Allgemein

Artikel 13: Axel Voss endlich mal mit einer klaren Aussage

Artikel 13 des neuen EU-Urheberrechts (heißt jetzt Artikel 17) ist in allen europäischen Institutionen verabschiedet worden. Nun geht es darum diese Richtlinie in nationale Gesetze aller EU-Mitgliedsstaaten zu gießen. Deutschland hat somit bis zu zwei Jahre Zeit dafür aus EU-Vorgaben gültige deutsche Gesetze zu basteln. Die Sache ist gegessen, und die Kritiker von Artikel 13 müssen nun also zusehen, wie das letztendlich deutsche Gesetz so stark wie irgend möglich abgemildert wird.

Axel Voss stellt sich weiterhin den Kritikern von Artikel 13

Der Hauptinitiator der ganzen Geschichte Axel Voss von der CDU (EU-Abgeordneter) ist derzeit offenbar auf großer Tour um weiterhin für die Legitimität von Artikel 13 und Artikel 11 (Leistungsschutzrecht für Verlage) zu werben. Das müsste er jetzt nicht mehr tun, aber er stellt sich den Kritikern in öffentlichen Diskussionen. Das muss man ihm immerhin zu Gute halten.

Eigentlich wollten wir diesen Artikel mit der Headline versehen „Axel Voss ist beratungsresistent“. Dies kann man beim Betrachten des folgenden Videos auch so sehen, denn er ist keinen Argumenten zugänglich, und hat auch oft Probleme bei Detailfragen zu antworten. Aber schauen Sie selbst. Diese Woche stritt Axel Voss mit Markus Beckedahl, dem wohl bekanntesten Netzaktivisten Deutschlands (Chefredakteur von netzpolitik.org).

Beckedahl stellt Voss in die kalte Ecke

Beckedahl ist nun wirklich bestens informiert in Sachen Artikel 13 sowie allen Details rund um das Urheberrecht. In dem Zusammenhang konnte einem der gute Axel Voss schon manchmal leid tun, als er von Markus Beckedahl kalt in die Ecke gestellt wurde. Aber zur Sache, zum wichtigsten Punkt der Diskussion nach unserer Meinung. Im späteren Verlauf des 44-minütigen Videos merkt man, dass es immer mehr auf die Frage hinaus läuft, wie denn all die Probleme, die Artikel 13 mit sich bringt, konkret in der Realität gelöst werden sollen.

Seit Monaten wich Axel Voss bei solchen Fragen gerne aus, weil er offenbar einfach keine Antworten hatte. Auch dieses Mal wurde er von Markus Beckedahl und dem Moderator der Diskussion bei der republica quasi dazu geleitet doch endlich mal konkreter zu werden. Uploadfilter etc, wie sollen viele Probleme in der Realität unter Arikel 13 gelöst werden? Wie sehen die konkreten Problemlösungen aus, die im Text zu Artikel 13 so gar nicht konkret angesprochen wurden?

Axel Voss sagt mit klarer Aussage zu Detailproblemen

Und ja, Amen, Halleluja, Axel Voss konnte endlich eine Antwort finden. Eine Antwort aus einer Beamten-Amtsstube. Nämlich „da bin ich nicht zuständig“. Gut, er sagte dies nicht wortwörtlich, aber so meinte er es sinngemäß. Auf EU-Ebene sei halt nur ein grober Rahmen als „Richtlinie“ vorgegeben worden. Wie sie dann letztlich als Gesetz ausgestaltet wird, sei ja Sache der Nationalstaaten. Er (also Beckedahl) könne sich ja nun konkret einbringen und Vorschläge machen, wie man es „konkret“ auf nationaler Ebene regeln könnte, so Voss. Im Klartext: Über konkrete Probleme und reale Lösungsansätze haben wir uns in Brüssel keine Gedanken gemacht, und schieben die Problemlösung jetzt einfach weiter in die nationalen Hauptstädte.

Puhhh, Problem gelöst für uns in Brüssel… am Wichtigsten für deutsche Nutzer wird ja die Problemlösung rund um das Thema Uploadfilter sein. Auch dazu sagte Voss, dass Artikel 13 halt den groben Rahmen vorgebe, und dass die Plattformen wie YouTube künftig die Rechte der Urheber schützen sollen. Wie sie das konkret lösen sollen, das liege ja dann in deren Verantwortung. Auch hier wieder, Problemlösung auf jemand anders abschieben!

In den letzten Monaten deutete Axel Voss schon öfters diese Argumentationsweise an (Probleme sollen die anderen lösen), aber so klar wie an dieser Stelle war noch nie von ihm zu hören, dass er ja nur ein Grundgerüst gebaut habe. Konkrete Probleme lösen sollen doch bitte die Anbieter und nationalen Gesetzgeber. Konkrete Vorschriften seien auf EU-Ebene gar nicht machbar, aufgrund nationaler Traditionen und Rechtssysteme, so Voss.

Übrigens: Mehrmals in der Diskussion wurde ein Star Trek-Meme hochgehalten als Beispiel, wo zukünftig Urheberrechtsprobleme auch in Sachen Uploadfilter entstehen können. Könne es die Möglichkeit geben, dass der Livestream einer Panel-Diskussion abbricht, wenn jemand so ein Meme in die Kamera hält, wurde Voss gefragt. Antwort: Das könne passieren. Der Betreiber des Livestreams habe dann ja die Möglichkeit sich bei der Plattform zu beschweren. Ach so, bei einem Livestream wäre es dann doch total ok, wenn drei Wochen später von der Plattform das OK kommt, und das Video doch noch freigeschaltet wird?

Axel Voss zu Artikel 13 des EU-Urheberrechts
Axel Voss. Foto: Martin Kraft CC BY-SA 3.0



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage