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Wann lohnt es sich die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen?

Wenn die Umschuldung an der Vorfälligkeitsentschädigung zu scheitern droht

In Anbetracht sinkender Zinsen erscheinen Finanzierungsmodelle derzeit ungemein attraktiv. Das gilt auch für Kreditnehmer, die vor Jahren einen Kreditvertrag abgeschlossen haben. Mit einer Umschuldung lässt sich hier jeden Monat bares Geld sparen. Doch bei der vorzeitigen Auflösung des Vertrages erheben Banken oftmals eine Vorfälligkeitsentschädigung, sofern sie nicht vertraglich ausgeschlossen wurde. So halten viele an der laufenden Finanzierung fest und können von den günstigen Konditionen neuer Darlehen nicht profitieren. Doch wann lohnt es sich, die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen?

Neuen Kredit mit besseren Konditionen abschließen oder den alten weiterlaufen lassen?

Wegen der Niedrigzinsphase haben viele Kreditnehmer mit laufenden Darlehen das Nachsehen. Sie zahlen ihre Kredite zu längst überholten Konditionen ab. Gerade Hausbesitzern winken bei der Baufinanzierung derzeit deutlich bessere Zinsen als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Deshalb spielen viele mit dem Gedanken an eine Umschuldung.

Die wichtigste Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Bank der Kündigung des alten Vertrages zustimmt. Schwierig wird es für den Kreditnehmer, wenn keine Sondertilgung für den alten Kredit vereinbart, und noch komplizierter, wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung festgelegt wurde. Denn wer seinen Kredit vorzeitig kündigt, um von den aktuellen Zinssenkungen zu profitieren, muss der Bank häufig eine Entschädigung für ihre Einnahmenverluste zahlen.

Die Entschädigungszahlung betrifft auch diejenigen, die ihre Immobilienfinanzierung beispielsweise wegen einer Erbschaft früher begleichen können als vereinbart. Aber ebenso jene, die das noch nicht abgezahlte Haus im Rahmen einer Scheidung verkaufen müssen.

Auf die Höhe kommt es an

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung berechnet sich nach der noch zu leistenden Restschuld, der ausstehenden Laufzeit sowie dem vereinbarten Nominalzins und dem aktuellen Zinssatz. Seit einigen Jahren sind Banken in Deutschland dazu verpflichtet, die Entschädigungszahlung entweder nach einem Aktiv-Aktiv- oder einem Aktiv-Passiv-Vergleich zu ermitteln.

Je niedriger der Zinssatz, desto höher wird die Entschädigung angesetzt. Diese wird jedoch immer individuell berechnet und hängt von der Höhe der Restschuld ab, die wiederum vom Zeitpunkt der Kündigung bestimmt wird. Am wichtigsten ist es für Kreditnehmer – vor einer solchen Entscheidung – deshalb, erst einmal einen Blick in die Vertragsunterlagen zu werfen und sich rechtlich Sicherheit zu verschaffen. Auch eine Anfrage bei der Bank nach der Höhe der aktuellen Entschädigungszahlung bringt mehr Klarheit.

Was es bei der Entscheidung zu berücksichtigen gilt

Im Prinzip lohnt es sich für Kreditnehmer nur dann eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, wenn sich durch die Umschuldung ein enormes Einsparpotenzial ergibt. Das bedeutet, dass die Entlastung durch die neuen Kreditkonditionen so hoch ausfällt, dass sich die Zusatzkosten für die vorzeitige Auflösung des Vertrages rechnen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich durch einen neuen Kredit nicht nur bessere Raten ergeben. Hat sich beispielsweise zusätzlich die Einkommenssituation verbessert und dadurch die individuelle Bonität, lassen sich bei einer Umschuldung weitere Vertragsdetails optimieren, indem das neue Finanzierungsmodell an die veränderten Umstände angepasst wird.

Allerdings sollte das potenziell vorhandene Recht zu Sondertilgungen, sofern es im alten Vertrag eingeräumt wird, mit einkalkuliert werden, rät die KVB-Finanz auf ihrer Seite. Denn dadurch verringert sich die Restschuld und auch die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung.

Bei der Abwägung sollten auch die Kosten für die Entschädigungszahlung abgezogen werden. Zudem muss der Kreditnehmer durch die Umschuldung oder andere Einnahmen verfügen, um die Zahlung überhaupt leisten zu können. Denn die Vorfälligkeitsentschädigung stellt die Bank zusätzlich zur Rückzahlung der Restschuld in Rechnung.

Läuft der Kredit schon längere Zeit, lohnt es sich, den richtigen Zeitpunkt abzupassen. Denn nach zehn Jahren Laufzeit ist die Auflösung des Kreditvertrages auch möglich, ohne eine Entschädigung an die Bank zahlen zu müssen. Hier sollten die Kreditnehmer bis zur Inanspruchnahme einer Umschuldung diese Zeit abwarten und dann erst die laufende Finanzierung kündigen.

Letztendlich stellt die Frage nach der Entschädigungszahlung immer eine Einzelfallentscheidung dar, die einer individuellen Bewertung bedarf. Außerdem dürfen Banken in manchen Fällen keine Entschädigung verlangen.

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