu zahlen. Der Beklagte hat die von den Klägern jeweils angebotene Barzahlung unter Verweis auf seine Beitragssatzung abgelehnt. Darin ist geregelt, dass der Rundfunkbeitrag nur durch Lastschrifteinzug, Einzelüberweisung oder Dauerüberweisung entrichtet werden kann. In den Vorinstanzen sind die Klagen erfolglos geblieben.

Die Entscheidung über die Revisionen der Kläger setzt die Klärung der Frage voraus, ob die Festlegung der Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel in Art. 128 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV – und weiteren Vorschriften des Unionsrechts ein Verbot für öffentliche Stellen eines Mitgliedstaats enthält, die Erfüllung einer hoheitlich auferlegten Geldleistungspflicht mit solchen Banknoten abzulehnen, oder das Unionsrecht Raum für Regelungen lässt, die für bestimmte hoheitlich auferlegte Geldleistungspflichten eine Zahlung mit Euro-Banknoten ausschließen.

Weiter soll der EuGH klären, ob die ausschließliche Zuständigkeit, die die Union im Bereich der Währungspolitik für die Mitgliedstaaten hat, deren Währung der Euro ist (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Buchst. c AEUV), einem Rechtsakt eines dieser Mitgliedstaaten entgegensteht, der eine Verpflichtung öffentlicher Stellen des Mitgliedstaats zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten vorsieht. Einen solchen Annahmezwang regelt nach der – von den Vorinstanzen abweichenden – Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts die Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG, wonach auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind. Zur Rechtswidrigkeit des Ausschlusses der Barzahlungsmöglichkeit in der Beitragssatzung des Beklagten führt diese bundesrechtliche Regelung jedoch nur dann, wenn die ausschließliche Zuständigkeit der Union im Bereich der Währungspolitik den Mitgliedstaaten noch eine Gesetzgebungskompetenz für die Bestimmung von Rechtsfolgen der Qualifizierung der Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel lässt.

Hier unser Hinweis zur jüngsten öffentlich gewordenen Geldverschwendung der ARD.

Bundesverwaltungsgericht - Rundfunkbeitrag in bar zahlen?
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Foto: Manecke CC BY-SA 3.0



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2 Kommentare

  1. Es wäre der Knaller, wenn der Klage stattgegeben werden würde. Ich würde dann auch sofort bar zahlen. Es lebe das Bargeld!

    1. Wenn Europa bzw. der EuGH darüber entscheidet, vergessen Sie Ihre Hoffnung einfach ganz schnell wieder. Seit Jahrzehnten wird an dieser Stelle ein Paralleluniversum für Lobbyisten, Behörden und Politiker installiert, in dem ein reziprok proportionales Rechtssystem gilt: Die Schuldvermutung! Ich persönlich wäre schon froh, eine Rechnung oder Erinnerung an die Fälligkeit nicht genutzter, unfreiwilliger Zwangsmitgliedschaften zu erhalten, um nicht ständig in Zahlungsrückstand zu geraten und Zwangsvollstreckungsandrohungen mit erstaunlichen Gebühren zu vermeiden.

      IHK und Rundfunkbeitrag, Berufsgenossenschaft und Finanzbehörden, Abwasserzweckverband und Wasserversorger, jeder will nicht nur mein Geld, sondern direkten Zugriff auf mein Konto, aber keine Rechnung stellen. Und zwar alles jedes Jahr signifikant mehr, bei parallel sinkenden Leistungen.

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