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Harter Brexit? „Abschließende Aufforderung“ an Bürger und Unternehmen in EU sich vorzubereiten

Die EU-Kommission hat heute eine „Abschließende Aufforderung“ veröffentlicht, gerichtet an Unternehmen und Bürger der EU. Sie sollten sich auf den Austritt der Briten am 31. Oktober vorbereiten. Man fordere alle Interessenträger in der EU-27 letztmalig auf sich auf ein „No-Deal-Szenario“ (also einen harten Brexit) vorzubereiten. Angesichts der anhaltenden Unsicherheit im Vereinigten Königreich in Bezug auf die Ratifizierung des – mit der britischen Regierung im November 2018 vereinbarten – Austrittsabkommens und der allgemeinen innenpolitischen Lage bleibe ein Szenario ohne Abkommen am 1. November 2019 ein möglicher, wenn auch nicht erstrebenswerter Ausgang, so die EU-Kommission.

Hier findet man eine Checkliste für Unternehmen, die mit UK Handel treiben.

Hier auszugsweise aus dem Text der Kommission im Wortlaut:

Angesichts dieser Verlängerung hat die Kommission alle Vorbereitungs- und Notfallmaßnahmen der EU überprüft, um sicherzustellen, dass sie weiterhin ihren Zweck erfüllen. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass diese Maßnahmen weiterhin ihren Zielen entsprechen, sodass keine Notwendigkeit für eine inhaltliche Änderung besteht. Die Kommission hat jedoch heute vorgeschlagen, einige technische Anpassungen an spezifischen Notfallmaßnahmen vorzunehmen, um dem neuen Zeitplan nach Artikel 50 Rechnung zu tragen.

Diese Anpassungen betreffen drei Hauptbereiche:

1. Verkehr

Eine Verordnung zur Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität im Güter- und Personenkraftverkehr (Verordnung (EU) 2019/501): Die Kommission hat heute vorgeschlagen, diese Verordnung bis zum 31. Juli 2020 zu verlängern, was der Logik und der Geltungsdauer der ursprünglichen Verordnung entspricht.
Grundlegende Konnektivität im Luftverkehr (Verordnung (EU) 2019/502): Die Kommission hat heute vorgeschlagen, diese Verordnung bis zum 24. Oktober 2020 zu verlängern, was der Logik und der Geltungsdauer der ursprünglichen Verordnung entspricht.
2. Fischereitätigkeiten

Verordnung über Fanggenehmigungen: Die Kommission hat heute vorgeschlagen, den Ansatz in der angenommenen Notfallverordnung (Verordnung (EU) 2019/498) mit einer ähnlichen Maßnahme auf 2020 auszudehnen und für Fischer aus der EU und dem Vereinigten Königreich einen Rahmen vorzusehen, der den Zugang zu den Gewässern der jeweils anderen Partei für das Jahr 2020 aufrechterhält.
3. EU-Haushalt

Die Kommission hat heute vorgeschlagen, den Ansatz der Verordnung über Notfallmaßnahmen bezüglich des Haushalts für 2019 (Verordnung (EU, Euratom) 2019/1197 des Rates) mit einer ähnlichen Maßnahme für das Jahr 2020 zu verlängern. Das bedeutet, dass das Vereinigte Königreich und die Begünstigten im Vereinigten Königreich weiterhin für die Teilnahme an Programmen im Rahmen des EU-Haushalts in Frage kämen und bis Ende 2020 Finanzmittel erhalten könnten, sofern das Vereinigte Königreich die bereits in der Notfallverordnung für 2019 festgelegten Voraussetzungen akzeptiert und erfüllt, seine Beiträge zum Haushalt für 2020 leistet und die erforderlichen Prüfungen und Kontrollen ermöglicht.

Finanzielle Unterstützung der EU für diejenigen, die am stärksten von einem Brexit ohne Abkommen betroffen sind

In ihrer vierten Mitteilung zur Vorbereitung auf den Brexit vom 10. April 2019 kündigte die Kommission an, dass in bestimmten Bereichen technische und finanzielle Unterstützung durch die EU bereitgestellt werden kann, um die am stärksten von einem No-Deal-Szenario betroffenen Sektoren zu unterstützen.

Zusätzlich zu den bestehenden Programmen und Instrumenten hat die Kommission heute vorgeschlagen,

zur Deckung der erheblichen finanziellen Belastung, die den Mitgliedstaaten durch ein „No-Deal-Szenario“ auferlegt werden kann, den Geltungsbereich des Europäischen Solidaritätsfonds unter bestimmten Bedingungen auszuweiten.
dafür zu sorgen, dass Mittel aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zur Verfügung stehen, um Arbeitnehmer und Selbstständige, die infolge eines No-Deal-Szenarios entlassen worden sind, unter bestimmten Bedingungen zu unterstützen.

Im Agrarsektor wird das gesamte Spektrum der bestehenden Instrumente für die Marktstützung und die Direktbeihilfen für Landwirte zur Verfügung gestellt, um die schlimmsten Auswirkungen auf die Agrar- und Lebensmittelmärkte abzumildern. Zur weiteren direkten Unterstützung, beispielsweise von kleineren Unternehmen mit großer Exposition gegenüber dem Vereinigten Königreich, bieten die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen flexible Lösungen für nationale Unterstützungsmaßnahmen.



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