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YouTube: Wie der deutsche Staat Online-Kreativität massiv abwürgt

Ist YouTube eine Rundfunkanstalt? Nein, es ist nur eine Plattform für Menschen, die sich selbst darstellen wollen. Richtig? Rundfunkanstalten, das sind TV-Sender und Radiostationen, stimmts? Eben nicht. Der deutsche Staat kann auch aus Ihnen eine Rundfunkanstalt machen und Ihnen das Geld aus der Tasche ziehen! Sie glauben das geht nicht? Dann passen Sie mal auf. Wie oft hat man es schon gehört. Bundesregierung, Minister und sonstige Politiker beschwören es schon seit Jahren. Man will die Kreativwirtschaft in Deutschland fördern, man will im Internet zu den USA aufschließen, Europa und Deutschland bräuchten auch Internet-Champions. Unterbewusst träumen viele hiesige Politiker von deutscher Konkurrenz zu Facebook und Co. Aber hierzulande hat man nicht nur nichts verstanden – es ist viel schlimmer. Der deutsche Staat bekämpft aktiv die Kreativität in Deutschland. Man könnte fast sagen „der alt-preussische Ordnungsstaat“ schlägt mit voller Macht zurück gegen frei denkende Kreative, die einfach so drauf los ihre eigene Kreativität in Form von Videos den 80 Millionen Menschen in Deutschland präsentieren wollen.

Das geht auf eine Art und Weise, auf die man als Normalsterblicher gar nicht kommen würde. In jedem deutschen Bundesland gibt es eine sogenannte Landesmedienanstalt. Die ist zum Beispiel dafür zuständig YouTuber und Instagramer mit Abmahnschreiben zu überziehen, wenn sie Produktplatzierungen nicht groß genug mit Werbehinweisen kennzeichnen. Das ist inzwischen altbekannt, und hat auch eine gewisse Berechtigung – auch wenn es hier arg übertrieben wird mit der Verfolgung und Gängelung der Internet-Community. Aber die Landesmedienanstalten haben 2017 ein neues Geschäftsmodell entdeckt. Lasst uns doch einfach möglichst viele YouTuber zu Rundfunkanstalten machen. Ganz einfach. „Ein Mann-YouTube-Channels“, wo ein 20jähriger Freak zu ein paar hundert Leuten in seinen Videos spricht (beispielsweise über Videospiele), sind plötzlich Rundfunkanstalten – zumindest in den Augen der Landesmedienanstalten.

Man verschickt einfach Post an diese Personen. Sie würden den Charakter einer Rundfunkanstalt haben, und müssten daher eine Rundfunklizenz beantragen. Die kostet einige tausend oder sogar bis zu 10.000 Euro. Außerdem muss man dann bei den Landesmedienanstalten Sendepläne einreichen etc. Bürokratie und dazu noch ordentlich Kohle abdrücken. So liebt es der deutsche Staat! Aber wie kann das sein? Die Landesmedienanstalten berufen sich auf die Grundvoraussetzungen für eine Rundfunkanstalt.

So bastelt man sich jede Menge neue Rundfunkanstalten

Und die wären: Der Veranstalter muss eine Live-Übertragung veranstalten (das tun sehr viele Kreative mit Live-Streams über die Plattformen YouTube und Twitch). Und sie müssen technisch in der Lage sein mindestens 500 Zuschauer zu erreichen (das trifft quasi auf alle Streamer zu). Auch wenn man nur einen Zuschauer hat – aus technischer Sicht ist die Zuschauerzahl nach oben offen. Und da wäre noch die „redaktionell-journalistische Gestaltung“ eines Rundfunkkanals, die gegeben sein muss, damit ein kleiner harmloser YouTube-Nutzer auf einmal eine Rundfunkanstalt sein soll. Ach ja, und noch was. Ein richtiger Sendeplan muss existieren, damit man eine Rundfunkanstalt ist. Tja, und wie kann es dann sein, dass mehrere Landesrundfunkanstalten in Deutschland sich YouTube und Twitch seit 2017 vornehmen?

Gegängelt auf YouTube

Das geht so. Jemandem, der vielleicht ein, zwei Mal pro Monat live auf YouTube streamt, wird unterstellt regelmäßig zu streamen (das ist dann wohl ein Sendeplan). Und die „redaktionell-journalistische Gestaltung“ einer YouTube-Kanals sowie der Videos? Tja, das behauptet man einfach mal, dass dies der Fall ist, wenn jemand alleine zuhause vor seinem PC sitzt, Spiele spielt und dazu einen Live-Stream macht. Und die theoretische Erreichbarkeit von mindestens 500 Zuschauern ist ja ohnehin immer gegeben. Also denken sich wohl die Landesmedienanstalten: Hier haben wir ein gigantisches Betätigungsfeld – Feuer frei, schreiben wir doch mal reihenweise kleine unbedarfte YouTuber an. Zahlen Sie bitte jetzt, denn Sie sind eine Rundfunkanstalt. Bis zu 10.000 Euro kann eine Lizenz kosten. Wenn ein „kleiner Streamer“ mit vielleicht 50.000 Followern pro Monat ein paar hundert Euro mit Werbung über YouTube verdient, kann er vielleicht ein, zwei, drei Jahre lang nur für die Entrichtung der Rundfunklizenz arbeiten?

Ist das verhältnismaßig? Wir meinen NEIN. Ist das Schikane? Wir meinen JA. Liest man sich Berichte zu dem Thema durch, und vor allem hört man sich die Berichte Betroffener Channel-Betreiber auf YouTube an, kann man nur wütend werden. Denn der Ermessensspielraum was eine Rundfunkanstalt ist und was nicht, scheint extrem groß zu sein. Aber die Landesmedienanstalten scheinen nach dem Motto zu verfahren „sorry, wir haben hier leider, leider, leider gar keinen Ermessensspielraum – wir müssen uns leider ans Gesetz halten. Komisch, dass dann nicht schon vor Jahren tausende Streamer auf einen Schlag systematisch angeschrieben wurden, wenn es keinen Ermessenspielraum gibt. Laut einem Beitrag in den Öffentlich Rechtlichen Medien (hier zu lesen) machen die Landesmedienanstalten „keine Jagd auf die Live-Streamer“.

Die Folgen

Alles fing an mit dem YouTuber, Live-Streamer und Gamer PietSmiet. Er war im Jahr 2017 offenbar der Erste, der von der in seinem Bundesland zuständigen Landesmedienanstalt kontaktiert wurde. Er kann sich mit mehr als 2 Millionen Abonnenten so eine Rundfunklizenz wohl locker leisten. Aber viele andere kleinere YouTuber und Twitcher eher nicht. Einige haben sich dazu entschlossen einige betriebene Kanäle daher ganz stillzulegen oder einfach ihr Live-Streaming einzustellen. Hurra, Gratulation liebe Landesmedienanstalten. So wird das ganz sicher was mit dem Vorpreschen der deutschen Kreativwirtschaft auf dem internationalen Markt, wenn man es schafft schon hier den Leuten zu zeigen, dass ihre Kreativität nicht erwünscht ist.

Hier ein Video von „PietSmiet“ aus 2017. Wie alles anfing, sozusagen:

Wie grotesk sich der deutsche Bürokratie-Wahnsinn auswirkt, wollen wir anhand einiger Beispiele zeigen. Auch wenn der YouTube-Streamer „Gronkh“ mit über 4 Millionen Abonnenten nicht am Hungertuch nagt, so bringt sein Video es doch auf den Punkt. Er sei jetzt „2 Fernsehsender“.

Hier ein Video von einem YouTuber, der gerade mal 92.000 Abonnenten hat. Klingt viel, es ist aber im großen YouTube-Maßstab auch für Deutschland ein relativ kleines Account. Auch er muss nun eine Rundfunklizenz beantragen. Sein Video ist erst einen Monat alt – anders als gehofft und von mancher Seite angedeutet hört die Anschreiben-Welle der Ämter also nicht auf, sondern scheint gerade erst loszugehen.

Wir möchten (obwohl wir keine Rechtsexperten sind) auf unserer Meinung bestehen: Es scheint sehr wohl einen großen Ermessensspielraum zu geben, wenn es darum geht, ob man kleine YouTuber und Streamer als Rundfunkanstalt einstuft, oder eben nicht. Aber diesen Spielraum legen die Ämter wohl maximal in ihrem Sinne aus. Nur warum? In vielen anderen Ländern (vor allem angelsächsisch) wäre diese Art staatlicher Abwürge-Kultur gerade in Sachen Internet unvorstellbar.

Hier ein vier Wochen altes Video eines YouTubers ebenfalls zu dem Thema (ab Minute 3:10).

YouTube Live Streaming Symbol



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5 Kommentare

  1. Wie sieht es denn da bei FMW aus?

    1. @Gixxer, wir streamen ja nicht, daher davon nicht betroffen!

  2. Die Kreativität wird doch nicht abgewürgt, im Gegenteil, kreatives Handeln wird dadurch geradezu provoziert. Zum Beispiel indem man seinen Kanal ins Ausland verlegt.

  3. Wenn die Bedingung besagt, dass eine Liveübertragung zugrunde liegen muss – wäre dann nicht ein Tool sinnvoll, dass die übertragung einfach Zeitverzögert? Dann ist es ja nicht mehr live – und somit kein Rundfunk mehr. Oder?

    1. @ Micha

      Zeitverzögerung, Klasse! Ein weiteres Beispiel einer kreativen Idee, wie man diesen Blödsinn umgehen kann. Wie man sieht verhindern Verbote nicht die Kreativität, sondern fordern dies geradezu heraus. ;-)

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