Allgemein

EU-Kommission: Daimler, VW und BMW haben sich abgesprochen

Steht da ein fettes Bußgeld ins Haus? Das ist noch völlig unklar. Die EU-Kommission vermeldet aktuell, dass sie eine vorläufige Einschätzung getroffen hat. BMW, Daimler und die VW-Gruppe hätten von 2006 bis 2014 gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, indem sie sich darauf verständigt hätten, den Wettbewerb bei der Entwicklung von Technologien zur Reinigung der Emissionen von Diesel- und Benzin-Pkw einzuschränken. Das ist schon ein verdammt starker Vorwurf. Die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager findet klare Worte. Zitat:

„Unternehmen können auf viele Arten zusammenarbeiten, um die Qualität ihrer Produkte zu verbessern. Die EU-Wettbewerbsvorschriften verbieten ihnen jedoch, Absprachen zu treffen, die genau das Gegenteil bewirken sollen, nämlich ihre Produkte nicht zu verbessern und bei der Qualität nicht miteinander in Wettbewerb zu treten. Wir haben Anlass zur Sorge, dass in diesem Fall genau dies geschehen ist und dass Daimler, VW und BMW gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben könnten. Dadurch könnte Verbrauchern in Europa die Möglichkeit verwehrt worden sein, Fahrzeuge mit der besten verfügbaren Technologie zu kaufen. Die drei Automobilhersteller haben nun die Möglichkeit, auf unsere Erkenntnisse zu reagieren.“

Die EU-Kommission ist der vorläufigen Ansicht, dass das Verhalten der Automobilhersteller darauf abzielte, den Innovationswettbewerb bei Abgasreinigungssystemen einzuschränken, und den Verbrauchern somit die Möglichkeit verwehrte, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen, obwohl die Automobilhersteller über die entsprechende Technologie verfügten. Sollte sich dies bestätigen, so würde dieses Marktverhalten, obwohl es keine Preisabsprache oder Marktaufteilung darstellt, gegen das in den EU-Wettbewerbsvorschriften verankerte Verbot von Kartellvereinbarungen zur Einschränkung oder Kontrolle der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung verstoßen (Artikel 101 Absatz 1 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b des EWR-Abkommens). Die drei Hersteller haben nun erst einmal die Möglichkeit auf die Vorwürfe der EU-Kommission zu antworten. Um folgende Punkte geht es der EU-Kommission im Detail. Zitat:

Die Bedenken der Kommission beziehen sich insbesondere auf die folgenden Technologien:

Systeme zur selektiven katalytischen Reduktion („SCR“), die durch die Eindosierung von Harnstoff (auch als „AdBlue“ bezeichnet) in den Abgasstrom eine Verringerung der schädlichen Stickoxidemissionen (NOx) von Diesel-Pkw bewirken. Nach der vorläufigen Auffassung der Kommission koordinierten BMW, Daimler und VW zwischen 2006 und 2014 ihre AdBlue-Dosierstrategien, die Größen ihrer AdBlue-Tanks sowie die mit einer Tankfüllung möglichen Reichweiten, und zwar mit dem gemeinsamen Verständnis, dass sie dadurch den AdBlue-Verbrauch und die Wirksamkeit der Abgasreinigung begrenzten.

Ottopartikelfilter („OPF“) zur Verringerung schädlicher Partikelemissionen in den Abgasen von Benzin-Pkw mit Direkteinspritzung. Nach der vorläufigen Auffassung der Kommission koordinierten BMW, Daimler und VW zwischen 2009 und 2014 ihre Vorgehensweise, um die Einführung von OPF bei ihren neuen Benzin-Pkw-Modellen (mit Direkteinspritzung) zu vermeiden oder zumindest zu verzögern und Ungewissheiten hinsichtlich ihres zukünftigen Marktverhaltens auszuräumen.

EU-Kommission
Foto: European Union, 2016 / Photographer: Etienne Ansotte / Source: EC – Audiovisual Service



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

1 Kommentar

  1. Das wird der Lobbyist der CSU schon regeln. Nur zum Schutz der Arbeitsplätze und des Standortes Bayern.
    Sein Name will mir nicht einfallen, glaube er beginnt mit Be und endet mit t.

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage