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Zur Stärkung der Solidargemeinschaft Genossenschaftsbanken planen Änderungen im Sicherungssystem

Die Krise im regionalen Bankensektor in den USA hat gezeigt, wie schnell es gehen kann, dass eine Bank in Schwierigkeiten gerät. Um für den Krisenfall gewappnet zu sein und die Solidargemeinschaft zu stärken, wollen die Genossenschaftsbanken, zu denen die Volksbanken und Raiffeisenbanken gehören, über Anpassungen an ihrem Sicherungssystem abstimmen. Die Abstimmung findet schon heute statt.

Wie Bloomberg aktuell meldet, werden die deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken an diesem Donnerstag über Anpassungen an ihrem Sicherungssystem entscheiden. Dabei geht es unter anderem um zu zahlende Beiträge, den schnelleren Start von Prüfungen und die Wahrung von Vertraulichkeit in Krisenfällen.

Eine Mitgliederversammlung ist für 13.00 bis etwa 16.30 Uhr angesetzt, wie der Webseite des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) zu entnehmen ist. Änderungen am Statut der Sicherungseinrichtung und der Satzung der BVR Institutssicherung GmbH stehen auf der Agenda.

Sicherungssystem der Genossenschaftsbanken

Das Sicherungssystem der genossenschaftlichen Banken schützt nicht nur die Einlagen der Kunden, sondern beinhaltet auch ein Versprechen der Mitglieder, sich im Krisenfall gegenseitig zu stützen — sodass es erst gar nicht zur Pleite eines angeschlossenen Unternehmens kommt.

Sollten die vom BVR vorgeschlagenen Änderungen durchgewunken werden, kann die Sicherungseinrichtung bei anhaltenden erheblichen Pflichtverletzungen eines Instituts künftig temporär höhere Beiträge anordnen. Eine Verletzung kann beispielsweise eintreten, wenn eine Bank ihren Meldepflichten an das Sicherungssystem nicht nachkommt.

“Ein Institut, das nachweislich Pflichten verletzt hat, trägt höhere Risiken in die Solidargemeinschaft ein. Und wer in eine Solidargemeinschaft höhere Risiken einbringt, sollte doch auch einen höheren Obolus entrichten”, erklärte BVR-Vorstand Daniel Quinten in dem vom Verband herausgegebenen Magazin BankInformation.

Zudem sollen Prüfungen bei einem Institut, die von der Sicherungseinrichtung angeordnet werden, künftig schneller erfolgen können. Bislang vergeht mitunter ein Jahr oder mehr bis zu dem eigentlichen Beginn einer Prüfung, weil eine Eilbedürftigkeit nachgewiesen werden muss. Das soll entfallen.

Stärkung der Solidargemeinschaft

Anpassungen sind auch bei der Vertraulichkeit zu Präventionsmaßnahmen oder Sanierungen geplant. Bislang sind lediglich Sicherungseinrichtung, der BVR und Gremienmitglieder zur Vertraulichkeit verpflichtet, künftig soll das auch für die betroffenen Instiute gelten. Ausnahmen sind Instanzen, die die Bank aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften informieren muss, etwa den Aufsichtsrat.

“Es ist unser Ziel, die bestehenden Instrumentarien effizienter aufzustellen, um damit in Summe unsere Solidargemeinschaft zu stärken”, sagte Quinten.

In den Schutzumfang der Sicherungseinrichtung sind neben Volksbanken und Raiffeisenbanken auch die DZ Bank, PSD Banken, Sparda-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, die BBBank, die genossenschaftlichen Hypothekenbanken sowie sonstige Spezialinstitute der genossenschaftlichen FinanzGruppe wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall eingeschlossen.

FMW/Bloomberg

Genossenschaftsbanken planen Änderungen im Sicherungssystem - Volksbanken
Abstimmung der Genossenschaftsbanken über Sicherungssystem. Photographer: Alex Kraus/Bloomberg


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