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News Tickers

23.07.2024 11:04
Krypto-Handelsplattformen: BaFin warnt vor Weiterführung der Geschäfte von Tonarix.ai unter neuen Namen Grafik: Blenze - Freepik.com  Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht…
18.07.2024 14:57
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der Deutschen Bank AG für das Jahr 2019 Fehler enthält.…
09.07.2024 15:16
Das Währungspaar NZDUSD hat einige schwierige Jahre durchlebt und verzeichnete in den Jahren 2021 (-5,05%), 2022 (-6,93%), und 2023 (-0,45%)…
03.07.2024 21:19
Achtung: Illegales Angebot von Northvolt-Aktien durch die Vintage Group! Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der Vintage…
02.07.2024 16:32
Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website hoppe-und-schultz.com Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website hoppe-und-schultz.com. Über die Website bieten die Betreiber die Vermögensverwaltung, eigene…

Bekanntmachung zur Oldenburgische Landesbank AGBaFin ordnet erhöhte Eigenmittelanforderungen und die Beseitigung der Mängel an

Die BaFin hat am 30. Januar 2024 gegenüber der Oldenburgischen Landesbank AG gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet. Außerdem muss die Bank Mängel an der Geschäftsorganisation gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG und weitere Mängel in der Organisation des Wertpapiergeschäfts beseitigen.

Das Institut hat gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG verstoßen. Nach einer vorgenommenen Sonderprüfung im Jahr 2023 war die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne von § 25a Absatz 1 KWG bei der Oldenburgischen Landesbank AG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben. Eine andere in den Jahren 2022 und 2023 durchgeführte Sonderprüfung nach § 88 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) deckte weitere Verstöße gegen die Organisationspflichten nach §§ 80, 81 WpHG sowie nach den Artikeln 21, 22, 25 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 auf.

Die Maßnahmen sind seit dem 15. März 2024 bestandskräftig.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG und § 126 WpHG.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/60b_KWG_84_WpIG_und_57_GwG/meldung_240529_Oldenburgische_Landesbank.html;jsessionid=8F3E2CC746AC0173FB490741C42BA61A.internet952