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Rundfunkbeitrag mit Bargeld bezahlen? EU-Urteil liegt vor – mit erstaunlicher Begründung

Mehrere Scheine Euro Bargeld

Darf der deutsche Michel darauf bestehen, dass er seinen Rundfunkbeitrag mit Bargeld bezahlt, und nicht per Banküberweisung oder Lastschrift? Deswegen war der Wirtschaftsexperte und Journalist Norbert Häring durch alle Instanzen gegangen, und landete vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Seine Klage basierte auf dem Bundesbankgesetz, welches Bargeld als uneingeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel ansieht – womit impliziert werden könnte, dass alle öffentlichen Einrichtungen gezwungen sind Zahlungen in bar zu akzeptieren.

Panische Angst vor Zahlung mit Bargeld?

Aber es ist klar. Die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten wehren sich mit allen Mitteln gegen die Bargeldzahlung. Man stelle sich vor hunderttausende unzufriedene Gebührenzahler würden von diesem Recht Gebrauch machen, und bei den Anstalten vor Ort mit 1 Cent Münzen zahlen, aus Protest. Der Verwaltungsaufwand wäre gigantisch. Und jetzt wird es spannend. Der Europäische Gerichtshof hat heute sein Urteil gefällt (hier im Wortlaut nachzulesen). Gleich die Headline zeigt die erstaunliche Argumentation der Richter. Sie argumentieren nämlich nicht mit Inhalten, sondern begründen ihr Urteil damit, ob die Auswirkungen für die betroffenen Einrichtungen (ARD und ZDF) verwaltungstechnisch umsetzbar sind. Zitat EuGH:

Ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets kann seine Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten, aber er kann diese Zahlungsmöglichkeit auch aus Gründen des öffentlichen Interesses beschränken. Eine solche Beschränkung kann insbesondere gerechtfertigt sein, wenn die Barzahlung aufgrund der sehr großen Zahl der Zahlungspflichtigen zu unangemessenen Kosten für die Verwaltung führen kann.

Also: Das EU-Gericht verweist die letztliche Entscheidung zurück an den Bundesgerichtshof. Aber der erhält von den EU-Richtern de facto eine Vorlage für eine Entscheidung gegen die Zahlung mit Bargeld. Nämlich in dem man sagt: Bei potenziell hunderttausenden oder Millionen Barzahlern des Rundfunkbeitrags werden die Verwaltungskosten derart hoch sein, dass dies zu ernsthaften Problemen für die Rundfunkanstalten führt. Daher wäre es angemessen für Deutschland ein Barzahlungsverbot auszusprechen. So darf man den zweiten Satz aus der Headline-Aussage des Urteils interpretieren. Und man darf vermuten, dass die deutschen Richter diesen Hinweis auch genau so aufnehmen und in ihr Urteil einfließen lassen werden. Also wird es (vermutlich) keine wirklich inhaltliche Begründung für die bevorstehende Ablehnung der Bargeldzahlung in Deutschland geben, sondern nur eine verwaltungstechnische. Das ist ziemlich armselig, so möchte ich es ausdrücken!

Der Klageführer Norbert Häring hat dazu vor wenigen Minuten seinen eigenen Kommentar veröffentlicht (hier nachzulesen). Die Richtung der deutschen Richter dürfte klar sein. Reihenweise könnten Beitragszahler auf Barzahlung bestehen, also wäre der Verwaltungsaufwand für ARD und ZDF bei nur 17,50 Euro pro Beitragszahler nicht mehr verhältnismäßig. Man kann das endgültige Urteil der deutschen Richter schon Monate im Voraus am Horizont sehen, bevor es ausgesprochen wurde. Hier auszugsweise im Wortlaut aus dem heutigen EuGH-Urteil die wohl wichtigsten Aussagen:

In einem zweiten Schritt stellt der Gerichtshof fest, dass der Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel zwar grundsätzlich eine Verpflichtung zur Annahme dieser Banknoten und Münzen impliziert, diese Verpflichtung aber von den Mitgliedstaaten grundsätzlich aus Gründen des öffentlichen Interesses eingeschränkt werden kann, vorausgesetzt, dass diese
Einschränkungen im Hinblick auf das verfolgte Ziel von öffentlichem Interesse verhältnismäßig sind, was u. a. bedeutet, dass andere rechtliche Mittel für die Begleichung von Geldschulden verfügbar sein müssen.

Insoweit weist der Gerichtshof darauf hin, dass es im öffentlichen Interesse liegt, dass die Begleichung von Geldschulden gegenüber öffentlichen Stellen dergestalt erfolgen kann, dass diesen keine unangemessenen Kosten entstehen, die sie daran hindern würden, ihre Leistungen kostengünstiger zu erbringen. Daher kann der Grund des öffentlichen Interesses, der sich aus der Notwendigkeit ergibt, die Erfüllung einer hoheitlich auferlegten Geldleistungspflicht zu gewährleisten, eine Beschränkung der Barzahlungen rechtfertigen, insbesondere, wenn die Zahl der Beitragspflichtigen, bei denen die Forderungen einzutreiben sind, sehr hoch ist.

Es ist jedoch Sache des Bundesverwaltungsgerichts, zu prüfen, ob eine solche Beschränkung im Hinblick auf das Ziel des tatsächlichen Einzugs des Rundfunkbeitrags verhältnismäßig ist, insbesondere in Anbetracht dessen, dass die anderen rechtlichen Zahlungsmittel möglicherweise nicht allen beitragspflichtigen Personen leicht zugänglich sind.



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15 Kommentare

  1. Es geht nicht um den Aufwand da die meisten 99,999% via Bankeinzug bezahlen werden.
    Natürlich glaube ich IMMER daran das unsere öffentlichen Institutionen den Datenschutz wahren !
    Allerding frage ich mich wie man „exakt“ diejenigen anschreiben kann die nicht bezahlen ?
    Hat irgendwie was von Rasterfari oder wie heißt das komm‘ gerad‘ nicht drauf …

  2. Wer will schon zusätzlich eine Barzahlungsdatabse aufsetzen und die Algos anpassen …

  3. Jetzt mal im Ernst, liebe GEZ-Verweigerer und Sonst-keine-Probleme-Haber. Kein Zweifel, kein Thema, natürlich guckt ihr niemals Mainstream-GEZ-Medien, auch nicht im Internet. Nie und nimmer! Ihr zitiert und kritisiert sie zwar ständig, ohne sie zu sehen oder zu lesen (?!). Was für einen eigenständig denkenden Leser, nebenbei bemerkt, sehr aufschlussreich ist. Natürlich würdet ihr auch regelmäßig und pünktlich euren Beitrag leisten, wenn ihr nur regelmäßig hunderte von Kilometern sinnlos durch die Lande hin und wieder zurück reisen dürftet, um mit 1-Cent-Kupfermünzen bar zu bezahlen. Natürlich würdet ihr das, wer könnte daran zweifeln! Was für einen eigenständig denkenden Leser, nebenbei bemerkt, noch viel mehr aufschlussreich ist.

    Ihr Heuchler, Hetzer und Betrüger, die ihr auf einer Finanzweltseite keine anderen Probleme neben ein paar wenigen Cent pro Tag aufzuweisen habt. Lasset Euch sagen, es gibt tatsächlich derzeit andere Probleme. Und wer im Hartze IV so vor sich schmort, darf Mainstream-GEZ-Lügenpresse schon immer kostenlos gucken. Die sonstigen Prostest-Profis beschäftigen sich hingegen eher mit globalen Notenbank-Billionen oder mit Regierungsbildung, mit Immobilien und Bitcoin-Milliarden.

  4. Heul leise

    Das ist erstaunlich viel Meinung für so wenig rationale Argumentation

  5. @Daxrabbit, bitte erläutern: Was hat Mahnwesen mit Datenschutz zu tun? Ist es ebenfalls Rasterfahndung, wenn ein Handwerker einen Kunden anmahnt, der seine Rechnung nicht bezahlt?

  6. Ein Mahnwesen hat insofern etwas mit Datenschutz zu tun das man z.B. kein öffentliches „blackboard“ benutzen darf um säumige Zahler ein wenig unter Druck zu setzen. Auch transparente Umschläge für den Versand dürften nicht so ganz Datenschutzkonform sein. Ebenso wird folgendes wahrscheinlich nicht Datenschutzkonform sein: Ein Mitarbeiter aus dem Mahnwesen nimmt einen Auszug aus seinem täglichen Arbeitspensum mit nach Hause um dann Abends in geselliger Bierrunde mit den Freunden über säumige Nachbarn zu schmunzeln.
    Lassen wir das …. man könnte hier endlos weiterschreiben :-) …
    Zur zweite Frage: Laut Wiki (und im allgemeinen eigentlich bekannt) hier der einleitende Satz: „Die Rasterfahndung ist ein Verfahren der Massendatenverarbeitung, bei dem automatisiert Informationen aus Fremddatenbeständen mit anderen Datenbeständen abgeglichen werden, um bestimmte Personen zu ermitteln. …“. Und die hier zur Diskussion stehende Institution gleicht Fremddatenbestände (Einwohnermeldebehörde) mit anderen Daten ab (den Zahlungseingängen auf den Konto).
    Entgegen der Meinung anderer wird hier nicht nur „just because“ herumgemosert! ich bin näHmlich einer der betroffenen, ich werde regelmäßig der Schwarzseherei bezichtig weil ich nach der Vermählung meinen Familiennamen behalten habe – mein Ehepartner ist aber derjenige welcher der unsere Gebühren zahlt. Unsere Nachbarn haben übrigens im gleichen Zeitraum nie ein solches Schreiben erhalten.

  7. Im übrigen ist es völlig ok wenn ein Handwerker säumige Kunden anschreibt! Man kann mal etwas vergessen,ok, aber die Zahlungsmoral ist hierzulande nicht die allerbeste – leider(!). Und mir ist die leidige Situation durchaus bekannt, es ist näHmlich echt sch… wenn man seine heiligen Kunden permanent aus den Fuß treten muss um seine Gegenleistung für das schon erbrachte zu bekommen.

    – Hat ich leider vergessen noch hinzuzufügen –

  8. @Daxrabbit, nichts für ungut, aber irgendwie klingt manches ein bisschen gaga, paranoid und verschwörermäßig. Transparente Umschläge kosten ein Schweinegeld, von der Logistik, damit nur bestimmte Zielkunden anzuschreiben, einmal ganz abgesehen. Ein GEZ-Mitarbeiter, der Akten mit nach Hause nimmt, um diese dann am Nachbarsbiertisch seinen Kumpels zu präsentieren. Öffentliche Schwarze Bretter, auf denen säumige GEZ-Verweigerer für jedermann ersichtlich sind. Da dieses angebliche Board ja öffentlich ist, lässt es sich leicht überprüfen. Können Sie dazu einen aktuellen öffentlichen Link posten?

    Warum sollten einzelne Mitarbeiter, ohne jegliche persönliche oder wirtschaftliche Motivation, ihre Zukunft, ihre Karriere, ihre Existenzgrundlage aufgrund einer Straftat riskieren, von der sie nicht einmal persönlich profitieren?

    Bei strenger Auslegung der Rasterfahndungsdefinition betreibt auch jeder Handwerker Rasterfahndung, indem er oder sein Steuerberater die Daten aus seinem Fakturaprogramm, was ja nur eine Datenbank ist, mit den Kontodaten seines Banking-Programmes abgleicht. Ansonsten wäre es ja auch schwer, säumigen Zahlern eine Erinnerung zu senden. Exakt dasselbe gilt übrigens auch für handschriftliche Kassenbücher und Kontoauszüge auf Papier.

    Was Ihren Familiennamen angeht, wird sich das Problem doch nach einem kurzen Gespräch oder Schreiben zu Ihrem Familienstand mit bestätigter Einsendung der Heiratsurkunde doch sicher lösen lassen. Wenn die GEZ mit Schwulenehen Probleme hat, soll das deren Problem bleiben, solange Sie Ihren Familienstand nachweisbar belegt haben.

  9. @Jan, meinst du jetzt mich oder Claudio Kummerfeld mit „erstaunlich viel Meinung für so wenig rationale Argumentation“?

  10. Ich will mich da doch noch einmal zu melden :-)
    Natürlich habe ich einige Beispiele erfunden um darzulegen wie es gehen könnte. Aber jeder der im richtigen Leben steht weiß wie’s um den Datenschutz bestimmt ist, der beginnt nämlich nicht erst bei der Benennung von Namen. Aber man muss die Kirche auch im Dorf lassen können … vieles ist erheblich strenger niedergeschrieben als es im allgemeinen gelebt wird – ohne das sich die Allgemeinheit hinsichtlich DS verletzt sieht.
    Die strenge Auslegung von Rasterfari bei den Rechnungen eines Handwerkers sehe entschieden anders! Es durchforstet alle ihm rechtmäßig vorliegenden Auftragsdaten und nutzt diese gesetzeskonform zur Bearbeitung ihn vorliegender Dienstleistungen und sonstige An-/Verkäufe etc. Ich gehe nicht davon aus das ein Handwerker „fremde Daten von Meldebehörden“ (z.B.) durchforstet um sicher zu gehen das ihm nichts durchgegangen ist.
    Was die GEZ-Gebühren anbelangt habe ich mich mehr oder weniger bewusst unscharf ausgedrückt … Ich und mein Partner/Partnerin sehen unten herum unterschiedlich aus und wir sind auch genetisch und psychisch entsprechend dem biologischen Mainstream ausgestattet :-) :-) aber der Hinweis war schon richtig ;) Natürlich habe ich das nach einigen Schreiben denen mitgeteilt wie die Sachlage ist ausschaut – seit etwa 5 Jahren habe ich auch nichts mehr von denen gehört – nachdem ich vorher über etwa 7..10 Jahre jährlich angeschrieben wurde.

  11. p.s. Jetzt weiss man zwar immer noch nicht ob ich Mann oder Frau bin, Jurist oder Sonderschüler … etc. … aber ich hoffe das ist egal :-)

  12. @Daxrabbit, was mich betrifft, ist es sch…egal, ob Sie Männlein oder Weiblein, arm oder reich, schlau oder dumm, homo, hetero oder bi sind. Was aber eine Rolle spielt, Sie haben Beispiele einfach erfunden und als wahr dargestellt. Sie haben sich „mehr oder weniger bewusst unscharf“ ausgedrückt und anderen Straftaten unterstellt, die so gar nicht passiert sind. Sie haben geschrieben, dass Sie regelmäßig der Schwarzseherei bezichtigt werden, obwohl das seit 5 Jahren nicht mehr der Fall ist. Das klingt nach alternativen Fakten und legt offen, wie künftig Ihre Kommentare einzuschätzen sind.

  13. Erfundene Beispiele: Was ist die Erwartungshaltung? Wie präzise soll ich hier anderer Leut‘s Straftaten darstellen? Wenn ich welche wüsste … bin sehr vergesslich.

    Möglicherweise hätte Ihnen „wurde“ besser gefallen(?), aber für den sachlichen Bezug um den es hier ging/geht(?) spielt dies keine Rolle. Außerdem weiß ich ja nicht ob ich demnächst wieder so ein Schreiben bekommen werde – dann hätt‘ ich ja quasi post factum gelogen …ups. (den zweiten Satz nicht soooh ernst nehmen :) )

    Und nun mal zu meinen hier angezettelten Straftaten ! (§164 StGB denke ich mal?)
    WO habe ich WEM eine Straftat unterstellt ?
    Der GEZ ? Nee, die darf das, sogar per Gesetzt !
    So, das einzig blöde jetzt aber das wir vom original Thema abgekommen sind und damit der Mehrwertwert für „breite Öffentlichkeit“ eher gering ist – aber das haben sie ja – zumindest meine Wenigkeit betreffend – mit ihrem letzten post ggf. schon angedeutet, sofern ich das richtig verstanden habe(?).

  14. @Daxrabbit, das haben Sie richtig verstanden. Der „Mehrwertwert“ für die Leser war von Anfang an nicht gegeben, weil Sie nur mit suggestiven Vermutungen und frei erfundenen Beispielen argumentiert haben. Und selbst bei persönlichen Erfahrungen nicht ehrlich waren, was den chronologischen Ablauf betrifft.

    Ich erlaube mir zu zitieren: „Ein Mitarbeiter aus dem Mahnwesen nimmt einen Auszug aus seinem täglichen Arbeitspensum mit nach Hause um dann Abends in geselliger Bierrunde mit den Freunden über säumige Nachbarn zu schmunzeln … Natürlich habe ich das nach einigen Schreiben denen mitgeteilt wie die Sachlage ist ausschaut – seit etwa 5 Jahren habe ich auch nichts mehr von denen gehört.“
    Das suggeriert im thematischen Zusammenhang, dass GEZ-Mitarbeiter so etwas machen, dass Sie derartiges schon erlebt haben. Somit unterstellen Sie diesen eine Straftat.

    Vielleicht sind Sie bei gewissen Reizthemen und -worten auch nur nicht in der Lage, Ihre aufgewühlten Gedanken so in Worte zu fassen, dass Andere sie verstehen. Vielleicht leben Sie im Könnte-Sein und Wäre-Denkbar. Ein Phänomen, dass durch soziale Medien seit vielen Jahren zusehends gefördert und potenziert wird. Erst einmal raushauen, was eine(n) gerade beschäftigt, die Reaktionen abwarten, selbst re-reagieren und irgendwann vielleicht, aber nur vielleicht, darüber nachdenken, ob man zu Beginn etwas unbedacht viel Meinung, statt rationaler und nachprüfbarer Argumentation zum Besten gegeben hat. Wie schon mein Namensvetter etwas weiter oben mit breiter Brust und erhobenem Zeigefinger zu artikulieren versucht hat.

  15. Aaah, irgendwie lässt mich das Gefühl nicht los das unsere Kommunikationsebenen und evtl. Intensionen grundverschieden sind. Dies war hier mein letzter Ton zum thread – Suum cuique.

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