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Neues vom Grauen Kapitalmarkt

Lange Zeit war es in Mode, dann wurde es jahrelang ruhiger - jetzt scheint die PR-Industrie rund um das Pushen einzelner winziger illiquider Aktien (wieder oder erneut) in Schwung zu kommen. Deswegen sieht man...

FMW-Redaktion

Es gibt neues vom Grauen Kapitalmarkt. Oder nennt man es Grauen Finanzmarkt, Grauen Markt oder Graumarkt? Egal. Lange Zeit war es in Mode, dann wurde es jahrelang ruhiger – jetzt scheint die PR-Industrie rund um das Pushen einzelner winziger illiquider Aktien (wieder oder erneut) in Schwung zu kommen. Deswegen sieht man auch öfters Aktivität bei den Hinweisen der BaFin. So auch bei dem börsennotierten Unternehmen ChroMedX. Vermutlich gibt es jede Menge windige und reißerische News, die den Kurs in die Höhe treiben sollen, damit bestimmte Personen oben aussteigen können? Die BaFin jedenfalls warnt. Hier im Wortlaut:

Nach Informationen der BaFin werden derzeit die Aktien der ChroMedX Corp. (ISIN CA17111W1095) durch E-Mail-Börsenbriefe zum Kauf empfohlen. Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet. Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland an den Börsen Berlin, Düsseldorf (ausschließlich Quotrix), Frankfurt am Main, München, Stuttgart und auf Tradegate in den Freiverkehr einbezogen. Die BaFin rät allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren. Hinweise dazu, wie sie sich vor unseriösen Anlageempfehlungen schützen können, finden Anleger in den Broschüren der BaFin.

Aktientauschgeschäfte

Ebenfalls geistert derzeit ein Unternehmen durch die Landschaft, dass versucht (wir raten das einfach mal) mit dem Namen der britischen Großbank Barclays zu punkten? Zitat BaFin:

Barclays Partner Finance ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut. Ein Unternehmen unter der Bezeichnung „Barclays Partner Finance“ mit der angeblichen Geschäftsanschrift Unsöldstr. 2, 80538 München, bietet potenziellen Kunden Aktientauschgeschäfte („Share Deal“ für illiquide Wertpapiere) an. Das Unternehmen behauptet, von der BaFin zum Geschäftsbetrieb zugelassen zu sein. Die BaFin stellt vorsorglich klar, dass sie der „Barclays Partner Finance“ keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter ihrer Aufsicht.


Das BaFin-Gebäude in Frankfurt am Main. Foto. Kai Hartmann Photography/BaFin



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