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DSGVO: Schufa-Daten löschen lassen – das ist die Reaktion der Datenkrake

Seit 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzrichtlinie „DSGVO“ endlich in Kraft, die den Datenschutz in der EU einheitlich regelt. Eine Frage dürfte viele Verbraucher brennend interessieren: Ich (der Verbraucher) möchte meine Schufa-Daten löschen lassen, komplett! Denn ich will einfach nicht, dass meine Daten von einer privaten Organisation gespeichert werden.

Doch ist das so einfach? Schließlich hat der Kunde der Speicherung seiner Daten bei der Schufa irgendwann mal im Kleingedruckten zugestimmt, als er einen Handy-Vertrag abschloss, einen Fernseher beim Versandhaus auf Rate kaufte, einen Bankkredit aufnahm usw. Geht es so einfach? Kann man seine Schufa-Daten jetzt unter DSGVO-Datenschutz einfach löschen lassen? Einer unserer Stammleser hat genau das versucht, und kurz nach Inkrafttreten der DSGVO nach dem 25. Mai die Schufa angeschrieben, mit der Aufforderung seine kompletten gespeicherten Daten bei der Schufa löschen zu lassen.

Schufa-Daten löschen lassen ist nicht so einfach

Wie es zu erwarten war: Ganz so einfach geht das nicht. Das wäre ja auch eine Katastrophe für alle kommerziellen Gläubiger in Deutschland. Dann würden Millionen von Verbrauchern Briefe an die Schufa schreiben mit Bitte um Datenlöschung. Aber was hat die Schufa konkret geantwortet? Die postalische Originalantwort der Schufa an unseren Leser, der anonym bleiben möchte, liegt unserer Redaktion vor. Hier der Antworttext im Wortlaut:

Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Zunächst dürfen wir Ihnen versichern, dass die Tätigkeit der SCHUFA Holding AG in vollem Umfang unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erfolgt. Weitere Informationen, wie z.B. zum Zweck der Datenverarbeitung durch die SCHUFA und zu den Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten, erhalten Sie im Internet unter www.schufa.de/datenschutz.

Die SCHUFA hat die möglichen Auswirkungen der neuen Verordnung auf die Prozesse und Informationspflichten beim SCHUFA-Verfahren geprüft und die nötigen Anpassungen vorgenommen. Weitere Informationen, wie z.B. zum Zweck der Datenverarbeitung durch die SCHUFA und zu den Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten, erhalten Sie im Internet unter www.schufa.de/datenschutz. Ungeachtet dessen besteht auch nach der EU-DSGVO kein voraussetzungsloses Recht auf Löschung personenbezogener Daten (vgl. Art. 17 EU-DSGVO).

Gemäß Art. 21 Art. EU-DSGVO hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen. Die verantwortliche Stelle darf die Daten (nur) dann nicht mehr verarbeiten, wenn eine Prüfung ergibt, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen wegen seiner besonderen persönlichen Situation das Interesse der verantwortlichen Stelle an dieser Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. In Ihrem Schreiben haben Sie keine Umstände geschildert, aus denen sich eine für die Ausübung des Widerspruchsrechts erforderliche besondere persönliche Situation ergeben. Ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der zu Ihnen gespeicherten Daten nach Art. 21 Art. EU-DSGVO liegt daher nicht vor

Sie haben die Möglichkeit, hiergegen bei dem Hessischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde zu erheben oder einen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen. Wir haben veranlasst, dass Sie in den nächsten Tagen eine kostenlose Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) erhalten. Wir bitten hierzu um etwas Geduld. Darin finden Sie Informationen, die bei der SCHUFA Holding AG zu Ihrer Person gespeichert sind. Sollten Informationen aus Ihrer Sicht nicht der Richtigkeit entsprechen oder nicht mehr aktuell sein, bitten wir um detaillierte Angaben. Wir werden daraufhin selbstverständlich umgehend eine Prüfung vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr SCHUFA-Serviceteam

Unser Leser hat uns versichert, dass er nicht so einfach aufgibt, und sich wie von der Schufa angeboten mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten in Verbindung setzen wird. Wir bleiben am Ball. Schufa-Daten löschen lassen dank DSGVO – das wird in den nächsten Wochen und Monaten ein interessantes Thema bleiben. Wäre womöglich nach DSGVO eine erneute Einwilligung aller Telefon, Versandhaus- und Bankkunden für sämtliche vorhandenen Verträge notwendig, damit ihre Daten in der Schufa bleiben können? Das könnte ein Frage für Gerichte werden!

Schufa-Daten löschen lassen - Schufa-Zentrale
Hauptverwaltung der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden-Schierstein. Foto: Walter Richters / Wikipedia (CC BY-SA 4.0)



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62 Kommentare

  1. Ich habe das letzte Woche auch schon gemacht, aber bisher noch keine Antwort erhalten.
    Die Begründung mit der „besonderen persönlichen Situation“ ist recht fadenscheinig, vielmehr heißt es in der DSGVO:

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

    Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
    Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
    Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

    Wenn jemand also irgendwann einen Ratenkredit aufnahm, der längst bezahlt ist, ist es auch nicht mehr notwendig, das zu speichern.
    Man kann nur hoffen, dass die SCHUFA nun tatsächlich mit Millionen von Anträgen auf Auskunft und/oder Löschung bombardiert wird.
    Zumindest erhält man Selbstauskünfte laut dem Schreiben der SCHUFA nun schon einmal kostenlos ;)

    1. Mich verwundert etwas der Zusammenhang von laufenden Kredit- oder Mobilfunkverträgen zu der Berechtigung, dass die Schufa persönliche Daten speichert.
      Aus meiner Sicht habe ich keinen einzigen Vertrag mit der Schufa direkt geschlossen. Die Schufa distanziert sich selbst mit Kreditinstituten indem sie argumentiert: „Wir erstellen nur ein Scoring und sind nicht dafür verantwortlich, was Andere für Schlüsse daraus ziehen.“ Woher sollte dann die Schufa eine Berechtigung ableiten, Daten sammeln zu dürfen? Es ist nur eine private GmbH. Man will ja nicht die Daten beim Kreditgeber oder der Hausbank löschen lassen. Die dürfen sehr wohl für ihre Vertragserfüllung die notwendigen Daten behalten.
      Wer kann mir das rechtlichen Grundlagen für die Datensammlung der Schufa erklären?

      1. Abend, ich bin seit 2015 in der schufa negativ wegen GEZ mit 34%
        Laut Schufa ich kann keine Handy rechnung zahlen aber seit 2015 habe bis jetzt 2018 ca. Für 400.000€ rechnungen bezahlt.
        Wen ich vor Gericht frage ob seine vermutung glaubwirdig ist als meine bezahlte rechnungen in der Gewerbe als Selbstandig wer wird recht haben?
        Ich verstehe nicht das eine sagt nein er kann nicht zahlen und fertig.

  2. Bleiben Sie am Ball. Ich werde sie auch anschfeiben.

    1. Es wäre auch Interessant zu wissen ob man das treiben der Schufa nicht als eine Art Vorrats Datenspeicherung sehen kann. Immerhin ist der Eigentliche Zweck des Eintrages etwa bei einem Abschluss eines Vertrages mit dem Abschluss des Vertrages zu Ende und somit sollte man kurz nach dem Erhaltenen Eintrag schon Die Löschung beantragen können weil der Zweck sich damit erledigt indem die Vertragspartei einen Einblick in den jeweiligen Schufa Eintrag erhält und entweder es zum Vertrag kommt oder aber auch nicht. Der Zweck des Eintrages müsste theoretisch erledigt sein.

  3. Einmal jährlich ist die Auskunft schon länger kostenlos.
    Das hat nichts mit der neuen Verordnung zu tun.

    1. Also, laut Internetseite der Schufa ist das anders:
      https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3&via=menu

      1. Was meinen Sie damit, dass es anders ist?
        Wenn man Ihrem Link folgt, kann man doch nach §15 DS-GVO einmalig kostenlos Daten abfragen.
        Und meines Wissens ist das einmal jährlich möglich.

        1. Also hat es mit der neuen DS-GVO zu tun und ist nicht schon länger kostenlos…

          1. Früher war nur das Gesetz ein anderes.
            Damals ging es um §34 Bundesdatenschutzgesetz, in dem das so geregelt war.

      2. —=Kommentar Anfang+Kommentar Ende
        Zunächst dürfen wir Ihnen versichern, dass die Tätigkeit der SCHUFA Holding AG in vollem Umfang unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erfolgt. Weitere Informationen, wie z.B. zum Zweck der Datenverarbeitung durch die SCHUFA und zu den Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten, erhalten Sie im Internet unter http://www.schufa.de/datenschutz.
        Die SCHUFA hat die möglichen Auswirkungen der neuen Verordnung auf die Prozesse und Informationspflichten beim SCHUFA-Verfahren geprüft und die nötigen Anpassungen vorgenommen.—Selbstverstaendlich nach ihren Gusto sie vergaßen zu erwähnen welche Anpassungen es genau waren.! —Weitere Informationen, wie z.B. zum Zweck der Datenverarbeitung durch die SCHUFA und zu den Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten, erhalten Sie im Internet unter http://www.schufa.de/datenschutz. Ungeachtet dessen besteht auch nach der EU-DSGVO kein voraussetzungsloses Recht auf Löschung personenbezogener Daten (vgl. Art. 17 EU-DSGVO).—Gerade hier befinden sie sich möglicherweise im Irrtum weil es noch nicht so gesehen wurde, das hier das Eu-Recht bezüglich der Nötigung in Betracht zu sehen ist. Denn Verträge die offensichtlich widerrechtlich in diesem Sinne entstanden sind nicht rechtmäßig sein können. Unbeachtet der daraus entstehenden Schadenersatzforderungen die im Rahmen einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gemacht werden könnte. Allein diese Schreiben verpflichtet sie
        ihre Investoren auf 100 Mio. Betraege an Forderungen die auf sie möglicherweise zukommen könnten zu Informieren. Auf die einzelnen Paragrafen müssen sie von mir nicht hingewiesen werden das langweilt mich nur. Da meine Erfahrung mit dem Europäischem bisher äußerst gut waren, wird es mir wieder eine Freude sein.—
        Gemäß Art. 21 Art. EU-DSGVO hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen. Die verantwortliche Stelle darf die Daten (nur) dann nicht mehr verarbeiten, wenn eine Prüfung ergibt, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen wegen seiner besonderen persönlichen Situation das Interesse der verantwortlichen Stelle an dieser Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung überwiegt —(Nonsens er würde einen wirtschaftlichen Schaden erleiden daher absurdum)—. In Ihrem Schreiben haben Sie keine Umstände geschildert, aus denen sich eine für die Ausübung des Widerspruchsrechts erforderliche besondere persönliche Situation ergeben —absurd und Irrelevant da widerrechtlich.— Ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der zu Ihnen gespeicherten Daten nach Art. 21 Art. EU-DSGVO liegt daher nicht vor —dem wird widersprochen—
        Sie haben die Möglichkeit, hiergegen bei dem Hessischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde zu erheben oder einen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen. —Unsinn es erfolgt Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegebenenfalls auch bei der EU-Staatsanwaltschaft so diese aus den Puschen kommt. —Wir haben veranlasst, dass Sie in den nächsten Tagen eine kostenlose Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) erhalten. Wir bitten hierzu um etwas Geduld. Darin finden Sie Informationen, die bei der SCHUFA Holding AG zu Ihrer Person gespeichert sind. Sollten Informationen aus Ihrer Sicht nicht der Richtigkeit entsprechen oder nicht mehr aktuell sein, bitten wir um detaillierte Angaben.—Nonsens da ihr widerrechtlich gehandelt wurde ist es an euch der Richtigstellung.— Wir werden daraufhin selbstverständlich umgehend eine Prüfung vornehmen—.Dies erübricht sich wie vor
        Mit freundlichen Grüßen
        Ihr SCHUFA-Serviceteam

    2. Nicht verwechseln: eine Bonitätsauskunft (Score-Wert) hat nichts mit einer Auskunft über personenbezogene Daten gemein.

      1. @joah, das ist Interpretationssache und wird sich in nächster Zeit durch eine zu erwartende Prozesslawine und den entsprechenden Urteilen zeigen.

        Laut GSDVO sind personenbezogene Daten alle Informationen…, die Ausdruck der physischen, … wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind…
        Einen Score-Wert kann man laut GSDVO jederzeit als Profiling einstufen:
        Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

        1. Der Agumentation gebe ich statt, aktuell kommt es hingegen darauf an wie Die es behandeln, denn das sind die Fakten.

        2. Ich habe das gleiche Procedere wie im Hauptartikel beschrieben Anfang 2019 versucht und die gleiche formale Antwort der Schufa erhalten. Auf Nachfrage und Nachhaken schrieb mir die Organisation, dass ich meine Erklärungen zur Datenweitergabe an die Schufa nicht mehr rückwirkend widerrufen werden kann. Da frage ich mich geht es um meine oder persönlichen Daten oder um die Interessen der Kreditwirtschaftlichen. Die Schufa schützt mich vor weiteren Schulden – ein netter Verein. Den zuständigen Datenschutzbeauftrsagten von Hessen schaltete ich ebenfalls ein. Es gibt übrigens ein gutes Muster der Verbraucherzentralen zu Auskunftsteien und der Schufa und deren Datensammlung.
          Ich denke dieser Ansatz ist der Richtige nach Bundesdatenschutzgesetz und DSGVO.
          Ich halte Euch auf dem Laufenden.
          Was haltet Ihr von einer gemeinsamen Sammelklage ? Gemeinsam zum Erfolg.

          1. Hallo. Ich möchte ebenfalls dagegen vorgehen, dass meine Daten gelöscht werden.
            Wo finde ich das Muster?

          2. Sammelklage wäre ich dabei

      2. Wenn Informationen über mich preisgegeben werden ( und wenn es meine Finanzielle Lage ist ) , hat das sehr wohl was mit persönlichen Daten zu tun. In meinen Augen ist das eine Datenschutzverletzung.

  4. Derjenige wird mit dem Versuch über den Weg des Datenschutzes einen schmerzlichen Misserfolg erleiden. Dies geschieht allen so, welche sich nicht mit Rechtsthemen korrekt auseinendersetzen: Vertragsverhältnisse lassen sich lediglich über Vertragsrecht wieder auflösen.

    1. Wann habe ich mit der SCHUFA einen Vertrag geschlossen?

      1. Beim Vertragsabschluss mit Ihrem Mobilfunkanbieter beispielsweise (implizit). Es sei denn, Sie nutzen nur Prepaid-Karten. Haben Sie noch nie in Ihrem Leben einen Kredit-, Handy- oder ähnlichen Vertrag unterschrieben? Falls nein, wäre es echt interessant zu wissen, was die Schufa für Daten über Sie bereithält. Theoretisch müsste sie Sie gar nicht kennen. Noch ein Grund mehr, von Ihrem Auskunftsrecht Gebrauch zu machen :-)
        Gruß

        1. Die Schufa kennt einen spätestens sobald man ein Konto bei der Bank eröffnet. Und wer muss das nicht, um sein Lohn bzw. Gehalt zu bekommen. Bis zum 1. Kreditvertrag, Ratenkauf oder Handyvertrag hat man dann aber auch nichts mit denen am Hut.

  5. Nehmen wir mal an, die Schufa löscht die Daten, dann hat man bald ein Problem: Banken geben selten Kredite an Menschen, die bei der Schufa gar nicht existieren. Denn es geht nicht um sie Löschung einzelner negativer Einträge sondern um die Löschung aller personenbezogenen Daten. Also würde man bei der Schufa gar nicht mehr gefunden werden. Das ist dann für viele Banken, Vermieter etc. ein Zeichen dafür, dass man etwas zu verstecken hat.

    1. @Alex, ich denke, es geht vielen gar nicht um die Löschung, sondern um die Offenlegung und Korrektur der Daten:
      Was ist über einen gespeichert, woher kommen diese Daten? An wen werden sie weitergegeben, wie entsteht ein oftmals negatives Ranking? Die Daten sind oftmals falsch, veraltet, unvollständig…
      Wann werden gewisse Einträge gelöscht, wieso finden sich uralte, längst bezahlte Kredite, Mobilfunkverträge etc.?
      Unabhängig davon vergeben Banken ohnehin keine Kredite an Personen, die diese wirklich brauchen (außer in Italien) ;)

      1. @Michael Einsicht in die Daten konnte man aber jetzt auch schon einmal im Jahr kostenlos bekommen. Und man kann auch um die Anpassung der Daten bitten, sollte etwas nicht stimmen. Alte Verträge, bezahlte Kredite etc. kann man auch löschen lassen wenn man denn auch beweisen kann, dass es auch alte Daten sind. Die Schufa löscht eben nicht Daten aufgrund einer Aussage.

        Wie sich der Score berechnet, wird die Schufa vermutlich nie offenlegen und das müssen sie auch nicht, da es nicht unter das DSGVO fällt. Es ist vermutlich ein selbstentwickelter Algorithmus.

        Banken vergeben auch Kredite an Menschen, die einen brauchen, nur meistens melden sich diese Menschen entweder viel zu spät bei der Bank (erst dann, wenn schon Schufa-Einträge vorhanden sind) oder es ist kein ausreichendes Einkommen vorhanden. Und mal ehrlich: Wer leiht jemandem Geld, bei dem er sich nicht sicher ist, dass er es zurückbekommt?

        1. @Ale, und warum soll jemand um die Anpassung und Aktualisierung der Daten bitten oder die Beweislast für etwas tragen, das er selbst nicht veranlasst hat, und sich selbst Arbeit damit aufhalsen?

          Fiktives Beispiel: Wenn ein Ratenkauf z.B. für ein neues TV-Gerät über 6 Monate oder ein Mobilfunktvertrag abgeschlossen wird, werden die Daten ja vom Kreditgeber an die SCHUFA übermittelt. Dann soll gefälligst die SCHUFA diese 6 Monate eintragen und eine automatisierte Löschung veranlassen. Oder der Kreditgeber soll nach erfolgreicher Rückzahlung auch die Beendigung des Vertrages melden, sofern dieser ohne Zahlungsausfälle einwandfrei bedient wurde.

          Der Kreditnehmer holt sich z. B. im Januar eine kostenlose Auskunft und stellt fest, dass einige Einträge falsch oder völlig veraltet sind. Dann muss er zu Kreuze kriechen und um eine Korrektur bitten. Nun interessiert ihn es natürlich brennend, ob denn 4 Wochen später seine Daten auch wirklich aktuell sind. Also benötigt er eine erneute Auskunft, natürlich ohne dafür bezahlen zu müssen.
          Im März schließt er dann den o. g. 6-monatigen Ratenkredit ab. Da will er doch spätestens im Oktober wissen, ob der denn nun auch wirklich gelöscht wurde. Kostenlos natürlich, denn warum soll er als Betroffener für diese Datensammelwut und Schlampereien bei den Verarbeitern und Verantwortlichen bezahlen?

          Es besteht nun das Recht (auch wenn die SCHUFA sich noch sträubt), auch mehrmals pro Jahr kostenlos eine Auskunft zu erhalten (Recht auf Auskunft und Aktualisierung), und zwar nicht nur in Papierform. Nach DSGVO muss die Schufa gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO die Daten in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, wenn die betroffene Person den Antrag auf Auskunftserteilung elektronisch gestellt hat. Zudem hat sie nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO diese Informationen grundsätzlich kostenlos zur Verfügung zu stellen. Nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen des Betroffenen kann die Schufa ein Entgelt verlangen oder den Antrag ablehnen.

          Score: Zu den Informationspflichten gehört auch die Aufklärung über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und Informationen über die involvierte Logik. Das sollen nun die Gerichte entscheiden, wir können darüber ohnehin nur spekulieren.

        2. Die deutsche Regierung.

          1. @Ale: das war meine Antwort auf Ihre Frage, wer Geld und zwar mächtig viel Geld an KreditUNwürdige leiht :-)

            Ansonsten möchte ich daran erinnern, dass die Schufa schon mehrmals durch äußerst fragwürdige bis haarsträubende Geschäftsgebaren „geglänzt“ hat. Z.B gab es Zeiten, wo die reine Datenabfrage bei der Schufa zu einer Verschlechterung des persönlichen Scorings geführt hat(!!!). Das wurde zwar korrigiert, aber eine gesunde Skepsis ist bei dem Laden immer angebracht.

            Schön, dass Sie sich vom Datenschutzwahn nicht anstecken lassen wollen. Das ist an sich eine einwandfreie Einstellung. Aber auch die kritischen Kommentare sind keineswegs obsolet und tragen dazu bei, dass Sie weiterhin Ihre eher positive Grundhaltung behalten. Denn wenn die Krake zu groß und unverschämt wird, kann es irgendwann mal jeden erwischen.

    2. Warum sollte die Bank keinen Kredit geben, wenn man nicht bei der Schufa bekannt ist? Dann wird einfach ein anderer Score-Wert zurückgegeben. Der ist dann vom Wohnort/Straße abhängig und bestehende Kredite oder Verfehlungen führen nicht zu einem schlechteren Score-Wert. Nach der ersten Abfrage ist man dann bei der Schufa bekannt. ;-)

    3. Da ihre kontoführenden Banken regelmäßig bei der Schufa anklopfen um Bonitätsveränderungen festzustellen und Ihr bestehendes Konto einzumelden, wären die Daten auch schnell wieder drin, allerdings ohne die negativ Merkmale

  6. Die Spirale der Idiotie dreht sich immer weiter. Sie basiert darauf, dass manche Menschen sich einbilden, ein Eigentumsrecht an Informationen besitzen zu müssen, die sie betreffen. Einige wenige Fanatiker halten es sogar für unveräußerlich.

    1. Ja, das nennt sich Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ist von Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitet. Sie können gerne auf dieses Grundrecht verzichten, wenn es für Sie eine Idiotie ist. Genauso wie die körperliche Unversehrtheit übrigens. Ist ebenfalls in Art. 1 verankert.

      1. Nein Petkov. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich aus Art. 2 GG ab. Aus dem Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, ebenso das GR auf die körperliche Unversehrtheit. Art. 1 GG betrifft die Menschenwürde.
        Gruß

      2. Meine Antwort weiter unten. Meine Computermaus spielt heute leider etwas verrückt.

        1. Nicht nur die Maus, leider. :-) Aber nichts für ungut. Kann man auch so sehen, richtig gefährlich ist die Haltung wahrscheinlich eher nicht. Es gibt wohl Schlimmeres.

        2. Nicht nur die Maus, leider. :-) Aber egal, lassen wir es gut sein. Kann man gelegentlich auch so sehen, ohne dass die Gesellschaft daran zugrunde geht.

      3. @Petkov
        Sie schreiben etwas oben Folgendes – Zitat:

        „Ansonsten möchte ich daran erinnern, dass die Schufa schon mehrmals durch äußerst fragwürdige bis haarsträubende Geschäftsgebaren „geglänzt“ hat. Z.B gab es Zeiten, wo die reine Datenabfrage bei der Schufa zu einer Verschlechterung des persönlichen Scorings geführt hat(!!!). Das wurde zwar korrigiert, aber eine gesunde Skepsis ist bei dem Laden immer angebracht.“
        (sorry, oben war k e i n ANTWORT-BUTTON zum Antworten)

        Daran hat sich absolut nichts geändert,
        denn ein Bekannter von mir hat vor 2 Monaten, online bei drei oder vier Banken ine Anfrage bezüglich derer Kreditkonditionen gestellt – um Vergleichen zu können! – und wenige Tage nach diesen Anfragen fiel sein Score um 30% ab und alle angefragten Banken standen in seiner Schufa zwecks Anfrage bei der Schufa.
        Wir wissn das deshalb so genau, weil wir für 3,95 Euro monatlich den vollen Zugang jederzeit online haben.
        Er hat sofort bei der Schufa angerufen und sein eigener Bankberater rief sogar bei ihm an, denn sein Bankberater fiel aus allen Wolken, denn der bearbeitete gerade den Kreditantrag – mein Bekannter hat sich dann letztlich nach dem Vergleichen… doch für die Hausbank entschieden. Alleine diese Anfrage in Bezug auf die Konditionen von mehreren Banken war dann letztlich fast das AUS für einen positivn Entscheid der Hausbank, denn ein 30%iger Abfall des Score hat eingeschlagen.

        Da hat sich also nichts verändert,
        das wollte ich hir nur mal zur Info an Sie weitergeben.

        1. Hoppla kostet das monatlich Geld.onlineabfrage.

          Hätte vor Jahren mal ein online Abschluss gemacht für 17.95€ uns seitdem untendgeltlich jederzeit online abrufbar.

    2. Uups, falls es ironisch von Ihnen gemeint war, ist mein Kommentar natürlich hinfällig… Peinlich, peinlich :-) Aber es gibt wirklich Menschen, die es ernst meinen… Ich rede aus Erfahrung…

  7. @Petkov. Allerdings steht Art. 1 GG als oberster Verfassungsgrundsatz über den Grundrechten und wird immer mit zitiert, deshalb war meine Antwort nicht ganz richtig. Hätte ich fast vergessen.

    1. Doch, eigentlich sind beide Antworten von Ihnen richtig :-) Aber Sie streben immer nach der maximalen Präzision und erreichen sie auch in der Regel. So kennen wir Sie. Schöne Grüße

  8. (Falls ich aus Versehen 2 mal auf diesen Kommentar antworte, bitte diesen hier durchlassen, der 1. wurde versehentlich abgesendet und enthielt Fehler)

    Nein, das nennt sich Bullshit und ist aus dem Hintern eines Bullen abgeleitet. Wie Sie darauf kommen, den fiktiven Anspruch auf Informationen, der mit dem echten Eigentumsrecht an physischen Gegenständen kollidiert, mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit zu vergleichen, erschließt sich mir nicht.

    1. Sie ehren mich. Denn nicht ich bin auf den Vergleich gekommen, sondern eminente Verfassungsrichter (nicht mit den heutigen gleichzusetzen) bereits im Jahre 1983. Das waren noch Zeiten, wird manch einer seufzen.

  9. Das war sonst auch schon kostenlos, einmal pro Jahr. Habe es früher auch schon angefordert.

  10. Am Ende wird es darauf hinauslaufen das jeder der seine Daten löschen lässt nicht etwa eine saubere Schufa bekommt sondern dass auf dem Auszug stehen wird „Herr X ist aufgrund der DSGVO bei uns nicht bekannt“. Jeder Versandhändler wir das als Alarmsirene interpretieren…

    1. @Alain, die vollständige Löschung der Daten bei der Schufa, wie sie der „Stammleser“ gefordert hat, wird sicherlich nicht funktionieren, solange aktuelle Ratenkredite oder was auch immer noch laufen oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen noch Gültigkeit haben. Mit jedem neuen Ratenkauf, Kreditvertrag, Mobilfunkvertrag etc. willigt der Kreditnehmer oder Käufer zudem erneut ein, dass die Daten dieses Vertrages an die SCHUFA gemeldet und dort verarbeitet werden. Eine Löschung ist laut DSGVO auch nur möglich, wenn die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind … es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt … keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen … die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.

      SCHUFA-Einträge sind ja nicht per se schlecht, sie bieten dem Kreditgeber eine gewisse Sicherheit und Entscheidungshilfe.

      Aber: Die Daten müssen korrekt und aktuell sein. Veraltete oder falsche Einträge haben dort nichts zu suchen und dürfen vor allem nicht in die dubiose Berechnung des SCHUFA-Score einfließen.
      Womit wir bei dem zweiten Knackpunkt wären: Es gibt mehr als genug Berichte und Fälle von Kreditnehmern, die einen schlechten Score haben, obwohl sie sich nie oder über einen aktuell schon sehr langen Zeitraum (z. B. die letzten 20 Jahre) etwas haben zuschulde kommen lassen. Eine Offenlegung der Berechnungskriterien oder eine entsprechende Erklärung, wie es zu einem derartigen Score kommt, ist unabdingbar. Hierzu die DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt … auf aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

      Und nicht zuletzt: Das Recht auf Auskunft, auch im elektronischen Format muss kostenlos sein, auch mehrmals pro Jahr. Außer im Falle von unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung – exzessiven Anträgen.

      Wenn sich die SCHUFA an diese Kriterien hält, haben alle etwas davon: Kreditgeber und Kreditnehmer.

      1. Allerdings wird bei der Auskunft weiter fleißig gesammelt. Ist das überhaupt zulässig?
        Schufa: „Wir weisen darauf hin, dass wir ggf. Angaben zu Ihren Personalien als zusätzliche Identifikationskriterien zum Zwecke der Erteilung von Auskünften in den SCHUFA-Datenbestand übernehmen. „

    2. Wenn eine ausreichende Zahl an Schufa-Verweigerern mitmacht, wird sich der Versandhändler auch auf die „Herren X“ einlassen. Immerhin gibt es auch noch einige andere Zahlungsmethoden, die für den Versender sicher sind.

  11. Oje, jetzt wird wieder ein halbes Jahr über die Schufa geredet?. Aber was soll man sonst auch sagen, so fad(deutsch:langweilig) wie die Börse derzeit ist? @PK geht mir ab, aber auch der @Bauer?.

  12. @Columbo, es besteht kein Lesezwang…

    1. @Michael, bei FMW habe ich aber einen Lesezwang(im Sinne von Zwangsneurose)?.

  13. Berechtigtes Interesse an der Löschung ergibt sich aus der Tatsache drohender Obdachlosigkeit, der Unmöglichkeit zum Antritt einer Arbeitsstelle sowie unzumutbare Härten bei der Wohnungssuche. Grund ist hierbei die Tatsache, das Vermieter eine Schufa Auskunft verlangen – immer häufiger – und Negativeinträge (gleich welcher Art und welchen Alters – auch ohne Sachzusammenhang) dazu führen, das man am Markt keine Wohnung findet.

    Das kann erhebliche wirtschaftliche Nachteile bis hin zur Unmöglichkeit eines Antrittes am Arbeitsplatz oder Obdachlosigkeit führen und damit auch laufende Verträge negativ beeinflussen.

    Davon abgesehen ist die Schufa keine staatliche Stelle. Sie ist ein Unternehmen. Sie ist damit wie Facebook, Hans Otto um die Ecke, der nächste Edeka-Markt etc. zu behandeln und unterliegt damit eben der DSGVO und hat auch die Rechte der Betroffenen zu achten.

    Kaum ein Kunde schließt mit der Schufa einen Vertrag zu Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe ab. Es liegt hierfür keine Rechtsgrundlage vor. Vielmehr gibt es individuelle Vereinbarungen zweifelhafter Wirksamkeit mit Dritten – also Banken, Mobilfunkern etc. Es ist damit unerheblich, was die Schufa anführt. Wird beispielsweise der Weitergabe von Daten an Dritte wiedersprochen, kann die Schufa speichern was sie will – sie darf es aber nicht herausgeben.

    Die Schufa hat als Unternehmen keine Sonderstellung. Es gibt auch keine zwingenden Rechtsvorschriften zur Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe der erhobenen Daten. ebenso gibt es keine Standards oder Rechtsvorschriften, die ein bestimmtes oder überhaupt ein Scoring-Verfahren erfordern. Wenn die Schufa Daten verarbeitet und weitergibt, dann immer nur mit Erlaubnis der Betroffenen – diese kann jederzeit entzogen werden.

    Ich würde hier bis in die obersten gerichtlichen Instanzen gehen und das Grundübel der Schufa mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen. Dabei ist die Motivation weniger, die Schufa kaputt zu machen – als ihre Schadwirkung in lebensnotwendigen Bereichen wie der Wohnungssuche zu brechen und zu verhindern. Und das geht nur dann, wenn man so viel Druck ausübt, das sich am Ende der Gesetzgeber gezwungen sieht, beispielsweise die gängige Praxis am Wohnungsmarkt schlicht zu verbieten. Eine Schufa-Auskunft darf den Zugang zu Wohnraum weder erschweren noch behindern und muss daher notfalls durch Löschung aller Daten oder eben durch klares Verbot mit Strafandrohung in diesen Bereichen verhindert werden.

    Davon abgesehen ist das Gebaren der Schufa ohnehin dubios. Stichwort „Geoscoring“. Das geht weit über ein reines Register säumiger Zahler hinaus. Davon abgesehen ist der Gesamtnutzen der Schufa im Verhältnis zu ihrer schädigenden Wirkung kritisch zu sehen. Erstens erlaubt die Schufa immer nur eine Vergangenheitsbetrachtung und keine irgendwie sinnvolle Zukunftsprognose. Zweitens ist die lange Speicherdauer dem Zweck des Schutzes von Gläubigern nicht angemessen – denn bei der Speicherdauer bleiben die Gründe für Vorkommnisse unberücksichtigt. Und die können durchaus unverschuldet und temporär sein. Deshalb sollten Einträge sofort nach Erledigung gelöscht werden müssen und nicht erst Jahre später. Hier könnte man u.U. böswillig sogar eine Kreditgefährdung unterstellen.

    Zu kämpfen lohnt sich hier absolut. Gegen eine Schufa als reines Schuldnerregister spricht erst mal wenig. Gegen die Schufa als das, was sie derzeit ist, spricht hingegen alles….

    1. Ich bin dabei.

  14. Interessanterweise wurden Einträge wie Restschuldbefreiung erst nach 3 Jahren jeweils zum 31.12. des letzten Jahres gelöscht. Lt.der Schufa Information gemäß 2.6 werden diese Einträge nun Taggenau nach 3 Jahren gelöscht. Das wäre ja schonmal ein Unterschied für diejenigen, deren Restschuldbefreiung mehr als 3 Jahre dauerte, weil diese zum Beispiel Anfang des Jahres der Restschuldbefreiung erteilt wurden.
    Sehe ich da so richtig?

    1. Nur muss man bedenken, dass eine Restschuldbefreiung laut Gesetz schuldenfrei heisst. Alle negativen Merkmale, die mit der Restschuldbefreiung zusammenhängen sind erledigt. Also gibt es keine Gründe, diese weitere 3 Jahre zu speichern. Das ist auch nicht mit der DS-GVO zu vereinbaren. Die Schufa brauch einen richtigen Denkzettel in Form einer saftigen Strafzahlung, ansonsten bleibt diese lernresisdent.

  15. Ich bin Auslander und mache fehler bei schreiben.
    Ich hasse Schufa weil der Scour nicht richtig ist.
    Ich bin angestelt und seit 10 jahre Selbststandig. Ich bin klein und mache so ca. 300000€ bis 500.000€ unstatz in jahr. Ich bezahle alles Pkws finanzierunf Tank karten alles per lastschrift ohne verspatung. Aber ich zahle kein GEZ und bin bei Schufa eingetragen und habe raiting von 34% Laut Schufa ich kann nicht eine rate oder rechnung zahlen. Wie kommen die auf 34% wegen 1000€ und ich mache für 3 jahre ca. 1.500.000€ umsatz ohne andere schulden.
    Wie kann ER sagen ich kann nicht Zahlen?
    Und verkauft meine daten für Geld.
    Sorry für schlechten Deutsch habe nicht in Schule gelernt :)

  16. Petkov schrieb hier im Thread – Zitat:

    „Ansonsten möchte ich daran erinnern, dass die Schufa schon mehrmals durch äußerst fragwürdige bis haarsträubende Geschäftsgebaren „geglänzt“ hat. Z.B gab es Zeiten, wo die reine Datenabfrage bei der Schufa zu einer Verschlechterung des persönlichen Scorings geführt hat(!!!). Das wurde zwar korrigiert, aber eine gesunde Skepsis ist bei dem Laden immer angebracht.“

    Daran hat sich absolut nichts geändert, denn ein Bekannter von mir hat vor 2 Monaten, online bei drei oder vier Banken eine Anfrage bezüglich derer Kreditkonditionen gestellt – um Vergleichen zu können! – und wenige Tage nach diesen Anfragen fiel sein Score um 30% ab und alle angefragten Banken standen in seiner Schufa zwecks „Anfrage bei der Schufa“.
    Wir wissen das deshalb so genau, weil wir für 3,95 Euro monatlich den vollen Zugang jederzeit online haben.
    Er hat sofort bei der Schufa angerufen und sein eigener Bankberater rief sogar bei ihm an, denn sein Bankberater fiel aus allen Wolken, da dieser gerade den Kreditantrag bearbeitete – mein Bekannter hat sich dann letztlich nach dem Vergleichen… doch für seine Hausbank entschieden.
    Alleine diese Anfrage in Bezug auf die Konditionen von mehreren Banken war dann letztlich fast das AUS für einen positiven Entscheid der Hausbank, denn ein 30%iger Abfall des Scores hat da schon eingeschlagen. Doch das Beste war die telefonische Antwort von der Schufa, dass diese Anfragen bei all den Kreditinstituten nun 1 Jahr in seiner Schufa gespeichert bleiben. DAS IST DOCH NICHT NORMAL, bzw. nicht okay.
    An diesem „äußerst fragwürdigen bis haarsträubenden Geschäftsgebaren“ der Schufa hat sich also nichts verändert, das wollte ich hier nur mal zur Info an alle weitergeben.
    Wie gesagt, ganz aktuell erst im Mai 2018 passiert.

    Gruß Birgit

    1. Ja, ja,

      bei mir wurde nur am einem Tag 15 mal Datenabfrage gemacht, von eine der selbe Bank.
      Da vor hatte ich Scoring von 93,66%, nach drei Monate böse überaschung nur noch 90,3 %.
      Auf nachfrage bei der Daten Krake heist es, die Bank rechnet mit verschidenen Programmen die Varscheinlichkeit Score aus, auf nachfrage aber 15 mal am Tag, 15 mal rechen ich auch nicht einen Rechnung nach, wenn ich es Prüfe, hatte die Dame nur hm hm – es kann sein das es doppelt abgefragt haben, so der Komentar.
      Ich meine: „Wenn die Schufa mein Personen bezogenen Daten haben und speichern möchte, muss sie sich bei mir eien Einverständniserklerung einhollen“, schlieslich verdint sie mit meine Daten ihr Geld und für meine Daten möchte ich ebenfalls Geld haben ( Provision von 25% darauf zahle ich auch 25% Steuer sind halt Kapitaleinkünfte), ich habe keine Vertrag mit Schufa dies bezüglich gemacht, und Provision bekomme ich nicht…

      Wenn ich in Rahmen eine Kreditanfrage, Mobilfunkvertrag usw. eine Schufa auskunft zustimme oder zugestimmt habe bedeutet das nicht: “ Die berechtigung zu speicherung meine Daten für die Gesamtlaufzeit und drei Jahre danach, dies habe und werde ich nie zustimmen“ – Eine einmalige Abfrage gibt es Zahlungsrückstände, oder Schwierigkeiten in letzten 6 Monate ist OK, nach 6 Monate das ist die Speicherfrist müssen die Daten gelöscht werden.
      Aber freunde 15 mal am Tag von eine der selbe institution, die hatten keine adekvate argument und schon gar nicht die richtige antwort auf die Scoring wetrte von 93,66 % ( Geringeres Risiko ) in Feb. 19, auf dann 90,3 % ( Überdurchschnitlich hohes risiko ) das ist die Bedeutung für Scoringwert Ende Mai 19, und ich hatte kein einziges Rückstand neu Vertrag o.ä. nicht hat sich getan, nur drei Kredit anfargen habe ich in März gemacht.
      Auf meine Frage wiessen sie wie viel ich Verdine, und könnten sie aus meine Monatlichen Verdienst eine Scoring wert bereichnen, damit das objektiv bleibt und Ihre Sckorwert dann auch nachvollziebar ist hatte die Nette Damen nur ein Stilschweigen.
      Wenn ich Skorwert von 90,3 % habe, es könnte gegen gerechnet werden das die Einnahmen in höhe von z.B. 3000,00 € Netto letzetn 6 Monate auch eine Scoring wert ergeben, die dann in verhältnis zu einander gesetzt werden können und daraus denn ein objektive und neutralle unbefangene Wert ergit, mit dem man was anfangen kann.
      Ich war bedint und bin sauer wiel das n.i.O ist,
      bin noch am überlegen die sache an die Verbraucherzentralle zu geben um zu Prüfen darf man das überhaupt so und wo ist meine Zustimmung für die Speiherung bei der Schufa, bzw. wie wiederufe ich es bei der Bank wo ich es erteilt habe.
      Bei 15 Mal ist 14 Mal zuviel.

  17. Das generelle Prinzip einer solchen Rating-Firma wie der Schufa ist in Frage zu stellen. Ich halte es für grob sittenwidrig und bedingt durch das Prinzip, dass die Schufa ungeprüft jede Meldung veröffentlicht und als Bestandteil in ihre dubiosen Berechnungsmethoden einfließen lässt, für grob fahrlässig im Hinblick auf die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bzw. -unwürdigkeit einer Person.

    Betrachtet werden bei der Schufa lediglich punktuelle Meldungen Dritter, die ungeprüft übernommen werden, sowie allgemeine Daten zur Demographie, zum Verhalten bestimmter sozio-demographischer Gruppen sowie einiger Gewichtungsfaktoren. Die Verfahren sind intransparent, da sie als „Geschäftsgeheimnis“ bezeichnen und als solche auch vom Staat und seinen Organen geschützt werden.

    Einfach kann man gegen die Schufa kaum vorgehen. Es wird immer ein Kampf – und dieser kostet Zeit und Geld. Das Individuum ist hier in einer wirtschaftlich schwachen, besonders erpressbaren Situation – denn widerspricht er den sog. „Schufa-Klauseln“, ist er nicht Willens oder im Stande, eine „Schufa-Auskunft“ vorzuweisen, bleibt ihm der Zugang zu elementaren Elementen eines zivilisierten Lebens verwehrt – dazu zählen der Zugang zu Wohnraum, der Zugang zu einem Bankkonto etc. pp.

    Diese elementare Diskriminierung wird über die Rechtsprechung gestärkt, da sie im Zuge der Vertragsfreiheit ihre Grundlage findet. Man muss quasi jeden Vertrag, in dem man der Übermittlung der Daten zugestimmt hat, kündigen bzw. die betreffende Klausel widerrufen. Mit der möglichen Konsequenz, dass das mit Blick auf die jeweiligen Bedingungen a) nicht möglich ist oder b) den kompletten Vertrag beendet – was man u.U. ja nicht will.

    Da man selten selbst Kunde der Schufa ist, sondern das i.d.R. IMMER über Dritte geschieht, kann man auch die Schufa nur schwer in die Pflicht nehmen. Vielmehr müsste man ihr Existenzrecht generell in Frage stellen – und das wird mit Blick auf die Politik und die Lobbyverhältnisse eher schwer.

  18. Ich habe zweimal den Ombudsmann angeschrieben und hatte jeweils die rechtsrelevanten und für mich sprechenden Kopien beigefügt. Es nutzt nichts. Es wird nur das Anschreiben gelesen, alles andere wird nicht berücksichtigt. Man möchte offensichtlich Fehler nicht zugeben. Zwischen Tutzing bei München, wo Herr Papier wohnt und der Schufa in Wiesbaden (Hessen)liegen ja einige Kilometer. Wie schafft man das? Ach ja, es gibt ja das Internet. Da kann man ja Unterlagen hin-und herschicken. Man sollte den offensichtlich betriebsblinden und überbezahlten Herrn Papier in Rente schicken. Mit seinen 80 Jahren wäre es auch Zeit. Bei allem Respekt für seine bisherige Karriere. Jedenfalls schalte ich nun einen Rechtsanwalt ein. Ich kann den anderen „Schreibern“ nur zustimmen
    Bei der Schufa hackt eben eine Krähe der anderen kein Auge aus.

  19. Wie mit Telecom/Bank kündicht den vertrag, dann hat Schufa auch kein vertrag oder?
    Die Bank, kündicht den vertrag, schliessen das Konto. Kein zugriff auf eigene daten mehr bei der Bank.

  20. Dieser Beitrag ist ja nun mehrere Jahre alt. Im Text wird am Ende erwähnt, dass man den Fall weiter verfolge. Leider habe ich bisher nichts weiteres darüber gelesen.

    Wie ist die Geschichte denn nun weiter gegangen?

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