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DSGVO-Realsatire: EU äußert sich offiziell zu Klingelschildern an Haustüren

Nach der Beschwerde eines einzelnen Mieters wird in Österreich die neue EU-Datenschutzrichtlinie DSGVO nun so ausgelegt, dass alle Klingelschilder-Namen durch Nummern ersetzt werden sollen. In dieser Woche ist nun auch in Deutschland die Diskussion groß, ob Grundeigentümer vor massiven Abmahnungen durch Horror-Anwälte stehen, weil Namen an Klingelschildern stehen (Datenschutz-Versäumnis). Absurdistan EU, möchte man dazu nur sagen. Nun fühlt sich die EU-Kommission dazu genötigt höchstoffiziell zu diesem Fall Stellung zu nehmen. Zitat:

Die Europäische Kommission hat gestern (Donnerstag) klargestellt, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Namen auf Türschildern oder Briefkästen nicht regelt und auch nicht deren Entfernung verlangt. Diesbezügliche Behauptung in mehreren Medienberichten in Deutschland und Österreich sind schlicht und einfach falsch. Die EU-Kommission empfiehlt, sich bei Zweifeln zur Umsetzung der neuen Datenschutzregeln an die jeweils zuständige nationale Datenschutzbehörde zu wenden. Sie sind bereit, Ratschläge zu geben und Fehlinterpretationen der Regeln zu vermeiden.

Die Datenschutzgrundverordnung setzt hohe Standards für den Schutz personenbezogener Daten und klärt, aus welchen Gründen Daten erhoben und verarbeitet werden können. Der Grundsatz der Einwilligung ist nur eine der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein weiteres ist das Prinzip des „berechtigten Interesses“. Dieses berechtigte Interesse ist gegeben, denn um zu wissen, wer in einer Wohnung wohnt, ist notwendig, um eine Person kontaktieren oder Post zustellen zu können.

Auch gibt es dazu eine Erklärung des deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten. Zitat:

Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig.

In Wien hat sich ein Mieter über den vom Vermieter angebrachten Namen an seinem Klingelschild beschwert. Daraufhin wurden dort im Ergebnis mehr als 200.000 Klingelschilder entfernt. Dieser Fall sorgt nun in Deutschland für Verunsicherung und vermehrte Diskussionen. Vermietervereinigungen haben schon vereinzelt entsprechende Empfehlungen herausgegeben. Die BfDI rät dringend allen Verbänden und Institutionen, sich in derartigen Fällen mit Breitenwirkung vor Versand von Informationsschreiben bei den zuständigen Aufsichtsbehörden nach der Rechtslage zu erkundigen. Wir haben in Deutschland eine föderale Datenschutzaufsicht, die bei der Interpretation der DSGVO mit Rat und Tat zur Seite stehen. Das Ausstatten der Klingelschilder mit Namen für sich genommen stellt weder eine automatisierte Verarbeitung noch eine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen dar. Insofern ist in entsprechenden Fällen in der Regel gar nicht der Anwendungsbereich der DSGVO nach deren Artikel 2 Absatz 1 eröffnet. Selbst wenn die DSGVO anwendbar wäre, käme als Rechtsgrundlage neben einer Einwilligung auch Artikel 6 Absatz 1 Buchst. f DSGVO (Interessenabwägung) als Rechtsgrundlage in Betracht. Der Mieter hätte dann in besonderen Fällen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung nach Artikel 21 DSGVO. Die DSGVO bietet verschiedene Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitungen, die auch genutzt werden sollten.

DSGVO - EU-Flaggen
© European Union, 2016 / Source: EC – Audiovisual Service / Photo: Etienne Ansotte



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