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Zensus 2022: Vorbereitung für großen Lastenausgleich über Immobilien?

Steht eines Tages ein großer Lastenausgleich mit Zwangshypotheken bei Immobilien an? Bleibt dem Staat eines Tages nichts anderes übrig? Aktuell jedenfalls erhebt der Staat von allen Immobilieneigentümern umfangreiche Daten.

Immobilien mit Geldscheinen und Taschenrechner

Es klingt wie eine schlimme Verschwörungstheorie, und vielleicht ist es das auch? Ist man einfach nur zu ängstlich, weil der Staat sich einen genaueren statistischen Überblick verschaffen will? Und man interpretiert mal wieder zu viel hinein? Prof. Dr. Christian Rieck hat die Thematik mit seinem jüngsten Video (siehe am Ende des Artikels) aufgeworfen. Der nun stattfindende Mikrozensus 2022, also die „kleine Volksbefragung“ von kleinen Teilen der deutschen Bevölkerung, beinhaltet auch eine vollständige Befragung der Eigentümer von Immobilien. Nur warum? Ist es die Vorbereitung für einen Lastenausgleich, für eine umfassende Zwangsbesteuerung von Immobilieneigentümern in ferner Zukunft?

Lastenausgleich muss gut geplant werden?

Einen Lastenausgleich gab es in Deutschland schon mal. Hat der Staat durch zu viele Schulden ein nicht lösbares Problem, geht er zum Beispiel an die Vermögen der Immobilieneigentümer, und entschuldet sich. Man würde einfach jeden Hausbesitzer eine Zwangshypothek ins Grundbuch schreiben. Jahre- oder jahrzehntelang dürften diese Eigentümer dann Monat für Monat über Ratenzahlungen diese vom Staat auferlegten Zwangshypotheken abstottern, und so würde sich der Staatshaushalt entschulden. Ist das für die aktuelle Lage wirklich so unrealistisch?

Christian Rieck hat es meiner Meinung nach gut erläutert. Immer wieder hat der Staat große Schuldenberge aufgetürmt, die nicht abgetragen werden, sondern es entsteht ein immer größerer Schuldenberg. Kosten für die Wiedervereinigung, Rettungen in der Finanzkrise, Coronakrise usw. Alles für sich genommen mögen das richtige Maßnahmen gewesen sein. Dazu kommen noch strukturell ständig steigende jährliche Ausgaben des Staates – weil man der Meinung ist immer mehr tolle Projekte finanzieren zu müssen. Der deutsche Staat hat inzwischen 2,32 Billionen Euro Schulden! Auch in guten wirtschaftlichen Zeiten kann man nur einen kleinen Teil davon abtragen – bis die nächste Krise wieder so viele neue Schulden auflaufen lässt, dass man neue Rekordhöhen erreicht. Dies sieht man gut im folgenden Chart. Hier die deutsche Staatsverschuldung in Euro im Verlauf der letzten 25 Jahre:


source: tradingeconomics.com

Hier der Verlauf der Staatsverschuldung im Verlauf der letzten 25 Jahre, nicht in Euro, sondern prozentual im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt:


source: tradingeconomics.com

Die Staatsschuld wird eine immer größere Last, während auf der anderen Seite die Vermögenden immer größere Summen anhäufen. Ist folglich nur der große Knall die Lösung, ein großer Lastenausgleich, die große schlagartige Umverteilung von den „Reichen da oben“ an den Staat, der für die breite Masse der Menschen vermeintlich etwas Gutes tut? Auf jeden Fall könnte sich die Staatskasse (erst einmal) entschulden. Dass sich strukturell nichts ändert, und dann wieder neue Schulden gemacht werden – egal.

Aber ist ein Lastenausgleich wirklich so unrealistisch? Wie auch Christian Rieck glaube auch ich nicht an eine Umsetzung so eines großen Knalls in den nächsten Jahren. Am Wichtigsten ist: Für so etwas bräuchte man natürlich Mehrheiten in den Parlamenten. Und die sind erstmal noch nicht in Sicht. Wird sich das Wahlverhalten verschieben, so dass Grüne, SPD und Linke – wie es in Berlin auf Landesebene bereits der Fall ist – auch auf Bundesebene eine Mehrheit bekommen könnten? Dann wäre so ein Szenario vielleicht realistischer.

Was die Statistiker jetzt alles von Immobilieneigentümern wissen wollen

Um so einen Lastenausgleich umsetzen zu können, benötigt man natürlich auch eine umfangreiche Datenbasis. Wie viele Immobilien gibt es, wer besitzt sie, wie groß sind die Wohnräume, wie viele Menschen wohnen dort usw? Ist der jetzige Zensus 2022 vielleicht ein erster großer Schritt zur Datenerhebung für Immobilien? Wir haben uns das genauer angeschaut. Was wird denn da von den Immobilieneigentümern zwangsweise erfragt? Die offiziellen Informationen zum Zensus 2022 geben auch Einblicke in die „Gebäude- und Wohnungszählung“. Neben Angaben zur Bevölkerung wird in der Gebäude- und Wohnungszählung auch der Gebäude- und Wohnungsbestand sowie die Wohnsituation der Haushalte ermittelt. Dafür werden etwa 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie weitere Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen befragt. Jetzt im Monat Mai erhalten die Immobilieneigentümer Fragebögen, die ausgefüllt werden müssen. Und was wird denn genau erfragt? Hier die Auflistung:

Gebäudemerkmale:
Art des Gebäudes (Wohngebäude, Geschäftshaus mit Wohnung, Wohnheim etc.)
Eigentumsverhältnisse (Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), Wohnungsunternehmen etc.)
Gebäudetyp (freistehend, Doppelhaus, gereiht etc.)
Baujahr
Zahl der Wohnungen im Gebäude
Heizungsart (Fernheizung, Zentralheizung, Etagenheizung etc.)
Energieträger der Heizung (Heizöl, Gas etc.)

Wohnungsmerkmale:
Art der Nutzung (vom Eigentümer/von der Eigentümerin bewohnt, vermietet, leer stehend etc.)
Leerstandsgründe
Leerstandsdauer
Fläche der Wohnung
Zahl der Räume
Nettokaltmiete

Zusätzliche Hilfsmerkmale für die statistische Generierung von Haushalten:
Namen von bis zu zwei Bewohnern bzw. Bewohnerinnen
Zahl der Bewohner bzw. Bewohnerinnen

Meine Meinung: Mit all diesen Angaben lässt sich eine recht umfassende Statistik einrichten über Immobilien in Deutschland. Wer mit Blick in die Zukunft als Politiker einen Lastenausgleich im Hinterkopf hat, der freut sich sicherlich über eine solch umfangreiche Datenbasis.

Ist ein Lastenausgleich wirklich so unrealistisch?

So unrealistisch ist ein Lastenausgleich gar nicht. Nach dem Krieg mussten fast drei Millionen vermögende Bundesbürger in einen Sonderfonds einzahlen. Ihre Abgabe betrug 50 Prozent des Wertes, den das Eigentum zum Zeitpunkt der Währungsreform von 1948 hatte, und war über einen Zeitraum von 30 Jahren zu leisten (hier mehr Details dazu). Kommt der deutsche Staat nach all den Krisen der letzten Jahre und immer höheren Schuldenbergen an einen Punkt, wo man so einen Vorgang wiederholt? Möglich wäre das eines Tages. Man denke nur mal an das Bundesland Berlin, wo Linke, Grüne und SPD die Mehrheit stellen. Dort hatte man bereits zwangsweise Mieten gedeckelt und gekürzt, was aber vom Bundesverfassungsgericht wieder einkassiert wurde (gescheiterter Berliner Mietendeckel). Letztes Jahr votierten 56,4 Prozent der Berliner Wähler für eine Enteignung großer Wohnungsunternehmen in Berlin. Warum wurde dies noch nicht umgesetzt? Derzeit überlegt die Berliner Landespolitik, wie und ob dies in der Realität wirklich umgesetzt werden kann, ohne dass man sich in Karlsruhe erneut eine Klatsche abholt. Aber die Berliner Vorgänge zeigen: So weit hergeholt ist so ein Projekt wie ein großer Lastenausgleich bei Immobilien gar nicht, wenn man in Berlin schon ganz konkret an Enteignungen von großen Immobilieneigentümern arbeitet.

Meine Meinung

Noch ist ein Thema wie ein großer Lastenausgleich über Zwangshypotheken bei Immobilien weit entfernt und nur ein Gedankenspiel. Aber es kann eines Tages Realität werden. Und wenn es wirklich soweit kommen sollte? Der Staat könnte sich damit entschulden, einmalig. Aber für den Investitionsstandort Deutschland würde dies irreparable Schäden mit sich bringen – eine lang anhaltende Kapitalflucht wäre wohl die Folge. Mal ganz abgesehen davon, dass viele Besitzer eines kleinen Häuschens, die vielleicht ihr Leben lang hart gearbeitet und Raten abgestottert haben, zwar ein schuldenfreies Haus haben. Aber im Alter mit kleiner Rente hätten viele Menschen dann wohl kein Geld mehr um eine hohe monatliche Zwangshypothek abzubezahlen. Zwangsverkäufe von Immobilien wären die Folgen uvm.

Und der Staat? Natürlich ist es ein wohl heimlicher, unausgesprochener Traum vieler Politiker, den Staat komplett zu entschulden auf dem Rücken der „bösen reichen Immobilienbesitzer“. Aber was würde sich langfristig strukturell für den Staat ändern? Nichts, im Gegenteil. Ein dann schuldenfreier Staat würde gleich wieder anfangen neue Schulden zu machen, und mehr denn je über seine Verhältnisse leben. Das Grundübel liegt darin, dass ein Staat strukturell mehr Geld ausgibt als er einnimmt. Man sieht seit Jahrzehnten: Die Einnahmen des deutschen Staates steigen immer weiter an, dennoch hat man meistens (mit Ausnahme einiger Boomjahre) mehr ausgegeben als eingenommen. Das Problem sind die Ausgaben. Wenn der Staat seine Ausgaben immer weiter hochschraubt und ständig mehr ausgibt als er einnimmt, führt das langfristig immer wieder ins Desaster.



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50 Kommentare

  1. In Art. 14 des Grundgesetzes ist ja eindeutig geregelt, wie eine Enteignung ablaufen muss.
    Ein kleines Durchführungsgesetz am Freitagabend, und es ist alles geregelt.
    Übrigens gab es auch 1929 die Hauszinssteuer. Alle Kredite die seit 1918 getilgt wurden, waren ungültig.

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

    1. Es sind je nach Rechenweise auch bis zu 7 Billionen. ZB. Pensionslasten, EU Kredite, für die wir gemeinschaftlich haften, die aber nie zurück gezahlt werden.

  2. Den Satz verstehe ich nicht: „Alle Kredite die seit 1918 getilgt wurden, waren ungültig.“

    Und was den Lstenausgleich angeht: Die Zahlungen waren über 30 Jahre gestreckt und betrugen im Jahr 1,67 % des zum Stichtag vorhanden Vermögens. Also eine eher moderate Vermögenssteuer, deren Modalitäten darauf berechnet waren, den Vermögensstamm zu schonen, als eine echte Enteignung.

    1. Hallo rettich,
      ansonsten hätte ja der Kreditnehmer mit einem Tagesverdienst die gesamte Hypothek für das Haus ablösen können.

      Die Menschen haben das natürlich gemacht, und deshalb wurden diese Zahlungen mit inflationiertem Geld ab 1918 für ungültig erklärt.
      Also den Kredit nocheinmal in der neuen Währung bezahlen.

      Viele Grüße aus Andalusien Helmut

      1. Dafür hätte ich gerne einen Beleg. Mein Wissensstand ist, dass die 1924 eingeführte Hauszinssteuer gerade die wirtschaftlichen Vorteile ausgleichen sollte, die durch die Bezahlung von Krediten in entwertetem Geld entstanden sind.

        Es gab zwar bei Dauerschuldverhältnissen eine Anpassung der Konditionen nach den damals anhand der Situation entwickelten Regeln zum WEgfall der Geschäftsgrundlage. Aber es wurden m.W. Immobilien durch die Geldentwertung sehr weitgehend entschuldet.

  3. Pingback: Morning Briefing vom 25.05.2022 - Heroes of Homes

  4. Steuererhöhungen sind zum großen Teil eigene Unfähigkeitserklärungen der jeweiligen Politik. In diesem Fall zumindest das Eingeständnis, nicht vernünftig wirtschaften zu können.
    Da der Deutsche ungern auf die Straße geht, wird es aber einfach, das zu machen wozu man weder Emphatie noch Sachverstand benötigt: Steuererhöhungen.

  5. Es gibt genau drei Möglichkeiten auf den Zensus zu reagieren:
    – Ignorieren
    – Lügen
    – Einspruch

    1. Oder einfach wahre und korrekte Angaben machen…
      Es sind ja schließlich keine großen Geheimnisse, die da abgefragt werden. Nichts, was man nicht auch anderweitig in Erfahrung bringen könnte.
      Ignorieren, Lügen, Einspruch, das sind leider die Gesinnungs- und Verhaltensmuster, die sich seit einigen Jahren immer mehr als „normal“ etablieren. In dem Fall kann es teuer werden, und eine aufschiebende Wirkung haben Widerspruch und Anfechtungsklage ebenfalls nicht. Aber man kann zumindest den großen Revoluzzer raushängen lassen.

      1. Und man sollte etwas weniger hysterisch sein. Natürlich zahlt niemand gerne Steuern. Aber weder Hauszinssteuer noch Lastenausgleich sollten die Substanz der Vermögen angreifen. In einer Situation, wo derartige Maßnahmen ernsthaft zur Debatte stehen, dürfte immobilienbesitz relativ zu anderen Vermögenswerten so im Wert gestiegen sein (bzw. so wertstabil geblieben sein), dass einen auch eine Ausgleichsabgabe nicht ruiniert.

        1. Da kann man froh sein, wenn man nichts besitzt. Der Staat wirft für alles das Geld aus dem Fenster, macht sich aber KEINE Gedanken, wo das Geld herkommt und dann wird eben ein altes Gesetz raussgekramt um den Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

      2. @Michael

        Ist halt wieder diese ewige Paranoia, ohne die manche nicht mehr leben können. Sie glauben, den magischen Blick zu haben und hinter jedem und allem eine Falle entdecken zu können.
        Eher a bissl armselig…
        Dazu noch die Naivität, zu glauben, bei einer Volksbefragung müsse man unglaublich intime Geheimnisse preisgeben.
        Gerade was Immobilien angeht, weiß der Staat eh schon alles, aber wirklich alles!

        1. @Columbo

          Absolut richtig! Aber gut, wer Ignorieren und Lügen fürs Selbstbewusstsein braucht, dem sei es vergönnt. Des Menschen Wille ist sein Himmelreich, auch wenn es eher an einen von Dantes neun Kreisen erinnert.

          Da mache ich mir um Datenkraken wie Meta, Google & Konsorten viel mehr Gedanken. Weshalb ich wahrhaft paranoide Vorkehrungsmaßnahmen bei Browser, Internetzugang und Einstellungen etabliert habe 😉
          Von meiner asketischen Abstinenz bei Social Medias ganz zu schweigen… 🙄

          1. Ich gebe lieber Google meine Daten als dem Staat. Denn Google kann ordentlich wirtschaften.

          2. @peter

            Das ist genau das Kernproblem an Ihrer kruden Logik. Sie setzen wirtschaften als Kriterium für Vertrauenswürdigkeit. Auch die kommunistische Diktatur in China kann ganz passabel wirtschaften…

      3. Endlich Mal eine vernünftige Meinung !
        Was nützte der kleine Zensus jetzt für einen Lastenausgleich übermorgen vielleicht!

  6. So, da ist sie doch die Nachricht des Tages!
    Was ich immerwieder hier geschrieben habe,über Faschisten ,Kartelle ,Diebe etc.etc. . Lest genau nach ,wessen Geistes Kind sie sind.Heute die Oligarchen,morgen die ,dann die und dann du selbst.Gründe wird es immer geben,Lastenausgleich ,Vermögensregister ,Impfregister etc. etc. Was schützende Grundrechte ,Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit wert sind, lernten wir zum Glück beim Coronathema. Omikron war reiner glücklicher Zufall ,glaubt es mir! Die Schlinge zieht sich zu. Lest bitte in den Geschichtsbüchern nach,wenn sie anfangen Listen zu schreiben …….tja dann ist es wieder so weit.
    Die Liste der Ungeimpften,der Oligarchen,der Minderheit ,der Unvernünftigen,der Uneinsichtigen,der Volksschädlinge ,wer ist eigentlich „der“ und wer und wie definiert das ?? Es waren immer die Guten ,die über „die“ schlechten Anderen gerichtet haben.

    https://www.heise.de/tp/features/EU-will-eingefrorenes-russisches-Vermoegen-fuer-Wiederaufbau-der-Ukraine-verwenden-7122443.html

    1. @klempner, das wird nicht nötig sein, solange Putin mit ausreichenden Reparationszahlungen für die alleine von ihm verursachten Schäden aufkommt. Es liegt also nur an ihm.

      1. Es gibt ein EU weites immo register. Siehe Agenda 2030 des WEF Klaus schwab. Enteignung aller.

  7. es würde dann auch einen Lastenausgleich auf Besitz von Aktien, Bargeld auf Konto, Rentenfonds, Besitz von Anleihen geben…
    Der Staat muss die Schulden gerecht eintreiben

  8. Ich kann die Kommentare hier gar nicht fassen. Ihr habt bestimmt damals auch nicht geglaubt, dass es eine Maskenpflicht geben wird, die nie mehr endet?

    Das pfeifen die Spatzen schon von den Dächern, dass es zu Enteignungen kommen wird. Die haben übrigens jetzt schon aufgrund künstlich herbeigeführter Inflation begonnen. Viele Hausbesitzer werden die Preissteigerungen nicht tragen können und sich verschulden. Resultat: Haus weg. Aber das sieht man nur, wenn der Tellerrand nicht zu hoch ist.

    Fragt hier wirklich niemand, warum man seine private Lebenssituation bei einer VOLKSZÄHLUNG angeben muss? Artikel 13 GG: Die private Wohnung ist immer geschützt. Niemand darf uns da Vorschriften machen. Niemand darf gegen unseren Willen in unsere Wohnung kommen. Und genauso geht es niemanden was an, was HINTER meiner Haustür verborgen ist!

    1. @Coco Tri

      Niemand verletzt Ihre Wohnung oder betritt diese.
      Mieter werden ohnehin gar nicht befragt.
      Ebenso wenig fragt jemand nach Ihrer privaten Lebenssituation, es sei denn, die Anzahl der Wohnungen inkl. Wohnfläche im Gebäude, die Heizungsart oder die Nettokaltmiete sind höchst geheime und schützenswerte Infos.
      Dann dürfen Sie aber auch keine Angaben zu Vermietung bei der Einkommensteuererklärung machen.
      Und natürlich auch den Schornsteinfeger nicht ins Haus lassen.

      Ich war übrigens heute morgen einkaufen. Und obwohl nirgendwo eine Maskenpflicht galt, habe ich freiwillig eine getragen.
      So, wie es auch keine Impfpflicht oder ein Impfregister gibt, trotzdem habe ich mich freiwillig drei Mal impfen lassen.
      Ich hoffe, Ihr Tellerrand ist so flach, dass Sie soviel devotes Micheltum fassen können?!

      1. Vielleicht sollten Sie sich informieren, bevor Sie schwurbeln. Mieter werden zu Hause aufgesucht und müssen die Zensus-Heinis in die Wohnung lassen. Letztere dürfen sogar die Hilfe der Polizei anfordern. Interessante Volkszählung … Aber das erkennt man nach zwei Jahren Rückatmung von CO² nicht mehr. Wegen Tragen einer Arbeitsschutzmaske – echt verrückt. Ihre Freiwilligkeit würde ich im Internet nicht so stolz erwähnen, das ist nicht gerade ein Zeichen überdurchschnittlicher Intelligenz.

        Ich muss auch keine Anlage V ausfüllen, es geht um MEINE persönlichen Wohnverhältnisse. Vielleicht lesen Sie meinen Eingangskommentar einfach nochmal und etwas langsamer :-). Dann verstehen Sie ihn bestimmt.

        1. @Coco Tri

          Oh je, schon wieder ein Superschlauer mit hohem Aggressionspotenzial.
          Hier im Artikel geht es einzig und allein um den Zensus 2022 – Gebäude- und Wohnungszählung und nicht um die sog. Haushaltebefragung.

          Nun bin ich zufällig Immobilienbesitzer und wurde in dem Zufallsverfahren auch ausgewählt. Dazu habe ich ein Schreiben erhalten, in dem Zugangsdaten für die Onlinebefragung mitgeteilt wurden. Weiterhin heißt es in dem Schreiben: „Erfolgt keine Beantwortung des Online-Fragebogens bis zur genannten Frist, wird Ihnen in den Folgewochen automatisch ein Erinnerungsschreiben mit einem Papier-Fragebogen zugesandt.“

          Zur Haushaltebefragung, um die es hier aber nicht im Ansatz geht, finden sich folgende offiziellen Infos:
          „Das persönliche Interview dauert etwa fünf bis zehn Minuten und kann kontaktarm an der Haustür erfolgen.“
          https://www.zensus2022.de/DE/Aktuelles/PM_Wie_laufen_die_Befragungen_ab.html
          Muss der Erhebungsbeauftragte in die Wohnung?
          Nein. Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Erhebungsbeauftragten nicht in die Wohnung lassen.
          https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2022/pm134/index.html

          Also kommen Sie wieder runter, warum führen Sie sich auf, wie das HB-Männchen Bruno?
          Nun, da Sie eindeutig widerlegt wurden, dürfen Sie gerne den Verstand wieder einschalten. Ich habe übrigens nie behauptet, dass ich überdurchschnittlich intelligent bin. Dahingegend überlasse ich lieber Ihnen gerne das Feld, ich meine, wer soll da schon mithalten können? An Manieren und Umgangsformen müssen Sie trotz aller Hyperintelligenz aber noch arbeiten 😉

          1. Ich helfe jetzt gern nochmal aus. Auch ich bin Immobilienbesitzer UND aufgrund meines Berufes geschult und fit bezüglich dieses Themas. Es geht hier allgemein um den Zensus, der auch die Haushaltsbefragung enthält.

            Was Sie auch immer für hübsche Links bereithalten, so wissen wir doch, dass die Gesetze in unserem Land gebogen werden, dass die Schwarte kracht. Das erkennt man übrigens auch daran, dass der Datenschutz bei der Übermittlung des Zensus nicht eingehalten wird.

            Auch die sogenannten Erhebungsbeauftragten halten sich nicht an die von Ihnen eingestellten Vorgaben. Fragen Sie sich mal, warum die für eine Beantwortung von Fragen geschickt werden, die doch auch am Telefon beantwortet werden können. Man muss schon ein ziemlicher Traumtänzer sein, wenn man immer noch nicht erkennt, was im besten Deutschland aller Zeiten vor sich geht.

            Und keine Sorge … Ich verfüge über ausgezeichnete Manieren. Da, wo sie angebracht sind. Wie es in den Wald reinruft, so schallt es zurück ;-).

          2. Was ihr wohl beide nicht verinnerlicht habt, nennt sich Solidarität. Nicht die Art von Solidarität, die ein Herr Lauterbach auf haaraträubende Art einforderte, sondern wahrhaftige Solidarität. Also die Toleranz der anderen Meinung mit der Bereitschaft, sich gegenseitig unter die Arme zu greifen wenn’s drauf ankommt. Aber dieser Art von Diskussionskultur, welcher ihr Beide Vorschub leistet, offenbart die tiefen Gräben dieser Gesellschaft. Ihr habt untrschiedliche Meinungen, na und? Ist doch normal und sogar sehr wichtig, dass wir unterschiedlich denken. Aber anstatt die unterschiedlichen Denkweisen und Blickwinkel als Gesellschaft zu nutzen, respektive euch damit zu unterstützen, haut ihr euch verdeckte Beleidigungen um die Ohren. Ich finde jedenfalls beide Meinungen sehr interessant und wertvoll genug darüber nachzudenken.

          3. @Michael

            Noch so ein „Hobby“ – Amateur – Psychologe, der hier seine Charakter – Anamnesen, mit erhobenen Zeigefinger, aber dafür „kostenfrei“ verbreitet.
            Und immer einschlägige „Beweis-Links“ aus ganz „unverdächtiger“, objektiver Ecke parat… :-)

          4. M.Sc. Joachim Sebald

            @Mario S
            Solidarität, unterschiedliche Meinungen, Denkweisen und Blickwinkel einer Gesellschaft. Klingt alles schön philosophisch und moderat. Öfter, als man denkt, gibt es jedoch keine zwei oder mehr Blickwinkel. Dies gilt vor allem dann, wenn ein Diskussionsteilnehmer nicht die Inhalte zum Thema macht, sondern das Thema selbst.
            Bereits ganz oben im Teaser des Artikels ist zu lesen: „Aktuell jedenfalls erhebt der Staat von allen Immobilieneigentümern umfangreiche Daten.“
            Etwas weiter unten findet sich die Zwischenüberschrift: “Was die Statistiker jetzt alles von Immobilieneigentümern wissen wollen“.
            Der Titel des eingebundenen Videos von Prof. Rieck lautet: „Immobilien-Zählung“.
            An keiner Stelle dieses relativ langen Artikels wird auch nur mit einer Silbe die Haushaltebefragung erwähnt. Es geht einzig und allein um die Datenerhebung für Immobilien als mögliche Basis für einen geplanten Lastenausgleich. Darüber ließe sich nun aus verschiedenen Blickwinkeln diskutieren, was vermutlich auch die Intention des Autors war.

            Wenn dann allerdings ein Leser mit Maskenpflicht, künstlich herbeigeführter Inflation und Artikel 13 GG einsteigt und vorangegangene Kommentare zum eigentlichen Thema mit einer abfälligen Bemerkung beiseite wischt, hat er gar nicht vor, seinen Blickwinkel dazu mitzuteilen. Die im weiteren Verlauf folgenden persönlichen Attacken und völlig abwegigen, aus der Luft gegriffenen Behauptungen von willkürlichen Erhebungsbeauftragten, die mit Polizeigewalt die Unverletzlichkeit der Wohnung mit Füßen treten, sind bestenfalls geeignet, die Sache noch weiter zu eskalieren.

            Der Leser Coco Tri beabsichtigt zu keinem Zeitpunkt, eine Diskussion über Gebäude- und Wohnungszählung oder Lastenausgleich zu führen. Mit seinen provokanten, abschweifenden, irrelevanten und nicht themenbezogenen Beiträgen zielt er einzig auf die emotionale Provokation anderer Gesprächsteilnehmer, auf das Säen von Zwietracht und schlechter Stimmung. Das ist Internet-Trolling in Reinform.

            Ich persönlich finde es gut, dass Leser wie Michael standhaft und beim Thema bleiben und die eigene Position durch Fakten und Quellen untermauern. Dadurch habe ich Informationen erhalten, die ich zuvor noch nicht kannte.
            Ganz im Gegensatz dazu Coco Tri. Der nutzt die Kommentarfunktion lediglich als Bühne, um seine zutiefst verankerte Ablehnung von Gesellschaft und Staat in die Welt hinauszuschreien. Dabei erläutert er noch nicht einmal ansatzweise seine Beweggründe, vielleicht, weil er die selbst nicht kennt. Wie soll man bei jemandem „als Gesellschaft solidarisch unter die Arme greifen“, der die Gesellschaft zutiefst verachtet und überall nur Hinterhalt, Willkür und Diktatur wittert?

        2. Sie müssen die nicht in die Wohnung lassen. Vor 10 Jahren gab es die selbige Befragung schon einmal. Und ich musste den Schmarrn 2x hintereinander, im einen, und im nächsten Jahr kamen die Heinis wieder, einfach ausgefüllt und abgeschickt!
          Eine Voljszählung geben sie an, in Wirklichkeit wollen sie genau den Zustand der Immobilien erfassen, um eine Wertermittlung vornehmen zu können.
          Es gab in letzter Zeit etliche Politiker die vom Lastenausgleich schwurbelten, im deutschen TV. Die Masse versteht doch überhaupt nicht, was die da labern, weil es nirgends gelehrt wurde, die Masse dumm wie trocken Brot und Unwissenheit ihren Alltag bestimmt!
          Sie haben das Infektionsschutzgesetz an das Lastenausgleichsgesetz still und heimlich angepasst, es greift ab Jan.2025, dann ist es entgültig gültig und das wird kommen, weil es schon etliche Politiker gesagt haben. Deutschland ist Pleite, die Renten und Krankenkassen geplündert zum Nachteil des deutschen Volkes.
          Und Besserung ist nicht in Sicht, auch wenn viele ältere Heimbewohner nach der Impforgien tot umgefallen sind, somit die Kranken, und die Rentenkassen entlastet haben, wird es nicht ausreichen, den maroden Staatshaushalt wieder ins Plus zu befördern!
          Die Schulden werden immer mehr, genauso wie die Einreise nach Deutschland zunimmt, nimmt auch der Schuldenberg immer weiter zu.
          Es wird zur Enteignung durch die Hintertür kommen und die Masse wird es freuen, wenn ihr Vermieter abgezogen wird!
          Bis er merkt, das er am Ende die Zeche über erhöhte Miete zahlen wird?
          Natürlich holen sich die Vermieter die monatliche Lastenausgleichszahlungen, die Zwangshyphotek vom Mieter wieder, was auch nur gerecht wäre! Warum sollte man 30 Jahre verzichten, sein Haus abbezahlen, während es sich jene ohne Hauskreditverpflichtungen gut gehen ließen! Ich arbeite doch nicht noch nebenbei, um meine Schulden loszuwerden, um kaum abbezahlt, eine Zwangsabgabe von z.B.€200.000,- ins Grundbuch eingetragen zu bekommen?🤮
          Deswegen, weil ich den Zensus schon vor 10 Jahren ertragen musste, weiß wie die heutigen Politiker und deren Wähler ticken, habe ich rechtzeitig meine Immobilie verkauft und lieber ins Ausland investiert, muss kein Lastenausgleichsgesetz mehr fürchten!😃
          Den letzten beißen die Hunde sagt altes Sprichwort!
          Wer es immer noch nicht kapiert hat, dem ist eh nicht mehr zu helfen!
          Tausende Deutsche fliehen samt ihrem Kapital aus dem Land der untergehenden Sonne, verkaufen und kaufen sich im Ausland Ferienhäuser, hauptsache der deut.Unrechtsstaat kann keine Zwangshyphoteken abkassieren!😃

          1. Dieser Artikel dürfte im FMW-Ranking der unsinnigsten ganz oben stehen. Wir sind einiges aus Andalusien gewohnt, aber das Deutschland-Bashing (Der deutsche Unrechtsstaat) geht anscheinend noch heftiger.
            Viele Grüße aus Deutschland

          2. @ OS
            Vielleicht sollte man diese „Heinis“ („Erhebungsbeauftragte“), und vielleicht noch ein paar andere, überflüssige „Heinis“, die sich im, und rund um den Staatsdienst tummeln, entlassen?
            Ein erster, wenn auch kleiner Schritt zur „Staats-Entschuldung“.
            Mit, je weiter nach oben, riesigem Spar-Potential!

        3. @Maitdjai
          Die Anamnese ist das Erfragen von medizinisch relevanten Informationen und der Vorgeschichte einer Krankheit als Grundlage für das Stellen einer Diagnose.

          Wenn ich also Ihren Buchstabensalat richtig übersetze, verbreitet hier jemand Charakter-Vorbefragungen mit erhobenen Zeigefinger?! Ergibt nicht wirklich Sinn. Man sollte Fremdwörter und Fachbegriffe nur dann verwenden, wenn man sie auch versteht und weiß, wovon man spricht. Sonst wird es sehr schnell peinlich.
          Wie wäre es mit Charakter-Diagnosen?
          Oder meinten Sie etwas wie Charakter-Amnesie im Sinne eines vollständigen Vergessens von Höflichkeit und Toleranz? Dann sollten Sie sich erst einmal etwas in Selbstreflexion üben.

          1. @Anna Neese

            Dass Sie meinen 3 Zeiler als „Buchstaben – Salat“ bezeichnen, laesst wiederum entsprechende Rueckschluesse zu! Ganz kurz zur Anamnese:
            Bevor man „Diagnosen“, wie x. B. „Charakter-Amnesie“ erstellt, sollte man vielleicht erst mal eine „Anamnese“ durchfuehren?!
            Daher ist meine Bezeichnung fuer die verunglueckten „Diagnosen“,
            die hier gestellt werden (auch Ihre ueber mich), als „Anamnese-Versuch“ nicht falsch,
            sondern eher als „freundlich“ zu interpretieren.
            Was Keine Anamnese ist, kann ja noch Eine werden…
            Faktisch, gibt es daher keine Grundlage fuer die Anmassungen, oder besser Unverschaemtheiten!

            Sie haben ganz genau verstanden, was ich meine! Deshalb
            „Pawlowscher Effekt“,
            „Getroffene Hunde bellen“,
            Oder einfach nur „Cherry Picking“?
            (suchen Sie sich was aus, Gender-„Zirkus“ lasse ich bewusst weg!).

            Ueber „Richtigstellungen“, im Detail, koennte man ja diskutieren…
            Aber nicht, wenn es sich um politisch-ideologische Agitation handelt.
            Die dazu, im Kern eher selbstgefaellige „Massregelungen“, mit moralisierender-, arroganter-, abfaelliger- Attituede darstellen. Unter der Benennung von Attributen, wie „Aggressions – Potential, Mangel an Verstand und Toleranz, oder persoenliche Herabsetzungen,
            wie z.B. „HB-Maennchen“, „Amnesie“, Sie „sollten“ mal…, (etc.pp)“.

            Das trifft auf Ihre Antwort nur partiell, aber dafuer in komprimierter Form zu. Da Sie sich auf die reine Selbstdarstellung reduzieren, und sich nicht grossartig in „Kruemel“ differenzierende,
            pseudo „intellektuelle“ Kamin-Runden Ausschweifungen verlieren, wie andere Akteure der
            „Heils-Bringer-Fraktion“ hier.
            Deren eigentliche Essenz bleibt ideologisch. Unabhaengig davon,
            wie lang (-atmig) die einzelnen Pamphlete auch sein moegen.

      2. Deshalb heißen Sie auch „Michl“. Selbserklärend!

        1. Ja, das war eine selbstironische Anspielung von meiner Seite. Schön, dass Sie meinen kleinen Scherz nach nur 22 Stunden endlich auch verstanden haben. Gratulation!

      3. demnächst zum 4. Mal impfen, vermeide Massenansammlungen, habe einen neuen Fiat 500

        Ich habe ein Doppelhaus und den Zensus ausgefüllt, trage meine Maske gerne weiter und lasse mich demnächst zum 4
        Mal impfen, fahre Sprit günstig mit meinem Fiat 500 und fliege 4-5 Monate pro Jahr in den Winterentfliehurlaub.

      4. Es wurden Mieter befragt und es wurde geschrieben, dass man sich nicht entziehen darf und zu angegebenemnTermin zuhause sein muss.

  9. Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages arbeitet ganz offiziell an einem Lastenausgleichsgesetz. Da machen sie gar kein Geheimnis raus.
    Im Grundgesetz ist ja schon festgelegt, was bei einer Enteignung berücksichtigt werden muss.
    Und es muss daher eben darauf geachtet werden, dass das Grundgesetz richtig interpretiert wird.
    Was aber letztendlich das BVG mit seiner Rechtsprechung ausbügeln kann, denn es konnte ja auch erklärt werden, dass von Deutschland wieder Angriffskriege ausgehen dürfen.
    Von der Rechtsbeugung in Richtung EU, will ich hier aus Platzmangel erst gar nicht anfangen.

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

    1. @Helmut, Halbwissen aufgrund irgendwo aufgeschnappter Schlagworte und Wortfetzen ist immer sehr gefährlich. So auch hier wieder einmal, wie in vielen Ihrer Beiträge.

      Die wissenschaftlichen Dienste und Beiräte arbeiten nicht an Gesetzen, sondern wurden mit Gutachten zu grundsätzlichen rechtlichen Fragen beauftragt. Um quasi im Vorfeld erst einmal den verfassungsrechtlichen Rahmen zu prüfen, bevor man sich an die aufwändige Ausarbeitung oder unzulässige Anwendung eines Gesetzes macht (eine kluge und vorausschauende Vorgehensweise, die leider unserem Ex-Verkehrsminister Scheuer von der CSU zu Lasten des deutschen Volkes offensichtlich nicht bekannt war).

      Laut verschiedener verfassungsrechtlicher Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von 2008 (Finanzkrise) und 2020 (Coronakrise) setzt die Einhebung einer einmaligen Vermögensabgabe eine „[…] existenzbedrohende finanzielle Notlage des Staates voraus, in der weder eine Steigerung der Einnahmen aus den übrigen Steuern noch eine Ausweitung der Kreditaufnahme oder eine entsprechende Ausgabenkürzung möglich ist“.
      Hier ließe sich beispielsweise die Staatsverschuldungsquote im Verhältnis zum BIP als Maßstab anlegen.

      Weiter im Text des Gutachtens: Vielmehr wird im Ergebnis gefordert, dass es sich um ein Ereignis handelt, das in seinen außerordentlichen Finanzwirkungen vermutlich nicht nochmals auftreten wird. Die zu deckenden Ausgaben des Bundes müssen also aus historisch einzigartigen Geschehnissen resultieren. Daraus folgt auch, dass bei erheblichen, aber nicht außergewöhnlichen finanziellen Lasten der einmalige Zugriff auf das Vermögen der Wohlhabenden verwehrt bleibt. Ob die Corona-Krise ein derartiges außergewöhnliches Ereignis darstellt, welches mit seinen erheblichen Finanzauswirkungen vermutlich nicht nochmals auftreten wird, mag zur jetzigen Zeit nicht nur zweifelhaft sein […] Eine Vermögensabgabe zur allgemeinen Rückführung von Staatsverschuldungen – ohne vorausgegangenen konkreten Krisenfall – ist demnach mangels spezieller Zweckbindung unzulässig.

      Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kommt zum Schluss, dass eine einmalige staatliche Ausnahmesituation aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie (wie auch schon in der Finanzkrise 2008) nicht vorliegt und mit den historischen Ereignissen, welche den Wehrbeitrag von 1913, das Reichsnotopfer von 1919 und die Lastausgleichsabgabe von 1952 begründet haben, auch nicht vergleichbar ist.

      Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums stellte seinerseits eindeutig klar, dass das in Deutschland bestehende Vertrauen in die Rechtssicherheit verantwortlich dafür ist, dass sich Kapitalstöcke in der Volkswirtschaft bilden konnten und dass sich ein hohes Volkseinkommen und eine starke Wirtschaftskraft entwickelt haben. Dieses Vertrauen wäre schnell verspielt, würde der Staat bei einer Finanzschwäche einmal „ad hoc“ auf bestehendes Vermögen zurückgreifen, so die Autoren. Denn daraus würde die Vermutung entstehen, dass er es auch künftig tun würde. Auch an dieser Stelle spricht man sich also eindeutig gegen eine einmalige Vermögensabgabe aus.

      Fassen wir zusammen: Eine vergleichsweise niedrige Staatsverschuldungsquote und die Möglichkeiten anderweitiger Steuererhöhungen, Neuverschuldung und Ausgabenkürzungen, mangelnde spezielle Zweckbindung und eine lediglich allgemeine Rückführung von Staatsverschuldungen stehen laut den diversen Gutachten einem Lastenausgleich massiv verfassungsrechtlich im Weg. Die wissenschaftlichen Dienste und Beiräte arbeiten nicht an einem Lastenausgleichsgesetz. Ganz im Gegenteil haben sie mehrfach festgestellt, dass ein solches weder in Zeiten der Finanzkrise, noch zum jetzigen Zeitpunkt zu legitimieren wäre.

      https://www.bundestag.de/resource/blob/691376/2feb28d7057bf918bd18254ab06d95ad/WD-4-041-20-pdf-data.pdf

      https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/Vermoegensabgabe-Corona.pdf?__blob=publicationFile&v=3

      1. @leftutti. Einmal mehr Dank für ihre analytische Darstellung bei komplexen Themen, für die man ohne Fachkenntnis auch nicht ansatzweise eine werthaltige Sichtweise präsentieren kann. Aber so ist es halt mit Halbwissen. Man versucht die Materie zu vereinfachen, weil unser „Affenhirn“ nicht mit Widersprüchen klar kommt, deshalb auch der Erfolg von Populisten mit ihren einfachen Parolen. Dieser „Universalgelehrte“ @Helmut äußerst sich zu allen Themen, pflegt dabei stets aber nur seine Vorurteile. Selektive Wahrnehmung wäre bei dieser Darstellungsform wahrscheinlich noch zu hoch gegriffen. Wieso sich jahrelang mit einer Materie beschäftigen, wenn es auch mit ein paar Zeitungsartikeln und Dr. Google möglich ist. Sie als Umweltwissenschaftler können davon sicherlich ein Lied singen. Bleiben Sie dem Forum gewogen.

        1. @Columbo-Fan (und @sonst niemanden), danke ebenfalls. Ich kann davon monatelange Playlists in Terabyte-Größe singen. Es ist immer wieder aufs Neue einfach nur erstaunlich, wie sich tornadogleiche Wolken von Blutsaugern in Masse und Intensität an pseudo-wissenschaftlichen Publikationen nähren, die in Preprint-Studien in die Welt hinausposaunt werden. Und noch schlimmer, wie hartnäckig sich mancher Unsinn hält, auch wenn er längst (auch mehrfach) in Peer-Review-Verfahren widerlegt wurde.

          Als allgemein bekanntes Beispiel fällt mir da immer sofort Hanns-Werner Sinns Unsinn zum ökologischen Rucksack von Elektroautos ein. Ein Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ökonom veröffentlicht mit freundlich-wissenschaftlicher Unterstützung eines Nano-Material-Physikers und populärwissenschaftlichen Sachbuchautors sowie eines ehemaligen Mitarbeiters des ifo-Instituts, der in den gängigen Wissenschaftsportalen nicht auffindbar ist, im Ifo-Schnelldienst seine persönliche Meinung, kaschiert im wissenschaftlichen Mäntelchen. Und das auch noch basierend auf völlig haarsträubenden Annahmen. Nichtsdestotrotz wird auf Basis dieses Unsinns weiterhin fröhlich „argumentiert“.

          Clickbait Science im feuchtfröhlichen Rahmen ist einfach sehr viel unterhaltsamer, als trockene wissenschaftliche Empirie. Sie sorgt für Umsatz, Stimmung und die nötige Lautstärke im allgegenwärtigen Mainstream-Protestuniversum. Ähnlichkeiten mit den analogen politischen Aschermittwochskundgebungen einer CSU sind natürlich rein zufällig, auch wenn die großen Anfangsbuchstaben übereinstimmen (Clickbait Science für Umsatz).

          Ich versuche, dem Forum gewogen zu bleiben, solange anti-anti-kritische Meinungen von der Redaktion toleriert werden. Allerdings wurde ich schon mehrmals ermahnt, einmal verwarnt und stehe kurz vor 🟨🟥 (natürlich nicht im politischen Sinn) 🤭

          1. @leftutti. Ich glaube nicht, dass Herr Fugmann auf ihre wissenschaftliche Expertise verzichten möchte, auf diese Stringenz des Denkens, welches zunächst Quellen immer auf ihre Herkunft und Werthaltigkeit untersucht. Ein Problem der Gegenwart mit dem Internet. Sobald man auf einer Seite schrägen oder gar verschwörungstheoretischen Inhalts gelangt, leiten einem die Algos auf ähnliche Quellen weiter. Manch einer glaubt damit zu einem vertieften Faktenwissen zu kommen und festigt damit noch seine Fehl- und Vorurteile. Vorbildung ist nicht verkehrt. Grüße in den hohen Norden, in dem sich manch Andalusier für ein paar Stunden bald gerne abkühlen würde.🤪

  10. Hatte ich noch vergessen.
    Wobei für einen Lastenausgleich jetzt das richige Umfeld wäre.
    Der Staat wäre mit einem Schlag mehr als entschuldet, und hätte auch eine Menge Geld für alle grünen Phantasien, Wohnungen und Infrastruktur.
    Bei der auf uns zukommenden Inflation, wäre aber die Belastung für die vom Lastenausgleich betroffenen, schnell weginflationiert.

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

  11. Und wenn Leute anfangen Häuser zu verkaufen, weil sie es nicht wuppen können, wegen zwangshypothek, dann sind wir im jahr 2030 und Klaus Schwab hat sein ziel erreicht. Keiner hat was und alle sind glücklich.
    In dem Sinne schönen Vatertag

  12. Im Grundgesetz steht, dass eine Enteignung nur nach einem Gesetz geschehen darf, und das Gesetz wird gerade erarbeitet.

    1. @Helmut, vermutlich beziehen Sie sich mit Ihrer hanebüchenen Behauptung auf folgenden Schwachsinnsartikel von Ihrer Lieblings-Verschwörungsseite?
      https://uncutnews.ch/impfpflicht-zur-rettung-des-finanzsystems/

      Nebenbei bemerkt: Es wird aktuell an keinem neuen Gesetz gearbeitet, am 12.12.2019 wurde das Sozialgesetzbuch abgeändert bzw. präzisiert und ergänzt. Diese Änderungen treten zum 01.01.2024 in Kraft.
      Hierbei wurden keine neuen Gesetze erlassen, sondern lediglich bestehende Regelungen aus verschiedenen Gesetzen der Übersichtlichkeit halber gebündelt. So werden zu diesem Zeitpunkt insbesondere das Bundesversorgungsgesetz (BVG) und das Opferentschädigungsgesetz (OEG) aufgehoben und im SGB XIV zusammengefasst. Das ist eigentlich schon die ganze Geschichte.
      Dass durch diese Bündelung nun auch auch Schutzimpfungen bzw. andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe quasi in einem Atemzug neben den allseits bekannten Kriegsschäden durch beide Weltkriege auftauchen, war ein willkommener Nährboden für Verschwörungstheoretiker. Neu ist das allerdings nicht.
      https://dpa-factchecking.com/germany/220117-99-738254/

  13. Wenn in einem Beitrag zu Pandemiepolitik oder Geldpolitik die Begriffe „Davos“ oder „Klaus Schwab“ auftauchen – wie hier im thread mehrmals – dann muss man gar nicht mehr weiterlesen. Dann kommen nur noch wüste Verschwörungstheorien.

  14. Bevor mein Haus zwangsversteigert wird…………Ich habe einen Kanister Benzin in der Garage…………..

  15. Es ist wirklich ein Jammer mit der mangelnden Sach- und Fachkenntnis dieses Herrn „Professor“ Rieck!

    Gegenwärtig findet – wie alle 10 Jahre – eine VOLKSZÄHLUNG mit integrierter Immobilienzählung statt, nennt sich „Zensus 2022“.
    Gesetzliche Grundlage: https://www.gesetze-im-internet.de/zensg_2021/

    Der MIKROZENSUS ist hingegen eine seit 1957 (!!) stattfindende permanente (also das ganze Jahr über stattfindende) Repräsentativstatistik bei 1 % der Haushalte und Gemeinschaftsunterkünfte in Deutschland.
    Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/mzg/BJNR282610016.html

    Es gibt Schnittmengen zwischen den statistischen Erhebungen, aber der Mikrozensus ist eben doch was anderes. Und das sollte man als akademische Lehrkraft der Wirtschaftswissenschaften (!!) mindestens drauf haben. Kann man in jedem Lehrbuch über Statistik nachlesen!

    Auf seine Verschwörungs“theorien“, die ja nicht so neu sind, will ich hier gar nicht weiter eingehen. Das haben Vorrredner bereits getan.

  16. Pingback: Immobilien schützen mit der Lastenausgleichs-LLC - STAATENLOS

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