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BaFin: Derzeit hagelt es Verbote für „Traumtänzer“

Das Wort „Traumtänzer“ haben wir uns ausgesucht aus Oberbegriff für die Scharlatane und dubiosen Personen, welche hin und wieder durch die BaFin in offiziellen Mitteilungen besprochen werden. Jüngst häufen sich Verbote und Hinweise der BaFin zu nicht lizenzierten Angebietern. Hier zeigen wir ihnen die aktuellsten Meldungen im Wortlaut.

FX PREMIUM Group

FX PREMIUM Group Ltd / fx-premium.com: BaFin untersagt unerlaubt betriebene Geschäfte und ordnet Abwicklung an
Am 16. Mai 2019 hat die BaFin der FX PREMIUM Group Ltd das unerlaubt betriebene Kredit- und Depotgeschäft sowie die ebenfalls unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung untersagt und die Abwicklung dieser Geschäfte angeordnet. Die FX PREMIUM Group Ltd ist Betreiberin der Webseite www.fx-premium.com und investiert in diesem Zusammenhang für Anleger in Aktien, Devisen und Kryptowährungen. Als Nebendienstleistungen werden das Kreditgeschäft und das Depotgeschäft angeboten. Damit betreibt die FX PREMIUM Group Ltd das Kreditgeschäft sowie das Depotgeschäft und erbringt die Finanzportfolioverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Gesellschaft behauptet zudem, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nicht zu. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Maxim Schulz

Maxim Schulz: BaFin ordnet Einstellung des Einlagen- und Kreditgeschäfts an
Die BaFin hat Herrn Maxim Schulz, Aalen, mit Bescheid vom 23. Mai 2019 aufgegeben, das Einlagen- und das Kreditgeschäft sofort einzustellen. Herr Schulz nahm Gelder Dritter darlehensweise entgegen und gewährte Gelddarlehen an Dritte. Hierdurch betreibt Herr Schulz das Einlagen- und das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Meridian Interstate Europe

Meridian Interstate Europe SL: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des grenzüberschreitenden Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. Mai 2019 gegenüber der Meridian Interstate Europe SL, Palma de Mallorca, Spanien, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Einlagengeschäfts angeordnet. Die Gesellschaft bietet auf ihrer Homepage www.mib-europe.com, über das Telefon und in Anzeigen in Onlinemagazinen unter anderem Festgeldanlagen mit hoher Verzinsung an. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Cash Express Solution

Cash Express Solution bzw. Express Solutions kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie Cash Express Solution bzw. Express Solutions keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Cash Express Solution bzw. Express Solutions wirbt im Internet unter der anonym registrierten Domain www.express-solution.org für den Abschluss von Privatkrediten, Auto-Darlehen, Hypotheken, Investitionsdarlehen und Kreditkonsolidierungen. Das Unternehmen behauptet, seinen Sitz in Nîmes, Frankreich, zu haben und bezeichnet sich selbst als Finanzinstitut. Auf der Webseite finden sich weder ein Impressum noch Angaben zur Rechtsform des Unternehmens.

BaFin Zentrale
Die BaFin-Zentrale in Frankfurt. Foto: © Kai Hartmann Photography / Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht



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