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Artikel 13: Erster Anbieter spricht über Uploadfilter und Blockierungen

Achtung, dies ist KEIN Aprilscherz. Artikel 13 des neuen EU-Urheberrechts wurde erst letzte Woche beschlossen. Von der medialen Öffentlichkeit (auch von uns) zuerst nicht beachtet, hat sich der Chef der gigantisch großen Live-Streaming Plattform Twitch bereits zum Wahlausgang zu Artikel 13 geäußert. Twitch ist dem „normalen“ Menschen da draußen oft überhaupt gar nicht bekannt. Die Seite ist für Gamer die weltweit wichtigste Live Streaming-Plattform, und hat für die Netzgemeinde eine essenzielle Bedeutung!

Twitch-Chef Emmett Shear hat Fortune gesagt, dass er zwar auch für ein besseres Urheberrecht sei. Aber das Gesetz sei schlecht gemacht und bringe Konsequenzen für Streamer und Zuschauer. Und das neue Urheberrecht treffe die falschen Unternehmen! Und es sei so gestaltet, dass völlig unklar sei, was man (bei Twitch und anderen Anbietern wie Facebook und YouTube) genau machen müsse um ihm gerecht zu werden.

Reale Auswirkungen von Artikel 13 bei Twitch

Selbst einfache urheberrechtlich geschützte Dinge im Hintergrund eines Live-Videos könnten laut früheren Aussagen dazu führen, dass Twitch durch Rechteinhaber haftbar gemacht werden könne (dazu auch hier ein Bericht). Denn gemäß Artikel 13 geht es ja genau darum, dass die Plattformen wie Twitch, Facebook und YouTube für hochgeladene Inhalte haften, dass sie urheberrechtskonform sind. Twitch müsste laut früherer Aussagen von Shear womöglich alle Live-Streams mit einem Filter in Echtzeit überprüfen. Bei Verstößen würden diese Streams dann sofort gesperrt werden. Selbst wenn danach festgestellt würde, dass es doch keine Urheberrechtsverletzung gegeben habe, würde der Schaden bei den Zuschauern und den Streamern, also den Veranstaltern der Videos liegen.

Man vergesse bitte nicht (so möchten wir es sagen), dass sehr viele Streamer hauptberuflich von ihren Live-Videos auf Twitch leben! Dies ist eine echte und große Industrie geworden, von der Politiker wie Axel Voss (Initiator von Artikel 13) wohl noch nie etwas gehört haben. Aber das war noch nicht alles.

Auch Streamer außerhalb der EU könnten von der EU-Richtlinie Artikel 13 betroffen sein. Denn wenn Streamer, die außerhalb der EU wohnen und somit wohl völlig legal Inhalte nutzen, die innerhalb der EU unter Artikel 13 illegal sind, könnte es Probleme geben. Denn Zuschauer in der EU können ja bisher natürlich auch Inhalte von Streamern zum Beispiel aus den USA oder aus Japan anschauen.

Zukünftig könnte Artikel 13 es eventuell aber notwendig machen, dass Twitch es europäischen Zuschauern nicht mehr erlaubt Live-Streams eben aus USA, Japan und Co anzuschauen. Denn deren in ihrer Heimat legale Streams könnten ja unter Umständen in der EU illegal sein und Strafen für Twitch nach sich ziehen. Das bedeutet: Es geht nicht nur um Uploadfilter für Inhalteproduzenten innerhalb der EU. Auch die passiven Zuschauer in der EU könnten betroffen sein, in den sie bestimmte Inhalte von außerhalb der EU nicht mehr sehen können. Somit würden wohl auch Inhalte-Produzenten außerhalb der EU Geldeinbußen erleiden durch Artikel 13 des neuen EU-Urheberrechts.

Schönes neues Internet

Wie war das noch mal? Axel Voss sagte doch letzte Woche nach der Abstimmung alles (im Netz) werde auch mit Artikel 13 so bleiben wie es war. Die Leute sollten sich mal nicht so aufregen. Wir meinen dazu: Er hat sich wochen- und monatelang nie den konkreten Fragen und Problemen zu Artikel 13 gestellt, und sich immer in allgemeines Palaver geflüchtet. Nun, so langsam beginnt sein Gesetzestext (auf EU-Ebene noch eine „Richtlinie“) sich in der Realität zu entfalten. Schönes neues Internet in Europa!

Artikel 13 Twitch-Reaktion
Foto: Daniel Benavides CC BY 2.0

Anmerkung: Einige der hier erwähnten Aussagen von Emmett Shear wurden vor der Abstimmung im EU-Parlament getätigt. Aus dem Gesamt-Kontext von alten und neuen Aussagen ergibt sich unserer Meinung nach die klare Tendenz, dass Twitch wohl leider Uploadfilter und Blockierungen einführen wird.

Zweite Anmerkung: Nach Rücksprache mit der deutschen Kommunikationsagentur von Twitch haben wir den Artikel und die Artikel-Überschrift angepasst. Twitch kündigt nicht an, sondern spricht über Uploadfilter.



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19 Kommentare

  1. Patrick Vandercar

    Internet wie in China. Da hilft nur vpn Dienste in Anspruch zu nehmen.

    1. Nur leider steht man dann ja neuerdings unter Generalverdacht, siehe https://www.heise.de/select/ct/2019/08/1555076053244429

      1. @Calvin C., danke für den Link. Es war noch nie gut, einen Innenminister aus Bayern zu wählen. Denn insofern muss ich Sie korrigieren, man steht nicht neuerdings unter Generalverdacht, sondern immer dann, wenn dies der Fall ist. Und bei der Gelegenheit kann man auch gleich noch das Postgeheimnis untergraben ;)

  2. Es wird auch nicht allzu lange dauern bis vpn dienste in der EU Verboten werden. Und man ein Social Scoring einführt.Die EU hatt niemanden der sie stoppt hoffen wir das im Eugh noch was erreicht wird

  3. Das bedeutet für Streamer aus Deutschland dann keine Livestreams mehr oder keine Musik mehr im Game? Kann mich jemand aufklären bitte. Lg Micha

  4. @Michael

    so wie ich das verstehe, geht es nicht nur um Musik.
    Es reicht, wenn man beim Streamen ein Bild im Hintergrund hängen hat, das urheberrechtlich geschützt ist (auch, wenn man das Recht dazu hat, weil man das Bild extra hat für sich malen lassen und alle Rechte am Bild gekauft hat, aber das weiß der Uploadfilter natürlich nicht).

    Man müsste quasi in einem weißen Raum ohne Musik streamen. Aber was streamt man dann überhaupt?
    Sind Videospiele nicht auch Urheberrechtlich geschützt?
    Gab es dazu eigentlich irgendwo schon eine Aussage?

    1. Natürlich sind auch Videospiele geschützt und bedürfen der Genehmigung. Siehe Nintendos Creators Program. Nur weil die wenigsten Publisher geklagt haben, heißt das nicht, dass es erlaubt ist. Und jetzt ist die Hemmschwelle geringer. Sie müssen ja nur Twitch die Rechnung schicken. Im Grunde ist Twitch daher kein haltbares Geschäftsmodell mehr, außer sie machen mit jedem Publisher Verträge, die sie vor späteren Forderungen schützen. Unfair ist daran aber, dass niemand mehr einen Twitch Konkurrenten realisieren kann, da die Publisher sicher keinen Bock haben mit zig Plattformen Verträge auszuhandeln. Aus dem Grund wird das Gesetz die großen Seiten wie Twitch, Facebook, YouTube, etc noch viel größer machen. Ich kenne bereits Seitenbetreiber aus Deutschland die kleine Bilderupload-Seiten gelöscht haben. Das ist ganz schlecht für die Vielfalt im Netz. Aber das war die DSGVO auch. Die hat alleine dafür gesorgt, dass viele ihre Websites gelöscht haben (ich kenne locker 10).

    2. @Jendrik Witt, grundsätzlich sind Videos, Bilder, Fotos, manche Grafiken, Musik, Texte und evtl. Quellcode urheberrechtlich geschützt.

      Wenn Sie ein Bild extra für sich malen lassen und das exklusive Nutzungsrecht am Bild kaufen, dürfen Sie damit natürlich machen, was Sie wollen. Der Künstler verlangt normalerweise nämlich ein Vielfaches für die Abtretung aller Nutzungsrechte. Kaufen Sie jedoch ein Bild einfach so, ohne explizit und vertraglich fixiert das exklusive Nutzungsrecht zu erwerben, geht man vom einfachen Nutzungsrecht aus. In dem Fall dürften Sie das Bild im Hintergrund nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen, zumindest nicht, wenn es scharf und gut erkennbar abgebildet ist und in einer gewissen Größe vorliegt.

      Am Ende geht es darum, dass dem Künstler, dem Musiker, dem Fotografen, dem Texter (und vor allem denen, die die Kunstwerke vertreiben und die Künstler seit jeher schamlos ausnutzen) kein Schaden entsteht. Und das wäre dann der Fall, wenn sich jemand das Bild in unserem Beispiel aufgrund guter Qualität ausdrucken und aufhängen könnte oder dieses sogar für eigene Produkte (T-Shirts, Postkarten, Grafiken, Werbung usw.) nutzt.

      Ein Uploadfilter wird Ihr exklusiv erworbenes Bild einfach durchwinken, weil es ja bis dato nicht bekannt und somit in keiner Vergleichsdatenbank zu finden ist. Und Filter können nur mit Bekanntem oder Ähnlichem abgleichen oder heuristische Schätzungen vornehmen. Oder gleich alles blockieren, dann wären es aber eher Firewalls ;)

      1. @Michael Das problem ist nicht nur beim filter, Das Problem is schon das wenn jetzt in dem Beipsiel bei dem bild es nicht im filter ist aberder Künstler dann später wenn er es sieht sagt „ey bezahl mich“ is ja nur verletzung laut a13. Man soll ja vorm upload alles mögliche getan haben (lizenz gespräche usw)
        Das ganze dann mal tausend nehmen (bei den mengen die da am tag bzw sogar pro std hoch kommen)hat man als betreiber den salat, und das wiederum kann man eigentlich nurnoch umgehn wenn man entweder alles blockt oder einfach eu dicht macht.

        1. @raaaz, ich weiß! Und nicht dass ich hier missverstanden werde, ich heiße diese ganze EU-Richtlinie, die bald Gesetz werden wird, ebenfalls nicht im Ansatz für gut.

          Das Problem liegt, genauer gesagt, daran, dass man die Betreiber der Seiten verantwortlich macht und nicht die Urheberrechtsverletzer, die die Inhalte streamen oder hochladen. Denn dann würde sich im Prinzip nicht viel ändern: Schon immer gilt das Urheberrecht, und wenn jemand illegal geschützte Inhalte veröffentlicht, kann auch heute schon unser hypothetischer Künstler dagegen vorgehen. Er müsste sich einfach nur an die Person wenden, die das Bild im Hintergrund an der Wand hängen hat. Was er aber nicht tun würde, weil er ja weiß, dass er sämtliche Nutzungsrechte an diese Person verkauft hat.

          Und andere Streamer, die Geld damit verdienen, dass ihnen zahlreiche Menschen beim Spielen zuschauen, müssten einfach darauf achten, dass sie das Bild vorher abhängen oder verdecken. Oder als dritte Möglichkeit, könnten sie auch Bilder und Musik unter CC-Lizenz verwenden. Auf alle Fälle wäre es kein nennenswerter Aufwand und deutlich effizienter als dieser EU/CDU-Blödsinn. Aber so sind sie, unsere modernen Politiker…

          1. Bleibt lediglich das potentielle Problem mit dem Urheberrecht des Spieles, dass der Streamer spielt.
            Und es werden (zumindest die großen) Publisher klagen, einfach nur, um Geld zu bekommen. Die Reichweite, die sie dadurch bekommen ist ihnen egal, da sie genug davon haben.

            Aber das mit dem Bild und dem Rechte abtreten war ein blödes Beispiel von mir. War halt stellvertretend für meinen Content, der urheberrechtlich bekannt ist, aber nicht zwingend mit meinem Twitch-Account in Verbindung steht.

            Dann würde mein Stream gesperrt werden, da mein Content zu sehen ist, weil ich vielleicht vergessen habe, an einer Stelle eine Lizenz zu erteilen.

          2. @Jendrik Witt, wie es sich mit dem Urheberrecht des Spiels verhält, das weiß ich auch nicht genau. Mit Sicherheit ist der Quellcode geschützt, aber den verbreiten Sie ja nicht beim Streamen. Eventuell ist auch die grafische Ausgestaltung, zumindest in Teilen, geschützt, das wäre ein Problem.
            Bzw. ist schon immer ein Problem, denn an der Rechtslage bezüglich des Urheberrechtes ändert sich überhaupt nichts. Wenn die Verbreitung der grafischen Ausgestaltung eines Videospieles geschützt und somit untersagt ist, dann wäre das schon immer illegal. Mit Artikel 13 würde man lediglich die Verantwortung vom im rechtlichen Sinne kriminellen Urheberrechtsverletzer hin zur unschuldigen Plattform verlagern.

            Persönlich glaube ich aber nicht, dass Live-Streaming von Videospielen illegal ist, denn sonst würde eine kommerzielle Plattform wie Twitch niemals existieren, die sich ja unter anderem genau auf dieses Geschäftsfeld spezialisiert hat: Ende August 2014 wurde bekannt, dass Amazon das Unternehmen für 970 Millionen US-Dollar übernommen hat.

            Was Ihre eigenen Inhalte und somit Urheberrechte betrifft, wird Twitch mit Ihnen eine automatisierte Lizenzvereinbarung treffen, dass Sie nur streamen dürfen, wenn Sie dafür auch Ihre Erlaubnis in Form einer Lizenz erteilen. Wie Google es mit jedem Nutzer bei der DSGVO gemacht hat: E-Mail, geänderte Nutzungsbedingungen, einloggen, zustimmen oder tschüss…

            Zu Nutzungsrechten Dritter (Bildern, Musik) äußert sich doch Twitch ohnehin recht unmissverständlich, weshalb ich noch immer nicht verstanden habe, wo genau das Problem liegt:

            https://www.twitch.tv/p/de-de/legal/terms-of-service/
            Punkt 8, vor allem b. und Punkt 9

            https://www.twitch.tv/p/de-de/legal/community-guidelines/
            Geistige Eigentumsrechte
            Teile nur Videoinhalten auf Twitch, die dein Eigentum sind oder die du anderweitig auf Twitch teilen darfst. Wenn du Inhalte auf Twitch teilst, die nicht dein Eigentum sind oder die du nicht anderweitig auf Twitch teilen darfst, verletzt du unter Umständen die Rechte am geistigen Eigentum anderer. Dazu gehören Drittinhalte in deinen Inhalten, abgeleitete Werke oder Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten anderer.
            Alle nicht autorisierten Inhalte, die du auf Twitch teilst, führen möglicherweise zu rechtlichen Schritten durch den/die Rechtsinhaber, um die betroffenen Inhalte von Twitch zu entfernen, und sie verstoßen gegen unsere Nutzungsbedingungen sowie Community-Richtlinien
            .

            https://praxistipps.chip.de/twitch-musik-im-hintergrund-ist-das-erlaubt_50954

          3. Das mit dem streamen von spielen bei twitch is halt auch wieder die sache, das bis jetzt ja der uploader dafür verantwortlich war (finde das auch besser weil er uploaded ja nicht die plattform) wenn karl ne lizenz hat für fifa darf er fifa hochladen, hat ja sozusagen dafür bezahlt jetzt kommt aber mit dem verschnorkelten a13 dazu das die plattform die lizenz braucht.
            In dem falle is doch für karl wiederum ungerecht weil er hat bezahlt darfs aber am ende net hochladen darf weil die plattform keine lizenz hat und er das garnet weiß, das er irrsinn wäre irgendwo auf der seite ne liste hinzupappen wo die ganzen lizenzen draufstehn zum nachgucken was man hochladen/streamen kann, brauch man glaub net zu sagen

            Und bei livestreams kommt ja noch das ungewisse hinzu, woher weiß twitch was karl gustav in 2 wochen ausn urlaub streamt wo irgendwas im hintergrund ist was irgendjemand net will, und damit wieder ne klage reinkriegt Reicht ja schon aus wenn karl im urlaub nen selfie vor nem öffentlichen gebäude macht, zack strafe (weiß net mehr in welchen eu ländern das war) weil in einem land keine öffentlichen gebäude hochgeladen werden dürfen.
            Was würd am ende passieren das entweder werdens zuviel klagen und die sagen tschau eu oder die sagen vorher tschau.

            Und so blöd es auch klingt das was niemand will, was aber das ganze ding kippen könnte wäre genau der „wurst käse“ fall. Youtube, twitter und facebook die 3 großen wenn die einfach ejtzt Eu weit dicht amchen würden, würden die verlage die sich jetzt hohe einahmen erhoffen durch den murks, die ersten sein die schreien würden „macht den murks wieder weg“

            weil ganz einfach, ohne den murks gibs nen bissel was (wenn man schlau genug ist das video zu claimen bei youtube)
            Mit dem ganzen dreck kriegen se viel durch lizenzen und evtl dieganzen strafen wenn was durchkommt (und das würd es)
            Aber im „wurst käse“ fall gibs nix, nada, null ohne plattform kommt nix hoch was/ womit man kassieren könnte

  5. Martin Schulze-Schilddorf

    Guter Artikel, doch ich muss Sie korrigieren.

    Sie schreiben mehrmals von einem „Gesetzestext“, doch es handelt sich bei dem Thema um eine EU Richtlinie, welche erst noch von allen Staaten der EU in einen Gesetzestext umgewamdelt werden muss.

    Daher sind Aussagen wie „Und es sei so gestaltet, dass völlig unklar sei, was man“…“genau machen müsse um ihm gerecht zu werden.“ nicht wirklich durchdacht, da der Gesetzestext der einzelnen Staaten ja noch gar nicht vorliegt. Natürlich stehen in der Richtlinie schon gewisse Richtwerte drin, doch mit diesen kann Twitch und co. natürlich noch nichts anfangen.. dafür braucht es erst einmal den Gesetzestext der einzelnen Staaten.

    Auch die folgenden beiden Sätze enthalten somit falsche Information:
    „Nun, so langsam beginnt sein Gesetzestext sich in der Realität zu entfalten.“

    und…
    „Aber das Gesetz sei schlecht gemacht“

    Ich selbst bin auch stark gegen Art13 (war auch bei der Demo in Berlin), doch ich sehe auf beidem Seiten immer wieder falsche Informationen die veröffentlicht werden.
    Ich möchte den Author nicht dafür verurteilen, da es nunmal ein komplexes Thema ist und man da schnell mal etwas falsches schreibt, aber es wäre toll, wenn ihr den Artikel korrigieren würdet.

    1. Hi Martin,
      ja, sie haben natürlich recht. Auf EU-Ebene ist es noch eine Richtlinie. Dies haben wir im letzten Absatz vor dem Foto nochmal ergänzt!
      Viele Grüße vom FMW-Team

  6. Wie sichert die Finanzmarktwelt.der dem Kommentarbereich ab? Es geht hier nicht nur um Bilder. Sie werden auch ein CMS verwenden und ihre Mitarbeiter oder freie Gastautoren schreiben Artikel. Benötigen sie hier auch einen Uploadfilter?

    Die anderen Artikel die mit beschlossen werden sind nicht weniger übel. GEMA einigt sich mit YouTube und muss keine Details zum Deal an die Künstler, welche sie vertritt, herausgeben? Bitte? So sieht doch keine besser Stellung der Kreativen aus, wie von Herrn Voss oft vorgeschoben wird.

  7. Was eine traurige Mischung aus Spekulation und Halbwahrheiten, gespickt mit Fehlern (Gesetz? Wahl?) Dazu liest es sich wie ein Artikel einer (schlechten) Schülerzeitung. Qualitätsjournalismus at its best, herzlichen Glückwunsch Finanzmarktwelt!

  8. Nu ja, die EU geht ins mittelalter zurück in diktatorische form so dass die EU einwoner nur lesen können was in der Zeitung zu lesen ist und schluss mit der modener Welt. Zukunft null!!

  9. Pingback: Artikel 13: Twitch kündigt Uploadfilter und Blockierungen an | Stevinho.de - Ein ausgezeichneter Blog!

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