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Wussten Sie, dass die IKEA-Häuser Franchise-Nehmer sind? So spart man Steuern – die EU-Kommission erklärt es im Detail

Weltweit alle IKEA-Häuser müssen 3% ihrer Ladenumsätze an die "Inter IKEA" in den Niederlanden abführen. Das zahlen sie, damit sie das IKEA-Logo als Franchisenehmer nutzen dürfen. Interessant, nicht wahr? Damit sinkt natürlich die Gewinnmarge der...

FMW-Redaktion

Weltweit alle IKEA-Häuser müssen 3% ihrer Ladenumsätze an die „Inter IKEA“ in den Niederlanden abführen. Das zahlen sie, damit sie das IKEA-Logo als Franchisenehmer nutzen dürfen. Interessant, nicht wahr? Damit sinkt natürlich die Gewinnmarge der IKEA-Standorte in den jeweiligen Ländern schön zusammen. Es ist besonders praktisch, wenn die Konzernzentrale sowieso gut kalkulieren kann, wie hoch die Gewinne prozentual ungefähr ausfallen werden. Dann kann man sich relativ einfach sagen, dass Prozentsatz X als „Franchisegebühr“ in das Steuerparadies Niederlande fließen muss. Als Nutzungsgebühr, versteht sich! Damit sinken die Gewinne in Hochsteuerländern schon Richtung Null. Die EU-Kommission will dem nun auf den Grund gehen.

Hier die EU-Kommission im Wortlaut:

Die Europäische Kommission leitete eine eingehende Prüfung der steuerlichen Behandlung von Inter IKEA, eine der beiden IKEA betreibenden Gruppen, in den Niederlanden ein. Die Kommission ist besorgt darüber, dass zwei niederländische Steuervorbescheide Inter IKEA gestattet haben könnten, weniger Steuern zu zahlen und der Gruppe so unter Verstoß gegen die EU-Beihilfevorschriften einen ungerechten Vorteil verschafft haben könnten.

Das für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissionsmitglied Margrethe Vestager sagte dazu: „Alle Unternehmen, ob nun groß oder klein, multinational oder nicht, sollten ihren gerechten Steueranteil zahlen. Es geht nicht, dass Mitgliedstaaten es bestimmten Unternehmen gestatten, weniger Steuern zu zahlen, indem sie ihre Gewinne künstlich woanders hin verlagern dürfen. Wir werden die steuerliche Behandlung von Inter IKEA in den Niederlanden nun sorgfältig prüfen.“

In den frühen 1980er Jahren änderte IKEA sein Geschäftsmodell in ein Franchisemodell. Seitdem betreibt die Inter IKEA-Gruppe das Franchisegeschäft von IKEA nach dem „IKEA-Franchisekonzept“. Konkret bedeutet dies, dass Inter IKEA nicht Eigentümer der IKEA-Geschäfte ist. Alle IKEA-Geschäfte weltweit zahlen eine Franchisegebühr in Höhe von 3 % ihres Umsatzes an Inter IKEA Systems, eine Tochtergesellschaft der Inter IKEA-Gruppe in den Niederlanden. Dafür dürfen die IKEA-Geschäfte u. a. die IKEA-Handelsmarke nutzen und erhalten professionnelle Unterstützung im Hinblick auf den Betrieb und die Nutzung des IKEA-Franchisekonzepts.

Folglich verzeichnet Inter IKEA Systems in den Niederlanden sämtliche Einnahmen aus den IKEA-Franchisegebühren, die die IKEA-Geschäfte weltweit zahlen. Die Prüfung der Kommission betrifft die steuerliche Behandlung von Inter IKEA Systems in den Niederlanden seit 2006. Aus unseren vorläufigen Ermittlungen geht hervor, dass zwei Steuervorbescheide der niederländischen Steuerbehörden von 2006 und 2011 die steuerpflichtigen Gewinne von Inter IKEA Systems in den Niederlanden erheblich gemindert haben.

Die Kommission hat Bedenken dahingehend, dass Inter IKEA Systems durch die beiden Steuervorbescheide einen ungerechten Vorteil gegenüber anderen Unternehmen erhalten hat, die in den Niederlanden denselben Steuervorschriften unterliegen. Dies liefe den EU-Beihilfevorschriften zuwider.

Zwischen 2006-2011 (Steuervorbescheid von 2006)

Der Steuervorbescheid von 2006 unterstützte eine Methode, der zufolge die jährliche Lizenzgebühr, die Inter IKEA Systems in den Niederlanden an ein anderes Unternehmen der Inter IKEA-Gruppe, und zwar I.I. Holding mit Sitz in Luxemburg entrichtete, befürwortet wurde.

Damals besaß I.I. Holding bestimmte Rechte des geistigen Eigentums, die für das IKEA-Franchisekonzept erforderlich waren. Diese wurden ausschließlich für Inter IKEA Systems lizensiert. Inter IKEA Systems nutzte diese Rechte des geistigen Eigentums zur Einführung und Entwicklung des IKEA-Franchisekonzepts. Anders ausgedrückt entwickelte Inter IKEA Systems die Rechte des geistigen Eigentums, baute sie aus und hielt sie aufrecht. Inter IKEA Systems verwaltete zudem die Franchiseverträge und trieb die Franchisegebühren der IKEA-Geschäfte weltweit ein.

Die jährliche von Inter IKEA Systems an I.I. Holding gemäß dem Steuervorbescheid von 2006 entrichtete Lizenzgebühr machte einen erheblichen Teil der Einnahmen von Inter IKEA Systems aus.

Folglich wurde ein beträchtlicher Teil der Franchise-Gewinne von Inter IKEA Systems von Inter IKEA Systems auf I.I. Holding in Luxemburg verlagert, wo sie nicht versteuert wurden. I.I. Holding unterlag nämlich einer speziellen Steuerregelung, der zufolge die Holding-Gesellschaft in Luxemburg nicht der Körperschaftsteuer unterlag.

Nach 2011 (Steuervorbescheid von 2011)

Im Juli 2006 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Sondersteuerregelung Luxemburgs den EU-Beihilfevorschriften zuwider lief. Folglich bat sie um eine Aufhebung der Regelung bis zum 31. Dezember 2010. Von der I.I. Holding musste keine rechtswidrig gewährte Beihilfe zurückgefordert werden, da die Regelung nach einem luxemburgischen Gesetz von 1929, also weit vor dem EG-Vertrag, gewährt wurde. Dabei handelt es sich um einen historischen Aspekt der Sache, der nicht Bestandteil der heute eingeleiteten Prüfung ist. Infolge des Kommissionsbeschlusses hätte I.I. Holding jedoch ab 2011 Körperschaftsteuer in Luxemburg zahlen müssen.

2011 änderte Inter IKEA seine Organisationsstruktur. Folglich fand der Steuervorbescheid von 2006 keine Anwendung mehr:

Inter IKEA Systems kaufte die zuvor von I.I. Holding gehaltenen Rechte des geistigen Eigentums. Zur Finanzierung dieses Erwerbs erhielt Inter IKEA Systems ein gruppeninternes Darlehen seiner Muttergesellschaft in Liechtenstein.

Die niederländischen Behörden erließen sodann 2011 einen zweiten Steuervorbescheid, der den von Inter IKEA Systems für den Erwerb der geistigen Eigentumsrechte gezahlten Preis unterstützte. Unterstützt wurde auch der nach dem gruppeninternen Darlehen an die Muttergesellschaft in Liechtenstein zu zahlende Zins sowie der Abzug dieser Zinszahlungen von den durch Inter IKEA Systems in den Niederlanden zu versteuernden Gewinne.

Infolge dieser Zinszahlungen wurde ein erheblicher Teil der Franchisegewinne von Inter IKEA Systems nach 2011 auf die Muttergesellschaft in Liechtenstein verlagert.

Prüfung der Kommission

Die Kommission vertritt derzeit die Auffassung, dass die Behandlung nach den beiden Steuervorbescheiden Inter IKEA Systems Steuervorteile verschafft haben könnte, die anderen Unternehmen, die in den Niederlanden denselben nationalen Steuervorschriften unterliegen, nicht zur Verfügung stehen.

Der EU-Beihilfekontrolle zufolge muss gewährleistet werden, dass Mitgliedstaaten bestimmten Unternehmen keine bessere steuerliche Behandlung als anderen Unternehmen, sei es über Steuervorbescheide oder anderweitig, gewähren. Insbesondere müssen Transaktionen in einer Unternehmensgruppe preislich auf eine Weise bestimmt werden, die der wirtschaftlichen Realität entspricht. Dies bedeutet, dass die Zahlungen zwischen zwei Gesellschaften ein und derselben Gruppe den Vereinbarungen entsprechen sollten, die unter vergleichbaren Bedingungen zwischen unabhängigen Unternehmen Anwendung finden (sogenannter „Arm’s length-Grundsatz“).

Die Kommission wird nun die steuerliche Behandlung von Inter IKEA Systems nach beiden Steuervorbescheiden prüfen:

Die Kommission wird untersuchen, ob die von Inter IKEA Systems an I.I. Holding gezahlte jährliche Lizenzgebühr, die im Steuervorbescheid 2006 gutgeheißen wurde, der wirtschaftlichen Realität entspricht. Insbesondere wird sie prüfen, ob die Höhe der jährlichen Lizenzgebühr dem Beitrag von Inter IKEA Systems zum Franchise-Geschäft Rechnung trägt; auch wird die Kommission bewerten, ob der Preis, den Inter IKEA Systems für den Erwerb der geistigen Eigentumsrechte und folglich der Zinszahlungen für das gruppeninterne Darlehen zu zahlen bereit war, so wie im Steuervorbescheid 2011 befürwortet, der wirtschaftlichen Realität entspricht. Die Kommission wird insbesondere prüfen, ob der Anschaffungspreis dem Beitrag von Inter IKEA Systems zum Wert des Franchisegeschäfts und der Höhe der Zinsen, die von der Inter IKEA Systems-Steuergrundlage in den Niederlanden abgezogen wurden, Rechnung trägt.
Die Einleitung einer eingehenden Prüfung gibt den Niederlanden und interessierten Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.



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5 Kommentare

  1. Legal genutzte Steuerlöcher die genau für diese Geschäfte offen gelassen wurden. Die ganzen EU-Länder wissen dieses aber keiner hat den Ar… in der Hose und unternimmt etwas dagegen. Dieses sind Mafiastrukturen und man kann sagen, Geldwäsche vom feinsten. Da ich nicht die Steuern von Ikea in den Niederlanden weiß, dieser aber sehr gering zu sein scheint, verstehe ich nicht die NL die so etwas zulassen, wenn sie keine Vorteile davon haben. Das ist korrupt ohne Ende was da offiziell abgeht. Bei dem arbeitenden Volk wird die Steuerschraube am laufenden Band fester gezogen und den anderen schmeißt man das Geld hinterher.

    1. wieso schmeißt man IKEA Geld hinterher?
      Man will mehr Steuern (also Geld) von ihnen als bisher; und findet es selbstverständlich deshalb staatlicherseits festzulegen, wieviel Wert ein bestimmtes Gut haben darf, nämlich nicht soviel, wie IKEA veranschlagt.
      Mit anderen Worten: der Staat legt die Preise fest!
      Willkommen im Sozialismus!

  2. Schon mal nachgedacht?
    Wenn z.B. die Niederlande ein Steuerparadies sind, dann muss hierzulande eine Steuerhölle sein.
    Wenn ich die Wahl hätte, dann würde ich auch das Paradies der Hölle vorziehen.

    Und immere wieder frage ich , warum Menschen mehr Steuern zahlen müssen, als Firmen?

    1. Warum? Erstens ist das überhaupt generell so?
      Auch die Gewerbesteuer berücksichtigt?
      Zweitens: Evtl. damit die am Ende der Unternehmenskette stehenden Menschen (Eigentümer), welchen ja letztlich der Unternehmensertrag zufällt, nicht doppelt irgendwo hingekniffen sind. Denn die müssen ja den übriggebliebenen „Ertrag nach Steuern“ ihrerseits nochmal – wie Sie ja richtig bemerken – versteuern.
      Drittens soll mit der persönlichen Besteuerung beim Einzelnen auch ein gewisser Ausgleich erreicht werden zwischen Großverdienern und einem Tagelöhner. Es gibt übrigens sehr, sehr viele Menschen in Deutschland, die überhaupt keine Steuern zahlen, weil ihr Einkommen leider zu gering ist.

      Mal davon abgesehen, las ich bei der Gelegenheit soeben, dass der Körperschaftssteuersatz in Deutschland angeblich nur 15% betragen würde (Wikipedia).
      Da lachen die deutschen Unternehmer doch über die amerikanischen 21%.

  3. Ich will niemanden verteidigen, ABER: im LEGALEN Rahmen ist jeder Unternehmer angehalten, soviel Steuervermeidung wie möglich zu betreiben! Ich mache hier keinen Unterschied zwischen multinationalen Konzernen und kleinen Unternehmen. Ich bin selber Freiberufler und es ärgert mich sehr, wenn ich sehe, wie man von Behörden per se als „Krimineller“ behandelt wird. Wenn man mal ein gutes Jahr hat, erfolgen die steuerlichen Anpassungen auf einem solch hohen Niveau, dass ich mich echt frage, wofür man eigentlich noch arbeitet. Und dies ist nur ein Teil aller Steuern, die man ohnehin zahlt. Hinzu kommt, dass der (unproduktive) Aufwand für Verwaltung in keinem Verhältnis zur Produktion steht. Alles Murks!
    Schaut bitte mal weiter! Was machen denn die Staaten mit ihren enormen Steuereinnahmen? – Als wäre das nicht schon genug Schindluder, versickert ein Teil davon in der Finanzierung des von den Völkern nicht gewählten und ermächtigten, sozialistischen EU-Molochs, der einer ganz eigenen Macht-Agenda folgt.
    „Die Kommission vertritt die Auffassung…“. KEINER von euch Möchtegerns hat jemals „richtig“ gearbeitet, sich die Pfoten dreckig gemacht oder gar einfach nur Verzicht geübt. Ehrlose Politikerkaste!

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