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Dero Bank: Münchner Investmentbank von BaFin per sofort kalt gestellt

Haben Sie schon mal was von der Münchner Investmentbank "Dero Bank" gehört? Wahrscheinlich nicht. Sie ist eine winzige Investmentbank, die sich mit der Betreuung von Kapitalmarktgeschäften wie...

FMW-Redaktion

Haben Sie schon mal was von der Münchner Investmentbank „Dero Bank“ gehört? Wahrscheinlich nicht. Sie ist eine winzige Investmentbank, die sich mit der Betreuung von Kapitalmarktgeschäften wie Anleihe- und Aktienemissionen für relativ kleine Unternehmen beschäftigt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilt aktuell mit, dass man über die Dero Bank ein sogenanntes Moratorium verhängt hat.

Damit ist die Bank zwar nicht offiziell pleite oder geschlossen, aber de facto kalt gestellt. Neugeschäft und Zahlungsverkehr sind nicht möglich. So etwas machen Finanzaufseher, wenn sie glauben, dass der Zusammenbruch einer Bank kurz bevorsteht. Damit will man verhindern, dass schnell noch Geldmittel aus der Bank fließen. Das kann nämlich passieren, wenn Anleger ihre Einlagen abziehen, und damit eine Schieflage zwischen Einlagen und Krediten entsteht.

Während eines Moratoriums versucht sich der Finanzaufseher einen Überblick über die tatsächliche Lage einer Bank zu verschaffen. Aber mal ehrlich: Bei dem Wort Moratorium ist das Vertrauen aller Beobachter in die jeweilige Bank nachhaltig beschädigt. Viel Hoffnung auf einen guten Neustart kann man sich da grundsätzlich nicht mehr machen! Die Dero Bank selbst hat zu dem Moratorium auf ihrer Webseite noch nichts zu sagen. Dort sieht man nur die üblichen Hochglanz-Sprüche auf der ersten Seite:

„Weniger versprechen. Mehr halten.“

„Wir verstehen Banking als Dienstleistung: 100% Einsatz, 100% Durchführungskompetenz, keine leeren Aussagen.“

Aber keine Angst. Die Dero Bank ist winzig klein, und macht kein klassisches Einlagengeschäft für Kleinsparer. Sie ist laut BaFin auch in keinster Weise systemrelevant. Zitat BaFin zu dem Vorgang:

Die BaFin hat heute gegenüber der Dero Bank AG wegen drohender bilanzieller Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem ordnete sie an, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und untersagte es ihr, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Dero Bank bestimmt sind (Moratorium).

Das Moratorium musste anordnet werden, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern. Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Die Dero Bank AG hat keine systemische Relevanz. Ihre Notlage stellt daher keine Bedrohung für die Finanzstabilität dar. Die Bilanzsumme des in München ansässigen Instituts beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2017 auf rund 27 Millionen Euro.

Die Dero Bank AG versteht sich als Nischenanbieter im Investmentbanking mit Fokus auf mittelständische, kapitalmarktorientierte Unternehmen. Sie ist auf die Begleitung und Umsetzung aller Arten von Kapitalmaßnahmen spezialisiert, insbesondere Anleihe- und Aktienemissionen, Börsengänge, Designated Sponsoring sowie Aktienerwerbsangebote. Alleingesellschafterin der Bank ist die Trillium Capital S.a.r.l. (vormals VEM Holding S.a.r.l.) mit Sitz in Luxemburg.

Die Einlagen der Kunden der Dero Bank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung von bis zu 100.000 Euro je Einleger liegen vor, wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. Die EdB hat die Gläubiger des Instituts unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn dieser Fall eingetreten ist.


Das BaFin-Gebäude in Frankfurt. Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin



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