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Üble Klatsche Baader Bank: BaFin verlangt ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und zusätzliche Eigenmittel

Klatsche! Die BaFin ordnet bei der Baader Bank die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und zusätzliche Eigenmittelanforderungen an.

Bankentürme in Frankfurt

Unter ihrer neuen Führung scheint die BaFin – wohl immer noch unter dem Eindruck des Wirecard-Debakels – zunehmend durchzugreifen, und man begnügt sich offenbar nicht mehr mit winzigen unbekannten Finanzdienstleistern. Heute ist die Baader Bank an der Reihe. Die BaFin ordnet nämlich die „Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und zusätzliche Eigenmittelanforderungen an“. Das ist eine Klatsche für die Bank!

Hier im Wortlaut von der BaFin aus ihrer heutigen Mitteilung: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. Oktober 2022 gegenüber der Baader Bank AG angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) sicherzustellen. Am selben Tag hat die BaFin zudem zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 KWG gegenüber der Baader Bank Gruppe als auch der Baader Bank AG als Einzelinstitut angeordnet.

Grund für die Maßnahmen ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war. Die Anordnungen ergehen auf Grundlage des § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG sowie des § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindungmit Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 KWG. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG. Die Bescheide sind seit dem 29. November 2022 bzw. dem 5. Dezember 2022 bestandskräftig.

flatexDEGIRO

Erst am letzten Wochenende meldete der Onlinebroker flatexDEGIRO folgendes: Im Jahr 2022 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei flatexDEGIRO eine Sonderprüfung gemäß § 44 Kreditwesengesetz (KWG) durchgeführt und dabei Mängel in einigen Geschäftspraktiken und der Unternehmensführung festgestellt; der Prüfungsbericht wurde im November 2022 vorgelegt. Als Ergebnis der Prüfung wird die BaFin flatexDEGIRO unter anderem auferlegen, eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen und hat vorübergehende zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet.



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1 Kommentar

  1. Endlich wird den Banken wieder auf die Finger geschaut. Durch die gestiegenen Zinsen wird die Luft dünner.

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