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Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften: Gerichtsbeschluss macht Hoffnung

Die seit 2021 geltende Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften ist ein Desaster. Ein Gerichtsbeschluss macht nun Hoffnung.

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Foto: Pressmaster - Freepik.com

Hoffnung für alle Anleger, die von der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften betroffen sind! Es ist ein riesiges Desaster für Anleger, die über Termingeschäfte wie CFDs an der Börse spekulieren: Im Jahr 2021 trat eine Begrenzung der steuerlichen Verlustverrechnungsbeschränkung in Kraft. Seit dem 1.1.2021 können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus Optionen, Swaps, Forwards, Differenzkontrakten (CFDs), Futures und aus Stillhalterpositionen, nur noch mit Gewinnen aus solchen Termingeschäften und nur noch bis zu 20.000 Euro pro Jahr verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit Einkünften aus Stillhalterprämien verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen ist nicht mehr möglich.

Das Problem dabei: Man kann bei hohen Verlusten in Termingeschäften und gleichzeitig hohen Gewinnen in anderen Kapitaleinkünften in eine Konstellation geraten, dass man – obwohl man insgesamt Gewinne macht – letztlich auf seine Kapitalerträge so hohe Steuern zahlt, dass man effektiv nach Steuern sogar Verluste macht – dank der Verlustverrechnungsbeschränkung! Das kann einfach nicht rechtens sein! Aber es ist derzeit geltendes Recht. Ob diese neue Verlustverrechnungsbeschränkung vor den Finanzgerichten und dem Bundesverfassungsgericht letztlich Bestand haben wird, ist laut Aussage des CFD-Verbands verfassungsrechtlich zweifelhaft. Eine Musterklage wurde am 24.05.2023 beim Finanzgericht Baden-Württemberg eingereicht. Das Aktenzeichen lautet 10 K 1091/23.

Es gibt aber einen konkreten Beschluss vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 5. Dezember 2023, wo ein konkreter Fall eines Anlegers besprochen wurde, der genau dieses Problem hatte. Hohe Gewinne aus anderen Kapitalerträgen, hohe Verluste bei Termingeschäften. Die Verlustverrechnungsbeschränkung knallt voll rein! Letztlich sollen jede Menge Steuern auf die Gewinne gezahlt werden, ohne vorher die Verluste bei Termingeschäften zu berücksichtigen. Wie gesagt, schon der nüchterne Verstand sagt einem, dass das nicht rechtens sein kann. Der Leitsatz der Entscheidung des Gerichts lautet (Aktenzeichen 1-V-1674/23): „Die betragsmäßige Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2020 führt zur Ungleichbehandlung, für die nach vorläufiger Prüfung ein sachlicher Rechtfertigungsgrund nicht vorliegt.“

Mithin war die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides für den klagenden Anleger laut Gericht für das Steuerjahr 2021 ohne Sicherheitsleistung auszusetzen. Damit hat der Anleger noch nicht endgültig gewonnen. Es geht um eine Aussetzung, bis es ein höchstrichterliches Urteil zum Thema Verlustverrechnungsbeschränkung gibt (laufendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvL 3/21). Aber Anleger, die durch ihr Finanzamt ebenfalls mit so einem Bescheid konfrontiert werden, können sich jetzt immerhin auf diesen Gerichtsbeschluss als Referenz beziehen, um Zeit zu gewinnen (dies hier ist natürlich keine steuerliche Beratung – fragen Sie bitte Ihren Steuerberater).

Wir empfehlen hierzu das folgende Video von Birger Schäfermeier, wo der Sachverhalt gut erklärt wird. Es gibt also Hoffnung für aktive handelnde Anleger, dass die Logik siegen wird, dass man durch Steuern effektiv nicht in die Verlustzone rutschen darf.



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5 Kommentare

  1. „Nicht durch Steuern in den Verlust geraten“, ist schon zu eng gesehen. Es gibt ja auch Trader, die davon leben. Und die sind, wenn andere Rechtskonstruktionen zu kostenintensiv für sie sind, schon im Ausland. Und was man von denen so hört ist etwa, „hätte ich schon viel früher machen sollen“.
    Rechtlich ist es offensichtlich willkürlich. Das darf man auch so nennen. Die Gerichte werden dass nach einigen Jahren richtig gestellt haben, aber der Schaden ist dann schon längst angerichtet.

  2. Wer in der Lage ist, nachhaltig Gewinne aus dem Trading zu erwirtschaften, dem rate ich dringend eine GmbH zu gründen, am besten in einem Land / Gebiet in dem sehr niedrige Steuern fällig sind.

  3. @felix ,perma , ich könnte die Lösung dieses Problems hier rein stellen.Doch leider liest der Feind hier mit.Und das nicht zu knapp.
    Und ich möchte denen keine Bauanleitung against that auf dem Silbertablet liefern.

    Die Steuern und Abgaben auf annähernd null zu senken ist ja sowieso schon der erste Schritt in den Gewinn.

    Höchstmögliche Steuervermeidung ist erste Bürgerpflicht.Erfolge tragen jedenfalls langfristig zum Ertrag bei.
    Staaten die mehr als 11 % vom gesamten Wertschöpfungsumlauf abgreifen ,arbeiten langfristig auf jeden Fall
    gegen den normalen Bürger. Sie stehlen dem Einzelnen schlicht Lebenszeit und schieben die komplette Unabhängigkeit des Bürgers immer weiter in Zukunft. Am Ende halten sie die Dummen arm .

    1. @klempner
      Ich wage zu bezweifeln, ob „der Bürger“ per se unbedingt eine komplette Unabhängigkeit anstrebt. Das mag vielleicht auf ein paar libertäre Steuervermeider und -betrüger zutreffen, die aus monetären Gründen ihr Land verlassen, weil ihr persönliches Wertesystem einzig und allein auf Geld und persönlichem Vorteil beruht.
      Das beweist schon alleine die Tatsache, dass Andere als „Feind“ und „die Dummen“ bezeichnet werden.

      Mit Ihren überheblichen Äußerungen und Ideen treffen Sie in erster Linie eine große Gruppe von prekären AfD-Wählern, die von staatlichen Hilfen und Transferleistungen leben. Allerdings wäre es um diese auch nicht allzu schade, da hier die Bezeichnung von „den dümmsten Kälbern, die ihre Schlächter selber wählen“ doch sehr zutreffend ist.
      Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob „die Dummen“ ohne Staat, Steuern und Abgaben unterm Strich weniger arm sein würden.

      Viele andere Bürger dürften jedoch ihre berechtigten Zweifel haben, ob es sehr schlau wäre, z. B. systemrelevante und kritische Bereiche den freien Marktkräften zu überlassen.
      Andererseits ist schließlich „höchstmögliche Steuervermeidung erste Bürgerpflicht“, nicht dass der sozialdarwinistische Individualist am Ende noch zuviel Lebenszeit für Soziales und Gemeinwohl verschwendet.

  4. Die Verlustverrechnungsgrenze ist n echtes thema. Die GmbH ist erstmal kostenintensiv.
    CFD werden auch voll versteuert (Gewerbe+Körperschaft) + steuerberater +,+,+….
    Da ist ne Abgeltung am Jahresende deutlich einfacher.
    Und selbst wenn man sich selbst gehalt zahlt, wird dieser Teil auch steuerlich dann wieder persönlicher estg unterliegen und deutlich über 27%.
    Krücken, umwege… ichbzahl gern steuern – dafür bekomme ich strassen, sauberes wasser, durchgehend strom und ein einigermaßen funktionierendes rechts- und sozialsystem.
    Aber die Knüppel sind schon derb, die einem da immer wieder in den Weg gekegt werden.

    Egal ob beim US Auto (Lichttechnisches gutachtet statt tüv prüfer ok) oder halt bei diesem rechtlich fragwürdigen Monster.
    Bisherige (unnütze) Bürokratiekosten ziemlich exakt 3000 Euro für 6 Monate.

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