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Trader dürften aufatmen! Verlustverrechnung auf Termingeschäfte: Beschränkung wird abgeschafft

Die irrwitzige Praxis einer begrenzten Verlustverrechnung auf Termingeschäfte wird abgeschafft, dies wird aktuell gemeldet.

Trader vor Bildschirmen
Grafik: alisaa-Freepik.com

Ein Beschluss vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 5. Dezember 2023 machte Anlegern bereits Hoffnung, jetzt wird es konkret! Trader dürften aufatmen: Die auf 20.000 Euro begrenzte Verlustverrechnung auf Termingeschäfte wird aufgehoben. Laut RND haben sich nach dem Kabinett nun auch die Bundestags­fraktionen der Ampelregierung in Berlin unter anderem auf diese Änderung für das Jahres­steuer­gesetz 2024 geeinigt.

Seit dem 1.1.2021 konnten Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus Optionen, Swaps, Forwards, Differenzkontrakten (CFDs), Futures und aus Stillhalterpositionen, nur noch mit Gewinnen aus solchen Termingeschäften und nur noch bis zu 20.000 Euro pro Jahr verrechnet werden. Dadurch konnte die obskure Situation entstehen, dass Anleger letztlich auf ihre Kapitalerträge so hohe Steuern zahlen, dass man effektiv nach Steuern sogar Verluste macht.

Dass dies juristisch kaum haltbar sein kann, war nachvollziehbar. Jetzt schafft die Bundesregierung diesen Steuer-Wahnsinn ab – bevor man gerichtlich final eine Klatsche erleidet? Hat sich die FDP hier in der Ampel durchgesetzt? Wie auch immer – dieser wirkliche Irrsinn der begrenzten Verlustverrechnung auf Termingeschäfte hat also bald sein Ende.



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