Anleihen

Aufregung nach Credit Suisse-Deal Schweizer Finanzaufsicht rechtfertigt Abschreibung der AT1-Anleihen

Die AT1-Anleihen der Credit Suisse wurden wertlos, eine Katastrophe am Anleihemarkt. Die Schweizer Aufsicht erklärt dies jetzt.

Blick auf Zürich

Am letzten Wochenende wurde die Credit Suisse gerettet, in dem die Schweizer Regierung ganz ohne Zustimmung der Aktionäre die Bank an die UBS verkaufte – per Notverordnung. Dabei wurde auch beschlossen: Sogenannte AT1-Anleihen der Credit Suisse im Volumen von 16 Milliarden Franken werden wertlos. Es sind Nachranganleihen, die eigentlich erst zur Abschreibung herangezogen werden, wenn die Aktien bereits wertlos sind. Aber die Aktionäre der Credit Suisse bekamen noch 3 Milliarden Franken, die Inhaber der AT1-Anleihen gingen aber leer aus.

Große Aufregung um die AT1-Anleihen der Credit Suisse

Die Aufregung am Anleihemarkt war groß, regelrechte Panik herrschte diese Woche bei den AT1-Anleihen anderer Banken. Aber gerade dieses Instrument wurde nach der Finanzkrise 2008 geschaffen, um in so einem Fall für Entlastung zu sorgen. Gerät eine Bank in Schieflage, können AT1-Anleihen in Eigenkapital umgewandelt werden. Und wird das Eigenkapital wertlos, ist auch die Investition des Anlegers futsch. Deswegen sind AT1-Anleihen risikoreicher und höher verzinst als normale Anleihen. Aber wie gesagt: Dass bei der Credit Suisse diese AT1-Anleihen wertlos wurden, die Aktionäre aber noch Geld bekamen, ist ein großer Aufreger am Markt.

Und man kann sich die Frage stellen, ob institutionelle Anleger zukünftig überhaupt noch AT1-Anleihen von Banken kaufen werden. Ist dieses Instrument durch diese Vorgänge rund um die Credit Suisse sogar ganz tot bezogen auf neue Deals? Man könnte auch sagen: Augen auf beim Vertragsabschluss, man lese bitte genauer das Kleingedruckte – das sollte man von institutionellen Anlegern eigentlich erwarten können, die Milliarden verwalten. Wohl um die aufgeheizte Stimmung am Anleihemarkt zu besänftigen, hat die Schweizer Finanzaufsicht FINMA heute eine Erklärung veröffentlicht, eine Art Rechtfertigung für die komplette Abschreibung der AT1-Anleihen bei der Credit Suisse.

FINMA mit Rechtfertigung

Die FINMA stützt sich nach eigener Aussage bei ihrer Erläuterung auf die Ausgabeprospekte der Credit Suisse für ihre AT1-Anleihen sowie die Notverordnung des Schweizer Bundesrats. Aufgrund zahlreicher Anfragen zu den AT1-Anleihen der Credit Suisse wolle man über die Grundlagen zur Abschreibung dieser Instrumente informieren, so die FINMA. Die Aufsicht habe die Credit Suisse angewiesen, ihre AT1-Instrumente vollständig abzuschreiben und die betroffenen Gläubiger darüber unverzüglich zu informieren. Tier-2-Anleihen wurden nicht abgeschrieben. Fragen zu einzelnen Anleihen seien an die Herausgeber der Kapitalinstrumente zu richten.

Vertragliche Grundlage

Die von der Credit Suisse ausgegebenen AT1-Anleihen sehen laut FINMA vertraglich vor, dass sie im Falle eines Trigger-Ereignisses (Viability Event), insbesondere bei der Gewährung außerordentlicher staatlicher Unterstützung, vollständig abgeschrieben werden. Da die Credit Suisse am 19. März 2023 ausserordentliche Liquiditätshilfe-Darlehen, die mit einer Ausfallgarantie des Bundes gesichert sind, gewährt bekam, seien diese vertraglichen Bedingungen für die von der Credit Suisse ausgegebenen AT1-Instrumente erfüllt gewesen.

Notverordnung des Bundesrats

Der Bundesrat hat am 19. März 2023 die Notverordnung (PLB-NVO) über zusätzliche Liquiditätshilfe-Darlehen und die Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken in Kraft gesetzt. Die Verordnung ermächtigt die FINMA laut ihrer aktuellen Aussage gegenüber der Darlehensnehmerin und der Finanzgruppe anzuordnen, zusätzliches Kernkapital abzuschreiben. Gestützt auf die vertragliche Grundlage sowie die Notverordnung hat die FINMA die Credit Suisse angewiesen, die AT1-Anleihen abzuschreiben. FINMA-Direktor Urban Angehrn sagt dazu: „Am Sonntag konnte eine Lösung für den Schutz der Kundinnen und Kunden, des Finanzplatzes und der Märkte gefunden werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das Bankgeschäft der Credit Suisse unterbruchsfrei und reibungslos weiter funktioniert. Das ist nun der Fall.“

AT1-Problem in der Schweiz

AT1-Instrumente sind laut FINMA in der Schweiz so ausgestaltet, dass sie abgeschrieben oder in hartes Kernkapital gewandelt werden, bevor das Eigenkapital der betroffenen Bank komplett aufgebraucht oder abgeschrieben ist. Die von Großbanken öffentlich herausgegebenen Instrumente werden aufgrund des Risikoprofils und der Ausgestaltung in grossen Stückelungen hauptsächlich von institutionellen Investoren gehalten.



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3 Kommentare

  1. Einfach eine Sauerei was passiert.

    1. Man macht sich halt die Welt, wie es einem gefällt. ;)

  2. Eine Sauerei, dass viele noch nicht begreifen, dass die Profianleger genau wissen mussten was in den hochspekulativen Papieren drin war. Andreas Beck hat es auf Mission Monney genau erklärt, und es sei alles mit rechten Dingen zugegangen.
    Und wenn schon eher den lieben Onkel von Amerika kritisieren, der auch diesmal wieder der Ursprung der Krise war.
    Auch Herr Kummerfeld könnte weniger reisserisch und fundierter die echten Bösewichte benennen.

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