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Digitaler Euro soll kommen – offizielles EU-Statement hier nachlesen

Der Digitale Euro soll kommen. Die EU-Kommission ebnet mit ihrem heutigen Statement den Weg. Lesen Sie die Aussagen hier auf Deutsch.

Der Digitale Euro soll kommen! Die EU-Kommission hat heute offiziell Vorschläge veröffentlicht. Interessant dabei: Gleich am Anfang schreibt sie auch, dass man Vorschläge vorgelegt hat, „um sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen im gesamten Euro-Währungsgebiet weiterhin Zugang zu Euro-Banknoten und -Münzen haben und damit bezahlen können“. Moment mal bitte… das klingt ziemlich kurios. Soll man der EU-Kommission zukünftig also dankbar sein, dass man auch weiterhin mit Bargeld zahlen darf? Aber Scherz bei Seite, die Pressestelle der EU-Kommission hatte es sicher nicht so gemeint mit dieser Formulierung?

Digitaler Euro soll kommen – zwei Vorschläge aus Brüssel

Zurück zum Digitalen Euro. Um der Entwicklung hin zu immer mehr bargeldloser Zahlung Rechnung zu tragen, hat die EU-Kommission heute laut eigener Aussage zwei „unterstützende Maßnahmenpakete“ vorgeschlagen, die dafür sorgen sollen, dass die Bürgerinnen und Bürger zwischen einer Barzahlung und einer digitalen Zahlung (Digitaler Euro) wählen können, wenn sie mit Zentralbankgeld bezahlen wollen. Dabei handelt es sich um (im Wortlaut):

– einen Legislativvorschlag über Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel: Er soll die Rolle des Bargelds wahren und sicherstellen, dass es als Zahlungsmittel weithin akzeptiert wird und für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen im gesamten Euro-Währungsgebiet leicht zugänglich bleibt.
– einen Legislativvorschlag zur Schaffung des Rechtsrahmens für einen möglichen digitalen Euro als Ergänzung zu Euro-Banknoten und -Münzen: Mit diesem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen – ergänzend zu den bereits bestehenden Angeboten privater Unternehmen – eine zusätzliche Option haben, durch die sie mit einer weithin akzeptierten, kostengünstigen, sicheren und widerstandsfähigen Form öffentlichen Geldes im Euro-Währungsgebiet digital bezahlen können. Mit dem heutigen Vorschlag wird – nach seiner Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat – zwar der Rechtsrahmen für den digitalen Euro geschaffen, doch liegt die Entscheidung, ob und wann der digitale Euro ausgegeben wird, letztlich bei der Europäischen Zentralbank.

Bargeld: Nutzbarkeit sicherstellen

Beim Thema Bargeld geht es laut EU-Kommission vor allem darum sicherzustellen, dass bei einer immer geringeren Nutzbarkeit von Bargeld in einigen Ländern grundsätzlich sichergestellt werden soll, dass Bürger auch wirklich in bar zahlen können, wenn sie dies wollen. Zitat aus dem aktuellen Papier der EU-Kommission: „Die Mitgliedstaaten werden eine breite Akzeptanz von Barzahlungen sowie einen ausreichenden und effektiven Zugang zu Bargeld gewährleisten müssen. Sie werden verpflichtet sein, die Lage zu beobachten, darüber Bericht zu erstatten und Maßnahmen zu ergreifen, um möglicherweise festgestellte Probleme zu beheben. Die Kommission könnte bei Bedarf eingreifen und Maßnahmen vorgeben.“ Frage ist nur: Wie soll das konkret sichergestellt werden? Geschäfte die jetzt schon kein Bargeld mehr annehmen, sollen gezwungen werden dies wieder zu tun?

Der EU-Plan für den Digitalen Euro

Wie sieht der Plan der EU-Kommission nun konkret aus für die Einführung des Digitalen Euro? Nachfolgend drucken wir das aktuelle Statement im Wortlaut ab: Um sich an die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen, prüft die Europäische Zentralbank (EZB) die Möglichkeit der Einführung eines digitalen Euro als Ergänzung zu Bargeld. Auch andere Zentralbanken weltweit prüfen die Einführung einer digitalen Währung. Der digitale Euro würde den Verbrauchern zusätzlich zu den bereits bestehenden Optionen eine neue europaweite Zahlungslösung bieten. Dies bedeutet mehr Wahlmöglichkeiten für die Verbraucher und eine stärkere internationale Rolle für den Euro.

Wie das Bargeld heute gäbe es auch den digitalen Euro neben bestehenden nationalen und internationalen privaten Zahlungsmitteln wie Karten oder Anwendungen. Er würde wie eine digitale Geldbörse funktionieren. Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen könnten im gesamten Euro-Währungsgebiet jederzeit mit dem digitalen Euro bezahlen.

Vor allem würde der digitale Euro sowohl für Online- als auch für Offline-Zahlungen zur Verfügung stehen, d. h. Zahlungen könnten von Gerät zu Gerät ohne Internetverbindung geleistet werden, auch in entlegenen Gebieten oder Tiefgaragen. Während Online-Transaktionen denselben Schutz der Privatsphäre bieten würden wie bestehende digitale Zahlungsmittel, wären der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz für die Nutzerinnen und Nutzer bei Offline-Zahlungen in besonders hohem Maße gewährleistet: Sie müssten bei digitalen Zahlungen weniger personenbezogene Daten offenlegen, als es heute bei Kartenzahlungen der Fall ist, so als würden sie mit Bargeld bezahlen oder an einem Geldautomaten Geld abheben. Niemand könnte sehen, was die Menschen bezahlen, wenn sie den digitalen Euro offline verwenden.

Banken und andere Zahlungsdienstleister in der gesamten EU würden den digitalen Euro für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bereitstellen. Grundlegende Dienste im Zusammenhang mit dem digitalen Euro würden für Privatpersonen kostenlos angeboten. Um die finanzielle Inklusion zu fördern, könnten Personen, die kein Bankkonto haben, bei einem Postamt oder einer anderen öffentlichen Einrichtung, z. B. einer lokalen Behörde, ein Konto eröffnen und unterhalten. Der digitale Euro wäre zudem leicht zu nutzen, auch für Menschen mit Behinderungen.

Händler im gesamten Euro-Währungsgebiet wären verpflichtet, den digitalen Euro anzunehmen, mit Ausnahme sehr kleiner Händler, die sich gegen die Annahme digitaler Zahlungen entscheiden (da die Kosten für die Einrichtung einer neuen Infrastruktur für die Annahme von Zahlungen in digitalem Euro unverhältnismäßig wären).

Der digitale Euro könnte auch eine solide Grundlage für weitere Innovationen bilden, die es Banken beispielsweise ermöglichen würden, ihren Kunden innovative Lösungen anzubieten.

Die breite Verfügbarkeit und Nutzung von digitalem Zentralbankgeld wäre auch für die Währungshoheit der EU wichtig, insbesondere wenn andere Zentralbanken in aller Welt mit der Entwicklung digitaler Währungen beginnen. Sie ist auch vor dem Hintergrund des sich entwickelnden Marktes für Kryptowährungen von Bedeutung.

Der heutige Vorschlag enthält den Rechtsrahmen und die wesentlichen Elemente hinsichtlich des digitalen Euro. Dadurch würde die Europäische Zentralbank – nach Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat – in die Lage versetzt, schließlich einen digitalen Euro einzuführen, der weithin nutzbar und verfügbar ist. Es obliegt der EZB zu entscheiden, ob und wann sie den digitalen Euro ausgibt. Dieses Vorhaben wird erhebliche weitere technische Arbeit seitens der EZB erfordern.

FMW: Auf die bereits vorhandene Kritik vieler Beobachter in Sachen Datenschutz und Staatsferne beim Digitalen Euro ist die EU-Kommission nicht wirklich konkret eingegangen in ihrem heutigen Statement.

 

Euro Scheine und Münzen Foto: Jescriualtarriba – Freepik.com



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