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Rundfunkbeitrag: Senkung von 30 Cent auf 17,20 Euro empfohlen, aber Vorsicht Falle!!!

FMW-Redaktion

Die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) hat heute den Bundesländern ihren offiziellen Vorschlag unterbreitet, dass der Rundfunkbeitrag (GEZ) von 2017-2020 um 30 Cents auf 17,20 Euro sinken soll. Das dürfte vor allem die ARD auf die Barrikaden treiben, da man hier ganz besonders viel Geldhunger zu haben scheint. Da gibt es auch noch einen langfristigen Haken an der Sache. Alle Details hier…

Rundfunkbeitrag

Mehrbedarf

Für die Jahre 2017-2020 insgesamt melden alle Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten einen gestiegenen Finanzbedarf von 3,5 Milliarden Euro oder gut 10% des bisherigen Budgets. Nicht schlecht oder? Alles versuchen was geht! Wo ist wohl ein Problem für die Öffentlich Rechtlichen, momentan jedenfalls? In der KEF sitzen Mitglieder der Landesrechnungshöfe – und die achten auf Kosteneinsparungen – wie nervig… da werden doch tatsächlich diese Forderungen durch die KEF nach und nach runtergerechnet, und am Ende wird auch noch darauf hingewiesen, dass zuletzt Mehreinnahmen in die Kassen der Rundfunkanstalten gespült wurden. Durch diese Mehreinnahmen + noch vorhandene Reserven sei eine Senkung beim Rundfunkbeitrag möglich, so die KEF.

Wie hatten NDR-Chef Lutz Marmor und WDR-Chef Tom Buhrow noch im Herbst 2015 im TV verkündet: „Wir sparen schon wo wir nur können, wir drehen jeden Cent um. Erhalten wir nicht mehr Geld, können wir das Programm so nicht mehr aufrechterhalten.“ Die KEF sieht das anscheinend anders, wie man ihrer Meldung und dem ausführlichen heutigen Bericht entnehmen kann, den sie an die Bundesländer übergeben hat. Denn die Ministerpräsidenten der Bundesländer müssen letztlich auf Basis der KEF-Empfehlung einen neuen Beitrag für 2017-2020 festsetzen. Mal sehen ob sie wirklich zum zweiten Mal in Folge absenken.

Aufgrund der KEF-Berechnungen kann der Beitrag ab nächstem Jahr von 17,50 auf 17,20 Euro sinken. Interessant ist z.B., dass laut KEF nach ihrem Runterrechnen ein „ungedeckter Finanzbedarf“ von 435,7 Millionen Euro verbleibt, der sich wie folgt verteilt:

ARD 395,6 Mio
Deutschlandradio 44,5 Mio
ZDF 0

Hähhh? Das ZDF hat keinen Mehrbedarf? Wie das? Ganz einfach, in Mainz hat man für 2017-2020 einen Überschuss von 4,5 Millionen Euro angemeldet – man hat also keinen Bedarf, sondern kann seine Ansprüche sogar reduzieren. Da hat also jemand auf den Taler geguckt, wohl im Gegensatz zur ARD, wie es für den außenstehenden Beobachter aussieht. Aber auch jenseits der Pressemeldung der KEF bringt ihr detaillierter Bericht zutage, dass in der Tat noch jede Menge Sparpotenzial vorhanden ist.

Sparen!

Unwirtschaftliches Handeln gäbe es laut KEF z.B. bei den Produktionsbetrieben. Aus einer externen Sonderuntersuchung ergäben sich „erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven“ bei der IT-Landschaft der Rundfunkanstalten. ARD, ZDF und Co seien angehalten in den kommenden Jahren notwendige strukturelle Veränderungen im IT-Bereich einzuleiten, so de KEF. Die IT-Landschaft sei sehr heterogen – sie sei historisch gewachsen und bisher nicht ausreichend konsolidiert. Eine umfassende IT-Strategie gäbe es nur selten.

Die KEF schreibt in ihrem jetzigen 20. Bericht (für 2017-2010), dass sie bereits im 18. und 19. Bericht kritisch auf den Personalaufwand beim ZDF hingewiesen habe – dort habe man inzwischen „erhebliche Sparanstrengungen“ unternommen. Bei der ARD äußert sich die KEF nicht so begeistert. Dort gingen die Stellenstreichungen für 2017-2020 allein auf Kürzungen beim WDR (-11,4 %) und BR (-2,2 %) zurück – bei allen anderen Landesanstalten tue sich im Wesentlichen nichts. Dabei dachten wir doch in der ARD wird bereits jeder Groschen drei mal umgedreht? Beim NDR von ARD-Chef Lutz Marmor wird anscheinend nicht jeder Groschen umgedreht, wenn man die KEF so verstehen darf.

Was kommt nach 2020?

Wie wir am 1. April berichteten, ist es durchaus wahrscheinlich, dass die KEF nach dem 17,20-Vorschlag für 2017-2010 für die Periode nach 2020 eine kräftige Erhöhung vorschlagen wird, womöglich auf 19 Euro. Kurz zusammengefasst heißt die Logik dahinter: Durch das neue Gebührenmodell seit 2013, nachdem wirklich JEDER Haushalt in Deutschland den Rundfunkbeitrag zahlen muss, sind jetzt erstmal noch Überschüsse vorhanden, die so nicht erwartet wurden. Durch ständig steigende Kosten muss aber evtl. der Beitrag ab 2020 kräftig steigen – wenn nicht endlich mal jemand kräftig auf die Kostenbremse drückt!

Hier geht´s zum kompletten Bericht der KEF von heute.

Hier die zusammengefasste Meldung der KEF im Original mit ihrem Rechenweg, wie sie auf die 17,20 Euro ab 2017 kommt:


Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellt in ihrem 20. Bericht für 2017 bis 2020 einen Überschuss der Rundfunkanstalten von 542,2 Mio. € fest. Sie empfiehlt eine Absenkung des Rundfunkbeitrags um 30 Cent auf monatlich 17,20 €.

Am 13. April 2016 hat der Vorsitzende der KEF, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, den 20. Bericht in Mainz an die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, übergeben.

Für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 melden die Rundfunkanstalten einen Gesamtfinanzbedarf von 38.517,6 Mio. € an. Das sind 3.534,2 Mio. € oder rund 10 % mehr als in der vorherigen Periode. Dieser Mehrbedarf wird durch höhere laufende Erträge und die Anrechnung einer Sonderrücklage aus den Beitragsmehrerträgen der Jahre 2013 bis 2016 weitgehend gedeckt. Der danach verbleibende ungedeckte Finanzbedarf für 2017 bis 2020 beträgt 435,7 Mio. €. Davon entfallen auf die ARD 395,6 Mio. € und auf das Deutschlandradio 44,5 Mio. €. Das ZDF meldet einen Überschuss von 4,5 Mio. € an.

Die Kommission reduziert den angemeldeten Bedarf nach eingehender Prüfung um 965,7 Mio. €. Davon entfallen 276,5 Mio. € auf Ertragszuschätzungen, z.B. im Bereich Werbung und Sponsoring, 617,7 Mio. € auf Aufwandsreduzierungen, z.B. bei den Programmverbreitungskosten, und 71,5 Mio. € auf Veränderungen bei den Eigenmitteln. Im Ergebnis ergibt sich daraus ein Überschuss von 542,2 Mio. €. Vom festgestellten Gesamtfinanzbedarf für 2017 bis 2020 werden 32.986,5 Mio. € (87 %) aus Rundfunkbeiträgen – einschließlich einmaliger Sonderrücklage aus Beitragsmehrerträgen – finanziert.

Im Einzelnen:

Für 2017 bis 2020 erkennt die Kommission die angemeldeten Erträge aus Rundfunkbeiträgen von 31.367,5 Mio. € an. Für 2013 bis 2016 stellt sie Rundfunkbeitragserträge von 31.259,9 Mio. € fest. Das sind 467,7 Mio. € mehr als im 19. Bericht angenommen. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf eine gestiegene Anzahl an Wohnungen als Folge der hohen Direktanmeldungen. Aufgrund zwischenzeitlich vorliegender Ist-Zahlen berücksichtigt die Kommission für 2015 gegenüber der Anmeldung um 29,4 Mio. € höhere Beitragserträge (vgl. Zusatzinformation 1).

Bei den Aufwendungen für das Programm werden 16.653,6 Mio. € für 2017 bis 2020 anerkannt. Der Programmaufwand macht etwas mehr als 40 % des Gesamtaufwands der Anstalten aus. ARD und ZDF haben einen zusätzlichen Aufwand von 337,5 Mio. € für Auftragsproduktionen angemeldet. Dieser Mehrbedarf wird mit „ausgewogenen Vertragsbedingungen und einer fairen Aufteilung der Verwertungsrechte im Bereich Film- und Fernsehproduktionen“ (ARD) zugunsten der Produzenten begründet. Nach Überprüfung der von den Anstalten vorgelegten Schätzungen und Rücksprache mit Produzenten erkennt die Kommission hiervon 253,1 Mio. € an (vgl. Zusatzinformation 2).

Unveränderte Bedeutung für den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat die betriebliche Altersversorgung. Der für 2017 bis 2020 anerkannte Aufwand beläuft sich auf netto 2.115,0 Mio. € (ARD 1.723,6 Mio. €, ZDF 341,6 Mio. €, Deutschlandradio 49,8 Mio. €). Die Kommission hält es für notwendig, den für die Altersversorgung zweckgebundenen Beitragsanteil von 25 Cent über 2016 hinaus fortzuführen. Sie würdigt die Bemühungen der Anstalten, die Kosten der Altersversorgung zu begrenzen. Bisherige Versorgungstarifverträge wurden gekündigt und sollen durch wirtschaftlichere Modelle ersetzt werden. Mit den Gewerkschaften finden gegenwärtig auch Verhandlungen über die Begrenzung des Zuwachses der laufenden Renten statt (vgl. Zusatzinformation 3).

Für die Personalkosten ohne Altersversorgung erkennt die Kommission eine um 206,4 Mio. € gekürzte Summe von 8.742,3 Mio. € an. Bei ARD und ZDF soll der Personalbestand auch in der Periode 2017 bis 2020 reduziert werden, um beschlossene Konsolidierungskonzepte umzusetzen (vgl. Zusatzinformation 4).

Die Kommission erkennt für das Entwicklungsprojekt Digitaler Hörfunk (DAB+) bei der ARD einen Bedarf von 89,4 Mio. € und beim Deutschlandradio von 63,6 Mio. € an. Bei der ARD wurde die Anmeldung um 33,3 Mio. €, beim Deutschlandradio um 10,1 Mio. € gekürzt. Die Kommission stellt fest, dass es nicht wirtschaftlich ist, zwei Verbreitungswege für den Hörfunk über die von ARD und Deutschlandradio geplante Zeitdauer parallel zu betreiben. Der Umstieg auf das im Vergleich zu UKW kostengünstigere Digitalradio kann nicht gelingen, wenn es nicht zu klaren Festlegungen von Bund und Ländern zu DAB+ kommt und ein realistischer Abschaltzeitpunkt für UKW beschlossen wird (vgl. Zusatzinformation 5).

Die Kommission nimmt einen Wirtschaftlichkeitsabschlag von insgesamt 21,1 Mio. € vor. Unwirtschaftliches Handeln wurde z.B. bei den Produktionsbetrieben festgestellt. Erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven ergeben sich aus einer Sonderuntersuchung der Kommission zur IT-Landschaft der Anstalten. ARD, ZDF und Deutschlandradio sind angehalten, in den kommenden Jahren notwendige strukturelle Veränderungen im IT-Bereich einzuleiten (vgl. Zusatzinformation 6).

Die finanziellen Folgen der vom nordrhein-westfälischen Landtag im Januar 2016 beschlossenen Reduzierung der Hörfunkwerbung beim WDR werden im 20. Bericht nicht berücksichtigt. Zum einen soll das Finanzbedarfsermittlungsverfahren frei von medienpolitischen Einflüssen bleiben, weshalb diesbezügliche Entscheidungen vor Beginn des jeweiligen Prüfverfahrens getroffen sein müssen. Zum anderen konnten die von der ARD vorgelegten Zahlen im Verfahren nicht mehr auf ihre Belastbarkeit hin überprüft werden.

Der 20. KEF-Bericht steht auf der Seite kef-online.de zum Download zur Verfügung. Eine Zusammenfassung findet sich auf S. 15 ff.



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2 Kommentare

  1. »Durch das neue Gebührenmodell seit 2013, nachdem wirklich JEDER Haushalt in Deutschland den Rundfunkbeitrag zahlen muss, sind […]«

    Konjuktiv, bitte. Danke

  2. Allein der Name klingt schon tiefschürfend:
    „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“

    Die hat nun Bedeutsames empfohlen: Den Beitrag von 2017 – 2020 um
    30 Cent monatlich zu senken.
    Die Fernsehanstalten, die Milliarden für Sportveranstaltungen, 08/15 Krimis und
    langweilige Kochshows und weniger für Kultur und politische Sendungen ausgeben, ohne, dass der „Fernseher“ Einblick hat, geschweige das beeinflussen kann, würden ihre „Kunden“ damit sehr erfreuen!
    Wieviel besser kann man doch im Monat über die Runden kommen, wenn sich
    die Kosten um 30 Cent senken! – Für wie blöd werden Fernsehkonsumenten
    eigentlich gehalten?!

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