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Weniger Rundfunkbeitrag? Der „große Tag“ der Heuchelei ist gekommen – alle Meldedaten an ARD & ZDF

Der „große Tag“ ist gekommen für „mehr Gerechtigkeit“ rund um den Rundfunkbeitrag, wie es ARD & ZDF offiziell verkündet haben. Wer zum jetzigen Zeitpunkt bei seinem örtlichen Melderegister mit einer Wohnanschrift gemeldet ist, und bislang noch keinen Rundfunkbeitrag gezahlt hat, wird in den nächsten Tagen oder Wochen eine Zahlungsaufforderung erhalten – und das nicht für die die Zukunft, sondern möglicherweise auch für die Vergangenheit – denn im Melderegister steht ja auch, seit wann man bei seiner derzeitigen Anschrift gemeldet ist.

Es kann also verdammt teuer werden. Angemeldete Monate X 17,50 Euro, da kann was zusammen kommen! Wir berichteten bereits im März über diese außergewöhnliche Maßnahme, dass alle Meldedaten an die Öffentlich Rechtlichen übermittelt werden. Eigentlich betonen ARD & ZDF ja stets ihre Staatsferne – man sei unabhängig von staatlichen Institutionen und staatlicher Einflussnahme. Aber wenn es ums Geld geht, dann bedient man sich nur allzu gerne einem exklusiven Zugang zu allen staatlichen Daten.

Denn die Bundesländer beschlossen einstimmig als zuständiges Genehmigungsorgan für den Öffentlichen Rundfunk, dass dieser vollumfängliche Datenabgleich aller Meldebehörden in Deutschland zu erfolgen hat. Denn alle gemeldeten Haushalte, die bislang nicht zahlen, sollen somit erfasst werden und ebenfalls 17,50 Euro im Monat zahlen. Wie gesagt, ARD & ZDF betonen stets, dass es ihnen um „Beitragsgerechtigkeit“ gehe – somit also nicht um mehr Gesamtaufkommen an Beiträgen? Das würde eigentlich bedeuten, dass man bei mehr Beitragsvolumen durch zusätzliche Einzahler den monatlichen Rundfunkbeitrag für jeden einzelnen Einzahler senken kann? Nein, davon ist in der offiziellen Veröffentlichung von ARD & ZDF kein Wort zu lesen. Es geht also in Wirklichkeit nur darum mehr Geld einzunehmen, und nicht darum irgendetwas gerechter zu machen!

Mehr als pikant: Neben Daten wie Einzugsdatum und Namen übermitteln die Ämter auch Daten wie Doktorgrad, Familienstand und Geburtsdatum an die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten. Frage: Wozu sind diese Daten notwendig in diesem Fall? Da die Datenmenge kolossal groß ist, wird mit der Übertragung heute gestartet, und es kann bis Juli dauern, bis alles übertragen wurde. Also, man kann nur darauf hinweisen: Bald sind Sie, sollten sie bislang nicht zahlen, voll auf dem Schirm der Rundfunkanstalten! Hier im Wortlaut aus der offiziellen Veröffentlichung:

Bürgerinnen und Bürger, die keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, schreibt der Beitragsservice an und bittet um Rückmeldung, ob eine Anmeldung notwendig ist. Angeschriebene Bürgerinnen und Bürger sollten das beigefügte Antwortformular ausfüllen und an den Beitragsservice zurücksenden oder das Onlineformular auf rundfunkbeitrag.de für ihre Rückmeldung nutzen (im Suchfeld den Webcode AL06 eingeben).

Melden die angeschriebenen Personen zurück, dass für die Wohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird und teilen die entsprechende Beitragsnummer mit, werden ihre Daten unverzüglich gelöscht. Bei Rückmeldung, dass noch kein Beitrag gezahlt wird, wird eine Anmeldung vorgenommen. Reagieren angeschriebene Personen nicht auf die Schreiben, meldet sie der Beitragsservice automatisch an, da davon ausgegangen werden muss, dass für ihre Wohnung der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist.

„Der Meldedatenabgleich 2018 soll sicherstellen, dass sich auch künftig alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen“, unterstreicht Dr. Hermann Eicher, SWR-Justiziar und in der ARD federführend für den Rundfunkbeitrag zuständig. Der Gesetzgeber habe den Meldedatenabgleich 2018 beschlossen, um den Datenbestand des Beitragsservice aktuell zu halten und so für Beitragsgerechtigkeit zu sorgen, so Eicher weiter.

Ohne den Meldedatenabgleich könne es zu Konstellationen kommen, in denen für eine Wohnung unberechtigterweise kein Rundfunkbeitrag gezahlt werde, erläutert Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice: „Zieht ein Beitragszahler aufgrund einer Trennung oder der Auflösung einer Wohngemeinschaft aus, erhält der Beitragsservice unter Umständen keine Informationen zu den Personen, die weiterhin in der Wohnung wohnen.“

Rundfunkbeitrag Ulrich Wilhelm
ARD-Chef und ehemaliger Pressesprecher von Angela Merkel Ulirch Wilhelm macht ständig Druck. Man brauche mehr Geld, mehr Geld, mehr Geld! Foto: Stefan Brending, Lizenz: Creative Commons by-sa-3.0 de



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4 Kommentare

  1. Wie sieht es hier mit Datenschutz aus?
    Wird in diesem Fall nicht so genau genommen.
    Anmerkung: Bei dem dicken Gehalt von Wilhelm Ulrich wäre ich auch für eine Erhöhung der Rundfunkgebühren.

  2. das kommt ja einer Volkszählung gleich … wie schön,
    damit lässt sich die Einwohnerzahl der Bundesländer ermitteln?
    Wird auch Zeit.

    skadenz

  3. Nicht nur Leute, die diesen absurden Beitrag trotz Wohnung nicht zahlen wollen, was nur zu verständlich ist. Auch Leute die gar keine Wohnung haben sollen zahlen. Ich habe noch nie eine eigene Wohnung besessen bzw stand noch nie in einem Mietvertrag. Bin im März zu meiner Lebensgefährtin in Ihre Wohnung gezogen für welche dieser sinnlose Beitrag gezahlt wird, und soll jetzt rückwirkend auf 5 Jahre (Verjährungsfrist) GEZ nachzahlen. Welche absurden Ideen lassen diese …… sich noch einfallen????

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