Aktien

Wem wäre mit geschlossenen Börsen geholfen?

Shortselling als großes Problem für die Börse?

Wenn die Aktienkurse fallen, kommen sehr schnell Rufe nach Verboten auf. Shortselling (Leerverkäufe als Wette auf fallende Kurse) wäre Schuld und müssen verboten werden. Keinesfalls sollte irgendjemand davon profitieren dürfen, dass Kurse fallen. Oder es wird wie in China das Verkaufen von Aktien gleich ganz verboten – auch von denen, die man im Depot hat. Oder warum nicht den Börsenhandel gleich ganz absagen, bis die Krise vorüber ist? All diese Forderungen kranken daran, dass die Folgewirkungen nicht bedacht werden.

Fangen wir beim Verbot von Shortselling an, das erstaunlich oft umgesetzt wird, obwohl es keinen Beweis dafür gibt, dass dadurch irgendein Vorteil für die Gesellschaft erzielt wird. Shortselling oder Leerverkauf bezeichnet man den Verkauf von Aktien, die der Verkäufer nicht im Eigentum hat. In der Regel leiht sich der Verkäufer die Aktien. Aber auch nackte Shorts sind möglich, bei dem sich der Verkäufer die Aktien nicht einmal lieh. Ziel ist stets, die Aktien später günstiger wieder zu erwerben und die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis als Gewinn einzustreichen. Es ist das Gegenteil vom Aktienkauf, bei dem auch die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis als Gewinn angestrebt wird – nur dass der Kauf vor dem Verkauf stattfindet und nicht umgekehrt.

Shortselling ist (meistens) nützlich

Nacktes Shortselling zu verbieten, dürfte die wenigstens Widersprüche hervorrufen, da diese Art des Handels ernsthafte Probleme verursachen kann. Dann nämlich, wenn der Verkäufer die verkauften Aktien nicht rechtzeitig bis zur zugesagten Lieferung beschaffen kann. In der Regel sind das zwei Tage. Kommt der Verkäufer seiner Lieferverpflichtung nicht nach, so wie derzeit auf dem Goldmarkt, ist die Funktion der Börse an sich in Gefahr. Doch die meisten Leerverkäufe erfolgen mit geliehenen Papieren, so dass der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen nachkommen kann.

Wird nun das Leerverkaufen verboten, sind damit gleichzeitig auch die meisten Absicherungsstrategien unmöglich geworden. Wer nun sein Risiko austarieren möchte, MUSS seine Wertpapiere verkaufen. So sind zum Beispiel Futureverkäufe ebenso wenig möglich wie der Kauf von Put-Optionsscheinen, da sich die Verkäufer dieser Derivate durch Verkäufe des Basiswerts abzusichern pflegen. Insbesondere Put-Optionen stellen in der Regel eine akut kursschonende Methode der Absicherung dar, da für die Absicherung der meisten Optionen nur ein Bruchteil der damit abgesicherten Aktien verkauft werden muss.

Schwieriger wird auch die Ausgabe neuer Aktien in der Krise, wie sie zuweilen nötig wird, um das Eigenkapital zu stärken. Banken könnten geneigt sein, auf die Zeichnung neuer Aktien zu verzichten, wenn diese nicht abgesichert werden können. Auch die Ausgabe neuer Wandelanleihen ist ohne Leerverkauf von Aktien anspruchsvoller. Wandelanleihen bestehen aus der Kombination einer klassischen Anleihe mit einer Long-Call-Option. Viele Käufer dieser Wertpapiere splitten das Papier anschließend auf, indem sie die Call-Option durch den Verkauf absichern. Doch verkaufte Call-Optionen profitieren wovon? Von fallenden Kursen.

Der Zugang zu gerade in der Krise dringend nötigem Kapital wird also durch das Verbot von Leerverkäufen erschwert. Zudem sinkt die Liquidität des Marktes insgesamt, was weniger faire Preise, höhere Transaktionskosten und unter Umständen den Handel sogar gänzlich unmöglich macht. Weiterhin fehlt am Tief dann das Käufervolumen, wenn zuvor auf höherem Kursniveau der Leerverkauf verboten wurde. Auf jeden Leerverkauf folgt irgendwann auch wieder ein Kauf zum Eindecken. Leerverkäufe glätten also insofern den Kursverlauf, als dass bei Überbewertungen durch Leerverkäufe der weitere Kursanstieg gebremst wird. Und bei fallenden Kursen bremsen die Eindeckungskäufe den Kursverfall. Mit dem Verbot von Leerverkäufen fehlt diese Bremse auf der Unterseite.

Verkaufsverbote maximieren nur die Zahl der Insolvenzen

Das gänzliche Verbot von Verkäufen, wie es China während der Hochphase der Coronavirus-Epidemie im Land einführte, oder gar die gänzliche Einstellung des Handels, potenziert all diese Probleme natürlich noch. Unternehmen ist es dann völlig unmöglich, am Kapitalmarkt dringend benötigtes Kapital aufzunehmen. Und jeder andere Anleger, der aus welchen Gründen auch immer Liquidität benötigt, sie mangels Verkaufsmöglichkeit für seine Wertpapiere aber nicht beschaffen kann, steht mit einem Bein in der Insolvenz. Denn auch Banken dürften unverkäufliche Wertpapiere in einer schweren Krise nur mit extremen Kursabschlägen als Kreditsicherheit akzeptieren, wenn sie es überhaupt tun.

Kapitalmarktverbote lösen also keine Probleme, sondern schaffen sie. Aus falsch verstandenen moralischen Gründen („Niemand soll von fallenden Kursen profitieren dürfen“) den Marktmechanismus zu beeinflussen oder den Markt sogar zu schließen, verursacht letztendlich nur noch mehr Schäden.



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