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Zwei Familien besitzen mehr als die Hälfte der Deutschen insgesamt Die Bundestagsdebatte um eine Vermögensabgabe

Vermögensabgabe

Am 11. November debattierte der Deutsche Bundestag über den Antrag der Linken-Fraktion, eine Vermögensabgabe für Milliardäre und Multimillionäre einzuführen. Dem Antrag wurden 68 Minuten Redezeit eingeräumt, die interessante Debatte ist auf YouTube ungekürzt veröffentlicht.

Um alle Multimillionäre und Milliardäre unter den Lesern direkt zu beruhigen, der Antrag wurde abgelehnt. Interessant ist sie dennoch, die Debatte und ihre Redner aus den unterschiedlichen Parteien. Sie offenbart und entlarvt die zugrundeliegenden politischen Strategien der einzelnen Parteien und birgt auch eine gewisse Komik in sich. Denn die heutige Politik ist ja fast nur noch mit Humor zu ertragen.

Rechtlicher und historischer Hintergrund einer Vermögensabgabe

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages wurde von der Bundestagsvizepräsidentin und frühere Grünen-Fraktionsvorsitzende Frau Göring-Eckhardt jüngst beauftragt, die „Kompetenz des Bundes zur Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe in Krisenzeiten“ zu prüfen. Das Ergebnis dieser Studie wurde am 29. Oktober veröffentlicht und ist als PDF im Internet für die Öffentlichkeit zugänglich. Sie ist der Aufhänger, den die Links-Fraktion nutzt, um das Thema wieder zur Sprache zu bringen. Zu welchem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages?

Die 14-seitige Studie zur Vermögensabgabe geht im Prinzip der Frage nach: ist die jetzige Situation in Deutschland mit der Klimakrise und dem Krieg in der Ukraine vergleichbar mit der Lage von 1952, also einer Situation vergleichbar wie sieben Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges? Damals wurde in Deutschland eine Vermögensabgabe durch den ersten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer (CDU) beschlossen, der sogenannte Lastenausgleich. Wie diese einmalige Vermögensabgabe genau geregelt wurde, lesen Sie hier.

Kurz- und Knapp zusammenfasst: sie war ziemlich umfassend aber auch klug durchdacht. Es wurden natürliche und juristische Personen, also auch alle Unternehmen, herangezogen und zu einem Stichtag bewertet. Der Stichtag war der Tag der Einführung der D-Mark in den drei westlichen Besatzungszonen, der 21. Juni 1948. Die Abgabe belief sich auf 50 Prozent des berechneten Vermögens und konnte in bis zu 120 vierteljährigen Raten, also 30 Jahren, abbezahlt werden. Dadurch war gewährleistet, dass die Abgabe aus dem Ertragswert des Vermögens geleistet werden konnte, die Unternehmen also nicht unter der Abgabelast zerbrechen würden. Die gesammelten Einnahmen aus dem Lastenausgleich flossen in einen gesonderten Ausgleichsfond.

Der Artikel 106 des Grundgesetzes – die Vermögensteuer

Konrad Adenauer, einer der geistigen Väter des deutschen Grundgesetzes, ging sogar noch weiter und war ein Befürworter des Artikel 106, der eine Vermögensteuer zum Inhalt hat. Er wollte damit allen ihm nachfolgenden Regierungen ein finanzpolitisches Instrument an die Hand geben, um zukünftige Krisen, welcher Art auch immer, zu bewältigen. Obwohl diese Vermögensteuer also im Grundgesetz verankert ist, wurde sie 1997 durch einen juristischen Winkelzug außer Kraft gesetzt. Am 22. Juni 1995 entschied nämlich das Bundesverfassungsgericht in einer Verfassungsbeschwerde, ausgelöst durch ein Erbfall-Urteil, dass eine unterschiedliche steuerliche Belastung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen (Bar, Wertpapiere) mit der Vermögensteuer nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art 3 Abs. 1 GG) vereinbar sei.

Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, eine Neureglung spätestens bis 31. Dezember 1996 zu treffen, dies schloss die Vermögensteuer mit ein. Die damalige Regierung unter der Kanzlerschaft von Helmut Kohl entschied in den Beratungen zum Jahressteuergesetz 1997, die Vermögensteuer mit Wirkung ab 1997 einfach nicht mehr zu erheben. Obwohl sie wie beschrieben im Grundgesetz verankert ist und das Gesetz auch heute noch in Kraft ist, der Artikel wurde nie aufgehoben (Anmerkung: insgesamt wurden bisher fünf Artikel aufgehoben, vier weitere sind ganz oder teilweise durch Zeitablauf oder Vollzug heute gegenstandslos). Seither wird Deutschland heimlich als „Reichenparadies“ bezeichnet. Keine der Helmut Kohl folgenden Regierungen hat an diesem „Schwebezustand“ des Artikel 106 GG etwas verändert.

Die Studie des Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags

Zurück zu heute: Die nun jüngst in Auftrag gegebene Studie untersucht also, „ob eine Vermögensabgabe zur Finanzierung des Gemeinwohls im Kontext der Bekämpfung der multiplen Krisen und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Folgen verfassungsgemäß ist, insbesondere im Hinblick auf die Klimakrise und den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 GG erwähnt die „einmaligen Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben“.“ So also die Ausgangsfrage.

Da es historisch nur den Lastenausgleich gab, existiert keine vergleichbare Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht. Die Studie versucht sich nun an einer Auslegung des Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 GG und kommt zu folgendem Ergebnis: „Weder aus der grammatischen, systematischen, historischen noch teleologischen Auslegung lassen sich zwingende Argumente für eine restriktive Auslegung des Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 GG in dem Sinne herleiten, dass ein besonders schwerwiegender Anlass dafür bestehen muss.“

Das bedeutet übersetzt, das Land muss nicht zwingend in Schutt und Asche liegen, geteilt und besetzt sein, damit eine einmalige Vermögensabgabe möglich ist. Und weiter heißt es: „Aber auch ein außerordentlicher Finanzbedarf lässt sich aus der Auslegung nicht mit hinreichender Sicherheit ableiten.“ Also doch nicht? Nur „mehr Geld zu benötigen“ ist nicht zwingend ein besonders schwerwiegender Anlass. Immerhin ist sich der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages seiner mehr Fragezeichen aufwerfenden als Klarheit schaffenden Antwort bewusst, denn der nachfolgende Satz aus der Studie fasst das ganze Dilemma konkret zusammen: „Solche Voraussetzungen lassen sich im Übrigen auch nicht sinnvoll überprüfen.“ Spätestens jetzt kommt einem unweigerlich der Spruch in den Sinn – „wenn man einem Philosophen eine Frage stellt, weiß man meist schon nach der Hälfte der Antwort nicht mehr, was die Frage war.“

Die Vermögensteuer als Bremsklotz politischer Entscheidungen

Glücklicherweise gibt der wissenschaftliche Dienst auch ein paar inhaltlich wertvolle Aussagen zu einer einmaligen Vermögensabgabe. Die Vermögensabgabe erfüllt nämlich den Steuerbegriff, sie wird nur einmalig und nicht regelmäßig erhoben, und „die Vermögensabgabe wird durch den Bund nicht missbräuchlich zulasten der Erhebung der Vermögensteuer erhoben. Allerdings existiert derzeit kein Konkurrenzverhältnis, solange die Vermögensteuer nicht erhoben wird.“

Ach ja, die Vermögensteuer wird ja seit 1997 einfach nicht mehr erhoben. Und zum Schluss heißt es noch: „Einmalige Vermögensabgaben müssen mit den Grundrechten, insbesondere mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, vereinbar sein, der eine gleichheitsgerechte Erfassung und Belastung des steuerpflichtigen Vermögens verlangt. Das Problem der Bewertungsgleichheit besteht auch bei der Grundsteuer und bei der Erbschaftsteuer. Bei der Vermögensabgabe stellt sich das Bewertungsproblem aufgrund der Einmaligkeit der Abgabe zwar weniger stark, eher vergleichbar zur Erbschaftsteuer.“

Damit wäre der Bezug zum Urteil des Bundesverfassungsgericht von 1995 hergestellt. Obwohl das BvG eine Neureglung durch den Gesetzgeber verpflichtend ausgesprochen hatte, ist dies nie geschehen. Zum Schluss sei noch erwähnt, dass bei großzügiger Auslegung des Art. 106 GG „auch die Folgelasten der Klimakrise oder des Krieges gegen die Ukraine nach der Einschätzung des Gesetzgebers ein tauglicher Anlass für die einmalige Erhebung einer Vermögensabgabe sein können.“

Die Debatte im Deutsche Bundestag – der Antrag der Links-Fraktion

Christian Görke, der ehemalige Finanzminister von Brandenburg und finanzpolitische Sprecher der Partei „Die Linke“, eröffnet die Debatte um den recht dünn gehaltenen und auf einer Seite zusammengeklaubten Antrag „Vermögensabgabe für Milliardäre und Multimillionäre.“ Er macht in seiner Rede llar, dass es bei dem Antrag mehr darum geht, zu offenbaren, dass die jetzige Regierung in diesem Haushaltsjahr zwar 440 Milliarden Euro Neuverschuldung zu verantworten, aber keinerlei Absichten hat, das Geld durch eine Gegenfinanzierung, zum Beispiel durch eine Superreichen – Vermögensabgabe, zu beschaffen.

Er konkretisiert den Begriff „Superreiche“, indem er erwähnt, dass eine Vermögensabgabe bei den reichsten 0,7 Prozent der Bevölkerung schon über 300 Milliarden Euro Einnahmen generieren würde. Laut Görke besaßen letztes Jahr zwei Familien in Deutschland mehr Vermögen als die unteren 41 Millionen Deutsche. Diese Zahl macht nachdenklich. Den eigentlichen Skandal sieht er darin, dass zwar im Bundestag fast „alles“ auf dem Prüfstand war – wie die Grundgesetzeingriffe während der Pandemie – aber der Schutz der Superreichen in Stein gemeißelt sei. Der Koalitionsvertrag der Ampel schließt nämlich jede Umverteilung kategorisch aus. Zum Abschluss seiner Rede schwenkt die Kamera auf Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien, die kardinalsgleich durch den Bundestag schwebt und langsam ihren Platz auf der Regierungsbank einnimmt.

Die SPD-Fraktion – die Partei der Arbeiterschaft

Tim Küssendorf von der SPD ist der zweite Redner in dieser Debatte. Bereits in seinen ersten Sätzen kommt die Maskerade der SPD offen zutage, zugleich aber rhetorisch hübsch eingepackt. Er erwähnt, dass er diesen Antrag sehr respektiert und zwar inhaltlich voll unterstützt und teilt, aber nicht zustimmen kann. Auch er beweist anhand verschiedener Zahlen, dass die Vermögensverteilung in Deutschland gerade im Vergleich zu anderen Länder sehr extrem zugunsten der Supereichen ist. Aber der Koalitionsvertrag sehe nun mal keine Vermögensabgabe vor, und das sei Realpolitik, so seine Begründung.

In einem Nebensatz erwähnt er, dass es zwar keine politischen Mehrheiten für dieses Thema gibt, aber gesellschaftliche. Auch diese Aussage macht nachdenklich und erinnert an den flapsigen Ausdruck der aktuellen Außenministerin Annalena Baerbock, die vor laufender Kamera aussprach „no matter what my german voters think.“

Gesellschaftliche Mehrheiten sind Politikern der SPD und der Grünen wohl ziemlich egal, sie machen lieber Real-Politik. Auch hier passt ein Zitat, das die SPD gut beschreibt. Sarah Wagenknecht hatte eine ihrer Reden mit der Bemerkung eröffnet: „Aber was mir wirklich ein Rätsel ist, ist die Strategie der SPD.“ Oder auch Volker Pispers, Politsatiriker im Ruhestand, der es noch bildhafter beschrieb, indem er die SPD die „Vorhaut der Arbeiterschaft“ nannte, „die sich zurückzieht, sobald es ernst wird.“

Alle weiteren Redner kritisieren entweder den inhaltlich nicht sauber ausgearbeiteten Antrag, unwichtige Details oder beziehen Schutz hinter dem Koalitionsvertrag, der keine Vermögensabgabe vorsieht. Aber der eine oder andere Redner sei noch kurz erwähnenswert. Maximilian Mordhorst von der SPD schlägt doch glatt vor, die Menschen doch wieder zu animieren, mehr Vermögen in Deutschland aufzubauen. Viel zu wenige Menschen entscheiden sich nämlich für Eigentum, viel zu wenige für Investitionen in Aktien oder Mitarbeiterkapitalbeteiligungen.

Die Kamera schwenkt in diesem Moment auf die Zuschauertribüne, wo eine Schulkasse sitzt und leicht irritiert schaut. Sicherlich würden alle dort sofort gerne Aktien, Eigentum und Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ansammeln, aber wenn vier von zehn Deutsche so gut wie gar keine Ersparnisse haben, wie soll man sich dann je eine Eigentumswohnungen leisten können?

An Sarkasmus kaum zu überbieten ist nämlich der Verweis auf Wohnungsbesitzer in München oder Berlin, wo bereits eine 3-4 Zimmer Wohnung mehrere Millionen Euro wert sein kann und somit je nach Definition der Vermögenshöhe Abgabepflichtig werden könnte. Wie soll sich eine große Bevölkerungsgruppe, die mit dem Mindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde lebt, bei diesen Preisen überhaupt ein Wohneigentum aufbauen, außer vielleicht im Grenzgebiet zu Polen? Zumal die Inflation gerade die Ärmsten trifft, die jeden Euro für das tägliche Leben brauchen. Stefan Schmidt von Bündnis 90/Grüne schiebt die Schuld für Inflation und Energiekrise einfach auf den Ukraine-Krieg und beweist damit sein tiefes Verständnis der finanzpolitischen Zusammenhänge.

Fazit

Eine Regierung, die 440 Milliarden Euro neue Schulden in einem Jahr aufnimmt, nutzt ein vorhandenes Grundgesetz nicht, weil man dann der vor knapp 30 Jahren erteilten Aufforderung des Bundesverfassungsgericht nachkommen müsste, die Grundsteuer, die Erbschaftssteuer und die Vermögensteuer mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes in Einklang zu bringen. Kein Politiker stellt die Frage, warum die Inflation da ist und auch warum Wohnungen nicht nur für die Ärmsten, sondern schon für den Mittelstand in vielen Städten unerschwinglich sind.

Natürlich spielt bei der Inflationauch die Nachfrage eine Rolle, aber wenn seit Euroeinführung die umlaufende Geldmenge fast verzehnfacht wurde – die Grundstücke in München und Berlin haben sich nicht verzehnfacht – dann erscheinen doch andere Fragen viel dringlicher. Warum haben die Staaten so viele Schulden – und wer besitzt diese Schulden in Form von Staatsanleihen? Wie viele Rettungspakete wurden geschnürt, um gerade die Großindustrie zu schützen oder die Banken zu retten, die „too big to fail“ waren, übrigens der wirtschaftliche Gegenbegriff zur politischen „Alternativlosigkeit“?

Wer kauft denn die ganzen Staatsanleihen, die Deutschland jedes Jahr neu am Markt platziert? Und die ja seit diesem Jahr alle Zinsen erwirtschaften, wer profitiert davon? Und warum finanziert eine europäische Notenbank Staaten auf Kosten einer vielleicht bald ausufernden Inflation, obwohl es ein glatter Bruch der Verträge von Lissabon ist?

Bei näherer Betrachtung erscheint die Politik völlig hilflos, egal welche Couleur sie trägt. Dieser gigantische billionenschwere Berg an Staatsanleihen muss ja mit Zinsen bedient werden, und je mehr Anleihen demnächst fällig und neu finanziert werden, umso höher der Zinskupon.

Die EZB hat ja gerade erst angesichts einer zehnprozentigen Inflation im Euroraum die Zinsen um weitere 0,75% erhöht. Die „Bond-Laddering“ Strategie aus der Sicht des Schuldners, nur umgekehrt – niedrig verzinste Kredite werden in höher verzinste gerollt. Hierfür wurde noch kein Begriff erfunden, vielleicht nennt man es bald „Lindnern“ oder einfach nur die Bond-Lagarde“-Strategie.

Deutschland nimmt geschätzt in 2022 ca. 450 Milliarden am Anleihemarkt auf. Ein halbes Prozent bedeuten also 2,25 Milliarden Euro mehr an Zinsen, die der Steuerzahler an die Halter und somit Besitzer der Anleihen zahlen muss. Das sind all die Fragen, die in Expertenausschüssen diskutiert werden müssten, damit es hier in Deutschland gerechter werden könnte. Vor allem aber muss die Frage gestellt werden, welche Rolle spielen genau die Banken und die Notenbanken in diesem Szenario?

Noch eine historische Anmerkung zum Schluss. Der Lastenausgleich ist in der Geschichte Deutschlands nicht einzigartig. Bereits die Weimarer Regierung erließ eine Gebäudeentschuldungssteuer, auch Hauszinssteuer genannt. Sie betraf Wohnungseigentum, dass vor 1918 erworben wurde. Denn durch den Wertverlust von Hypotheken aufgrund der Hyperinflation waren Grundeigentümer zuvor praktisch vollständig entschuldet worden, während ihr Grundeigentum durch die Inflation nicht an Wert verloren hatte.

Die Debatte sollte also mit viel mehr Sachverstand geführt werden und die tief zugrundeliegenden Probleme angehen, die erst zu dieser einseitigen Verteilung geführt haben, anstatt sich in parteipolitischer Polemik und Populismus zu verlieren. Und sicherlich auch die Frage stellen, ob der Staat nicht besser mit seinen Einnahmen haushalten könnte.

 



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11 Kommentare

  1. Grundsätzlich sollte so eine Abgabe schon näher betrachtet werden. Es muß ja keine einmalige Abgabe wie beim Lastenausgleich sein. Dieser hatte ja zum Ziel, durch den Krieg ruinierte Bürger im Vergleich zu den Glücklichen einen Ausgleich zu schaffen. Die Glücklichen, die z. B. ländlich in wenig umkämpften und bombardierten Gegenden wohnten.
    Man könnte allerdings diese Abgabe in Form einer Reichensteuer einführen. Das wäre dann auch ehrlich und für die Menschen vorhersehbar und planbar. M. E. wäre so eine Abgabe aber nur in Verbindung mit einer grundgesetzlich (unaufhebbaren) Schuldenobergrenze im Verhältnis zum aktuellen BIP sinnvoll.

    Was mir aber an dem Artikel mißfällt, ist die Angabe, daß 41 Millionen Menschen keine Ersparnisse hätten oder sich keine Aktien oder Immobilien leisten könnten.

    1. > „Was mir aber an dem Artikel missfällt, ist die Angabe, dass 41 Millionen Menschen keine Ersparnisse hätten oder sich keine Aktien oder Immobilien leisten könnten.“

      Das steht da ja gar nicht sondern „Laut Görke besaßen letztes Jahr zwei Familien in Deutschland mehr Vermögen als die unteren 41 Millionen Deutsche“.
      d.h. diese 41 Millionen haben etwas weniger Vermögen als ZWEI Familien in Deutschland, ich vermute mal die Familien Albrecht mit zusammen ca. 55,5 Milliarden und Dieter Schwarz mit 47,1 Milliarden, dass sind etwas über 102 Milliarden.
      Also besitzen die 41 Millionen Deutschen etwa 100 Milliarden, pro Kopf sind das ca. 2500 €.

      1. Ich denke doch :

        „Die Kamera schwenkt in diesem Moment auf die Zuschauertribüne, wo eine Schulkasse sitzt und leicht irritiert schaut. Sicherlich würden alle dort sofort gerne Aktien, Eigentum und Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ansammeln, aber wenn vier von zehn Deutsche so gut wie gar keine Ersparnisse haben, wie soll man sich dann je eine Eigentumswohnungen leisten können?“

        Na ja, es steht dort 40%, also nur 33 Millionen.
        Dieses Jonglieren mit Zahlen mag ich gar nicht. Nehmen wir alleine die Anzahl der Kinder aktuell in Deutschland. Knapp 11 Millionen. Logisch, daß die keine großen Ersparnisse haben. Nehmen wir noch aktuell die 3,7 Millionen Hartzer dazu, dann sind wir schon ruck zuck bei fast 15 Millionen Deutschen. Bei den Rentnern finde ich unterschiedliche Zahlen. Entweder 21,7 oder 26 Millionen Rentner. Dazu kommen noch Pensionäre. Tja, jetzt muß man überlegen. Stimmen diese dauernden Bericht über die verarmten Rentner, dann wären wir schon bei 40 Millionen grob. Huch….wir haben die Niedriglohnempfänger noch gar nicht.
        Und noch eine Zahl. Insgesamt besitzen die Deutschen ein Vermögen in Höhe von 5,8 Billionen Euro (inkl. Immos). Im Median 70.800,- Euro.
        Wenn ich also jetzt nach Duisburg-Marxloh gehe und nach dem Vermögen frage, brauche ich mich natürlich nicht zu wundern.
        Ich will mich nicht darüber lustig machen, aber dieses dauernde Gerede von den vielen armen Deutschen ……. Wie Volker Pispers (genialer Mann) es darstellte, das Prekariat hat es schon immer gegeben und wird es auch immer geben.
        Noch ein paar Zahlen: 1,9 Millionen Arzneimittelabhängige, 1,7 Millionen Alkoholiker, niedrig gegriffen 200.000 Drogensüchtige, 500.000 Glücksspielsüchtige usw. I. d. R. ist bei diesen Menschen auch kein großes Vermögen zu erwarten. So, habe fertig.

  2. wie immer, ausgesprochen fundiert. Eignet sich tatschälich nicht zum nur schnell „überfliegen“. Danke!!!

  3. Ich hatte im Rahmen der Bundestagswahl 2013 Gelegenheit, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück auf einer Veranstaltung Klartext mit Peer Steinbrück darüber zu informieren, daß ich Superreiche zu einer Vermögenssteuer im Zusammenhang mit ihrem Barvermögen und Wertpapierbesitz heranziehen möchte, ohne dabei jedoch mittelständische Unternehmen zusätzlich zu belasten. O.k., dem obigen FMW-Bericht kann man entnehmen, daß laut des souveränen Bundesverfassungsgericht im Falle einer bestehenden Vermögenssteuer Erben mittelständischer Unternehmen zur Grundsteuer, Erbschaftssteuer und eben auch zur Vermögenssteuer herangezogen würden. Es müsste doch daher möglich sein, daß Bundesfinanzminister Christian Lindner, Deutscher Bundestag und Bundesrat einerseits eine Vermögenssteuer beschließen, aber gleichzeitig mittelständische Unternehmen in Höhe der Vermögenssteuer dahingehend entlasten, daß die genannte Mehrbelastung durch die Vermögenssteuer mittels Steuersenkungen bei der Einkommensteuer und/oder Körperschaftssteuer, also eben je nach Unternehmensform des mittelständischen Betriebs entsprechend kompensiert wird. In der kommenden Woche thematisiert der Deutsche Bundestag das Haushaltsgesetz 2023 und den Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026, wo das hiesige Thema hoffentlich entsprechend mit berücksichtigt wird. Millionäre bei uns in der Bundesrepublik Deutschland sprechen sich für einen entsprechenden gesellschaftlichen Zusammenhalt aus.

    1. Von den genannten Entlastungen im Rahmen der Körperschaftssteuer würden dann auch zu recht Konzerne profitieren.

  4. Informativer und gut geschriebener Artikel, vielen Dank dafür Herr Hartz.

    Natürlich ist eine Abgabe für die Superreichen längst überfällig – auch ganz unabhängig von irgendwelchen aktuellen Ereignissen.

    Das der Staat das zusätzlich eingenommene Geld vermutlich sinnfrei wieder verschwenden wird ist eine andere Diskussion.

    Man müsste „lediglich“ die obersten 0,001 Prozent der Gesellschaft hierfür verpflichten. Natürlich am besten weltweit. Hier könnte der „Westen“ gerne Mal seine moralische Überlegenheit unter Beweis stellen.

    Im Osten nennt man die Brüder übrigens „Oligarchen“ – um tunlichst die grundsätzlichen Parallelen zu unserer westlichen Gesellschaft zu verschleiern. Oder glaubt jemand ernsthaft dass unsere Superreichen nicht ganz erheblichen Einfluss auf die Politik nehmen?

    1. Natürlich nehmen die Einfluss auf die Politik, und zwar durch die Medien. Volker Pispers, leider im Ruhestand, hat das mal fein säuberlich aufgearbeitet, dass die meisten Zeitungen (über Bild, Spiegel, Welt, Focus, viele Regionalzeitungen) und weitere Medienkonzerne wie RTL und Bertelsmann in der Hand reicher Familien wie Springer, Mohn, Burda usw. sind. Ein Schelm, der böses dabei denkt, wenn dann gegen die Vermögenssteuer gewettert wird. Oder auch früher gegen den Mindestlohn.
      Nachzuhören unter https://www.youtube.com/watch?v=C0fHstDPwmo

  5. Danke für den Beitrag. Werde in mir noch 3x reinziehen.
    Ja, unser Helmut und seine Jahre.
    Von altreichen Grössen in seinen frühen Jahren unterstützt.
    Hatte er sich dafür auch zu bedanken.
    Warum dann Vermögensteuer?
    Seine Laufbahn, typisch Politikerisch. Nichts gelernt, aber Kariere in einer Partei. Ja , unser Helmut. HELMUT UND DEMUT SCHLOSSEN SICH AUS.
    Leute glauben, je mehr Müllionäre, umso besser geht’s allen. Kann sein.

  6. Ich denke, wenn Rot/Grün (mit Anhängsel Gelb) mit Deutschland ferig sind, dann wird auch ein Lastenausgleich benötigt.
    Ist nur die Frage, ob die Reichen dann noch in Deutschland sind, und beim Mittelstand überhaupt noch was zu holen ist. Oder ob dann die Umverteilung doch eher wieder von arm, nach ganz arm geht.
    Das hatten wir schon einmal (unter Rot/Grün) nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien, und der „exzellenten“ Wirtschaftspolitik von Rot/Grün, mit den Hatz 4 Gesetzen.
    Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich.
    Nach der Ideologie kommt die Lüge, dann Mangel, dann Schlange stehen, und zum Schluss Gewalt.
    Momentan ist gerade der Übergang von der der Lüge zum Mangel.
    Habe ich eine Glaskugel?
    Nein, es war immer so auf der ganzen Welt, wenn Ideologen an der Macht waren.

    Viele Grüße aus Andalusien
    Helmut

  7. Pingback: Meldungen & Nachrichten vom 21.11.2022 | das-bewegt-die-welt.de

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