Aktien

Abstruse Logik: Warum laut EU-Kommission die 150 Millionen Euro vom deutschen Steuerzahler eine zulässige Beihilfe für Air Berlin darstellen

Dennoch hat die EU-Kommission heute offiziell verkündet, dass der deutsche Staatskredit für Air Berlin über 150 Millionen Euro zulässig ist. Und warum? Das Hauptargument der Kommission...

FMW-Redaktion

Am 15. August hatte Air Berlin sofort nach Verkündung der Insolvenz die Zusage der Bundesregierung erhalten, dass man 150 Millionen Euro Kredit zur Verfügung stellen werde. Menschlich ist das absolut nachvollziehbar. Wirtschaftsministerin Zypries sagte es auch so, wie es ist. Man wolle gewährleisten, dass all die deutschen Urlauber regulär zurückkommen können von ihren Ferienzielen. Wäre Air Berlin am 15. August ohne diesen Kredit da gestanden, wäre wohl tatsächlich kein Flieger mehr abgehoben mangels Cash.

Also ist es mehr als nachvollziehbar, dass man den Steuerzahlern und Wählern mit so einer Stützung zeigen will, dass man die Transport-Infrastruktur am Laufen hält. Genau so beschweren sich aber mehrere Mitbewerber von Air Berlin über eine krasse und eindeutige Marktverzerrung, und einen unzulässigen staatlichen Eingriff, was man inhaltlich ebenso nachvollziehen kann. Und auch die EU-Kommission verkündet heute offiziell, dass Zitat

„Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen zu den Beihilfearten zählen, die den Wettbewerb am stärksten verfälschen.“

Dennoch hat die EU-Kommission heute offiziell verkündet, dass der deutsche Staatskredit für Air Berlin über 150 Millionen Euro zulässig ist. Und warum? Das Hauptargument der Kommission hier im Wortlaut:

Deshalb dürfen sie nur dann gewährt werden, wenn die betreffenden Unternehmen alle anderen auf dem Markt verfügbaren Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Auf der Grundlage der von der Kommission erlassenen Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen können die Mitgliedstaaten in Schwierigkeiten befindliche Unternehmen unterstützen, sofern die öffentliche Förderung in Zeit und Umfang begrenzt ist und zu einem Ziel von gemeinsamem Interesse beiträgt.

Die Kommission hat bei ihrem Genehmigungsbeschluss folgenden Umständen Rechnung getragen:
Die Auszahlung des Kredits erfolgt in Tranchen, wobei jeweils strenge Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So muss Air Berlin jede Woche Nachweise für seinen Liquiditätsbedarf vorlegen, und weitere Kredittranchen werden erst dann freigegeben, wenn die gesamten bislang verfügbaren Mittel aufgebraucht sind.

Deutschland muss dafür sorgen, dass der Kredit vollständig zurückgezahlt wird, oder einen Abwicklungsplan für Air Berlin vorlegen.

Im Grunde genommen könnte das für die freie Wirtschaft ja eigentlich bedeuten: Jedes Unternehmen, das wirtschaftlich schlecht da steht und keinerlei privaten Geldgeber mehr findet um die eigene Liquidität sicherzustellen, dürfte rechtmäßig durch den Staat unterstützt werden. Ja super! Damit könnte man sozusagen sämtliche kaputten und schlecht wirtschaftenden Unternehmen dauerhaft am Leben erhalten mit Steuergeldern. Oder wie soll man das verstehen?

Gut, die EU schreibt, dass Air Berlin den Kredit entweder komplett zurückzahlen oder sonst abgewickelt werden muss. Aber mal ehrlich, das kann es argumentativ nicht sein. Dann kann man solche Kontrollen für staatliche Beihilfen eigentlich gleich ganz abschaffen. Sie scheinen ähnlich sinnfrei zu sein wie die Regeln für die Bankenabwicklung in Europa, die jüngst von der EU-Kommission ebenfalls bis zur Unkenntlichkeit pervertiert wurden (siehe italienische Banken).

Was sollen eigentlich die erfolgreichen Marktteilnehmer von solchen „erlaubten Beihilfen“ halten? Ein Hoch auf die staatliche Marktwirtschaft, oder wie? Hier noch weitere interessante Originalzitate der EU-Kommission von heute. Nach dem Motto „so richtig marktverzerrend ist das ja gar nicht“:

Außerdem ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahme zum Schutz der Interessen der Fluggäste und zur Aufrechterhaltung des Passagierluftverkehrs beiträgt. Gleichzeitig bleiben die etwaigen durch die staatliche Beihilfe verursachten Wettbewerbsverzerrungen angesichts der strengen Voraussetzungen, an die die Auszahlung der Kredittranchen geknüpft ist, sowie der kurzen Laufzeit und des Umstands, dass Air Berlin seine Geschäftstätigkeit voraussichtlich anschließend einstellen wird, auf ein Minimum beschränkt. Vor diesem Hintergrund ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.


Eine Maschine von Air Berlin. Foto: Ken Fielding/http://www.flickr.com/photos/kenfielding (CC BY-SA 3.0)



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

6 Kommentare

  1. „Warum…die EURO vom deutschen Steuerzahler…“
    Schon wieder drängt sich auf, dass ein Steuerzahler dicke Kohle berappt. Sozialistisch politisch korrekt und neidisch auf diese Geldsau denken sich alle anderen Steuerzahler : Wenn der soviel Steuern zahlen kann, dann hat er immer noch genug. Es trifft keinen Armen.
    In Wahrheit ist das auch abstruse Logik! Ebenso der geial singularisierte Begriff „der Gesetzgeber“
    Aber auch ich möchte gerne die Air Berlin alleine übernehmen und vereinbare schon mal mit diesem einen Steuerzahler ein blind date. Vielleicht mag er mich.

  2. Pervers aber eben typisch Brüsseler Nonens.
    Aus kleinen Hirnen kommen eben nur flache Gedanken.
    w.z.b.w.

  3. Interessant zu sehen, wie die EU-Kommission wieder einmal Exekutive und Judikative gleichermaßen abdeckt…

  4. „Man wolle gewährleisten, dass all die deutschen Urlauber regulär zurückkommen können von ihren Ferienzielen“. Mal ganz ehrlich: Dass Air Berlin in höchsten Schwierigkeiten steckt, wusste man lange vor diesem Datum. Und wer vor lauter Geiz-ist-geil-Mentalität dennoch hier gebucht und gezockt hatte, sollte eigentlich auch dafür bestraft werden.
    1,5 Smartphones pro Person sind sicher mit auf Reisen, die Vergleichsportale sind in den Lesezeichen und Favoriten abgespeichert, die schlauen Sparfüchse wären schon irgendwie zurückgekommen.

    1. Das wäre sogar ein unglaublicher Hype bei Facebook, Twitter & Co. geworden. Mindestens 30 Millionen begeisterte deutsche Primär-Follower und Liker von ein paar unbelehrbaren Vollpfosten hätten die Aktien von ein paar sinnlosen und nicht benötigten amerikanischen Firmen signifikant in die Höhe getrieben.
      So gesehen, wurde durch die „Rettung“ mindestens noch ein zweiter 150 Millionen-Schaden verursacht ;)

  5. „…angesichts der strengen Voraussetzungen, an die die Auszahlung der Kredittranchen geknüpft ist…“ bla bla… Das ich nicht lache. Die Vollpfosten, die man an die Prüfung der angeblich so strengen Voraussetzungen ansetzt (wenn man es überhaupt tut) sind weder in der Lage noch Willens, einer solchen Prüfungsaufgabe gerecht zu werden. Die werden das ganz genauso prüfen, wie eine Hausverwaltung eingehende Rechnungen prüft – nämlich gar nicht. Es ist schließlich nicht des eigene Geld, was verausgabt wird.

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage