Gas

"Aus Fehlentscheidungen bei Corona nichts gelernt" Gaspreisbremse: Corona-Verlierer könnten erneut Verlierer sein!

Bei der Gaspreisbremse könnten genau die Unternehmen benachteiligt werden, die wegen Corona-Lockdowns bereits massiv gelitten haben.

Gas und die Zahl 2023

Die Gaspreisbremse für Unternehmen steht bald zur Umsetzung an. Entscheidend dabei ist folgende Regelung: Unternehmen erhalten eine Entlastung, die sich auf „70 Prozent des Jahresverbrauchs des jeweiligen Unternehmens im Jahr 2021“ bezieht. Ungerecht daran ist nicht nur, dass Unternehmen, die in 2021 sparsam waren, jetzt geringere vergünstigte Gas-Kontingente erhalten. Aber wir wollen heute vor allem einen anderen Aspekt ansprechen.

Corona-Verlierer könnten bei der Gaspreisbremse benachteiligt werden

Die finalen Vorschläge der „Expertenkommission Gas und Wärme“ werden in einigen entscheidenden Punkten kritisch gesehen. Aus Fehlentscheidungen bei Corona habe man nichts gelernt, so kritisiert es aktuell der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), der Spitzenverband der deutschen Immobilienwirtschaft. Man halte es zwar für einen wichtigen Schritt, dass ab März nächsten Jahres eine Gaspreisbremse angestrebt wird. Herausgekommen sei allerdings kein Deckel, sondern erneut ein viel zu kompliziertes System von Hilfen, das darauf zielt, gerecht zu sein, aber Teile von betroffenen Betrieben auf der Strecke lässt.

Unserer Meinung nach hier der wichtige Punkt, den der ZIA aktuell anspricht: „Gewerbe wie Handel und Hotel, die noch immer an den Folgen des Lockdowns leiden, dürfen keine einschränkenden Auflagen bekommen, wenn sie die Hilfen in Anspruch nehmen wollen.“ Es sei „grotesk“, dass als Bezugsjahr 2021 für diese Gruppe als Verbrauchsmaßstab herangezogen werden soll. Denn in der Zeit des Lockdowns sei der Verbrauch bekanntlich ungewöhnlich gering gewesen.“

Und ja… wenn man darüber nachdenkt: Im Jahr 2021 hatten zum Beispiel Restaurants dank Lockdowns sehr geringe bis gar keine Umsätze, und dementsprechend hat man in der Küche auch kein Gas verbraucht. Also kann man im nächsten Jahr 70% bezogen auf einen sehr geringen Verbrauch aus 2021 als vergünstigtes Gas-Kontingent beziehen. Damit würden genau diejenigen Unternehmen benachteiligt, die während der Corona-Pandemie durch Schließungen sehr viel Geld verloren haben. Jetzt wo das Geschäft wieder brummt und viel Gas fürs Kochen verbraucht wird, hat man nur ein geringes vergünstigtes Kontingent, und wird viel fürs Gas zahlen müssen.

Verband sieht weitere Probleme

Der ZIA sieht weitere Probleme für Gewerbekunden. Es sei wichtig, dass dieser Mieterkreis – anders als jetzt vorgeschlagen – unabhängig von der Verbrauchshöhe von Entlastungen beim Abschlag profitiere. Der Ausschluss von RLM-Gasverbrauchern, die keine Haushalte sind, sei „der falsche Weg“. So würden den Plänen der Experten zufolge Gewerbemieter in großen Handelshäusern, die mit Erdgas beheizt werden, oftmals nicht entlastet. „Sie wären also weiterhin mit den hohen Erdgaspreisen konfrontiert und massivem wirtschaftlichen Druck ausgesetzt. Das sollte dringend überdacht werden“.



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