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Rührend: BaFin erklärt Anlegern Limit-Orders zum Schutz vor überhöhten Kaufkursen

Order-Eingabe direkt am Laptop

Wer kennt das nicht? Man ist als Anleger an der Börse aktiv und weiß noch nicht mal was Limit-Orders sind? Man hat ja richtig Lust dazu einfach so zu überhöhten Kursen zu kaufen? Da gibt es nichts besseres als die fürsorgliche Information der Behörde, die bei Wirecard, S&K und jeder Menge anderen Skandale den Privatanlegern zeitig geholfen hat (Satire). Die BaFin hat vor wenigen Minuten eine Mitteilung veröffentlicht mit dem Titel „Orderlimits: Schutz vor hohen Risiken“.

Offenkundig möchte man sich so langsam mausern zu einer Behörde, welche auf praxisnahe Themen eingeht? Nur wäre der Anlegerschutz nicht besser aufgehoben beim rechtzeitigen Aufdecken von Skandalen, beziehungsweise dem präventiven Bekämpfen von Betrugsversuchen? Aber nein, man fängt heute ganz klein an beim Thema „Limit-Orders“. Um böse Überraschungen beim Wertpapierkauf zu vermeiden, sollten Anlegerinnen und Anleger laut BaFin vor der Auftragserteilung festlegen, bis zu welchem Höchstbetrag sie bereit sind, einen Kaufauftrag ausführen zu lassen.

Durch ein solches Limit können die Anleger laut BaFin verhindern, dass ein Wertpapierauftrag (Order) an der Börse zu einem unerwartet hohen Preis ausgeführt wird. Denn der Ausführungspreis dürfe das gewählte Preislimit nicht übersteigen. Setzen Anlegerinnen und Anleger kein Limit, können ihnen hohe, mitunter unbegrenzte finanzielle Risiken entstehen. Denn der Betrag, den etwa ein Online-Brokerage-Tool dem Kunden unmittelbar vor der Erteilung einer Wertpapierorder anzeigt, der indikative Orderwert, kann erheblich unter dem späteren Ausführungspreis liegen, so die BaFin.

Wertpapierdienstleister seien verpflichtet Kunden auf die mögliche Abweichung von tatsächlichem und angezeigtem Preis hinzuweisen, sofern die Möglichkeit besteht, dass die Differenz zwischen beiden sehr groß ist und das Unternehmen Anlegerinnen und Anleger nicht zum Setzen eines Limits verpflichtet, so die BaFin. Wie angezeigte Orderwerte zustandekommen, warum sie vom tatsächlichen Verkaufsangebot so stark abweichen können und welche Schutzmaßnahmen es sonst noch gibt, dazu verweist die BaFin auf einen Erklär-Text aus dem Jahr 2018 (siehe hier). Danke liebe BaFin.



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1 Kommentar

  1. Da ging ja zuletzt die Geschichte mit einer Kundin der comdirect durch die Presse.. Entweder ich kenne mich als Anleger mit den Grundlagen der Börse und des Handels aus, oder ich habe da nichts verloren, so einfach ist das! Bei soviel Naivität habe ich nicht wirklich Mitleid mit den Betroffenen.

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