Allgemein

Philip Morris vs Uruguay: Ein bizarres Beispiel aus der Welt der Schiedsgerichte

Von Claudio Kummerfeld

Uruguay ist mit 3,3 Mio Einwohnern vergleichbar mit der Stadt Berlin, auch die Landfläche ist winzig. Das kleine Land eingequetscht zwischen Brasilien und Argentinien ist einer der weltweiten Vorreiter im Kampf gegen den Zigarettenkonsum. Zu verdanken hat man das dem amtierenden Präsidenten Tabare Vázquez, der sich als Arzt dem Kampf gegen die Auswirkungen wie Krebs und Herzinfarkte verschrieben hat.

Uruguay Präsident Vasquez
Fabio Pozzebom/ABr – Agência Brasil / Wikipedia (CC BY 3.0 br)

Ob es nun ein berechtigtes Interesse ist oder ein Versuch das kleine Land einzuschüchtern, da kann sich jeder sein eigenes Bild machen. Jedenfalls läuft seit 2010 eine Klage seitens des Zigarettengiganten Philip Morris gegen Uruguay vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID bei der Weltbank. Im Jahr 2013 (!) erklärte sich das ICSID überhaupt erst für zuständig. Die Klagesumme beträgt 25 Mio US-Dollar. Merkwürdigerweise wird Uruguay nicht von der weltweiten Philip Morris-Zentrale in den USA verklagt, sondern von einer Tochtergesellschaft in der Schweiz. Somit kann sich diese Gesellschaft auf ein Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Uruguay berufen.

Der Grund für die Klage um es zusammenzufassen: Uruguay hat extreme Anti Raucher-Gesetze, so sind z.B. die Zigarettenpackungen bis zu 2/3 der Fläche mit Warn-Fotos versehen. Philip Morris sieht sein Geschäft in Uruguay durch die scharfen Restriktionen übermäßig eingeschränkt. Offiziell im Klageverfahren beziehen tut sich Philip Morris auf die im Investitionsschutzabkommen enthaltenen Begriffe wie „indirekte Enteignung“ sowie „gerechte und billige Behandlung“. Im Klartext: Durch z.B. einen zu großen Warnhinweis auf der Zigarettenpackung könnte ein potenzieller Käufer abgeschreckt werden. Dadurch sieht man sein Geschäft ungerechtfertigterweise eingeschränkt.

Da stellt sich die grundsätzliche Frage, ob eine vom Volk gewählte Regierung selbst entscheiden sollte, ob er seine Bürger gegen Gesundheitsgefahren schützen soll, oder ob es sich bei einer Zigarettenpackung um ein Wirtschaftsgut wie alle anderen auch handelt. Stimmt man letzterer Argumentation zu, kann man argumentieren, dass der Staat Uruguay völlig übertrieben in die Werbefreiheit und Produktfreiheit eines Privatunternehmens eingreift. Uruguay hat aber verdammt gute Zeugen und Gutachter auf seiner Seite, darunter die UN-Gesundheitsorganisation WHO, die als Sachverständiger vor dem ICSID zugelassen wurde. Hier wird z.B. darauf hingewiesen, dass seit Einführung der verschärften Anti Raucher-Gesetze die Anzahl der Herzinfarkte in Uruguay um 22% zurückgegangen ist.

Laut Uruguay´s Präsident Vazquez habe sich Philip Morris bewusst ein kleines (und damit schwaches?) Land ausgesucht um über so eine Klage ein Exempel zu statuieren. Auch sagte er vor der UN die Zigarettenindustrie schrecke nicht davor zurück ihre eigenen Kunden zu töten um Gewinne zu maximieren. Es sei unter keinen Umständen ethisch gerechtfertigt, dass Konzerne vor Gerichten das Recht zugesprochen bekommen Kommerzielles über fundamentale Menschenrechte zu stellen.

Das ist die Grundsatzfrage: Was zählt beim Zigarettenkonsum mehr: Der Schutz der Bürger vor Gesundheitsschäden, oder der Schutz der Hersteller vor staatlichem Eingriff? Wenn ein Staat ein Gesetz zum Gesundheitsschutz erlässt und dieses in Folge ein Unternehmen einschränkt, ist es in Europa und den USA eigentlich allgemein anerkannt, dass hier die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung vorgeht. Kann das der Grund sein, dass gerade gegen Uruguay geklagt wird und nicht gegen Deutschland oder Frankreich? Möchte man einen großen Imageschaden auf einem großen Absatzmarkt verhindern?

Und diese Grundsatzfrage soll ausgerechnet ein privates Schiedsgericht entscheiden. Hier sitzen hochbezahlte private Anwaltskanzleien, die mal als Schiedsrichter und mal als Anwälte der jeweiligen Parteien auftreten und „Gericht spielen“. Es gibt bei diesen privaten Schiedsgerichten keine Polizei, die Ermittlungen durchführt und dann durchgeprüfte Fakten vorlegt. Jede Partei kann seine eigenen ungeprüften Fakten vorlegen, und die Schiedsrichter müssen diese dann einfach so hinnehmen. Sie entscheiden auch nicht auf Basis der in Uruguay gültigen Gesetze, sondern schauen nur in den Text des Investitionsschutzabkommens zwischen der Schweiz und Uruguay. Und ganz im Ernst: in die beiden Formulierungen „indirekte Enteignung“ sowie „gerechte und billige Behandlung“ kann man so ziemlich alles und nichts hineindeuten. Also eine reine Ermessenssache. Nur was hat das mit Rechtsprechung zu tun?

Vor Kurzem haben beide Parteien ihre Schlussplädoyers gehalten und warten jetzt auf die Entscheidung der Schiedsrichter, was schnell gehen oder auch mehrere Monate dauern kann.




Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

6 Kommentare

  1. Die Beweise liegen unumstößlich auf dem Tisch. Tabakkonsum tötet und macht krank. Somit gehören Tabakprodukte nicht schikaniert und unattraktiv gemacht, sondern gänzlich vom Markt genommen.

  2. Ja, Tabakkonsum tötet, nur Nichtraucher leben ewig und müssen nicht sterben… Wie sehr rauchen schadet, hat man ja bei Helmut Schmidt gesehen, der ist keine 100 geworden nur 96… Wenn also Nichtraucher früher sterben, dann sicherlich nur, weil sie anderen beim Rauchen zugesehen haben und davon Krank geworden sind…

    Aber mal ernsthaft, ich sage nicht, das Rauchen nicht schädlich sein kann, aber das ist wohl nicht bei jedem Menschen gleich. Manche Menschen sind anfälliger, andere wiederum nicht. Andere Sachen können auch schaden. Wann wird es z.B. auf süßen Lebensmittels Warnhinweise wegen Diabetesgefahr geben – soll ja wohl inzwischen eine Volkskrankheit sein… Oder andere. Warnhinweise könnte man z.B. auch an Aufos anbringen weil die Benutzung das eigene und das Leben anderer gefährden kann. Nicht zu vergessen Warnhinweise auf Waffen und Spengstoffgürteln…
    Erstmal sollte man versuchen herauszufinden, warum manche Menschen anfälliger sind bei Tabakbenutzung und manche nicht. Warnhinweise kann man zwar auf die Packung machen, man kann es aber auch übertreiben, ebenso wie mit dem Nichtraucherschutz. Was bringst es wenn die Leute nicht mehr in der Gaststätte rauchen aber dafür zu Hause z.B. in Anwesenheit bei Kleinkindern.
    Wenn man rauchen will so sollte man Qualitätsprodukte benutzen und es genießen. Also nicht irgendwo in einer Ecke draußen schnell eine wegpaffen.

    Das ist die Meinung eines Gelegenheitsrauchers, der auch einige Jahre geraucht hatte, zwischendurch mal Pause gemacht hatte (die vorige war über 25 Jahre lang), Anfang des Jahres mal wieder angefangen hat, aber bisher nur eine Schachtel…

    PS: Natürlich finde ich die Klagemöglichkeit von Konzernen nicht in Ordnung.

  3. Oh Mann:
    – Welches staatliche Zivilgericht hat eine Polizei?
    – Auch vor einem deutschen Zivilgericht gilt der Grundsatz, dass die jeweilige Partei die für sich notwendigen Beweise beibringen muss.
    – Womit begründen Sie die Behauptung, ein Schiedsgericht müsse die ungeprüften Fakten hinnehmen?

    Und ja, auch im deutschen Recht gibt es sehr sehr viele Stellen, wo Behörden oder Richter Ermessen ausüben. Das lässt sich manchmal einfach nicht vermeiden, hat aber trotzdem sehr viel mit Rechtsprechung zu tun.

    Zu dem Verfahren: Ist es wirklich notwendig, 80% der Verpackung mit Warnhinweisen zu versehen (bei Klageerhebung waren es 80% mittlerweile sind es 66%). Das dient doch nicht mehr der Information des Verbrauchers, sondern ist eher eine indirekte Schädigung. Ist es wirklich notwendig, dass eine Marke nur noch eine Art (also keine Gold, Filter,Light Produkte) vertreiben darf?

    BTW.: Es ist auch eine Klage gegen Australien anhängig. Ist das Land groß genug?

    Sehr sehr schlechter Artikel, wer sich etwas besser informieren möchte: https://de.wikipedia.org/wiki/Philip_Morris_gegen_Uruguay#cite_note-6

    BtW.: ich bin kein Befürworter des Rauchens oder der Tabakindustrie. Aber diese bewegen sich nun einmal nicht in einem rechtsfreien Raum und dieses unreflektiere Bashing auf alles was nach Schiedsgericht aussieht, nervt auch.

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage