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Koalitionsvertrag veröffentlicht – Blick auf wirtschaftliche Aspekte

Das Bundeskanzleramt in Berlin

Der Koalitionsvertrag von Grünen, FDP und SPD mit dem Titel „Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ wurde heute Nachmittag veröffentlicht. Damit steht der Koalition kaum noch etwas im Weg – denn man darf annehmen, dass die jeweiligen Parteien der Koalitionsvereinbarung auch zustimmen werden. (hier der Text in voller Länge auf 178 Seiten). Beleuchten wir die Aussagen im Koalitionsvertrag an dieser Stelle mal aus wirtschaftlicher Sicht.

Rente erhält Aktien-Komponente

Das Rentenniveau wird garantiert. Man bekennt sich zur Rente mit 67. Dadurch fehlen laut aktueller Meinung des Instituts der deutschen Wirtschaft Handlungsspielräume, um auf die Alterung der Gesellschaft und die Herausforderungen des umlagefinanzierten Rentensystems zu reagieren, wodurch der Beitragssatz steigen dürfte. Die ebenfalls beschlossene Einführung der Komponente einer sogenannten „Aktien-Rente“ könne entlasten, wenn die Rendite an den Kapitalmärkten über der Produktivität am Arbeitsmarkt liegt. Diese teilweise Kapitaldeckung durch die Aktien-Rente soll laut Koalitionsvertrag als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell und seriös verwaltet werden.

Kohle-Ausstieg, Elektroautos und EEG-Umlage

Der Kohleausstieg soll „idealerweise“ auf das Jahr 2030 vorgezogen werden. Bis 2030 sollen insgesamt 15 Millionen Elektroautos auf die deutschen Straßen kommen, und der Verbrennungsmotor soll als Technologie quasi auslaufen. Zu Anfang 2023 soll die Finanzierung der EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms über den Strompreis beendet werden. Wegen der derzeit hohen Energiepreise soll die CO2-Abgabe auf Brennstoffe erst einmal nicht weiter erhöht werden. Angesichts des derzeitigen Preisniveaus halte man aus sozialen Gründen an dem beschlossenen Preispfad fest. Man will sich laut Koalitionsvertrag bei der EU für einen CO2-Mindestpreis einsetzen.

Bürgergeld statt Hartz4

Bürgergeld klingt ja viel angenehmer als Hartz4. Also soll es einen „moderneren Sozialstaat“ geben, in dem es ein Bürgergeld geben soll, das den Menschen „mit Respekt begegnet und ihnen Vertrauen entgegenbringt“. In den ersten beiden Jahren des Bezugs von Bürgergeld soll die Leistung ohne Anrechnung des Vermögens gezahlt werden. Zudem soll die Angemessenheit der Wohnung anerkannt werden. Und man will das Schonvermögen erhöhen und dessen Überprüfung „entbürokratisieren, digitalisieren und pragmatisch vereinfachen“.

Mindestlohn

Der Mindestlohn soll auf 12 Euro erhöht werden. Das bedeute laut Aussage im Koalitionsvertrag eine Gehaltserhöhung für rund zehn Millionen Menschen.

Steuern

Beim Thema Steuern zeigt sich, wie sich gegenseitige Ansichten quasi gegenseitig aufheben. Weder die von SPD und Grünen gewollten Steuererhöhungen für Spitzenverdiener und Vermögende noch die von der FDP gewollte Steuerentlastung bei Einkommen- und Unternehmenssteuer wird es geben.

Mietpreisbremse und Wohnungsbau

Solange nicht genug bezahlbare Wohnungen gebaut werden, verhindert die Wohnraumknappheit laut Aussage im Koalitionsvertrag vor allem in Ballungsgebieten, dass sich angemessene Mieten am Wohnungsmarkt bilden können. Daher werde man die geltenden Mieterschutzregelungen evaluieren und verlängern. In angespannten Märkten werde man die Kappungsgrenze auf elf Prozent in drei Jahren absenken. Die Mietpreisbremse wird bis zum Jahre 2029 verlängert. Man werde auch qualifizierte Mietspiegel stärken, verbreitern und rechtssicher ausgestalten. Zur Berechnung sollen die Mietverträge der letzten sieben Jahre herangezogen werden. Man werde auch für mehr Transparenz bei den Nebenkostenabrechnungen sorgen. Für Gemeinden über 100.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohnern werden qualifizierte Mietspiegel verpflichtend.

Man will ein Pilotprojekt starten, um in ausgesuchten Kommunen anhand von Angaben in der Steuererklärung einen Mietspiegel zu erstellen. Um die Ursachen drohender Wohnungslosigkeit zu beseitigen, soll das Mietrecht, insbesondere dort wo Schonfristzahlungen dem Weiterführen des Mietverhältnisses entgegenstehen, evaluiert und entgegensteuern werden. Man setzt sich zum Ziel bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden und legt einen Nationalen Aktionsplan dafür auf. Auch sollen jährlich 400.000 neue Wohnungen gebaut werden, 100.000 davon sollen öffentlich gefördert werden. Dafür begründe man ein „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ und treibe das Thema mit einem eigenen Bauministerium voran.

Finanzen

Die Schuldenbremse soll nicht angetastet werden. Die beabsichtige Überprüfung der Konjunkturkomponente kann den Verschuldungsspielraum nur geringfügig erhöhen. Es soll eine bessere Eigenkapitalausstattung öffentlicher Unternehmen wie der Deutschen Bahn und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geben. Zudem soll der Energie- und Klimafonds mit Haushaltsmitteln aus den Jahren 2021 und 2022 gefüllt werden und so über Jahre einen Beitrag zur Transformation der Wirtschaft leisten. Gleichzeitig finden sich laut dem Institut der deutschen Wirtschaft zu Ausgabenkürzungen und Subventionsabbau weitgehend nur Absichtserklärungen. Ausnahmen würden die Überprüfung des Dieselprivilegs und die Subventionierung von Hybrid-Fahrzeugen bilden. Der anvisierte gemeinsame Kraftakt mit den Ländern zum Abbau der kommunalen Altschulden sei ein wichtiger Schritt, um kommunale Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Die Finanzierung bleibe offen.



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