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Bundesrechnungshof: Berater kassieren ohne Kontrolle, massiver Betrug mit Designer-Kraftstoffen, Finanzämter greifen nicht durch

In seinen "Bemerkungen" für das Jahr 2017 hat Bundesrechnungshof-Präsident Kay Scheller heute lange bekannte Themen angerissen, aber auch interessante neue Bereiche, wo es massive Kritik am Staatsapparat zu...

FMW-Redaktion

In seinen „Bemerkungen“ für das Jahr 2017 hat Bundesrechnungshof-Präsident Kay Scheller heute lange bekannte Themen angerissen, aber auch interessante neue Bereiche, wo es massive Kritik am Staatsapparat zu üben gilt. Obwohl so manche Selbständige gefühlt im Cent-Bereich kontrolliert werden, moniert Scheller „immer noch“ die angeblich zu lasche Kontrolle bei Umsatzsteuerbetrug. Das mag im Auge des Betrachters liegen. Man könnte fast sagen: Die Rechnungsprüfer unterstellen den deutschen Finanzämtern, dass sie ihre Arbeit nicht machen. Aber lesen Sie selbst hierzu das Zitat vom Bundesrechnungshof von heute:

Der Bundesrechnungshof stellte bereits im Jahr 2008 fest, dass die Finanzämter nicht prüften, ob Verstöße gegen steuerliche Pflichten zu ahnden waren. Rechtsunsicherheiten und aufwendige Überprüfungen von Rechnungsbelegen erschwerten die Verfolgung von Pflichtverstößen. Das BMF sagte seinerzeit zu, darauf hinzuwirken, dass die Länder die Beschäftigten in den Finanz­ämtern für die Bußgeldvorschriften sensibilisieren und die Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. In einer Kontrollprüfung im Jahr 2015 stellte der Bundesrechnungshof fest, dass die Mängel weiterhin bestanden. Die Bußgeldvorschriften fanden in den Finanzämtern kaum Beachtung und wurden praktisch nicht vollzogen.

Designer Fuels

Haben Sie schon mal etwas von „Designer Fuels“ gehört? Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass im Bereich Treibstoff-Missbrauch massive Steuerschäden entstanden sind. Unglaublich aber wahr. Die Prüfer, die eigentlich nur über Kosteneinsparungen philosophieren, fordern den Zoll sogar auf das Personal in diesem Bereich aufzustocken, damit man den Missbrauch in diesem Bereich eindämmen kann. Zitat:

Durch den illegalen Handel mit sogenannten Designer Fuels entstanden Deutschland nach Schätzungen des Zollkriminalamts bislang Steuerschäden im dreistelligen Millionenbereich. Tendenz steigend, denn diese Form der Kriminalität nimmt seit Jahren zu. Dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist die Steuerhinterziehung schon seit 2002 bekannt. Diesen illegalen Handel muss das BMF unterbinden und dafür sorgen, dass der Transport von Designer Fuels zollamtlich überwacht wird. Dazu sollte der Personalbedarf zur Bekämpfung dieser Form organisierter Kriminalität bei der Zollverwaltung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Zudem sollten Designer Fuels in ein europaweites Kontrollsystem für Waren aufgenommen werden, um die Arbeit der Zollverwaltung zu erleichtern.

Designer Fuels sind dieselähnliche Gemische, die aus mehr als 70 % Dieselkraftstoff und aus anderen Stoffen bestehen. Sie sind leicht herzustellen und energiesteuerfrei, solange sie als technische Öle deklariert oder abgegeben werden. Werden sie jedoch als technische Öle deklariert, aber als Diesel abgegeben oder verwendet, ist die Energiesteuer (43 Cent je Liter) hinterzogen. Deutschland dient bei diesem illegalen Kraftstoffhandel als die Drehscheibe in Europa. Allein für den Handel von Polen nach Deutschland im Zeitraum Juni 2011 bis Dezember 2014 schätzt das ZKA einen Steuerschaden von 115 Mio. Euro.

Einnahmen und Ausgaben

Hierzu kann man die Kurzversion des Bundesrechnungshofs veröffentlichen. Kurz und knackig im Wortlaut:

Die Ausgaben des Haushalts sind durch eine Vielzahl von Rechtsansprüchen und faktischen Festlegungen weit überwiegend gebunden. Aber auch hier gibt es Spielräume, das zeigen nicht zuletzt die Entlastungsvorschläge des Bundesrechnungshofes.

Auf der Einnahmenseite empfehlen wir, die zahlreichen Steuervergünstigungen zu überprüfen. Eine neue Bundesregierung sollte sich diese kritisch vornehmen und klären, ob Ziel und Zweck der jeweiligen Vergünstigung auch heute noch Bestand haben. Willkürlich wäre es, Vergünstigungen einfach nur der Vergünstigung wegen zu belassen. Oftmals dienen sie nicht gesamtwirtschaftlichen Zielen, sondern ökonomischen Einzelinteressen. Hier sollte sich die neue Regierung heranwagen und Überkommenes über Bord werfen, um Raum für Neues zu schaffen. Um Spielräume zu schaffen. Denn der Bund verzichtet hier jährlich auf enorme Summen.

Und sonst?

Der Bundesrechnungshof weist darauf hin, dass die Ausgaben in den letzten vier Jahren stark gestiegen sind. Allein die Sozialausgaben im Bundeshaushalt seien von 2014 bis 2017 um 17% auf rund 170 Milliarden Euro gestiegen. Im Gegensatz zu den steigenden Sozialausgaben bleibe die Investitionsquote bei knapp 10%. Doch gerade für den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur bedürfe es laut den Prüfern künftig gezielter Investitionen, um die Grundlagen für Wachstum und Wohlstand zu sichern. Hört sich fast so an, als würden die Prüfer nicht nur stumpf auf Kosten achten, sondern logisch im Sinne der Zukunft mitdenken.

Berater im Bundesinnenministerium

Neben vielen anderen Deatails fällt besonders auch dieser Posten auf. Das Bundesinnenministerium scheint eine Art Beraterorgie zu veranstalten. Die Prüfer monieren, dass es aber gar keine Leistungskontrolle gebe. Zitat:

Für Berater bei zwei IT-Großprojekten zahlt das Bundesministerium des Innern (BMI) dreistellige Millionenbeträge. Es plant, steuert und kontrolliert die Beratertätigkeit aber nicht richtig. So hat das BMI in 2015 und 2016 Berater in 109 Fällen nach Aufwand vergütet, ohne eine eigene Qualitätssicherung für deren Arbeitsergebnisse aufgebaut zu haben. Ob die Arbeitsergebnisse den Aufwand rechtfertigen, weiß es daher vielfach nicht. Es ist höchste Zeit, dass das BMI bei diesen beiden Großprojekten einen genauen Einblick bekommt, was es für die eingesetzten Steuergelder erhält. Das BMI muss Berater effizient einsetzen. Es sollte ein Qualitätsmanagement einrichten und damit Beratertätigkeiten fortlaufend planen und steuern.

Mit den beiden IT-Großprojekten „Netze des Bundes“ und „IT-Konsolidierung Bund“ will das BMI die IT des Bundes modernisieren, zentralisieren und die Sicherheit des Sprach- und Datennetzes verbessern. Zwischen 2009 und 2016 bezahlte das BMI für beide Projekte Beraterhonorare von 68 Mio. Euro, für den Zeitraum 2017 bis 2022 plant es 230 Mio. Euro für externe Berater auszugeben. Schon in der Vergangenheit sah der Bundesrechnungshof im ungesteuerten Einsatz externer Berater eine Ursache dafür, dass sich das Projekt „Netze des Bundes“ um 6 Jahre verzögerte und von 114 auf 426 Mio. Euro verteuerte.


Der Präsident des Bundesrechnungshofs Kay Scheller. Foto: Bundesrechnungshof



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2 Kommentare

  1. Solange dieses jährliche Ritual ohne ernsthafte Konsequenzen für die Betroffenen bleibt, muss es ebenfalls in Frage gestellt werden.

  2. Das Ritual der Rechnungshofprüfungen an sich hat aber selbst durchaus auch groteske Züge. Ich bin Einkaufsleiter im öffentlichen Dienst, eine nette Reihe von zig Millionen Eurönchen verantworte ich dergestalt, und die lieben Rechnungshofprüfer fanden das eine und das andere in “meinem“ Laden – ja,ja, Kritik gab’s auch, aber – doch hinreichend vorbildlich, dass sie dies meinen Einkaufsleiterkollegen an anderen Stellen des Ländles auf’s Butterbrot schmierten. Mündlich.

    Auf meine Rüchfrage bei den Herren und Damen Prüfern, weshalb sie die vorbildlichen Anteile am Prüfungsergebnis denn nicht einfach in den Prüfbericht geschrieben hätten anstatt dami tingeln zu gehen erhielt ich die ernst gemeinte Antwort, positives zu berichten sei dem Rechnungshof verboten.

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