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"Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit" COSCO darf weniger als 25 % an Hamburger Container-Terminal kaufen

Chinas Staatsreederei COSCO darf in Hamburg investieren, aber nur mit weniger als 25 % Teilhaber an einem Container-Terminal werden. Dies wurde in Berlin soeben verkündet.

Containerschiffe im Hamburger Hafen

China kauft sich in immer mehr Häfen in Europa ein. Knickt auch Deutschland an? Die chinesische Staatsreederei COSCO wollte an einem der vier Containerterminals in Hamburg (Tollerort Terminal oder CTT) 35 Prozent erwerben. Mit einem Anteil von über 25 Prozent hätten die Chinesen aber Einfluss auf den Terminal. Seit Wochen gab es Streit zwischen sechs Bundesministerin und Bundeskanzler Olaf Scholz – er wollte den Deal eigentlich genehmigen. Jetzt aber ist der bereits angedachte politische Kompromiss beschlossene Sache. China darf im Hamburger Hafen investieren, aber nur mit weniger als 25 Prozent Anteil einsteigen! Damit bleibt die Entscheidungsgewalt beim Hamburger Eigentümer des Terminals! Aus der aktuellen Verlautbarung aus Berlin kann man klar entnehmen, dass man sicher gehen will, dass dies eine reine Finanzbeteiligung wird, und dass China direkt, indirekt oder auch durch die Hintertür nicht den geringsten Einfluss auf den Betrieb des Terminals nehmen kann.

Vor wenigen Minuten hat das Bundeswirtschaftsministerium die „Teiluntersagung im Investitionsprüfverfahren Hamburger Hafen“ verkündet. Demnach hat das Bundeskabinett heute eine Teiluntersagung im Investitionsprüfverfahren Hamburger Hafen beschlossen. Hiernach kann das chinesische Staatsunternehmen COSCO nur einen Anteil unterhalb von 25% an HHLA Container Terminal Tollerort GmbH erwerben. Ein weitergehender Erwerb oberhalb dieses Schwellenwerts wird untersagt. Zudem werden Sonderrechte untersagt. Damit wird eine strategische Beteiligung an der HHLA CTT verhindert und der Erwerb auf eine reine Finanzbeteiligung reduziert. Grund für die Teiluntersagung ist das Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit.

Mit der Teiluntersagung wird laut aktueller Mitteilung des Ministeriums zugleich sichergestellt, dass die Schwelle von 25% auch künftig nicht ohne neues Investitionsprüfverfahren überschritten werden kann. Möchte der Erwerber COSCO beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt weitere Anteile erwerben, so löst jeder Erwerbsvorgang, der die Schwelle von 25% überschreitet, eine neue Investitionsprüfung aus.

Zudem wird den Erwerberinnen untersagt in anderer Weise eine wirksame Beteiligung an der Kontrolle der HHLA CTT zu erlangen, die über den durch einen Stimmrechtsanteil unterhalb von 25 % vermittelten Einfluss hinausgeht. Es darf also nicht über Sonderrechte zu einem atypischem Kontrollerwerb kommen. Entsprechend wird den Erwerberinnen u.a. untersagt, sich vertraglich Vetorechte bei strategischen Geschäfts- oder Personalentscheidungen einräumen zu lassen. Auch wird im Zuge der Teiluntersagung beispielsweise untersagt, Mitglieder der Geschäftsführung oder Personen in operativen Führungspositionen zur selbständigen Entscheidung zu benennen.



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